Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Kirgisische Republik
Staatsoberhaupt: Almasbek Atambajew (löste im Dezember Rosa Otunbajewa im Amt ab)
Regierungschef: Omurbek Babanow (löste im Dezember Almasbek Atambajew im Amt ab)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 5,4 Mio.
Lebenserwartung: 67,7 Jahre
Kindersterblichkeit: 36,6 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,2%

Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen.

Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen.

Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Hintergrund

Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Kirgisen und ethnischen Usbeken im Süden des Landes, bei denen es im Juni 2010 zu Hunderten von Todesopfern, Tausenden von Verletzten und Hunderttausenden von Binnenvertriebenen gekommen war, erkannten die Behörden die Notwendigkeit einer unabhängigen Untersuchung der Ereignisse und betrauten eine nationale und eine internationale Kommission mit dieser Aufgabe. Für die schweren Verbrechen waren zwar Angehörige beider ethnischer Gruppen verantwortlich, doch den Großteil der Schäden, Verletzungen und Todesfälle hatten ethnische Usbeken zu beklagen.

Im Januar 2011 veröffentlichte die nationale Untersuchungskommission ihren Bericht.
Er befasste sich allerdings nicht mit den begangenen Menschenrechtsverletzungen und den Hinweisen auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern wiederholte im Wesentlichen die offizielle Lesart einer koordinierten usbekischen Aggression, die eine spontane Reaktion der ethnischen Kirgisen ausgelöst habe. Die internationale Untersuchungskommission (Kyrgyzstan Inquiry Commission - KIC) gelangte im Mai zu anderen Schlussfolgerungen: Es gebe eindeutige Indizien für systematische und koordinierte Übergriffe gegen ethnische Usbeken in der südkirgisischen Stadt Osh, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu betrachten seien, wenn sie vor Gericht bestätigt würden. Die durchgeführten Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen seien durch ethnische Vorurteile und andere Mängel gekennzeichnet gewesen. Der Bericht schloss mit der Feststellung, dass die Folterung von Häftlingen im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen "gang und gäbe" war.

Die Regierung erkannte zwar das Ergebnis der internationalen Untersuchungskommission an, dass es zu Folterungen und Misshandlungen gekommen sei, bestritt aber kategorisch, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, und warf der KIC im Gegenzug ethnische Vorurteile und eine fehlerhafte Methodik vor.

Folter und andere Misshandlungen

Nach den Unruhen im Juni trafen während der gesamten zweiten Jahreshälfte weiter Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Die Behörden räumten ein, dass Folterung und Misshandlung von Häftlingen ein Problem darstellten.

Im April 2011 wurde eine neue Generalstaatsanwältin ernannt, die unverzüglich eine Richtlinie verabschiedete, nach der bei Berichten und Beschwerden über Folterungen sofort Ermittlungen einzuleiten sind und in allen Hafteinrichtungen regelmäßig unangemeldete Kontrollbesuche durchgeführt werden müssen. Im September gab sie detaillierte methodische Anweisungen für die Untersuchung von Folterfällen heraus.

Menschenrechtsorganisationen und die kirgisische Ombudsstelle bemühten sich in Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) um die Einrichtung unabhängiger Gruppen zur Überwachung der Haftanstalten im ganzen Land, die uneingeschränkten Zugang zu allen Hafteinrichtungen erhalten sollten. Im August nahmen diese Gruppen ihre Arbeit auf.

Die damalige Präsidentin Otunbajewa und die neue Generalstaatsanwältin bemühten sich wiederholt darum, die systematische Anwendung von Schlägen und anderen Formen von Misshandlung zur Erzwingung von Geständnissen zu unterbinden. Auf regionaler und lokaler Ebene schien jedoch kaum der Wille zu bestehen, ernsthaft gegen diese schweren Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Die KIC stellte fest, dass "im Nachgang der Ereignisse vom Juni in den kirgisischen Haftzentren Folterungen durchgeführt wurden (...), diese Praxis noch immer besteht und (...) die Behörden bei Foltervorwürfen völlig unzureichend reagieren".

Es wurde befürchtet, dass Polizeibeamte bei der Untersuchung von Straftaten nach wie vor gezielt gegen Usbeken vorgingen und mit der Androhung einer Anklage wegen schwerer Straftaten wie Mord im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im Juni Erpressungsversuche unternahmen. Im Berichtsjahr sollen mindestens zwei ethnische Usbeken durch Folterungen in Gewahrsam der Polizei ums Leben gekommen sein.

