Dokument #1074695
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Autor)
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Informationen zur Mungiki-Sekte (Region, ethnische Gruppe, Tätigkeiten und Ziele der Gruppe)
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Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) bietet in einem Gutachten zur Mungiki-Sekte in Kenia vom Jänner 2010 folgende allgemeine Informationen:
„Die Mungiki-Sekte ist eine geheime Organisation, so dass die genaue Zahl der Mitglieder nicht bekannt ist. Die Mitglieder sind überwiegend unterprivilegierte Männer zwischen 15 und 35 Jahren. So hat die Sekte vor allem in der Slumbevölkerung Nairobis viele Anhänger. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration (BAMF) hat sich die Mungiki-Sekte seit ihrer Gründung von einer religiös-kulturell inspirierten ethnischen Selbstverteidigungsgruppe zu einer straff organisierten kriminellen Mafia entwickelt. Die Mungiki-Sekte versucht, die Kontrolle über Teile des Transportwesens in Kenia und insbesondere das Matatu-Geschäft (Betrieb von Überlandbussen) zu erlangen. Unter anderem erpresst sie Schutzgelder von den Fahrern der Matatu-Busse, betreibt eigene Taxirouten und verkauft in den Slums illegal Wasser und Strom. In der Bevölkerung ist sie vor allem für Schutzgeldererpressungen und Entführungen bekannt.“ (AI, 11. Jänner 2010, S. 1)
Hinsichtlich der Regionen, in denen die Mungiki-Sekte aktiv sei erwähnt AI in dem Gutachten weiters:
„Die Mungiki-Sekte ist derzeit in Nairobi und Zentralkenia aktiv. Genauer erstreckt sich das Verbreitungsgebiet der Mungiki-Sekte über das zentrale Hochland Kenias, d.h. die Region zwischen der Hauptstadt Nairobi und dem Mount Kenya. Regionale Hochburgen sind die Slums Nairobis sowie die Central und Rift Valley Provinzen mit Zentren in dem Distrikt Laikipia, Nakuru, Eldoret und Narok. Nach den Informationen der britischen Grenzbehörde (UK Border Agency) ist der konkrete Einflussbereich der Mungiki-Sekte unklar, da die Mungiki geheim operieren und ihre Mitglieder zu Stillschweigen verpflichtet sind. Allerdings gab es nach Berichten vom Mai 2008 in dem Murang’a South District (Central Provinz) Erpressungen durch die Mungiki im Matatu-Geschäft. Weiterhin sollen die Mungiki und andere Banden in dem Murang’a North District Jugendliche anwerben und damit die Schulen vor Ort ‚infiltrieren‘. Das Zentrum des Erpresserrings der Mungiki befinde sich demnach in Nairobi, genauer im Mlango Kubwa Gebiet und den Mathare Slums. Da die Mungiki das Matatu-Geschäft beherrschen, können sie sich aber auch über die genannten Orte hinaus landesweit bewegen und Informationen austauschen.“ (AI, 11. Jänner 2010, S. 2)
Zur Haltung des kenianischen Staates der Gruppe gegenüber sowie zu Vorfällen zu Beginn des Jahres 2008 schreibt AI weiters:
„Die Haltung des kenianischen Staats gegenüber den Mungiki ist nicht eindeutig: Zum einen wurde die Mungiki-Sekte am 8. März 2002 wegen ihres kriminellen Charakters und erwiesener schwerkrimineller Aktivitäten verboten. Zum anderen behaupten die Mungiki, Verbindungen zur nationalen politischen Elite zu haben. So soll der Handelsminister Uhuru Kenyatte hinter einer regierungsfreundlichen Fraktion der Mungiki stehen. Auch das Verhalten der kenianischen Polizei ist unterschiedlich: einerseits geht sie seit Jahren mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen mutmaßliche Mitglieder der Mungiki vor, andererseits unternimmt sie nichts gegen die Schutzgelderpressungen durch die Mungiki-Sekte. Der kenianische Staat führte seit 2002 mehrere Aktionen zur Bekämpfung der Mungiki-Sekte durch. Mitte 2007 startete die Regierung eine erneute Kampagne gegen die Mungiki-Sekte, die die Organisation vorübergehend schwächte. Grund hierfür war, dass die Mungiki-Sekte für mehrere Morde an