Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Lebanon

Amtliche Bezeichnung: Libanesische Republik
Staatsoberhaupt: Michel Suleiman
Regierungschef: Najib Mikati

Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt.
Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem
benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Während des Jahres 2012 suchten mindestens 170 000 Flüchtlinge aus Syrien Zuflucht im Libanon. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Der Sondergerichtshof für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon - STL) gab für 2013 einen Verhandlungstermin bekannt. Die libanesischen Behörden versäumten es jedoch erneut, das Schicksal der seit vielen Jahren vermissten und "verschwundenen" Menschen aufzuklären. Militärgerichte verhängten in unfairen Gerichtsverfahren Haftstrafen und Todesurteile gegen Zivilpersonen. Im Jahr 2012 wurden mindestens neun Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Die Spannungen zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften im Libanon verschärften sich. Es wurde befürchtet, dass der Konflikt in Syrien auch auf den Libanon übergreifen könnte. Aus Syrien kamen große Flüchtlingsströme ins Land. Bei sporadischen gewalttätigen Zusammenstößen entlang der syrisch-libanesischen Grenze wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt. Besonders rund um Tripoli kam es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Alawiten, die die syrische Regierung unterstützten, und sunnitischen Anhängern der syrischen Opposition. Im August und November kam es auch zu bewaffneten Zusammenstößen in Sidon. In Beirut und an anderen Orten des Landes brachen Proteste aus, vor allem nachdem der Chef des libanesischen Inneren Sicherheitsdienstes (Internal Security Forces - ISF) am 19. Oktober in Beirut einem Autobombenanschlag zum Opfer gefallen war.

Zahlreiche Menschen, darunter auch Kinder, kamen während der gewaltsamen Unruhen ums Leben oder wurden verletzt. Mindestens 20 Syrer und ausländische Staatsangehörige wurden entführt und von bewaffneten Mitgliedern des Meqdad-Klans über einen Monat lang festgehalten. Damit sollte eine bewaffnete syrische Gruppierung zur Freilassung eines Angehörigen des Meqdad-Klans gezwungen werden. Im Dezember wurde der Entwurf eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte im Libanon dem Parlament vorgestellt. Bis Ende 2012 hatte das Parlament dem Plan jedoch noch nicht zugestimmt.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2012 gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen, die aus Sicherheitsgründen inhaftiert waren, sowie von Straftatverdächtigen. In mindestens einem Fall sollen bewaffnete nichtstaatliche Akteure eine Person aus Gründen der Sicherheit ergriffen, geschlagen und bedroht und schließlich an den Militärischen Geheimdienst zum Verhör überstellt haben. Während dieses Gewahrsams soll die Person erneut misshandelt worden sein.

Die Regierung leitete Maßnahmen ein, um Folter und anderen Misshandlungen entgegenzutreten, und wurde dabei vom Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte unterstützt. Im Januar 2012 erließ die Regierung einen Verhaltenskodex für den Inneren Sicherheitsdienst. Eine unabhängige Kommission zur Inspektion von Gefängnissen und Haftzentren wurde jedoch entgegen Libanons Verpflichtung gegenüber internationalen Abkommen nicht geschaffen. Daher ließ sich nur schwer beurteilen, ob es durch den Verhaltenskodex zu Verbesserungen gekommen war.

Unfaire Gerichtsverfahren

Zivilpersonen, die wegen Spionage für Israel oder anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit angeklagt waren, wurden vor Militärgerichte gestellt, die weder unabhängig noch unparteiisch waren. Die Prozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Militärgerichte leiteten generell keine Untersuchungen von Beschwerden von Angeklagten ein, die angaben, sie seien während der Untersuchungshaft gefoltert oder anderweitig misshandelt worden, um "Geständnisse" von ihnen zu erpressen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten und andere Medienschaffende wurden von Sicherheitskräften und zivilen Gruppen wegen ihrer tatsächlichen oder mutmaßlichen politischen Ansichten angegriffen und schikaniert.

  • Im Juni schleuderten mindestens drei Männer brennende Gegenstände in den Eingangsbereich des Fernsehsenders Al-Jadeed, nachdem von dort ein umstrittenes Interview mit einem salafistischen Geistlichen ausgestrahlt worden war.

Sondergerichtshof für den Libanon - STL

Der in den Niederlanden angesiedelte STL kündigte für März 2013 den Beginn des Prozesses gegen vier Männer an, die 2011 angeklagt worden waren, an der Ermordung des ehemaligen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri im Jahr 2005 sowie an anderen Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten stattfindet.

