Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Kenya

Amnesty Report 2015

Kenia

 

 

Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Polizeiliche Antiterroreinsätze hatten mehrere Todesopfer und die Inhaftierung Hunderter Menschen zur Folge. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt.

Hintergrund

Mehrere gewalttätige Angriffe im Nordosten Kenias, in der Hauptstadt Nairobi und in den Küstenstädten Mombasa und Lamu (auf der gleichnamigen Insel) beeinträchtigten sowohl die Wirtschaft als auch die Sicherheit. Daraufhin wurden neue Sicherheitsgesetze mit weitreichenden Auswirkungen auf die Menschenrechte erlassen. Die Dezentralisierung des Regierungssystems, d.h. die Übertragung von mehr Eigenverantwortlichkeit auf Lokalregierungsebene (sog. Counties), wurde fortgeführt; dabei gab es jedoch weiterhin Herausforderungen wie beispielsweise uneinheitliche politische, rechtliche und institutionelle Strukturen.

Die lokalen Regierungen forderten Verfassungsänderungen, um ihren Anteil an Geldern aus dem Staatshaushalt zu erhöhen. Das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen Vizepräsident William Samoei Arap Ruto und den Journalisten Joshua Arap Sang wurde fortgesetzt, während die Chefanklägerin die Anklage gegen Präsident Kenyatta fallenließ.

Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen

Gewalttätige Anschläge, von denen die meisten der in Somalia operierenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, mehrten sich. Al-Shabab erklärte, die Attacken seien Vergeltungsschläge für die dauerhafte Anwesenheit der kenianischen Streitkräfte auf somalischem Boden. Das in Somalia stationierte kenianische Truppenkontingent gehört zur Mission der Afrikanischen Union in Somalia (African Union Mission to Somalia - AMISOM).

An mehreren Orten - so in einem Restaurant, auf einem belebten Markt und in Bussen zur Personenbeförderung -wurden Bomben- und Granatenanschläge verübt, die Tote und Schwerverletzte zur Folge hatten. Die meisten Anschläge fanden in Nordost-Kenia, Nairobi, Mombasa und Lamu statt.

Am 23. März 2014 eröffneten bewaffnete Männer das Feuer in einer Kirche, als dort gerade eine Messe abgehalten wurde. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben und mindestens 15 wurden verletzt.

Am 15. Juni 2014 wurde die Stadt Mpeketoni in Lamu County angegriffen, wobei 48 Menschen getötet wurden. Die Täter setzten außerdem 44 Autos und 26 Gebäude in Brand. Am 16. und am 24. Juni wurden bei zwei in nahe gelegenen Dörfern verübten Angriffen mindestens 14 weitere Personen getötet. Obwohl Al-Shabab sich zu diesen Anschlägen bekannt hatte, machten die Behörden lokale Politiker dafür verantwortlich. Der Gouverneur von Lamu County wurde unter dem Verdacht, in diese Tötungen verwickelt zu sein, inhaftiert und gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen erbrachten jedoch keine ausreichenden Beweise für seine Verurteilung. Das Unabhängige Überwachungsgremium für die Polizeiarbeit (Independent Policing Oversight Authority - IPOA) untersuchte im Anschluss die von der Polizei bei diesen Attacken eingesetzten Gegenmaßnahmen. Dabei wurde festgestellt, dass die Polizei langsam und konzeptlos reagiert hatte. Eine nach den Vorfällen verhängte nächtliche Ausgangssperre in der Stadt Lamu wurde am 24. Dezember 2014 wieder aufgehoben.

Am 22. November 2014 griffen bewaffnete Männer in Mandera im Nordosten Kenias einen Bus an und töteten 28 Passagiere. Berichten zufolge trennten die Attentäter Muslime von Nichtmuslimen, bevor sie Letztere töteten. Am 2. Dezember wurden bei einem weiteren Anschlag in einem Steinbruch in Koromei in Mandera County 36 Minenarbeiter getötet. Nach den Angriffen trat der Generalinspekteur der Polizei zurück, und der Minister für Inneres und Regierungskoordinierung wurde entlassen.

Gleichfalls im Dezember erließ die Regierung überhastet und ohne ausreichende Einbeziehung der Öffentlichkeit ein neues Sicherheitsgesetz, durch das zahlreiche Bestimmungen in 22 existierenden Gesetzen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Menschenrechte abgeändert wurden.

Unter anderem wurden neue Straftatbestände mit hohen Strafandrohungen eingeführt, die Rechte inhaftierter oder angeklagter Personen eingeschränkt, die Befugnisse von Geheimdienstbeamten zur Inhaftierung von Tatverdächtigen und zur Kommunikationsüberwachung erweitert und die Aufnahme von Flüchtlingen in Kenia auf 150000 begrenzt. Das neue Sicherheitsgesetz wurde während einer chaotisch und undiszipliniert verlaufenden Parlamentssitzung angenommen.

