Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Ethiopia

Amnesty Report 2015

Äthiopien

 

 

Die Meinungsfreiheit unterlag nach wie vor drastischen Beschränkungen. Die Regierung ging auch weiterhin gegen mutmaßlichen Dissens vor und nahm oft schon vorbeugend verdächtigte Personen fest, um zu verhindern, dass diese ihre abweichende Meinung öffentlich kundtaten. Unabhängige Medien wurden weiterhin angegriffen. Friedliche Protestierende, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien wurden willkürlich festgenommen. Das Gesetz über gemeinnützige Organisationen und Verbände behinderte weiterhin die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung und wurden häufig systematisch dazu eingesetzt, tatsächliche oder mutmaßliche Meinungsabweichungen zu unterdrücken.

Hintergrund

Das hohe Wirtschaftswachstum hielt an. Auch gab es beträchtliche ausländische Investitionen, u.a. in der Landwirtschaft und im Bau- und Fertigungssektor, sowie umfassende Entwicklungsprojekte wie den Bau von Dämmen für Wasserkraftwerke und Plantagen. Zudem wurden große Landflächen verpachtet, häufig an ausländische Unternehmen.

Die Regierung setzte verschiedene Mittel und Methoden zur politischen Kontrolle der Bevölkerung ein. Dazu gehörten die Politisierung des Zugangs zu Arbeits- und Bildungschancen und Entwicklungshilfe sowie ein hohes Maß an physischer und technologischer Überwachung.

Die Politisierung der Ermittlungsinstanzen von Polizei und Justiz sorgte dafür, dass es nicht möglich war, in politisch motivierten Verfahren einen fairen Prozess zu erhalten.

Nationale und regionale Sicherheitsdienste waren verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen im gesamten Land, darunter willkürliche Festnahmen, exzessive Gewaltanwendung und Folter sowie außergerichtliche Hinrichtungen. Sie konnten nahezu gänzlich straffrei vorgehen.

Es gab nach wie vor bewaffnete oppositionelle Gruppen im Land oder in den Nachbarländern, doch verfügten diese meist nur noch über wenige Kämpfer und waren kaum aktiv.

Der Zugang zu bestimmten Teilen der Region Somali war weiterhin stark eingeschränkt. Es gab fortlaufend Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und außergerichtliche Hinrichtungen. Zudem gab es zahlreiche Meldungen über Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte.

Exzessive Gewaltanwendung und außergerichtliche Hinrichtungen

Im April und Mai 2014 kam es in der gesamten Region Oromia zu Protesten gegen einen vorgesehenen "Integrierten Masterplan", die Hauptstadt Addis Abeba auf das Territorium der Region Oromia zu erweitern. Während die Regierung anführte, dass entlegene Gebiete durch den Plan an Versorgungssysteme angeschlossen würden, befürchteten die Oromo, er könne den Interessen ihrer Bauern schaden und zu umfangreichen Vertreibungen führen.

Sicherheitsdienste aus Polizei und Sondereinsatzkräften des Militärs gingen mit exzessiver Gewalt vor und schossen in den Städten Ambo und Guder sowie in den Universitäten von Wollega und Madawalabu auf Demonstrierende. Dabei wurden mindestens 30 Personen getötet, auch Kinder. Hunderte von Menschen wurden während und nach den Protesten von Angehörigen der Sicherheitskräfte geschlagen, darunter Demonstrierende, Passanten und Eltern von Demonstrierenden, denen man vorwarf, es versäumt zu haben, ihre Kinder zu "kontrollieren". Es kam zu zahlreichen Verletzungen.

Mehrere tausend Menschen wurden willkürlich festgenommen. Viele blieben über Monate ohne Anklage inhaftiert, einige ohne Kontakt zur Außenwelt. Hunderte Menschen wurden in inoffiziellen Hafteinrichtungen festgehalten, u.a. im Polizeitrainingslager Senkele. Einige Inhaftierte wurden in die Maikelawi-Haftanstalt der Polizei in Addis Abeba verlegt. Mehr als 100 Personen wurden auch weiterhin von Sicherheitskräften in Kelem Wollega, Jimma und Ambo festgehalten, obwohl Gerichte ihre bedingungslose Freilassung oder ihre Freilassung gegen Kaution angeordnet hatten.

