Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Folgende statistische Daten beziehen sich auf Sudan und Südsudan:
Einwohner: 44,6 Mio.
Lebenserwartung: 61,5 Jahre
Kindersterblichkeit: 108,2 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 70,2%

Der Sudan sah sich mit bedeutenden Veränderungen konfrontiert, da sich der Südsudan nach einem Referendum über seine Unabhängigkeit am 9. Juli vom Norden abgespalten hatte (siehe Länderbericht Südsudan). Nach der Unabhängigkeit des Südsudan gab es weiterhin Verhandlungen über die Aufteilung der Erdöleinnahmen, die Regelung der Staatsbürgerschaft und den Grenzverlauf, die Ende des Jahres noch andauerten. Der Konflikt in Darfur spitzte sich weiter zu. Auch in der umstrittenen Region Abyei und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile brachen Konflikte aus, die zur Folge hatten, dass Hunderttausende Zivilpersonen aus diesen Gebieten fliehen mussten. Der Geheimdienst (National Intelligence and Security Services - NISS) und andere staatliche Organe waren weiterhin für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Sie richteten sich gegen vermeintliche Regierungskritiker, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

Hintergrund

Am 9. Januar 2011 fand ein Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan statt. Grundlage hierfür war das Umfassende Friedensabkommen (Comprehensive Peace Agreement), das die regierende Nationale Kongresspartei (National Congress Party - NCP) und die ehemalige südsudanesische bewaffnete Rebellengruppe Sudan People's Liberation Movement (SPLM) im Jahr 2005 unterzeichnet hatten. Bei dem Referendum stimmten 98,83% der Südsudanesen für die Unabhängigkeit.

Ein gleichfalls für den 9. Januar geplantes Referendum darüber, ob die Abyei-Region künftig zum Sudan oder zum Südsudan gehören solle, wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Hintergrund waren Unstimmigkeiten über die Stimmberechtigung der beiden wichtigsten ethnischen Gruppen: der vorwiegend im Norden lebenden halbnomadischen Misseriyia und der hauptsächlich im Süden lebenden Bevölkerungsgruppe Dinka Ngok.

Für die Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile waren im Friedensabkommen von 2005 Volksbefragungen vorgesehen, die zu einer gewissen Autonomie der beiden Bundesstaaten innerhalb des Sudan führen könnten. Am 17. Mai wurde der NCP-Kandidat Ahmed Mohammed Haroun zum Gouverneur von Südkordofan gewählt, obwohl die SPLM den Vorwurf des Wahlbetrugs erhob. Gegen Ahmed Haroun lag ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wegen in Darfur verübter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Nach der Unabhängigkeit des Südsudan wurde die SPLM im Sudan in SPLM-North (SPLM-N) umbenannt.

Bis Ende 2011 gab es keine wesentlichen Fortschritte hinsichtlich des Friedensprozesses in Darfur. Die anhaltend kritische Sicherheitslage in der Region verhinderte Treffen und Beratungen mit den betroffenen Gruppen in Darfur.

Das Mandat der UN-Mission im Sudan

(UNMIS) lief am 9. Juli 2011 aus. Am 29. Juli wurde das Mandat der gemeinsamen Friedenstruppe von Afrikanischer Union (AU) und UN in Darfur (UNAMID) um ein weiteres Jahr verlängert. Auf seiner 18. Sitzung befasste sich der UN-Menschenrechtsrat am 23. September mit den Ergebnissen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) zur Lage der Menschenrechte im Sudan. Am 29. September verlängerte das Gremium das Mandat des Unabhängigen Experten für die Menschenrechtssituation im Sudan um ein Jahr.

Am 7. August kündigten die oppositionellen Gruppen Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement - JEM), Minni-Minnawi-Fraktion der Sudanesischen Befreiungsarmee (Sudan Liberation Army-Minni Minnawi faction - SLA-MM), Abdul Wahid-Fraktion der Sudanesischen Befreiungsarmee (SLA-Abdul Wahid faction) und SPLM-N eine Allianz gegen die Regierungspartei NCP an. Am 24. Dezember töteten Angehörige der Sudanesischen Streitkräfte (Sudan Armed Forces - SAF) im Zuge einer Offensive im Bundesstaat Nordkordofan den JEM-Anführer Khalil Ibrahim.