Matatu-Eignern, die sich gegen Schutzgelderpressungen gewehrt hatten, und an Polizisten verantwortlich gemacht wurden. Im Verlauf der Kampagne gegen die Mungiki-Sekte ging Kenias Polizei mit massiver Gewalt gegen die Sekte vor. So wurde eine Sonderpolizeieinheit mit einer ‚shoot-to-kill-policy‘ geschaffen und Tötungen von Personen, die der Mungiki-Mitgliedschaft verdächtigt wurde, angeordnet. Die Kenya National Commission on Human Rights (KNCHR) berichtete von 454 Toten im Zusammenhang mit Schießereien zwischen Polizei und Mungiki zwischen Juni und Oktober 2007. Als die Polizei sich auf die Unruhen nach den Wahlen im Dezember 2007 konzentrieren musste, reorganisierte sich die Mungiki-Gruppe. Im April 2008 kam es zu erneuten Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und der Mungiki-Sekte, nachdem am 10. April 2008 die Leiche von Virginia Nyaiko, der Frau des derzeit eine Haftstrafe absitzenden Mungiki-Chefs Maina Njenga, aufgefunden worden war. Bei Zusammenstößen zwischen Mungiki und der Polizei in Nairobi, Naivasha, Nakuru und Limuru starben am 14. April 2008 bis zu 14 Menschen.“ (AI, 11. Jänner 2010, S. 2-3)
AI erwähnt unter anderem auch Auseinandersetzungen zwischen Bürgerwehren und Mitgliedern der Mungiki-Sekte im April 2009:
„In einer schwierigen Situation befinden sich kenianische NGOs, die auf die Menschenrechtsverletzungen der Polizei bei der Verfolgung von Mungiki-Mitgliedern aufmerksam machen. So wurden solche NGOs in der Vergangenheit im Gegenzug von der Polizei verdächtigt, die Mungiki zu unterstützen oder von diesen finanziert zu werden. Weiterhin wurden am 5. März 2009 die zwei Menschenrechtsaktivisten Oscar Kamau Kingara und Paul Oulu in Nairobi auf offener Straße von Unbekannten getötet. Die beiden Menschenrechtsaktivisten arbeiteten bei der Oscar Foundation Free Legal Aid Clinic, die sich gegen extralegale Tötungen durch die Polizei engagiert und sich für die Beachtung der Menschenrechte bei den Operationen gegen mutmaßliche Mitglieder der Mungiki-Sekte einsetzt. Kurz vor den Morden hatten Mungiki und Angehörige von getöteten oder verschwundenen Sektenmitgliedern in Nairobi und weiteren Orten demonstriert. Dem steht die Untätigkeit der kenianischen Polizei beispielsweise im April 2009 gegenüber, als es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Bürgerwehren und Mitgliedern der Mungiki-Sekte kam, in deren Verlauf bis zu 45 Personen innerhalb von drei Wochen starben. Die Bürgerwehren hatten die Bürger im Kirinyaga Distrikt vor Schutzgelderpressungen durch die Mungiki-Sekte zu schützen versucht. Die Polizei sagte, sie gehe nicht gegen die Mungiki vor, weil sie dann extralegaler Tötungen beschuldigt würde.“ (AI, 11. Jänner 2010, S. 3)
Hinsichtlich der ethnischen Zusammensetzung der Mungiki-Sekte sowie zu deren Haltung gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung erwähnt AI in ihrem Gutachten weiters:
„Generell fordert die Mungiki-Sekte, die sich hauptsächlich aus Angehörigen der Kikuyu zusammensetzt, die Beschneidung von Mädchen und Frauen. Sie zwingt ihre weiblichen Mitglieder sowie andere Frauen in ihrem Einflussbereich dazu, sich beschneiden zu lassen. Beispielsweise führte das AIT [Asylum & Immigration Tribunal] in einer Entscheidung aus dem Jahr 2008 aus, dass es Beweise dafür gebe, dass die Mungiki Genitalverstümmelungen und andere Formen der Gewalt an Frauen und Kindern verüben und zwar auch an solchen, die nicht ihrer Sekte angehören. Insbesondere seien die Frauen, Partnerinnen, Kinder und andere weibliche Familienangehörige von Mitgliedern der Mungiki davon betroffen. Es gebe auch Beweise dafür, dass die Mungiki ihre politischen und kulturellen Ansichten anderen aufzwängen, indem sie z.B. in der Öffentlichkeit Frauen, Hosen ausziehen und Röcke oder Kleider anziehen würden. […]