Zahlreiche der Festgenommenen wurden nach unterschiedlichen Haftzeiten zwischen Mai und Oktober 2014 freigelassen, anderen wurde jedoch die Freilassung gegen Kaution verweigert, oder sie blieben weiterhin ohne Anklage in Haft. Wieder andere, darunter Studierende und Mitglieder der Oppositionspartei Oromo Federalist Congress (OFC), wurden strafrechtlich verfolgt und in Schnellgerichtsverfahren unter verschiedenen Anklagen im Zusammenhang mit den Protesten verurteilt.

Meinungsfreiheit, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Auch das Jahr 2014 war von Angriffen auf die Meinungsfreiheit und mutmaßliche Meinungsabweichungen geprägt. Die Behörden gingen weiterhin gegen unabhängige Medien vor, und Mitglieder oppositioneller Parteien sowie friedliche Protestierende wurden festgenommen. Mehrere Versuche von Oppositionsparteien, Demonstrationen durchzuführen, wurden von den Behörden verhindert. Das Antiterrorgesetz wurde nach wie vor dazu eingesetzt, Dissidenten zum Schweigen zu bringen. Vor allem Mitglieder oppositioneller Parteien waren im Vorfeld der Parlamentswahlen 2015 verstärkt diesem Vorgehen ausgesetzt.

Ende April 2014 wurden sechs Blogger des Kollektivs Zone 9 sowie drei unabhängige Journalisten, die mit der Gruppe in Verbindung standen, in Addis Abeba festgenommen, zwei Tage nachdem die Gruppe angekündigt hatte, ihre Aktivitäten, die sie aufgrund von Drangsalierungen eingestellt hatte, wieder aufzunehmen. Fast drei Monate lang waren alle neun im unterirdischen Bereich der Maikelawi-Haftanstalt inhaftiert. Dabei wurde ihnen der Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Besuchern verweigert, und der Zugang zu Rechtsbeiständen war stark eingeschränkt.

Im Juli 2014 wurden sie gemeinsam mit einem weiteren Zone-9-Mitglied, das in Abwesenheit angeklagt wurde, wegen Terrorismus unter Anklage gestellt. In der Anklageschrift fanden sich Straftaten wie die Verwendung von Security in a Box - eine Zusammenstellung von Open-Source-Software und Materialien zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, vor allem jenen, die in einem repressiven Umfeld arbeiten.

Sechs Mitglieder der Gruppe gaben an, gezwungen worden zu sein, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Drei erhoben bei Anhörungen vor dem Untersuchungsrichter Foltervorwürfe, aber das Gericht ging den Vorwürfen nicht nach. Das Verfahren dauerte Ende 2014 noch an.

Anfang 2014 zielte eine von der staatlichen Presseagentur und der äthiopischen Nachrichtenagentur durchgeführte "Untersuchung", die in der regierungseigenen Zeitung Addis Zemen veröffentlicht wurde, auf sieben unabhängige Verlage ab, durch die angeblich in mehreren Artikeln der "Terrorismus unterstützt", das Wirtschaftswachstum geleugnet, das Erbe des ehemaligen Regierungschefs Meles Zenawi herabgesetzt und weitere "Verstöße" begangen wurden.

Im August 2014 gab die Regierung bekannt, juristisch gegen die Publikationen vorgehen zu wollen, worauf mehr als 20 Journalisten aus dem Land flohen. Im Oktober 2014 wurden die Eigentümer von drei der Publikationen in Abwesenheit zu jeweils mehr als drei Jahren Haft verurteilt, weil man sie für schuldig befand, die Öffentlichkeit dazu angestiftet zu haben, die Regierung zu stürzen, und haltlose Gerüchte verbreitet zu haben.

Der Oppositionspartei OFC zufolge wurden zwischen Mai und Juli 2014 zwischen 350 und 500 ihrer Mitglieder festgenommen, darunter auch die Parteiführung. Die ersten Festnahmen erfolgten im Zusammenhang mit den "Masterplan"-Protesten, setzten sich aber über Monate fort. Viele der Festgenommenen wurden willkürlich und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Auch unter den mehr als 200 Personen, die Mitte September 2014 in Oromia festgenommen wurden, waren OFC-Mitglieder. Im Oktober kam es zu weiteren Festnahmen von Parteimitgliedern.