  • Der ethnische Usbeke mit russischer Staatsbürgerschaft Usmonzhon Kholmirzaev starb am 9. August, Berichten zufolge an den Folgen von Folter. Zwei Tage zuvor hatten ihn in Bazar-Korgan Polizisten in Zivil willkürlich festgenommen und auf die örtliche Polizeiwache gebracht. Seiner Frau erzählte er, die Beamten hätten ihm eine Gasmaske über das Gesicht gezogen und ihn mit Schlägen misshandelt. Als er zusammenbrach, drückte ihm laut Berichten einer der Polizisten zwei- oder dreimal sein Knie auf die Brust, bis er das Bewusstsein verlor. Die Beamten drohten ihm, wenn er nicht 6000 US-Dollar zahle, werde man ihn wegen Gewaltverbrechen im Zusammenhang mit den Unruhen vom Juni 2010 unter Anklage stellen. Als seine Angehörigen den Polizisten 680 US-Dollar gaben, kam er schließlich frei. Er wurde am nächsten Morgen in ein Krankenhaus gebracht, wo er am Tag danach seinen Verletzungen erlag. Seine Frau erklärte, er habe ihr gesagt, dass ihm die Polizisten die Verletzungen zugefügt hätten. Sie und ihr Anwalt, die beide bei der Autopsie zugegen waren, berichteten, dass er dem gerichtsmedizinischen Befund zufolge an inneren Blutungen gestorben war. Nach einer offiziellen Anfrage des russischen Konsulats eröffnete der Staatsanwalt von Dschalal-Abad im August ein Strafverfahren gegen vier Polizisten, u.a. wegen Folter.
    Nach einer erneuten Einladung der Regierung an den UN-Sonderberichterstatter über Folter besuchte dieser das Land im Dezember. Er gelangte zu dem Schluss, dass in Kirgisistan oft mit Folterungen und Misshandlungen versucht werde, Geständnisse zu erpressen. Zu den Foltermethoden gehörten "Beinahe-Ersticken mit einer Plastiktüte oder einer Gasmaske, Faustschläge (...) und Elektroschocks (...) während der Festnahme und in den ersten Stunden der informellen Vernehmung". Die Haftbedingungen reichten von "angemessen bis erschreckend".

Unfaire Verfahren

Die Gerichtsverfahren lagen in allen Instanzen deutlich hinter den internationalen Standards zurück. Zu Vorwürfen über erzwungene Geständnisse wurden keine Ermittlungen eingeleitet, Entlastungszeugen wurden nicht vernommen und Anwälte wurden auch 2011 wieder bedroht und körperlich attackiert, bisweilen sogar im Gerichtssaal.

  • Im April 2011 wurde das Berufungsverfahren des prominenten Menschenrechtsverteidigers Azimzhan Askarov und seiner sieben Mitangeklagten, denen der Mord an einem kirgisischen Polizisten während der Ausschreitungen in Bazar-Korgan zur Last gelegt wurde, auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Vorsitzende Richter ordnete eine gründliche, unabhängige Untersuchung der Haftbedingungen im Süden des Landes an, nachdem die Verteidigung erklärt hatte, es gebe dort keine Einrichtungen zur Unterbringung von Häftlingen, die langjährige oder lebenslange Strafen zu verbüßen haben, und dass Azimzhan Askarov und seinen Mitangeklagten im Fall der Rücküberstellung nach Dschalal-Abad Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen drohten. Zu dem Vorwurf, dass die Angeklagten gefoltert wurden, um sie zu "Geständnissen" zu zwingen, ordnete das Gericht dagegen keine Untersuchung an. Am 20. Dezember verwarf der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittel und bestätigte ungeachtet internationaler Proteste die Verurteilung von Azimzhan Askarov zu lebenslanger Haft. Askarov blieb weiter in dem Gefängniskrankenhaus außerhalb der Hauptstadt Bischkek, in das er im November 2010 verlegt worden war. Er durfte Besuch bekommen und erhielt angemessene ärztliche Versorgung. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter beschrieb die Haftbedingungen in den Gefängnissen von Bischkek als "erschreckend" und "inakzeptabel".
  • Im August 2011 schilderte die Rechtsanwältin Tatjana Tomina, eine ethnische Russin, die regelmäßig usbekische Klienten vertrat, wie sie beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in der Stadt Osh von vier Kirgisinnen noch im Gebäude angegriffen worden war. Eine der Frauen schlug mit einer Tasche auf sie ein, und die anderen beschimpften und schlugen sie und malträtierten sie mit Fausthieben und Fußtritten. Gerichtsbedienstete und Polizeibeamte, die Zeugen des Übergriffs waren, griffen nicht ein. Ehe die Frauen das Gerichtsgebäude verließen, warfen sie noch Steine nach der Anwältin und drohten ihr weitere Gewalt an.
  • Während einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Kara Suu im September 2011 stießen die Angehörigen eines ethnischen Kirgisen, der während der Gewalttaten 2010 getötet worden war, Drohungen gegen Makhamad Bizurkov, den Verteidiger des Angeklagten aus, einen ethnischen Usbeken mit russischer Staatsangehörigkeit. Sie zogen den Anwalt an den Haaren, warfen mit Steinen nach dem Angeklagten, der in einem Metallkäfig saß, und attackierten die anwesenden Polizisten. Nach Angaben einer Menschenrechtsbeobachterin, die den Prozess verfolgte, ermahnte der Richter zwar die Angehörigen des Opfers, verwies sie aber nicht des Saals und ahndete weder den Angriff auf den Rechtsanwalt noch die Behinderung der Justiz. Nachdem Richter und Staatsanwalt den Saal verlassen hatten, warfen die Angehörigen des Opfers weiter Steine und Plastikflaschen auf den Käfig, in dem der Angeklagte saß.
    Die Frauen schlugen auch auf die Polizisten ein, die sie zurückzuhalten versuchten, und sie beschimpften und bedrohten die Menschenrechtsbeobachterin und drängten sie aus dem Gerichtssaal.

