Aktualisierung zur Anfragebeantwortung PAK41937.E vom 7. Oktober 2003 zu den Pensionierungsbestimmungen für Militäroffiziere; Bedeutung eines Pensionierungsbescheids mit dem Vermerk "verpflichtend (vorzeitig und verpflichtend, nicht aufgrund eines Verschuldens des Offiziers)"; Umstände, unter denen ein Oberst nach seiner Pensionierung nicht der Reserve zugeteilt wird
Aktualisierung zur Anfragebeantwortung PAK41937.E vom 7. Oktober 2003 zu den Pensionierungsbestimmungen für Militäroffiziere; Bedeutung eines Pensionierungsbescheids mit dem Vermerk "verpflichtend (vorzeitig und verpflichtend, nicht aufgrund eines Verschuldens des Offiziers)"; Umstände, unter denen ein Oberst nach seiner Pensionierung nicht der Reserve zugeteilt wird