Nach dem Kenianischen Children Act von 2001, Section 14 sind alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung an Mädchen unter 18 Jahren verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden gemäß Section 20 des Children Act mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Kenya Shillings (ca. 450 €) und/oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Dennoch werden weiterhin Beschneidungen vorgenommen. Amnesty sind nur wenige Fälle bekannt, in denen Personen wegen Genitalverstümmelung verhaftet und verurteilt wurden. So verhaftete die Polizei im Dezember 2005 eine Reihe von Personen, die der Genitalverstümmelung beschuldigt wurden. Mitte Dezember 2005 gestand eine Frau in einem strafgerichtlichen Verfahren im Nyandarua District, vier Mädchen beschnitten zu haben. Im Januar 2006 wurde ein Paar verhaftet, weil es seine 10-jährige Tochter in Vorbereitung auf deren Eheschließung hatte beschneiden lassen. Im Januar 2007 wurden drei Frauen zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1.550 US-Dollar [etwa 1.400 Euro, Anm. ACCORD] verurteilt, weil sie ihre Töchter beschneiden ließen. Dem steht gegenüber, dass beispielsweise im Dezember 2008 im Distrikt Bomet mehr als 100 und im Distrikt Marakwet mehr als 200 Mädchen zwangsbeschnitten wurden (jeweils in der Rift Valley Provinz), es in beiden Fällen aber keine Meldungen über Verhaftungen Verantwortlicher gab. Im Jahr 2008 unternahm die kenianische Regierung öffentliche Kampagnen gegen Genitalverstümmelung. Mehrere Gemeindeälteste und Politiker wandten sich jedoch gegen eine Beendigung der Praxis. Im September 2008 richtete die Regierung das ‚National FGM Coordinating Committee‘ ein, das Organisationen zur Bekämpfung von Genitalverstümmelungen anleiten soll. Das National FGM Coordinating Committee ist als Teil des „National Plan of Action for the Elimination of Female Genital Mutilation in Kenya 1999-2019“ zu betrachten, der im Juni 1999 vom Kenianischen Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde. Dort wird als Teil der Strategie zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung die Errichtung von Mechanismen zur Koordinierung von Programmen gegen Genitalverstümmelung auf nationaler und regionaler Ebene genannt. Nach dem National Plan of Action soll vor allem der Anteil von Mädchen und Frauen, die zwangsbeschnitten werden, reduziert und die Anzahl der Gemeinden, die sich für die Abschaffung der Genitalverstümmelung aussprechen, erhöht werden. Spezifische Erkenntnisse über Strafverfahren gegen Mitglieder der Mungiki-Sekte wegen Zwangsbescheidungen an Mädchen und Frauen liegen uns nicht vor.“ (AI, 11. Jänner 2010, S. 4-5)
Auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erwähnt in einem Bericht vom August 2011 die Mungiki-Sekte:
„Wegen ihres kriminellen Charakters und wegen erwiesener schwerkrimineller Aktivitäten, nicht jedoch aus auf ihre religiöse Orientierung ausgerichteten Gründen, wurde die Mungiki-Sekte im Jahr 2002 verboten. Sie steht in der Tradition religiöser und politischer Erweckungsbewegungen Kenias, in denen sich im vergangenen Jahrhundert Widerstand gegen den Kolonialismus formierte. Mungiki wird häufig als Sekte bezeichnet, hat sich seit ihrer Gründung jedoch von einer religiöskulturell inspirierten Bewegung der ethnischen Gruppe der Kikuyu zu einer kriminellen Organisation entwickelt. Sie fordert die Genitalbeschneidung für Frauen und Mädchen der Kikuyu, insbesondere wenn es sich um Familienangehörige handelt. Sie finanziert sich u.a. durch Schutzgelderpressungen, die mitunter mittels brutaler Gewalt durchgesetzt werden. Einerseits soll es Allianzen von Mungiki, Polizeiangehörigen und Politikern geben, andererseits wurde die Polizei in der Vergangenheit für zahlreiche extralegale Tötungen an mutmaßlichen Mungiki-Mitgliedern verantwortlich gemacht.“ (BAMF, August 2011, S. 38-39)