Internationale Strafverfolgung

Die Regierung war weiterhin nicht bereit, bezüglich des 2009 und 2010 gegen Präsident al-Bashir erlassenen Haftbefehls mit dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) zusammenzuarbeiten. Dies galt auch für die 2007 ausgestellten Haftbefehle gegen den Gouverneur von Südkordofan, Ahmed Haroun, und den ehemaligen Anführer der Janjaweed-Milizen Ali Mohamed Ali Abdelrahman (bekannt unter dem Namen Ali Kushayb). Am 2. Dezember beantragte der Chefankläger des ICC einen weiteren Haftbefehl. Er richtete sich gegen Verteidigungsminister Abdelrahim Mohamed Hussein.

Im Januar 2011 bekräftigte die Afrikanische Union ihre Entscheidung, bezüglich der Festnahme von Präsident al-Bashir nicht mit dem ICC zusammenzuarbeiten. Die Aufforderung der AU, der UN-Sicherheitsrat möge den Fall unter Berufung auf Artikel 16 des Römischen Statuts um zwölf Monate vertagen, erhielt jedoch nicht die notwendige Unterstützung. Im Juli wiederholte die AU ihre Unterstützung für Länder, die Präsident al-Bashir nicht verhaftet hatten. Im Dezember verwies die Vorverfahrenskammer des ICC die Tatsache, dass Malawi und Tschad Präsident al-Bashir nicht festgenommen hatten, an den UN-Sicherheitsrat und die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts.

Bewaffneter Konflikt - Darfur

In Darfur blieben Menschenrechtsverstöße während des Berichtsjahrs weit verbreitet. Angriffe, darunter Bombardierungen aus der Luft, wurden von Regierungstruppen, einschließlich der Central Reserve Police (CRP) und der Popular Defense Force (PDF), sowie von mit ihnen verbündeten Milizen verübt. Bewaffnete Oppositionsgruppen waren für Bodenangriffe in Städten und Dörfern sowie ihrer Umgebung und auf Lager für Binnenvertriebene verantwortlich. Dabei wurden Zivilpersonen getötet und verletzt. Es kam zu Plünderungen und zur Zerstörung von Eigentum. Am 27. Mai 2011 gab der UN-Koordinator für Humanitäre Angelegenheiten bekannt, dass seit Dezember 2010 mehr als 70000 Menschen durch die Kämpfe vertrieben worden seien.

Zwischen Dezember 2010 und Juni 2011 brachen in Norddarfur Kämpfe zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Oppositionsgruppen aus. Betroffen davon waren auch Gebiete zwischen den Städten Khor Abeche, Abu Zerega und Tabit. Berichten zufolge wurden dabei mehr als acht Dörfer zerstört, Zehntausende flohen vor den Kampfhandlungen.

Die Regierung schränkte den Zugang der UNAMID-Friedenstruppe und den von humanitären Organisationen in die Region drastisch ein. Dadurch war es diesen kaum möglich, ihre Überwachungsfunktion auszuüben und die Zivilpersonen mit lebensnotwendigen Dienstleistungen zu versorgen.

Im Februar 2011 untersagte die Regierung der Hilfsorganisationen Catholic Relief Services einen Monat lang, in Westdarfur tätig zu sein. Die Organisation Ärzte der Welt (Médecins du Monde) wurde im Februar aus Süddarfur ausgewiesen. Berichten zufolge warf man ihr "Spionage" vor. Einheimische und internationale Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen und von UNAMID wurden festgenommen und inhaftiert.

Die Sicherheitskräfte führten Razzien in Lagern von Binnenflüchtlingen durch. Betroffen waren Gebiete, in denen Angehörige der ethnischen Gruppe der Zaghawa lebten, die als Unterstützer der SLA-MM verdächtigt wurden. Bei einer Razzia am 23. Januar im Flüchtlingslager Zamzam nahmen Regierungstruppen mehr als 80 Personen fest, darunter drei Frauen. Außerdem entwendeten sie Eigentum aus den Unterkünften. Die UNAMID-Truppen wurden vorab nicht über die Durchsuchung informiert. Dies stellte eine Verletzung des Truppenabkommens (Status of Forces Agreement) dar, das bei Aktionen, die Flüchtlingslager betreffen, Absprachen zwischen der Regierung und UNAMID vorsieht.

Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Flüchtlingsfrauen und -mädchen durch Regierungstruppen und die mit ihnen verbündeten Milizen waren weiterhin an der Tagesordnung. Am 13. Januar 2011 wurden sechs Flüchtlingsfrauen und -mädchen in der Nähe von Tawilla in Norddarfur von zwei Männern vergewaltigt, von denen angenommen wird, dass sie den mit der Regierung verbündeten Milizen angehörten. Am 22. März entführten bewaffnete Polizisten vier Frauen aus ihrem Haus in der Nähe von Shangil Tobaya. Eine der Frauen wurde vergewaltigt, alle vier wurden geschlagen. Am 1. Oktober entführten mit der Regierung verbündete Milizen in der Region Kabkabiya in Norddarfur bei zwei getrennten Vorfällen ein zwölf- und ein 14-jähriges Mädchen und vergewaltigten sie mehrfach.

  • Angehörige des Geheimdienstes NISS nahmen drei Personen fest, die für die UNAMID arbeiteten. Am 27. April 2011 wurde der UNAMID-Beauftragte für zivile Angelegenheiten, Idris Yousef Abdelrahman, in Nyala in Süddarfur festgenommen. Am 20. Juli kam er wieder frei, und alle Anklagepunkte gegen ihn wurden fallengelassen. Am 6. Mai wurde die Gemeindesprecherin Hawa Abdallah Mohamed, die als Übersetzerin für UNAMID arbeitete, im Lager Abu Shouk in Norddarfur festgenommen. Sie wurde beschuldigt, Kinder im Lager zu "christianisieren" und Verbindungen zu einer bewaffneten Oppositionsgruppe zu unterhalten. Sie kam am 13. Juli wieder frei. Am 3. September wurde ein UNAMID-Mitarbeiter in El Fasher in Norddarfur festgenommen und ohne Anklageerhebung am 8. Oktober wieder freigelassen.

Bewaffneter Konflikt - Übergangsgebiete

Am 21. Mai 2011 fielen die Sudanesischen Streitkräfte (SAF) in die Stadt Abyei ein. Angriffe der SAF, der PDF und der mit der SAF verbündeten Milizen zwangen die gesamte Bevölkerung der Stadt und der umliegenden Dörfer - insgesamt mehr als 100000 Menschen - zur Flucht in den Südsudan. Dem Angriff waren eine Reihe bewaffneter Zusammenstöße zwischen der SAF und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) in den Monaten Januar bis Mai vorausgegangen. Die SAF und die mit ihr verbündeten Milizen plünderten Häuser und Büros von NGOs. Sie verweigerten der UNMIS mehrere Tage lang den Zugang zur Stadt und unternahmen nur wenig zum Schutz der Zivilbevölkerung. Am 27. Juni wurde auf der Grundlage der Resolution 1990 des UN-Sicherheitsrats die Entsendung einer Interims-Sicherheitstruppe der UN für Abyei (UN Interim Security Force for Abyei - UNISFA) beschlossen. Zuvor hatten sich die NCP und die SPLM in Äthiopien darauf geeinigt, Abyei zu entmilitarisieren und der Stationierung von bis zu 4200 äthiopischen Soldaten zuzustimmen, die das Gebiet überwachen sollen. Zum Jahresende hatten die SAF und die SPLA ihre Truppen noch nicht vollständig zurückgezogen, und die Bevölkerung der Stadt Abyei und der meisten umliegenden Dörfer blieb weiterhin im Südsudan ohne ausreichenden Zugang zu Unterkunft, Nahrung und anderen lebensnotwendigen Versorgungsleistungen. Am 27. Dezember wurde das Mandat der UNISFA verlängert.

