Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Armenia

Amnesty Report 2015

Armenien

 

 

Die Polizei löste mehrere friedliche Protestkundgebungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Politisch aktive Bürger, die zu strittigen Themen Position bezogen, wurden bedroht und angegriffen.

Hintergrund

In der umstrittenen Region Bergkarabach entlang der armenisch-aserbaidschanischen Grenze eskalierten im Juli und August 2014 Scharmützel zu schweren Gefechten. Berichten zufolge wurden dabei 18 Menschen getötet - 13 aserbaidschanische Soldaten und fünf Armenier, darunter zwei Zivilpersonen.

Am 17. Juli kündigte die Regierung an, sie wolle eine Vereinbarung unterzeichnen, um der Eurasischen Wirtschaftsunion unter Führung Russlands beizutreten, die ab 1. Januar 2015 eine bisher bestehende Zollunion ablösen sollte. 2013 hatte sich Armenien gegen ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union entschieden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Polizei ging 2014 mehrfach mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Proteste vor. Am 7. März versammelten sich Hunderte Menschen vor dem Finanzministerium, um gegen eine geplante Rentenreform zu protestieren. Die Polizei vertrieb die friedlich Demonstrierenden, indem sie exzessive Gewalt anwendete. Drei Personen wurden festgenommen, mit einer Geldstrafe belegt und am nächsten Tag wieder freigelassen. Dem Vernehmen nach wurden zwei von ihnen im Gewahrsam misshandelt.

In der Hauptstadt Eriwan löste die Polizei am 23. Juni eine Demonstration gegen Strompreiserhöhungen gewaltsam auf, an der etwa 50 Personen teilgenommen hatten. 27 Demonstrierende wurden festgenommen. Drei Journalisten, die im Anschluss vor der Polizeiwache Kentron auf die Freilassung der Protestierenden warteten, wurden von Polizisten angegriffen.

Rechte von Frauen

Am 5. November 2014 wurden Mitarbeiterinnen der NGO Women's Resource Center und weitere Frauenrechtlerinnen beim Verlassen eines Gerichtssaals bedroht und beschimpft. Sie hatten dort einer Frau beigestanden, die Opfer familiärer Gewalt geworden war. 2013 hatte das Women's Resource Center anonyme Morddrohungen erhalten, nachdem die Organisation wiederholt Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau gefordert hatte. Bis Ende 2014 war in keinem der beiden Fälle gründlich ermittelt worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen
Die Verabschiedung eines Gesetzes gegen jede Form von Diskriminierung wurde ausgesetzt. Dagegen wurden Bestimmungen, die eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ausdrücklich verbieten, gestrichen. Das Antidiskriminierungsgesetz war ausgearbeitet worden, um die Voraussetzungen für ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu erfüllen. Es wurde verworfen, nachdem die Regierung entschieden hatte, stattdessen der Eurasischen Wirtschaftsunion unter der Führung Russlands beizutreten.

Zwei junge Männer, die 2012 eine schwulenfreundliche Bar mit Molotow-Cocktails angegriffen hatten, wurden am 25. Juli 2013 von einem Gericht in Eriwan zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Obwohl die Täter zugaben, den Anschlag aus homophoben Motiven verübt zu haben, wurde ihnen im Oktober 2013 ihre Strafe erlassen.

Kriegsdienstverweigerer

Bis Ende 2014 waren alle 33 Anhänger der Zeugen Jehovas wieder freigelassen worden, die in früheren Jahren festgenommen worden waren, weil sie den Zivildienst verweigert hatten. Sie wurden jedoch dazu verpflichtet, den Zivildienst abzuleisten.

Folter und andere Misshandlungen

Armenische Menschenrechtsverteidiger äußerten sich 2014 erneut besorgt angesichts der zahlreichen Berichte über Schläge und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam.

Die Behörden hatten die Beschwerden des Oppositionsführers Shant Harutyunyan über seine Misshandlung in Haft noch immer nicht gründlich untersucht. Er war am 5. November 2013 gemeinsam mit 13 weiteren politisch engagierten Bürgern bei dem Versuch festgenommen worden, zum Präsidentenpalast zu marschieren. Dabei war es zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen. Auch den Misshandlungsvorwürfen, die zwei Demonstrierende erhoben, die bei den Protesten am 7. März 2014 festgenommen worden waren, wurde nicht nachgegangen.

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