In einem vom internationalen Lifestylemagazin Vice veröffentlichten Artikel vom Februar 2012 finden sich ebenso Informationen unter anderem zur ethnischen Zusammensetzung der Mungiki-Sekte sowie zur Region, in der diese aktiv sei:
„Die Mungiki (was so viel wie ‚Menge‘ bedeutet) gründeten sich 1980 als eine ländliche religiöse Bewegung innerhalb des Kikuyuvolks in Kenias Rift Valley. Ihre Haltung war betont antikolonial und zielte auf eine Rückkehr zu den traditionellen Werten der Kikuyu ab. Als die Bewegung Nairobi erreichte, zog sie zunehmend landlose, verarmte junge Männer an, die auf der Suche nach etwas Geld und Respekt waren. Normalerweise verdienen Gangster in Nairobi ihr Geld mit illegal abgezweigtem Strom, Erpressung, Raub und dem Ermorden von Leuten, die ihnen im Wege sind. Aber die Aktivitäten der Mungiki haben eine andere Größenordnung erreicht. Sogar in den Augen anderer Krimineller gelten sie als besonders unberechenbar, widersprüchlich und gelegentlich psychotisch. Wenn irgendwo ein Aufstand anzuzetteln ist, Wähler einzuschüchtern oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen sind, sind sie die Ansprechpartner der Wahl. […]
Die Mungiki bleiben durch ihre Einschüchterung von Wählern und ihre Rachefeldzüge eine wichtige politische Macht im Land. Nach der letzten Präsidentschaftswahl im Dezember 2007 spitzte sich die Lage noch einmal besonders zu. Der amtierende Präsident Mwai Kibaki wurde nach einer Wahl, die im Wesentlichen zwischen verschiedenen Ethnien und Stämmen verlief, zum Sieger erklärt und während einer streng geheimen nächtlichen Zeremonie zum Präsidenten ernannt. Gleichzeitig erklärte sich der Oppositionskandidat Raila Odinga ebenfalls zum Sieger und verkündete, dass die Wahlergebnisse nicht durch die Gerichte entschieden werden sollten, da diese unter Kibakis Kontrolle stünden.“ (Vice, 27. Februar 2012)
Die südafrikanische Wochenzeitung Mail and Guardian erwähnt in einem Artikel vom Juli 2016, dass die Mungiki-Sekte schätzungsweise 500.000 Mitglieder habe. Zudem setze sich die Gruppe für weibliche Genitalverstümmelung ein. Die Gruppe sei auch bekannt dafür, Frauen zu entkleiden, die Hosen tragen würden. Die Gruppe lehne moderne Lebensstile ab. Im April 2009 sei die Gruppe in die Tötung von 28 Menschen in der Stadt Nyeri verwickelt gewesen. Ursprünglich hätten sich Mungiki-Bandenmitglieder auf das Schuhputzgeschäft und den Straßenverkauf konzentriert, mittlerweile hätten die Mitglieder jedoch auf wichtigen Märkten das Sagen, darunter am Nasher-Platz im Gebiet Nakuru. Der kenianische Polizeigeneralinspektor habe vor Plänen gewarnt, über 50 verbotene Gruppen, darunter die Mungiki, vor den Wahlen im Jahr 2017 wiederzubeleben. Bekannte Politiker und hochrangige Mitglieder der Gesellschaft („professionals“) würden mit der Sekte in Verbindung gebracht. Im Jänner 2016 habe die Teilnahme des Gouverneurs von Nakuru, Kinuthia Mbugua, am Begräbnis eines berüchtigten Mungiki-Anführers, Joseph Ngugi Chege, der von unbekannten Angreifern getötet worden sei, für Wirbel gesorgt:
„With a membership estimated at more than 500 000, Mungiki has since re-emerged stronger – and with more financial muscle. The cult – whose leader, Maina Njenga, left to become a pastor – advocates female genital mutilation. They have also been known to strip women who wear trousers. They disapprove of modern lifestyles. With a year to go until Kenya’s next elections, security organs have expressed fears over the re-emergence of the sect in the form of gangs operating in some of the country’s major centres. Mungiki is said to have been behind the death of 50 people in 2002 in incidents involving matatu owners in Nairobi. In February 2003, a clash between the sect and Nairobi police left two officers dead and 74 of the group’s members in police custody. In June 2007, they allegedly embarked on a killing spree, beheading matatu drivers, conductors and Mungiki defectors, and those who refused to take their oath. In response, armed security forces stormed the Mathare slums where the sect was operating from, leading to the deaths of at least 100 people. In April 2009, the group was implicated in hacking to death 28 people in a revenge mission in Gathaithi, in the central city of Nyeri. Initially confined to operating in the shoe-shine and hawking industry, Mungiki gang members are now said to be in charge of major markets, including Nasher square, one of the biggest in Nakuru county. Kenya’s inspector general of police has issued an alert about a plot to reinvigorate the criminal gangs ahead of the 2017 elections. ‘The national police service is aware of the plans to revive over 50 outlawed groups, including Mungiki, in the country, but as the police we will not let them flourish,’ said Joseph Boinnet. Prominent politicians and high-ranking professionals are being linked to the illegal sect. In January, Nakuru governor Kinuthia Mbugua caused a stir when he attended the burial of one of Mungiki’s most notorious leaders, Joseph Ngugi Chege, who was killed by unknown assailants. “ (Mail and Guardian, 14. Juli 2016)
Das kanadische Immigration and Refugee Board (IRB) erwähnt in einer Anfragebeantwortung vom November 2013, dass die Mungiki Geld von BewohnerInnen und Taxi-Bus-Fahrern erpressen würden. Sie würden Waffen wie Macheten und Messer tragen. Laut Angaben der BBC würden die Mungiki, wenn Personen sich ihnen verweigern würden, zu Gewalt greifen. Laut Landinfo seien BürgerInnen, die nicht bezahlen könnten oder wollten, von Entführung, Folter oder Tötung bedroht. Im Mai 2013 habe BBC darüber berichtet, dass ein Taxi-Bus in der Stadt Gatundu in Brand gesetzt worden sei, weil sich der Fahrer mutmaßlich geweigert habe, der Sekte Geld auszuhändigen. Im August 2013 habe die BBC darüber berichtet, dass mehrere Taxi-Bus-Fahrer von der Sekte Morddrohungen erhalten hätten. Laut Landinfo seien die Mungiki wegen Enthauptungen berüchtigt.
Die Mungiki würden sich zudem für die weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation, FGM) einsetzten. Die Mungiki würden die Ausübung von FGM unterstützen beziehungsweise fordern und dies damit begründen, dass FGM eine traditionelle afrikanische Praxis sei. Die Sekte versuche FGM und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Kinder, die nicht ihrer Sekte beigetreten seien, durchzusetzen. Die Australische Regierung habe in einem Länderbericht angemerkt, dass Frauen, die mit aktuellen Mitgliedern und Abtrünnigen verheiratet seien, einem Risiko von FGM ausgesetzt seien:
„The Mungiki extort money from locals and taxi-bus (matatu) operators (Henningsen and Jones 28 May 2013, 375; IHS Jane's 2 Feb. 2010; Norway 29 Jan. 2010, 10). The Mungiki rely on basic weapons such as machetes and knives (IHS Jane's 2 Feb. 2010; Norway 29 Jan. 2010). Mungiki activities include the following: The British Broadcasting Corporation (BBC) states that if people refuse them the Mungiki resort to violence (BBC 29 May 2013; ibid. 28 Aug. 2012). Landinfo states that ‘citizens who are unable or unwilling to pay, risk being kidnapped, tortured or even killed’ (Norway 29 Jan. 2010, 10). In 29 May 2013, the BBC reported a case of a matatu ‘set ablaze in Gatundu town after the operator allegedly declined to give the money to the sect’. On 28 August 2013, the BBC reported that several matatu operators ‘had received death threats from the sect if they refused to comply with their orders.’ Landinfo states the Mungiki are notorious for beheading (Norway 29 Jan. 2010, 11). Corroborating information could not be found among the sources consulted by the Research Directorate within the time constraints of this Response.