Am 5. Juni 2011 brach in Südkordofan ein Konflikt zwischen den Streitkräften und der bewaffneten Oppositionsgruppe SPLM-N aus. Die sudanesische Regierung führte wiederholt wahllose Luftangriffe durch, bei denen Zivilpersonen getötet und verletzt wurden. Ein im August vom Amt der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte veröffentlichter Bericht führte rechtswidrige Tötungen, massive Zerstörungen, Plünderung von Eigentum der Zivilbevölkerung und weitere Übergriffe auf, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen könnten.
Am 1. September weitete sich der Konflikt auf den Bundesstaat Blue Nile aus. Einen Tag später rief Präsident al-Bashir den Notstand aus und ersetzte den zur SPLM-N gehörenden Gouverneur Malik Aggar durch einen Militärgouverneur.

Durch die Kämpfe wurden mehr als 300000 Menschen aus Südkordofan und mehr als 55000 Personen aus dem Bundesstaat Blue Nile vertrieben. Sie mussten in anderen Gebieten Zuflucht suchen, u.a. in Westäthiopien, in Yida im südsudanesischen Bundesstaat Unity und im Bundesstaat Upper Nile. Am 8. und am 10. November bombardierten die SAF Gebiete in Upper Nile und Yida.

Während des gesamten Jahres verweigerte die sudanesische Regierung internationalen Menschenrechts- und humanitären Organisationen den Zugang.

Bewaffneter Konflikt - Südsudan

In der autonomen Region Südsudan gab es weiterhin Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen. Die weite Verbreitung von Kleinwaffen trug dazu bei, dass sich Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Menschenrechtsverstöße bewaffneter Rebellengruppen und Regierungskräfte gegen Zivilpersonen verschärften.

  • Am 9. und 10. Februar 2011 kam es im Bezirk Fangak County im Bundesstaat Jonglei zu Kämpfen zwischen der SPLA und bewaffneten Truppen des Rebellenführers General George Athor Deng. Dabei wurden mindestens 154 Zivilpersonen getötet und 20000 Menschen vertrieben. Weitere Zusammenstöße fanden am 12. März in der Stadt Malakal im Bundesstaat Upper Nile statt.
  • Am 23. April 2011 kam es im Dorf Kaldak im Bundesstaat Jonglei zu Kämpfen zwischen der SPLA und bewaffneten Truppen des Rebellenführers Gabriel Tang ("Tang-Ginye"). Etwa 15000 Personen waren gezwungen, in anderen Orten Zuflucht zu suchen, da ihre Häuser zerstört wurden.

Zu Ereignissen nach der Unabhängigkeitserklärung des Südsudans am 9. Juli 2011 siehe Länderbericht Südsudan.

Flüchtlinge und Migranten

Am 17. Oktober 2011 wurden mehr als 300 eritreische Asylsuchende und Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abgeschoben, trotz der Vereinbarung zwischen dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) und den sudanesischen Behörden, dass sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asylanträge im Sudan zu stellen. Zudem hatten einige von ihnen bereits Flüchtlingsstatus.

  • Am 25. Juli 2011 starb ein 23-jähriger Asylbewerber, und ein 17-jähriger Asylbewerber wurde schwer verletzt, als sie von einem Lastwagen sprangen, mit dem sie zwangsweise nach Eritrea zurückgeführt werden sollten.

Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Zwischen Januar und April sowie im Oktober 2011 demonstrierten Tausende Menschen in verschiedenen Städten des Nordsudan gegen hohe Lebenshaltungskosten und für Demokratie. Die Polizei und der Geheimdienst NISS nahmen Hunderte von Aktivisten sowie Mitglieder und Unterstützer oppositioneller Parteien fest. Einige von ihnen wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Im September wurde die SPLM-N verboten, und ihre Büros wurden geschlossen. Mehr als 200 ihrer Mitglieder sollen festgenommen worden sein.

  • Am 30. Januar wurden in Khartum mehr als 70 Personen festgenommen, um sie an der Teilnahme an einer Protestkundgebung zu hindern. Mohamed Abdelrahman soll in Polizeigewahrsam misshandelt worden sein. Unbestätigten Berichten zufolge starb er am folgenden Tag in einem Krankenhaus. Es wurden keine Ermittlungen eingeleitet.
  • Am 20. April wurden etwa 100 Personen nach Protesten an der Universität Nyala in Süddarfur festgenommen. Bis September wurden alle wieder freigelassen.
  • Am 25. Juni wurde Bushra Gamar Hussein Rahma, ein Menschenrechtsverteidiger und Mitglied der SPLM-N, in Omdurman festgenommen. Am 14. August ordnete ein Richter seine Freilassung an, doch wurde er unmittelbar danach erneut vom Geheimdienst NISS inhaftiert. Zum Jahresende befand er sich noch immer in Gewahrsam, ohne Anklageerhebung und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand.
  • Am 2. September wurde der Aktivist und Dichter Abdelmoniem Rahama, der der SPLM-N angehörte, in Ed Damazin festgenommen. Ende 2011 befand er sich noch immer ohne Anklageerhebung und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Jahr 2011 wurden weiterhin Redaktionen geschlossen, und Zeitungen unterlagen der Zensur. Journalisten wurden schikaniert und in einigen Fällen in Gewahrsam genommen, wo ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten.

  • Am 31. Januar verbot der Geheimdienst NISS die Oppositionszeitung Ajrass al-Hurriya.

Die Zeitungsredaktionen von Al Sahafa und Al Midan wurden daran gehindert, ihre gesamte Auflage bzw. Teilauflagen zu vertreiben. Im August und September wurde ähnlich rigoros gegen die Medien vorgegangen.

  • Geheimdienstagenten schlossen am 30. März vorübergehend die Redaktion der alle zwei Wochen im Südsudan erscheinenden Zeitung Juba Post, nachdem diese einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem davon die Rede war, dass bewaffnete Truppen des Rebellenführers George Athor die Stadt Juba vor Juli angreifen würden. Der für den Vertrieb der Zeitung zuständige Mitarbeiter wurde am 31. März auf dem Flughafen von Juba für kurze Zeit inhaftiert.
  • Am 9. Juli entzog der Nationale Presse- und Publikationsrat (National Council for Press and Publications) sechs Zeitungen, die zum Teil Südsudanesen gehörten, die Lizenz.
  • Zehn Journalisten wurden angeklagt, weil sie über den Fall von Safia Ishag Mohamed berichtet hatten, die im Januar von Mitarbeitern des Geheimdienstes NISS sexuell missbraucht worden war. Die Journalistin Fatima Ghazali wurde am 5. Juli zu einem Monat Haft, der Herausgeber Saad-al Din Ibrahim zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 25. Juli erhielt die Journalistin Amal Habani eine Freiheitsstrafe von einem Monat.
  • Am 22. August wurde der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung Rai al Shaab, Abuzar Al Amin, gegen Kaution aus der Haft entlassen. Er war am 15. Mai 2010 von NISS-Mitarbeitern festgenommen und später wegen "Unterminierung der Verfassung" und "Veröffentlichung von Falschmeldungen" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anklagepunkte bezogen sich auf Artikel über die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom April 2010 und über den angeblichen Bau einer iranischen Waffenfabrik im Sudan.

Todesstrafe

Gerichte im Nord- und Südsudan verhängten weiterhin Todesurteile, auch gegen Jugendliche. Im Berichtsjahr wurden mindestens sieben Menschen hingerichtet.

Amnesty International: Berichte

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