Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Portugiesische Republik
Staatsoberhaupt: Aníbal António Cavaco Silva
Regierungschef: José Sócrates Carvalho Pinto de Sousa
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 10,7 Mio.
Lebenserwartung: 78,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 94,9%

Die richterlichen Ermittlungen hinsichtlich einer mutmaßlichen Beteiligung der portugiesischen Behörden an der rechtswidrigen Überstellung von Gefangenen nach Guantánamo Bay wurden im Mai mangels Beweisen eingestellt. Zwei ehemalige Guantánamo-Häftlinge ließen sich in Portugal nieder. Familiäre Gewalt hatte zahlreiche Todesfälle zur Folge. Die Ermittlungen wegen Foltervorwürfen gegen Beamte mit Polizeibefugnissen kamen nur schleppend voran und ließen Straflosigkeit vermuten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die richterlichen Ermittlungen wegen mutmaßlicher CIA-Überstellungsflüge und anderer rechtswidriger Überstellungen von Gefangenen nach Guantánamo Bay, die über portugiesisches Staatsgebiet geführt haben sollen, wurden Ende Mai vom Generalstaatsanwalt wegen mangelnder Beweise eingestellt. Ana Gomes, eine portugiesische Abgeordnete im Europäischen Parlament, legte im Juli Einspruch dagegen ein und forderte, diese wieder aufzunehmen mit der Begründung, dass die Ermittlungen unzureichend gewesen seien. Sie nannte etliche Mängel, darunter auch das Versäumnis, wichtige Mitarbeiter des Geheimdienstes, die Minister für Äußeres und Verteidigung, frühere Ministerpräsidenten, Beamte der Botschaft der Vereinigten Staaten sowie die Direktoren der portugiesischen Zivilluftfahrtbehörde und der Kontrollbehörden für den Luftverkehr als Zeugen aussagen zu lassen. Auch kritisierte sie das Versäumnis des Staatsanwalts, eine Klarstellung vom Außenministerium darüber zu verlangen, ob dessen Ausnahmegenehmigungen an die Vereinigten Staaten, mit denen "der Transport umstrittener Gegenstände und Personen" gestattet worden war, auch die Überstellung von Gefangenen an geheime Hafteinrichtungen umfasst hatte. Die Beschwerde wurde im September vom Generalstaatsanwalt abgewiesen. Er erklärte, dass die geforderten zusätzlichen Ermittlungsmaßnahmen "irrelevant" seien.

  • Am 28. August 2009 kamen zwei syrische Häftlinge aus Guantánamo frei und wurden nach Portugal überstellt. Wegen der Gefahr von Folterungen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen konnten sie nicht nach Syrien zurückkehren. Die portugiesische Regierung gewährte beiden Männern aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis und erklärte, dass keine Anklage gegen sie erhoben werde.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Bei der Portugiesischen Vereinigung für Opferhilfe (Associação Portuguesa de Apoio à Vítima - APAV) gingen 2009 insgesamt 15904 Beschwerden wegen häuslicher Gewalt ein, dazu zählten 16 Morde.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2009 gab es wieder strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf Vorwürfe wegen Folterungen und anderer Misshandlungen durch Polizeibeamte.

  • Am 22. Mai sprach das Strafgericht Faro sein Urteil im Fall der Folterungen von Leonor Cipriano. Das Gericht erkannte zwar an, dass sie 2004 in Polizeigewahrsam gefoltert worden war, sprach jedoch alle drei Polizeibeamten frei mit der Begründung, es sei unmöglich festzustellen, wer dafür verantwortlich war. Ein vierter Polizist wurde wegen falscher Zeugenaussage und ein weiterer wegen Urkundenfälschung verurteilt. Über die von Leonor Cipriano eingelegten Rechtsmittel war bis Ende 2009 noch nicht entschieden.
  • Bis Jahresende war noch kein Verhandlungstermin gegen drei Polizeibeamte festgesetzt worden, die angeklagt sind, im März 2000 Virgolino Borges gefoltert zu haben. Das Verfahren sollte im November 2008 zur Verhandlung kommen, wurde jedoch vertagt, da die Verteidigung weitere ärztliche Untersuchungen gefordert hatte. Virgolino Borges gab an, von Polizeibeamten gefoltert worden zu sein, indem sie ihm Fausthiebe versetzten und ihn mit einem Holzstock auf die Fußsohlen schlugen, während er sich in Gewahrsam befand. Die Ermittlungen waren 2005 vom Generalstaatsanwalt eingestellt worden, der erklärte, dass Virgolino Borges sich die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Virgolino Borges legte zuerst beim Strafgericht Lissabon und dann beim Tribunal da Relação, einem Lissaboner Berufungsgericht der zweiten Instanz, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, worauf dieses im November 2005 anordnete, den Fall zur Verhandlung zu bringen.
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