Die Polizei führte im Verlauf des Jahres 2014 mehrere Antiterroreinsätze durch, u.a. in Moscheen, von denen man glaubte, dass dort junge Leute für den Dschihad rekrutiert und ausgebildet wurden. Im Februar 2014 wurden Berichten zufolge sieben Personen erschossen und 129 inhaftiert, als die Polizei in einer Moschee in Mombasa eine Razzia durchführte. Die meisten der Inhaftierten kamen später ohne Anklageerhebung wieder frei. Einer der bei dem Polizeieinsatz festgenommenen Männer wird seither vermisst.

Im April wurden Tausende Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia im Zuge eines als Usalama Watch bezeichneten Antiterroreinsatzes willkürlich festgenommen, schikaniert, erpresst und misshandelt (siehe Länderbericht Somalia). Über 5000 Personen wurden gegen ihren Willen in Flüchtlingslager in Nordkenia umgesiedelt und mindestens 359 weitere nach Somalia zurückgeschickt.

Im Juni entschied das Oberste Gericht, dass die Zwangsumsiedlung der Flüchtlinge in Lager verfassungsgemäß sei, und widersprach damit einer früheren Entscheidung zum selben Sachverhalt. Ein im Juli von IPOA veröffentlichter Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die Operation Usalama Watch nicht nur die Menschenrechte verletzt hat, sondern auch kontraproduktiv war, da unter Somali der Eindruck entstanden sei, dass sie auf der Grundlage von ethnischen Kriterien und Diskriminierung durchgeführt wurde.

Im November führte die Polizei Einsätze in vier Moscheen in Mombasa durch. Dabei wurde eine Person erschossen, und mehr als 300 Personen wurden festgenommen. Die Polizei teilte mit, dass sie in den Moscheen Granaten und andere selbstgebaute Waffen sichergestellt habe. Infolge der Razzien kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen in Mombasa.

Sowohl lokale als auch internationale zivilgesellschaftliche Organisationen warfen der Antiterroreinheit der Polizei weiterhin Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen vor. Im Verlauf des Jahres 2014 erschossen unbekannte Täter in Mombasa mehrere muslimische Geistliche. Unter den Opfern waren sowohl radikale als auch moderate Geistliche.

So wurde am 1. April ein muslimischer Geistlicher, dem die Polizei vorgeworfen hatte, Jugendliche für Al-Shabab zu rekrutieren, auf einer Straße in Mombasa erschossen. Im Juni wurde der antidschihadistische Vorsitzende des Rats der Imame und Prediger Kenias in einer Moschee erschossen. Im November wurde ein muslimischer Geistlicher erschossen, der Initiativen der Regierung gegen Radikalisierung unterstützt hatte.

Internationale Strafverfolgung

Das vor dem IStGH geführte Verfahren gegen Vizepräsident William Samoei Arap Ruto und den Journalisten Joshua Arap Sang wurde 2014 fortgeführt. Die beiden Männer werden beschuldigt, während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Das Verfahren wurde dadurch unterminiert, dass einige Zeugen offenbar eingeschüchtert und bestochen wurden und andere Zeugen nicht mehr zur Aussage bereit waren.

Die Verhandlungskammer lud neun Zeugen der Anklage vor, die nicht mehr freiwillig vor Gericht erscheinen wollten. Bis Ende 2014 hatten drei der neun Zeugen ihre Zeugenaussagen von einem geheimen Ort in Nairobi über eine Videoschaltung gemacht.

Am 5. Dezember 2014 zog die Chefanklägerin des IStGH die Anklage gegen Präsident Kenyatta zurück. Ihm war vorgeworfen worden, während der Gewaltausbrüche nach den Wahlen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Die Chefanklägerin begründete die Entscheidung damit, dass die ihr vorliegenden Beweise nicht ausreichten, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit Kenyattas zweifelsfrei nachzuweisen.

Sie erklärte zudem, dass die Versuche der IStGH-Anklagebehörde, relevantes Beweismaterial zu sammeln, durch den Tod mehrerer Hauptzeugen sowie durch die Rücknahme von mindestens sieben Zeugenaussagen, nach Einschüchterung mehrerer Zeugen der Anklage, und durch fehlende Kooperation seitens der kenianischen Regierung behindert worden seien.