Straflosigkeit - Verschwindenlassen und Entführungen

Das Schicksal Tausender Menschen, die während des libanesischen Bürgerkriegs in den Jahren 1975 bis 1990 und danach inhaftiert oder entführt wurden oder die dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, blieb weiterhin ungeklärt. Viele von ihnen waren offenbar nach Syrien gebracht worden. Der Entwurf eines Erlasses, in dem der Justizminister ein unabhängiges nationales Komitee zur Aufklärung des Schicksals der Verschwundenen und Vermissten vorschlug, wurde heftig diskutiert und war bis Ende 2012 noch nicht in Kraft getreten. Die Freilassung von Yacoub Chamoun aus einem syrischen Gefängnis nach fast 27 Jahren Haft gab den Familien der Verschwundenen neue Hoffnung, dass einige ihrer Angehörigen noch am Leben sein könnten.

Frauenrechte

Frauen wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Ein Entwurf für ein Gesetz, nach dem es libanesischen Frauen - so wie libanesischen Männern - erlaubt sein würde, ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weiterzugeben, wurde im Kabinett diskutiert, jedoch noch nicht verabschiedet. Das Parlament setzte seine Beratungen über einen Gesetzentwurf gegen häusliche Gewalt fort.

Flüchtlinge, Asylsuchende
und Migranten

Tausende palästinensische Flüchtlinge, die seit vielen Jahren im Libanon leben, waren weiterhin per Gesetz von der Arbeit in bestimmten Berufen ausgeschlossen, und Rechte, die libanesischen Staatsbürgern zustehen, werden ihnen vorenthalten.

Zehntausende Flüchtlinge aus Syrien überquerten 2012 die Grenze zum Libanon. Damit verschärften sich die Probleme bezüglich Wohnraum, Bildungs- und Gesundheitssystem sowie anderer begrenzter Ressourcen im Libanon. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) hatte zum Ende des Jahres über 170000 syrische Flüchtlinge im Libanon registriert. Die tatsächliche Zahl dürfte indes noch wesentlich höher liegen. Die meisten Flüchtlinge hielten sich im Beka-Tal im Norden des Libanon auf. Palästinensische Flüchtlinge, die Syrien verlassen mussten, sahen sich diskriminierenden Einreiseformalitäten durch die libanesischen Behörden ausgesetzt. Libanon hat das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 sowie das Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1967 nicht ratifiziert.

Mehrere Flüchtlinge, Asylsuchende und Arbeitsmigranten gaben an, sie seien von den Sicherheitskräften vor allem während ihrer Festnahme und Inhaftierung misshandelt worden, wobei die Festnahme in einigen Fällen willkürlich bei Razzien in ihren Stadtvierteln oder an ihren Arbeitsplätzen erfolgt war. Rund 70 Arbeitsmigranten, überwiegend Syrer, Ägypter oder Sudanesen, sagten aus, sie seien im Oktober während einer Razzia im Geitawi-Viertel in Beirut von Soldaten geschlagen worden. Weibliche ausländische Hausangestellte, die unter dem offiziellen Sponsorensystem arbeiteten, waren besonders von Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber bedroht.

  • Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen forderten eine Untersuchung des Selbstmords einer Frau aus Äthiopien im März 2012. Der mutmaßliche Eigner ihrer Arbeitsagentur war dabei gefilmt, worden, wie er die Frau mit Gewalt in sein Auto gezerrt hatte, um sie daran zu hindern, das äthiopische Konsulat in Beirut zu betreten.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI)

Angehörige der LGBTI-Gemeinschaften sahen sich Diskriminierungen und Misshandlungen ausgesetzt.

  • Im Juli 2012 wurden 36 Männer, die während einer Filmvorführung festgenommen worden waren, zwangsweise einer rektalen Untersuchung unterworfen. Damit sollte festgestellt werden, ob sie Analverkehr gehabt hatten. Daraufhin forderte der nationale Medizinerverband alle Ärzte im Land auf, sich nicht an solchen missbräuchlichen Maßnahmen zu beteiligen, und kündigte bei Nichtbeachtung disziplinarische Schritte an.

Todesstrafe

Gegen mindestens neun Menschen wurde 2012 die Todesstrafe verhängt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Das letzte Todesurteil war 2004 vollstreckt worden. Der vorgeschlagene Nationale Aktionsplan für
Menschenrechte empfahl, die Todesstrafe in der gesamten libanesischen Gesetzgebung durch eine lebenslange Haftstrafe zu er-
setzen.

  • Mindestens fünf Personen wurden wegen Spionage für Israel zum Tode verurteilt.
  • Im April forderte ein Militärrichter die Todesstrafe für 26 Männer, denen die Entführung und Gefangenhaltung einer Gruppe von estnischen Staatsangehörigen im Jahr 2011 zur Last gelegt wurde. Das Gerichtsverfahren dauerte Ende 2012 noch an.

Amnesty International: Missionen

Delegierte von Amnesty International besuchten den Libanon in den Monaten Mai, August/September und November/
Dezember, um sich ein Bild von der Lage der Menschenrechte im Libanon und in Syrien zu machen.

Verknüpfte Dokumente