Murat Kanatlı, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, nach 10-tägiger Haftstrafe, die wegen "Nichtbefolgung des Aufrufs zur Mobilmachung" verhängt worden war, freigelassen; gegen 2 Kanatlı liegen 2 weitere Anklagen gemäß selbigem Artikel des Gesetzes zu Mobilmachung (Nr. 17/1980) vor