Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Namibia

 

Der langwierige Hochverratsprozess gegen die Caprivi-Häftlinge ging 2015 zu Ende. Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung waren nach wie vor weit verbreitet. Es gab Berichte über Frauen, die an den Folgen häuslicher Gewalt starben. Eine Journalistin wurde von der Polizei angegriffen und kurzzeitig inhaftiert, weil sie Polizisten bei der Festnahme eines Verdächtigen fotografiert hatte.

Prozess gegen Caprivi-Häftlinge

Der Caprivi-Hochverratsprozess ging am 7. September 2015 zu Ende. Richter Elton Hoff befand 30 der 65 Angeklagten des Hochverrats, des Mordes in neun Fällen und des versuchten Mordes in 90 Fällen für schuldig. 32 Personen wurden freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt, während drei Angeklagte wegen anderer Vorwürfe verurteilt wurden. Die Häftlinge waren ursprünglich 1999 wegen angeblicher Bestrebungen, die Region Caprivi (heute Sambesi) vom Rest des Landes abzuspalten, festgenommen und angeklagt worden. Sie hatten sich über 14 Jahre lang in Untersuchungshaft befunden. Die Mehrheit der Häftlinge litt an gesundheitlichen Problemen, die auf ihr fortgeschrittenes Alter und die lange Haft zurückzuführen waren, und häufig hatten ihre Familienangehörigen keine Möglichkeit, sie zu besuchen. Bei vielen der Caprivi-Häftlinge handelte es sich möglicherweise um gewaltlose politische Gefangene, weil sie ausschließlich wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Ansichten, ethnischen Zugehörigkeit oder Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen festgenommen worden waren. Die Dauer ihrer Untersuchungshaft verstieß gegen die Rechte der Angeklagten auf ein faires Gerichtsverfahren. Zehn der Angeklagten waren in Polizeigewahrsam gestorben, noch bevor der Prozess 2003 vor dem Hohen Gericht in Grootfontein in der Region Otjozondjupa begonnen hatte, während zwölf weitere, die vor Gericht gestellt wurden, vor Abschluss des Verfahrens starben.

Die meisten der Häftlinge berichteten, bei ihrer Festnahme gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein.

Bei seiner Urteilsverkündigung bestätigte Richter Hoff ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2001 und erklärte durch Nötigung erzielte Geständnisse für unzulässig. Er wies zudem jegliche Aussagen ab, die durch Folter oder illegales Verhalten der Polizei erzwungen worden waren.

Meinungsfreiheit

Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung waren nach wie vor weit verbreitet.

Am 5. Dezember 2015 wurde die Journalistin Nuusita Ashipala von der Zeitung New Era in Oshakatai in der Region Oshana von einem Polizisten tätlich angegriffen und etwa 30 Minuten lang in einen Polizeitransporter gesperrt, weil sie Fotos von Polizisten bei der Festnahme eines Verdächtigen im Game-Einkaufszentrum gemacht hatte. Sie wurde aufgefordert, die Fotos von ihrer Kamera zu löschen, bevor man sie ohne Anklage freiließ.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und vor allem sogenannte Tötungen aus Leidenschaft gaben nach wie vor Anlass zur Sorge.

Am 21. April 2015 meldete die Polizei den Tod einer 26-jährigen Mutter zweier Kinder in der informellen Siedlung Oneshila in Oshakati-Ost. Ihr Partner hatte sie vor den Augen ihrer Kinder ermordet.

Am 20. Juni 2015 starb Martha Iyambo im Dorf Oyovu im Kreis Omuntele (Region Oshikoto) an den Folgen der Messerstiche, die ihr von ihrem ehemaligen Lebensgefährten zugefügt wurden. Im gleichen Monat wurde Justine Shiweda, eine 50-jährige Lehrerin an der Onalulago-Grundschule im Kreis Oniipa, von ihrem Ehemann erschossen. 2014 hatten UNAIDS, das gemeinsame Programm der UN zu HIV / AIDS, und die namibische NGO Victim 2 Survivors gefordert, geschlechtsspezifische Gewalt zum nationalen Notfall zu erklären.

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