Am 3. Dezember lehnte die IStGH-Strafkammer den Antrag der Chefanklägerin auf eine erneute Vertagung des Verfahrens ab. Gleichzeitig rügte sie das Verhalten der kenianischen Regierung in diesem Fall, das dem Standard vertrauensvoller Zusammenarbeit nicht entsprochen habe. Allerdings sah die Strafkammer davon ab, der Versammlung der Vertragsstaaten ein formelles Untersuchungsergebnis zu einer Kooperationsverweigerung vorzulegen.

Ende 2014 war der auf Walter Osapiri Barasa ausgestellte Haftbefehl des IStGH noch nicht vollstreckt worden.

Die kenianische Regierung setzte ihre Bemühungen fort, den IStGH zu diskreditieren und zu schwächen. Im März 2014 übermittelte Kenia dem UN-Generalsekretär fünf Änderungsvorschläge zum Römischen Statut des IStGH. Unter anderem sollte Artikel 27 dahingehend geändert werden, dass amtierende Staats- und Regierungschefs von der strafrechtlichen Verfolgung durch den IStGH ausgenommen sind. Im November beantragte die kenianische Regierung, in die Tagesordnung der im Dezember stattfindenden 13. Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt mit dem Titel "Sondersitzung zur Diskussion des Verhaltens des Gerichts und der Anklagebehörde" aufzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Straflosigkeit - Gewalt nach den Wahlen

Auf nationaler Ebene blieben die Verantwortlichen für die nach den Wahlen verübten Gewalttaten straffrei. Im Februar 2014 gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass die Prüfung von mehr als 4000 Fällen von Gewaltanwendung nach den Wahlen wegen Mangels an Beweisen zu keiner einzigen strafrechtlichen Verfolgung geführt habe.

Im März protestierte eine Gruppe von Binnenflüchtlingen vor der offiziellen Residenz des Präsidenten, weil sie von der Regierung keine Unterstützung erhielten. Es wurden keine konkreten Schritte unternommen, um eine Abteilung für Verbrechen nach dem Völkerrecht am Hohen Gericht zu schaffen oder die Empfehlungen der Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung umzusetzen.

Drei Zivilklagen, die von Opfern und zivilgesellschaftlichen Organisationen gegen die Regierung angestrengt worden waren, waren Ende 2014 noch anhängig. Die Kläger werfen der Regierung vor, gegen zahlreiche Verstöße während der Gewaltausbrüche nicht vorgegangen zu sein.

Im Oktober legte eine Oppositionspartei dem Parlament einen Gesetzentwurf mit dem Titel The Post Election Violence Tribunal Bill - 2014 vor. Er sah die Schaffung eines Gerichts vor, das Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Unruhen nach den Wahlen verhandeln sollte. Zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zählten die Durchführung von Prozessen in Abwesenheit der Angeklagten, die Verhängung der Todesstrafe und die Möglichkeit posthumer Verurteilungen. Der Gesetzentwurf war Ende 2014 noch nicht verabschiedet.

Polizei und Sicherheitskräfte

Polizeireformen
Im April 2014 wurde das Gesetz über die Kommission zur Regulierung des Polizeiwesens (National Police Service Commission - NPSC) reformiert. Durch die Änderungen wurden die von der NPSC ausgeübten Funktionen im Personalwesen dem Generalinspektor der Polizei untergeordnet.

Im Juni erfolgte die Reform des Polizeigesetzes, durch die der Generalinspektor der Polizei die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Führungsstruktur und Disziplinarmaßnahmen der Polizei erhielt. Die Polizei verfügte nicht über ausreichende Ressourcen und Ausrüstung. Am 31. Oktober überfielen und töteten bewaffnete Banditen in Kapedo in Baringo County mindestens 19 Polizeibeamte.

Die Sicherheitsüberprüfungen von Polizeibeamten durch die NPSC wurden fortgesetzt. Bis Ende November 2014 hatte die NPSC 198 Polizeibeamte überprüft. 16 von ihnen wurden als für den Polizeidienst ungeeignet eingeschätzt, hauptsächlich wegen Korruptionsvorwürfen.

Hindernisse beim Überprüfungsprozess waren unzureichende finanzielle Mittel, die mangelhafte Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Rücktritt von vier wichtigen Mitgliedern des Überprüfungsausschusses. Lokale NGOs und die IPOA äußerten Besorgnis, dass der Prozess nicht zu einer Verbesserung des Polizeiapparates geführt habe und dass die Menschenrechtsbilanz bei Polizeibeamten nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei
Die Polizei war für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen sowie Folter und andere Misshandlungen verantwortlich.

Im August 2014 wurde ein 14-jähriges Mädchen erschossen, als acht Polizeibeamte das Haus ihrer Familie stürmten, vorgeblich um den Onkel des Mädchens festzunehmen. Zwei Polizeibeamte wurden später des Mordes angeklagt.