Straflosigkeit

Straflosigkeit für Angehörige der Ordnungskräfte, die für Folterungen und andere Misshandlungen verantwortlich waren, stellte in Kirgisistan noch immer ein ernstes Problem dar. Nach den Ausschreitungen im Juni 2010 wurde dies noch deutlicher. Die Angehörigen der Opfer wurden nach wie vor daran gehindert, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen dieses Verhaltens Beschwerde zu erheben. Die Staatsanwälte leiteten bei solchen Vorwürfen weder angemessene Untersuchungen ein, noch stellten sie die Verantwortlichen vor Gericht.

Im Februar 2011 drückte die Präsidentin erneut ihre Besorgnis darüber aus, dass zu den Vorwürfen über Folterungen und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte, die sie erhalten hatte, keine Ermittlungen eingeleitet wurden. Daraufhin kündigte die Regionalstaatsanwaltschaft Osh an, 995 Strafsachen dahingehend zu überprüfen, ob die Verfahren gemäß den nationalen Gesetzen geführt worden seien. Bis Ende des Jahres kam es jedoch nur in einem Fall von Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam zur erfolgreichen Strafverfolgung, und die fünf Polizisten, die wegen Folter verurteilt wurden, erhielten nur Bewährungsstrafen. Die Rechtsmittelverfahren waren am Jahresende noch anhängig.

Auch zum Großteil der Straftaten, die während und nach den Ausschreitungen im Juni 2010 an ethnischen Usbeken verübt wurden, darunter auch die in Osh begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, führten die Ermittler und Staatsanwälte keine Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durch. In mindestens 200 dokumentierten Tötungsdelikten an ethnischen Usbeken während der Übergriffe im Juni wurden entweder keine Strafermittlungen eingeleitet oder das Verfahren wurde ausgesetzt. Aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen bemühten sich viele Angehörige kaum um Aufklärung der Tötungen.

Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen berichteten, dass Frauen und Mädchen in Kirgisistan zögerten, eine Vergewaltigung oder andere Verbrechen sexualisierter Gewalt zur Anzeige zu bringen, weil dies in ihren sehr in der Tradition verhafteten Gemeinschaften einer kulturellen Stigmatisierung gleichkam. Im Berichtsjahr wurden etwa 20 derartige Fälle dokumentiert und aus unabhängigen Quellen bestätigt, doch Menschenrechtsbeobachter gingen von einer viel höheren Zahl aus.

Die meisten Vergewaltigungen und anderen sexuellen Übergriffe wurden von Gruppen kirgisischer Männer an usbekischen Frauen und Mädchen begangen. Es gab aber auch Vergewaltigungsfälle, bei denen usbekische Männer die Täter und kirgisische Frauen die Betroffenen waren. Auch trafen Meldungen über die Vergewaltigung halbwüchsiger Jungen ein, und in einem Bericht ging es um die Gruppenvergewaltigung eines Usbeken mittleren Alters durch eine Gruppe von Kirgisen, die ihr Opfer anschließend mit Messerstichen misshandelten und es anzündeten. Die Vergewaltigungen waren meist mit rassistischen Beschimpfungen und schwerer körperlicher Gewalt verbunden.

Amnesty International: Mission und Bericht

Vertreterinnen von Amnesty International besuchten Kirgisistan im Juni.

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