Am 8. Juli 2014 wurden Habtamu Ayalew und Daniel Shebeshi von der Partei Unity for Democracy and Justice (UDJ) sowie Yeshewas Asefa von der Semayawi Party in Addis Abeba festgenommen. Abraha Desta von der Partei Arena Tigray sowie ein Dozent der Universität Mekelle wurden in Tigray festgenommen und nach Addis Abeba gebracht. Sie wurden in Maikelawi inhaftiert und erhielten zunächst keinen Zugang zu Rechtsbeiständen oder ihrer Familie. Ende Oktober 2014 stellte man sie auf Grundlage des Antiterrorgesetzes unter Anklage. Yeshewas Asefa gab vor Gericht an, in der Haft gefoltert worden zu sein.

Die Semayawi-Partei berichtete von zahlreichen Festnahmen ihrer Mitglieder.

Dazu gehörten auch sieben Frauen, die im März 2014 bei einem Marsch zum Internationalen Frauentag in Addis Abeba zusammen mit drei männlichen Parteimitgliedern festgenommen worden waren. Sie hatten Slogans gerufen wie "Wir brauchen Freiheit! Freiheit für politische Gefangene!" Sie wurden nach zehn Tagen ohne Anklageerhebung freigelassen. Ende April 2014 wurden 20 Parteimitglieder bei einem Aufruf zu einer Demonstration in Addis Abeba festgenommen. Nach elf Tagen kamen sie wieder frei.

Anfang September 2014 wurden die Parteifunktionäre Befekadu Abebe und Getahun Beyene in der Stadt Arba Minch zusammen mit drei Parteimitgliedern festgenommen. Befekadu Abebe und Getahun Beyene wurden in die Maikelawi-Haftanstalt nach Addis Abeba gebracht. In der ersten Haftphase soll ihnen der Zugang zu Rechtsbeiständen und Familienangehörigen verweigert worden sein. Sie befanden sich zum Jahresende noch im Gefängnis. Ende Oktober 2014 wurde das Parteimitglied Agbaw Setegn in Gondar festgenommen und ebenfalls nach Maikelawi gebracht. Er befand sich Ende 2014 noch ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder Kontakt zu seiner Familie in Haft.

Am 27. Oktober 2014 wurde der Herausgeber der mittlerweile eingestellten Wochenzeitschrift Feteh, Temesgen Desalegn, zu drei Jahren Haft wegen "Verleumdung" und "Aufwiegelung der Öffentlichkeit durch falsche Gerüchte" verurteilt. Das Verfahren hatte über zwei Jahre gedauert. Auch der Chefredakteur der Zeitung wurde in Abwesenheit schuldig gesprochen.

Menschen wurden willkürlich über lange Zeiträume ohne Anklage inhaftiert, manche blieben inhaftiert, ohne jemals angeklagt zu werden. Dazu gehörten auch zahlreiche Personen, die wegen friedlichen Widerstands gegen die Regierung oder ihrer mutmaßlichen politischen Überzeugung festgenommen worden waren. Willkürliche Inhaftierungen gab es sowohl in offiziellen als auch in inoffiziellen Hafteinrichtungen, darunter Maikelawi. Vielen Häftlingen wurde der Kontakt zur Außenwelt verweigert, so dass sie weder Zugang zu Rechtsbeiständen noch zu Familienangehörigen hatten.

Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene, die in den Jahren zuvor allein wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert worden waren, darunter Journalisten und Angehörige von Oppositionsparteien, blieben auch weiter in Haft. Einige von ihnen waren in unfairen Verfahren für schuldig befunden worden, bei anderen dauerten die Prozesse noch an, und wieder andere blieben weiterhin ohne Anklage inhaftiert.

Es gab nach wie vor nur stark eingeschränkten Zugang zu Haftanstalten, um die Behandlung von Häftlingen zu überwachen und zu dokumentieren.

Folter und andere Misshandlungen

Es kam zu Folter auf lokalen Polizeiwachen, der Polizeistation von Maikelawi, in überregionalen und regionalen Gefängnissen und in Militärlagern.

Zu den dabei eingesetzten Foltermethoden gehörten Schläge mit Stöcken, Gummiknüppeln, Gewehrkolben und anderen Objekten, das Zufügen von Verbrennungen, das Fesseln in schmerzhaften Positionen und Elektroschocks. Zudem wurden Gefangene über lange Zeiträume zu anstrengenden körperlichen Übungen gezwungen. Auch einige Haftbedingungen erfüllten den Tatbestand der Folter. So wurden Personen unterirdisch ohne Licht angekettet und über lange Zeit in Einzelhaft gehalten.

