Dokument #1031381
Amnesty International (Autor)
Amtliche Bezeichnung: Republik Mali
Präsident der Übergangsregierung:
Dioncounda Traoré (löste im April Amadou Toumani Touré im Amt ab)
Ministerpräsident der Übergangsregierung: Diango Cissoko (löste im Dezember Scheich Modibo Diarra ab, der im April Cissé Mariam Kadama Sidibé im Amt abgelöst hatte)
Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten.
Der im Januar 2012 begonnene Aufstand bewaffneter Gruppen der Tuareg und bewaffneter islamistischer Gruppen löste im März in der malischen Hauptstadt Bamako einen Militärputsch aus, durch den der demokratisch gewählte Staatspräsident Amadou Toumani Touré gestürzt wurde. Dies führte im April zu einer faktischen Teilung des Landes. Obwohl im April ein Präsident sowie ein Ministerpräsident der Übergangsregierung ernannt wurden, blieb der politische Einfluss der Anführer des Putsches unter Hauptmann Amadou Haya Sanogo ungeschmälert.
Der Konflikt im Norden des Landes forderte Opfer unter den Soldaten und unter der Zivilbevölkerung. Außerdem mussten mehr als 400000 Menschen ihre Heimatorte verlassen. Sie suchten Schutz im Süden des Landes sowie in den Nachbarstaaten Algerien, Burkina Faso, Mauretanien und Niger.
Die nördliche Hälfte des Landes befand sich seit April 2012 unter der völligen Kontrolle mehrerer bewaffneter Gruppen, u.a. der Nationalen Bewegung für die Befreiung des Azawad (Mouvement National de Liberation de l'Azawad - MNLA) sowie dreier islamistischer Gruppen: Ansar Eddin, der Bewegung für Einheit und Dschihad in Westafrika (MUJAO) sowie Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM).
Angesichts der Krisenlage bat die Regierung im Juli 2012 den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) um Hilfe, da die Behörden Malis mit der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen überfordert waren. Der ICC entsandte ein Team, das im Juli und im August Voruntersuchungen durchführte, um über die Aufnahme von Ermittlungen zu entscheiden. Zum Jahresende war nicht bekannt, zu welcher Entscheidung der ICC gekommen war.
Im Oktober 2012 beschlossen Mitglieder der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) die Ausarbeitung eines Plans für eine militärische Intervention. Ziel der Intervention sollte die Wiedererlangung der Kontrolle über den Norden des Landes sein. Das Vorhaben wurde von den UN und mehreren Staaten, unter ihnen Frankreich und die USA, unterstützt.
Im Dezember autorisierte der UN-Sicherheitsrat eine Truppe unter afrikanischer Führung, "alle notwendigen Maßnahmen" zu ergreifen, um den Norden Malis aus den Händen bewaffneter Gruppen zu befreien.
Im Kampf gegen die MNLA war die Armee in der Region Kidal für wahllose Angriffe auf zivile Ziele verantwortlich.
Folter und andere Misshandlungen sowie außergerichtliche Hinrichtungen
Menschen, denen Verbindungen zu bewaffneten Gruppen nachgesagt oder die zur Zielscheibe wurden, weil sie Tuareg sind, wurden von den Sicherheitskräften gefoltert und auf andere Weise misshandelt oder außergerichtlich hingerichtet.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Menschen, die als Unterstützer der MNLA gelten, wurden ohne formelle Anklageerhebung festgenommen und inhaftiert.
Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter
Nach einem versuchten Gegenputsch im Mai 2012 wurden Soldaten und Polizeiangehörige, die den ehemaligen Präsidenten Touré unterstützten, gefoltert, außergerichtlich hingerichtet oder Opfer des Verschwindenlassens. In Kati, einem militärischen Stützpunkt bei Bamako, wurden zwei Soldaten von Armeeangehörigen erstochen, die der Junta ergeben waren. Mehr als 20 weitere Soldaten wurden aus ihren Zellen verschleppt und Opfer des Verschwindenlassens. Über ihr Schicksal lagen Ende 2012 keine Informationen vor. Einige Soldaten und Polizeiangehörige wurden sexuell missbraucht und während der Verhöre und für die Dauer ihrer Inhaftierung unter schlechten Haftbedingungen festgehalten.
Willkürliche Inhaftierungen
Die Militärjunta nahm politische Gegner, die den Putsch nicht unterstützten, fest und hielt sie willkürlich in Haft.
Pressefreiheit
Ab März 2012 drangsalierte die Junta Journalisten, um sie an der Berichterstattung zu hindern.
Willkürliche Tötungen und Folter
Bewaffnete Gruppen begingen 2012 gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, indem sie malische Soldaten, die sie gefangen genommen hatten, folterten und hinrichteten.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Im Norden Malis wurden zahlreiche Frauen und Mädchen von Angehörigen der bewaffneten Gruppen, in einigen Fällen auch von mehreren Männern, vergewaltigt. Die Vergewaltigungen wurden während des Vormarschs der bewaffneten Gruppen begangen, und auch nachdem diese Gruppen den Norden in ihre Gewalt gebracht hatten. Die meisten Frauen wurden aus ihren Wohnungen oder auf offener Straße entführt und zu einem militärischen Stützpunkt verschleppt.
Körperstrafen
Menschen, die sich den neuen Gesetzen und Verhaltensregeln widersetzten, die bewaffnete islamistische Gruppen gemäß ihrer Auslegung des islamischen Rechts erlassen hatten, wurden von diesen mit Körperstrafen sowie durch vorsätzliche und willkürliche Tötung bestraft.
Gruppen beider Konfliktparteien rekrutierten Kindersoldaten.
In dem Teil Malis, der von der Regierung kontrolliert wurde, rekrutierten Selbstverteidigungsmilizen Kinder und bildeten sie aus. Dies geschah mit Unterstützung der Behörden im Vorfeld einer geplanten Offensive zur Rückgewinnung der Kontrolle über den Norden des Landes.
Die bewaffneten Gruppen, die den Norden des Landes kontrollierten, rekrutierten ebenfalls Kinder. Die Kinder wurden häufig an Kontrollpunkten zur Durchsuchung von Passanten eingesetzt.
Die AQIM schränkte das Recht auf Bildung im Norden Malis ein. So durfte in den Schulen kein Französisch mehr gelehrt werden, auch durften Jungen und Mädchen nur noch getrennt unterrichtet werden.
Ende 2012 befanden sich im Norden Malis 14 Geiseln in der Gewalt bewaffneter Gruppen, einschließlich der AQIM.
Im Mai und im Juni 2012 verurteilte das Schwurgericht in Bamako zehn Männer zum Tode. Vier Männer wurden wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und wegen Raubes, Verschwörung und illegalen Schusswaffenbesitzes verurteilt, zwei Männer wegen Beihilfe zum Mord.
Delegierte von Amnesty International hielten sich im April, im Juli sowie von August bis September in Mali auf.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Mali (Periodischer Bericht, Englisch)