Berichten zufolge vergewaltigte ein Polizeibeamter im Oktober eine Frau, die auf einer Polizeiwache einen Überfall anzeigen wollte. Die IPOA leitete eine Untersuchung des Vorfalls ein.

Während des Jahres 2014 forderten die Polizeichefs von mindestens zwei Counties ihre Polizeikräfte öffentlich auf, gegen Terrorverdächtige tödliche Gewalt anzuwenden. Die Nationale Menschenrechtskommission Kenias und die IPOA verurteilten die Instruktionen als gesetzwidrig.

Repressalien gegen zivilgesellschaftliche Organisationen

Die Behörden verschärften die Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Im Mai 2014 veröffentlichte das Parlament eine Gesetzesvorlage, durch die das Gesetz über gemeinnützige Organisationen reformiert werden sollte. Im Oktober wurde ein früherer Entwurf, mit dem die ausländische Finanzierung von NGOs auf 15% beschränkt werden sollte, erneut im Parlament debattiert.

Im Dezember löschte die Regierung 510 NGOs, die ihrer Ansicht nach die Bestimmungen des NGO-Gesetzes nicht eingehalten hatten, aus dem staatlichen NGO-Register und fror ihre Konten ein. Unter diesen Organisationen befanden sich auch 15 nicht näher benannte NGOs, die beschuldigt wurden, Terrorismus zu finanzieren. Die Regierung forderte zudem zehn internationale NGOs und zwei weitere lokale NGOs auf, innerhalb von 21 Tagen geprüfte Jahresabschlüsse vorzulegen.

Recht auf Wohnen - Zwangsräumungen

Im Februar 2014 legte eine im Jahr 2012 eingesetzte Arbeitsgruppe, die den Auftrag hatte, ein Gesetz über Räumungen und Umsiedlungen zu erarbeiten, dem Minister für Land, Wohnungswesen und Stadtentwicklung einen Entwurf vor. Im März verpflichtete sich der Minister in einer öffentlichen Erklärung, die Verabschiedung eines Räumungsgesetzes voranzutreiben. Bis Ende 2014 war der Entwurf jedoch dem Parlament noch nicht zur Debatte vorgelegt worden.

Im Oktober wies das Hohe Gericht die Regierung an, den ehemaligen Bewohnern der informellen Siedlung City Carton in Nairobi eine Entschädigung in Höhe von 33,6 Mio. Kenia-Schilling (rund 335000 Euro) zu zahlen. Sie waren im Mai 2013 aus ihren Häusern vertrieben worden. Das Hohe Gericht entschied, dass die Regierung verpflichtet sei, die Slumbewohner vor rechtswidrigen Zwangsräumungen durch Dritte zu schützen. Ende 2014 war die Regierung mehreren Anordnungen, die aus früheren Gerichtsurteilen über das Recht auf Wohnen resultierten, noch nicht nachgekommen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen wurden nach wie vor Opfer von Gewalt, u.a. von Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Gewalt. Trotz eines im Jahr 2011 erlassenen Gesetzes, das die weibliche Genitalverstümmelung verbot, war sie in mehreren Teilen des Landes noch immer gängige Praxis, u.a. in Nordkenia und in den Gemeinschaften der Massai, Kisii und Kuria. Im Juni 2014 hielten Hunderte von Frauen und Männern der Gemeinschaft der Massai zwei Demonstrationen ab, mit denen sie gegen das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung protestierten.

Die Polizei ging gegen örtliche Regierungsbeamte vor, die mutmaßlich an Genitalverstümmelungen beteiligt waren. Im April 2014 wurde ein Gemeindesprecher vor Gericht gestellt, nachdem seine beiden Töchter beschnitten worden waren. Ein weiteres Oberhaupt einer Gemeinde wurde angeklagt, weil er Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung in seinem Verwaltungsbereich nicht angezeigt haben soll.

Im November gab es in Nairobi mindestens fünf Vorfälle, bei denen Frauen, die nach Ansicht einer Gruppe Männer unanständig bekleidet waren, öffentlich entkleidet und unsittlich berührt wurden. An einem dieser Vorfälle war ein Polizeibeamter beteiligt, der zusammen mit anderen Männern in einem Bus eine Frau unsittlich anfasste und ihr mit Vergewaltigung drohte.

Die Täter wurden vor Gericht gestellt und mehrerer Straftaten beschuldigt. Nach einer am 17. November durchgeführten Demonstration, deren Teilnehmer die Behörden aufforderten, umgehend Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung von Gewalttaten gegen Frauen zu ergreifen, bildete die Polizei eine Sondereinheit (Anti-stripping Squad), die Vorfälle gewaltsamer öffentlicher Entkleidung von Frauen erfassen und untersuchen soll.

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