The Mungiki also advocate for female genital mutilation (FGM) (Australia 13 Jan. 2013; Norway 29 Jan. 2010, 11). The Mungiki encourage and demand the practice of FGM ‘on the grounds that [it] is a traditional African practice’ (Norway 29 Jan. 2010, 11). The sect seeks ‘to impose FGM and other forms of violence on women and children other than those who have been initiated into their sect’ (ibid.). The Australian government's Country Advice Report notes that ‘women married to current members and defectors have been singled out in reporting as being at risk [of FGM]’ (13 Jan. 2013).” (IRB, 15. November 2013)
Weitere detaillierte Informationen zur Mungiki-Sekte finden sich auch in folgendem Dokument:
· MRT-RRT - Australian Government - Migration Review Tribunal &
Refugee Review Tribunal: Country Advice Kenya – KEN38528 – Mungiki – Police
Protection, 14. April 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1336562493_ken38528.pdf
Vorfälle in den Jahren 2008 bis 2011
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Die der deutschen Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) nahestehende Hanns Seidel Stiftung schreibt in einem Quartalsbericht vom Juli 2009 (Berichtszeitraum April bis Juni 2009) Folgendes zu Auseinandersetzungen mit Beteiligung der Mungiki-Sekte:
„Der Konflikt zwischen der Mungiki-Sekte und der Bevölkerung in vielen Teilen des Landes nimmt derweilen immer bedrohlichere Ausmaße an. Nach Angaben der Polizei starben mindestens 24 Menschen bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der örtlichen Bevölkerung und der Mungiki-Sekte in einem kleinen Dorf im Distrikt von Nyeri. Die Mitglieder der Mungiki-Sekte kontrollieren inzwischen ganze Dorfgemeinden und Teile des öffentlichen Verkehrswesens in der Zentralprovinz. Trotz des Verbotes der Sekte, müssen die Bewohner seit langem die Erpressung, Ausbeutung sowie die Vergewaltigung ihrer Frauen ertragen, so dass sich inzwischen bewaffnete Schutzgruppen gebildet haben, die sich mit derselben Gewalt und Grausamkeit gegen die Mungiki-Sekte zur Wehr setzen.” (HSS, 1. Juli 2009, S. 2)
Auch Amnesty International (AI) erwähnt in seinem Länderbericht vom Mai 2010 (Berichtszeitraum 2009) gewaltsame Auseinandersetzungen, an denen die Mungiki-Sekte beteiligt gewesen sei:
„Vor allem in Zentralkenia kamen Dutzende von Menschen bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zu Tode, in die lokale Bürgerwehren und Mitglieder der verbotenen Mungiki-Gruppe verwickelt waren. Der Polizei gelang es nicht, Recht und Ordnung im Land wirksam durchzusetzen.“ (AI, 28. Mai 2010)
Weitere Informationen zu Tätigkeiten der Mungiki-Sekte zwischen 2008 und Oktober 2009 finden sich auch in einer Anfragebeantwortung des kanadischen IRB vom November 2009:
· IRB - Immigration and Refugee Board of Canada: Activities of the
Mungiki sect and response by government authorities (2008 - October 2009)
[KEN103225.E], 16. November 2009 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/129848/472580_de.html
[Teilfrage entfernt]
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 4. November 2016)
· AI
- Amnesty International: Mungiki-Sekte in Kenia; Kenia-Gutachten, 11. Jänner 2010
http://www.amnesty.de/downloads/download-mungiki-sekte-kenia
· AI
- Amnesty International: Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten
Lage der Menschenrechte, 28. Mai
2010 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/143201/258039_de.html
· BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland): Lage der
Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern, August 2011
(verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/4232_1412933627_deutschland-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-lage-der-religionsgemeinschaften-in-ausgewaehlten-nichtislamischen-laendern-00-08-2011.pdf
· HSS - Hanns Seidel Stiftung: Kenia Quartalsbericht April bis Juni 2009, 1. Juli 2009
· IRB - Immigration and Refugee Board of Canada: Activities of the
Mungiki sect and response by government authorities (2008 - October 2009)
[KEN103225.E], 16. November 2009 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/129848/472580_de.html
· IRB - Immigration and Refugee Board of Canada: Kenya: The Mungiki
sect, including organizational structure, leadership, membership, recruitment
and activities; the relationship between the government and sects, including
protection offered to victims of devil worshippers and sects, such as the
Mungiki (2010-October 2013) [KEN104594.E], 15. November 2013
(verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/264511/391105_de.html
· Mail and Guardian: Kenyans fear re-emergence of the banned Mungiki
sect and its deadly reign of terror, 14. Juli
2016
http://mg.co.za/article/2016-07-14-00-kenyans-fear-re-emergence-of-the-banned-mungiki-sect-and-its-deadly-reign-of-terror/
· MRT-RRT - Australian Government - Migration Review Tribunal &
Refugee Review Tribunal: Country Advice Kenya – KEN38528 – Mungiki – Police
Protection, 14. April 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1336562493_ken38528.pdf
· Vice:
Die Mungiki, die Taliban und ich, 27. Februar
2012
http://www.vice.com/alps/read/die-mungiki-die-taliban-und-ich-0000107-v8n1/page/0