a-6210-1 (ACC-NGA-6210)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) veröffentlicht im März 2005 ein Themenpapier über Dokumente in einigen afrikanischen Ländern, in dem Folgendes über Geburtsurkunden in Nigeria zu lesen ist:
„Geburtsurkunden (Birth Certificate oder Certificate of Registration of Birth) werden in Nigeria durch die National Population Commission hergestellt und durch die lokalen Regierungen (Local State Governments) als Auszug aus dem Geburtsregister ausgestellt.Nicht alle nigerianischen Staatsangehörigen verfügen über eine Geburtsurkunde. Wer keine Geburtsurkunde besitzt, kann sich um eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit) bemühen.Die Registrierung von Geburten ist in Lagos obligatorisch. Geburtsurkunden sind erhältlich, insbesondere für Geburten nach 1970. In Lagos sind Akten und amtlich beglaubigte Kopien von Akten bis 1979 beim Lagos State Ministry of Health erhältlich.Für Akten nach 1979 ist die lokale Regierung zu kontaktieren, welche eine originale Bestätigung direkt ausstellt. Die meisten Geburten und Todesfälle, die sich ausserhalb von Lagos ereignen, werden ebenfalls registriert. Antrag stellende Personen können amtlich beglaubigte, echte Kopien der Zertifikate direkt bei der lokalen Regierung beziehen. Alternativ werden auch Taufurkunden oder Spital- und Klinikakten der Geburt als Dokumente für die Identität oder Elternschaft anerkannt. Heimgeburten sind in Nigeria selten, so dass medizinische Akten in den meisten Fällen erhältlich sind. Eidesstattliche Erklärungen können als Dokumentenersatz für Personen, die vor 1960 und ausserhalb von Lagos in den östlichen Landesteilen geboren wurden (Biafra-Krieg), zusammen mit einem weiteren überzeugenden Beleg ebenfalls anerkannt werden.Kann eine Person ihre Geburt nicht mit Dokumenten belegen, muss sie sich an das traditionelle Familienoberhaupt in der Region wenden, in der sie geboren wurde. Auf persönliches Vorsprechen bestätigt der traditionelle Führer die Zugehörigkeit zum Familienverband. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für einen Antrag an die lokalen Regierungsbehörden auf Ausstellung eines «Certificate of Origin». Der beschriebene Weg bietet aber auch Möglichkeiten zum Missbrauch. Reisen ist in Nigeria gefährlich und teuer und viele Personen, die in ein städtisches Gebiet gezogen sind, haben kaum noch Verbindungen mit ihrem traditionellen Familienoberhaupt. Immer wieder werden Bestätigungen des traditionellen Oberhauptes auch in Abwesenheit der betreffenden Person ausgestellt. Auf diese Weise ist es möglich, in Besitz einer Bestätigung zu kommen, die auf den Namen einer anderen Person lautet und zu einer echten aber missbräuchlich ausgestellten Geburtsurkunde verhilft.“ (SFH, 3. März 2005)
Das Immigration and Refugee Board of Canada (IRB) schreibt in einer Anfragebeantwortung im August 2005, Geburtsurkunden seien in Nigeria nicht so „sakrosankt“ wie in Kanada. Jedoch ändere sich dies allmählich. Seit die Menschen beginnen würden, bei der zuständigen staatlichen Behörde, der National Population Commission, Geburtsurkunden zu beantragen, komme es oft vor, dass das Ausstellungsdatum dieser Dokumente viel später sei als das Geburtsdatum ihrer Inhaber. Die Behörde könne auch auf Basis von eidesstattlichen Erklärungen Geburtsurkunden ausstellen, wenn jemand keinen vorschriftsmäßigen Beleg für seine Geburt habe. Ob die Antragstellung und Abholung persönlich erfolgen müsse, geht aus der Anfragebeantwortung des IRB nicht hervor:
„Notes on birth certificates
Birth certificates in Nigeria are not as sacrosanct as they are in Canada due to the different level of development and awareness. However, this situation is slowly changing. As people begin to acquire birth certificates from the National Population Commission, it is not uncommon to see that their recorded year of birth is much earlier than the issuance date shown on the birth certificates. The National Population Commission is the Agency of government responsible for issuance of birth certificates. It is also empowered to issue birth certificates based on affidavits from authorized institutions for persons without a proper record of birth.” (IRB, 16. August 2005)
Da zu Ihrer Fragestellung im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche in den ACCORD zur Verfügung stehenden Quellen keine aktuelleren Informationen gefunden werden konnten, haben wir sie per Fax am 16. Juli 2008 an die Botschaft der Republik Nigeria in Österreich weitergeleitet. Sobald eine Antwort einlangt, liefern wir sie Ihnen umgehend nach.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: