Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Portugiesische Republik
Staatsoberhaupt: Aníbal António Cavaco Silva
Regierungschef: José Sócrates Carvalho Pinto de Sousa
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 10,7 Mio.
Lebenserwartung: 79,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 94,6%

Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen wurden nach wie vor nicht zügig, gründlich und unparteiisch untersucht. Meldungen über familiäre Gewalt gingen leicht zurück. In Beja lebende Roma-Familien hatten keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum.

Folter und andere Misshandlungen

Bei der Annahme des Abschlussberichts der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat verpflichtete sich Portugal, seine Anstrengungen zu verstärken, um bei Vorwürfen wegen Misshandlungen oder exzessiver Gewaltanwendung durch Polizeibeamte zügige, gründliche und unparteiische Ermittlungen zu gewährleisten. In mindestens zwei Fällen gab es bei den Ermittlungen hinsichtlich solcher Vorwürfe jedoch selbst mehrere Jahre nach den betreffenden Vorfällen nur geringe oder gar keine Fortschritte.

  • Über die von Leonor Cipriano eingelegten Rechtsmittel gegen ein Urteil des Strafgerichts Faro vom 22. Mai 2009 war 2010 noch nicht entschieden. Das Gericht hatte drei Polizeibeamte, die an Ciprianos Festnahme im Jahr 2004 beteiligt waren, freigesprochen. Die Richter hatten zwar anerkannt, dass sie in Polizeigewahrsam gefoltert worden war, hielten es jedoch für unmöglich festzustellen, wer dafür verantwortlich war.
  • Im Verfahren gegen drei Angehörige der Justizpolizei, denen vorgeworfen wird, im März 2000 Virgolino Borges in Polizeigewahrsam gefoltert zu haben, wurden Verhandlungen angesetzt, die dann auf das Jahresende vertagt wurden. Die Ermittlungen waren 2005 von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung eingestellt worden, dass Virgolino Borges sich die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Er legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, woraufhin das Tribunal da Relação, ein Lissaboner Berufungsgericht der zweiten Instanz, im November 2005 anordnete, den Fall zur Verhandlung zu bringen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im April 2010 wurden neue gesetzliche Regelungen verabschiedet, um Frauen und Mädchen vor familiärer Gewalt zu schützen. Darin sind Bestimmungen enthalten, die den Opfern ein Recht auf Information, Schutz, Unterkunft sowie finanzielle und andere Hilfen garantieren. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Berichte über Fälle familiäre Gewalt geringfügig ab. Bei der Portugiesischen Vereinigung für Opferhilfe (Associação Portuguesa de Apoio à Vítima - APAV) gingen 2010 insgesamt 15236 Beschwerden wegen Gewalt in der Familie ein, verglichen mit 15904 im Jahr 2009. Die NGO União de Mulheres Alternativa e Resposta registrierte jedoch 43 Morde an Frauen im Jahr 2010, während es im Vorjahr 29 waren.

Recht auf Wohnen

  • In der Stadt Beja lebten nach wie vor etwa 50 Roma-Familien im Viertel Quinta das Pedreiras, wohin sie 2006 nach ihrer Vertreibung aus dem Viertel Bairro da Esperança umgesiedelt worden waren. Immer wieder wurden Befürchtungen laut, dass die Häuser in Quinta das Pedreiras die Mindestanforderungen in Bezug auf Gesundheit, Hygiene und Sicherheit nicht erfüllten.
    Am 29. April 2010 reichte das Europäische Zentrum für Roma-Rechte beim Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte Klage ein und machte geltend, dass Portugal das Recht auf Wohnraum der in Quinta das Pedreiras lebenden Roma verletzt habe.

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