Folter wurde üblicherweise zu Anfang der Haft in Verbindung mit der Befragung des Häftlings angewendet. So wurde Folter dazu eingesetzt, Häftlinge zu einem "Geständnis" zu zwingen, belastendes Material zu unterzeichnen und andere zu belasten. Zu den Folteropfern gehörten auch gewaltlose politische Gefangene, die wegen ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen abweichenden Meinung festgenommen wurden.

Bei mehreren Verfahren gaben die Angeklagten vor Gericht an, in der Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Die Gerichte ordneten jedoch keine entsprechenden Ermittlungen an.

In mehreren Fällen wurde gewaltlosen politischen Gefangenen der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verweigert.

Region Oromia

Die Versuche, eine mögliche Opposition in der Region zu unterdrücken, führten dazu, dass Angehörige der Oromo unter anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte litten. Nach wie vor wurden zahlreiche Oromo festgenommen oder blieben inhaftiert, nachdem man sie in den Jahren zuvor festgenommen hatte, weil sie friedlich eine abweichende Meinung geäußert hatten oder häufig auch, weil man ihnen eine gegen die Regierung gerichtete Überzeugung unterstellte. Festnahmen erfolgten willkürlich und häufig präventiv, ohne Nachweis eines Verbrechens. Viele wurden ohne Anklage oder Verfahren inhaftiert, ein Großteil in inoffiziellen Einrichtungen, vor allem in Militärlagern in der gesamten Region.

Fälle von Verschwindenlassen oder außergerichtlichen Hinrichtungen im Jahr 2014 oder in den vorangegangenen Jahren blieben ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Der Anstieg der Zahl von Festnahmen tatsächlicher oder vermeintlicher Oppositioneller setzte sich unmittelbar nach den Protesten gegen den "Masterplan" fort. Zahlreiche Festnahmen wurden gemeldet, darunter Anfang Oktober 2014 die mehrerer hundert Schüler, Bauern und anderer Bewohner der Bezirke Hurumu und Yayu in der Illubabor-Zone.

Es gab außerdem Berichte über die Festnahme von Studierenden. Sie hatten sich nach dem Verbleib von Kommilitonen erkundigt, die während der "Masterplan"-Proteste festgenommen worden waren, und ihre Freilassung sowie Gerechtigkeit für die Getöteten gefordert. Unter anderem sollen Ende November 2014 27 Studierende an der Wollega-Universität festgenommen worden sein.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Rückführungen
In zahlreichen Ländern waren Beauftragte der äthiopischen Regierung aktiv. Einige Staaten arbeiteten mit den äthiopischen Behörden zusammen und lieferten Personen aus, nach denen die äthiopische Regierung fahndete.

Im Januar 2014 wurden zwei Vertreter der Ogaden-Befreiungsfront (Ogaden National Liberation Front) aus der kenianischen Hauptstadt Nairobi entführt und nach Äthiopien zurückgeführt. Sie hatten sich in Nairobi aufgehalten, um an weiteren Friedensverhandlungen zwischen der Gruppierung und der Regierung teilzunehmen.

Am 23. Juni 2014 wurde der britische Staatsangehörige Andargachew Tsige, Generalsekretär der verbotenen Ginbot-7-Bewegung, vom Jemen nach Äthiopien verbracht. Am 8. Juli 2014 war Andargachew Tsige ausgezehrt und erschöpft in einer Sendung des staatlichen Fernsehsenders ETV zu sehen. Ende 2014 war er noch immer an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, ohne Zugang zu seiner Familie oder Rechtsbeiständen. Der britischen Regierung wurde auch weiterhin das Recht auf konsularischen Zugang verweigert, bis auf zwei Treffen mit dem Botschafter. Zu einem wurde Andargachew Tsige mit verhülltem Kopf gebracht. Der Botschafter erhielt keine Erlaubnis, mit Andargachew unter vier Augen zu sprechen.

Im März 2014 wurde der ehemalige Präsident der Region Gambella, Okello Akway, der die norwegische Staatsbürgerschaft besitzt, aus dem Südsudan nach Äthiopien abgeschoben. Im Juni 2014 wurde er zusammen mit mehreren anderen Menschen, die im Exil in Verbindung mit Oppositionsbewegungen aus Gambella stehen, wegen terroristischer Straftaten angeklagt.

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