a-5963 (ACC-AFG/RUS/UKR-5963)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Russland
In der Wochenzeitung Iwanowo Wosnesensk erscheint im März 2005 ein Artikel mit folgender Information: Am 18. Oktober 1984 habe die Sowjetunion mit der Demokratischen Republik Afghanistan ein Abkommen geschlossen, auf Basis dessen 1850 afghanische Kinder in Internate der Sowjetunion gebracht worden seien. Viele von diesen Personen würden sich immer noch in Russland aufhalten. Das Dokument sei jetzt Geschichte, die unterzeichnenden Länder gebe es nicht mehr, und die betroffenen Personen seien staatenlos und könnten weder russische, noch afghanische Staatsbürger werden. Sie hätten überaus angenehme Lebensbedingungen genossen, sowie gebührenfreie Schulbildung ohne Aufnahmeprüfungen. Zur Erholung seien sie in die besten Kinder-Ferienhäuser geschickt worden, und sie hätten die führende Elite Afghanistans werden sollen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion 1991 habe man ihnen gestattet, ihr Studium fortzusetzen. Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen und dem Fall des Nadschibulla-Regimes seien sie im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan bestenfalls ins Gefängnis gekommen oder gar hingerichtet worden. In Russland würden sie als illegale Einwanderer betrachtet und seien von Abschiebung nach Afghanistan bedroht.
Das Hauptproblem der russischen Afghanen sei der Zugang zu einem Verfahren, das ihren Status festlege. Laut Gesetz müssten sie sich registrieren lassen, aber die zuständigen Behörden würden ihre Registrierung verweigern. Bis 1997 hätten sich die russischen Migrationsbehörden überhaupt nicht für diese Kategorie von Personen zuständig gefühlt, und auch jetzt würden sie grundsätzlich die Registrierung von Anträgen von Afghanen verweigern. Offiziell würde der Migrationsdienst auf das System des temporären Schutzes warten, tatsächlich würden jedoch alle auf eine Entscheidung der russischen Regierung bezüglich dieser Personengruppe warten:
[Russisches Zitat entfernt] (Iwanowo Wosnesensk, 29. März 2005)
Für allgemeine Kurzinformationen über das Bildungsprogramm für afghanische Kinder in der Sowjetunion, siehe: Rubin, Barnett R.: The Fragmentation of Afghanistan, 2. Auflage, 2002 (1. Auflage 1995), S.141f .
UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) schreibt im April 2007 in einem Artikel zum Status von Afghanen in Russland, die so genannten „afghanischen Waisen“, welche im Rahmen eines Abkommens nach Russland gebracht worden seien, würden die russische Sprache besser beherrschen als ihre Muttersprache und mehr über Russland als über Afghanistan wissen. Eine Umsiedelung in ein Drittland käme einer weiteren Vertreibung nahe, trotzdem hätten nur wenige von ihnen Flüchtlingsstatus in Russland:
“Nothing better illustrates the predicament than the "Afghan orphans." They are children of high-ranking government officials, military officers or members of other Afghan security forces who were brought to Russia under an agreement between the countries. All speak Russian better than their native language and know more about Russia than Afghanistan. For them resettlement to a third country would amount to another displacement. Nevertheless, very few have been granted refugee status in Russia.” (UNHCR, 17. April 2007)
In der russischen Ausgabe des Journals Index on Censorship erscheint 2007 ein Beitrag auf Basis eines im November 2006 erfolgten Interviews mit Swetlana Gannuschkina. Sie ist Vorsitzende der Organisation „Graschdanskoe sodejstwie“ [deutsch: „Zivile Unterstützung“, Arbeitsübersetzung von ACCORD], die sich um die Unterstützung von Flüchtlingen bemüht. Viele der Afghanen, die Anfgang der 80-er Jahre in die Sowjetunion gebracht worden seien, hätten so lange Zeit nach dem Fall des Sowjet- und des Nadschibulla-Regimes noch immer keine Aufenthaltsberechtigung bekommen. Manche hätten afghanische Pässe, und manchmal gebe man ihnen ein Visum. Sie hätten keine Verbindung zu Afghanistan würden diese Pässe aber in der afghanischen Botschaft bekommen. Bis heute würde man ihnen keine normalen russischen Dokumente ausstellen:
[Russisches Zitat entfernt] (Index on Censorship, 25/2007)
Auf der Website Refugee.ru der oben schon erwähnten Organisation Graschdanskoe sodejstwie findet sich folgende Information von 2001: Unter den in Russland lebenden Afghanen befänden sich ca. 2000 Waisenkinder, die einst zur Ausbildung in die Sowjetunion gebracht und nach dem Rückzug der Truppen aus Afghanistan auf die Straße gesetzt worden seien. Das Bildungsministerium habe die Ausgabe der Dokumente, die den Status dieser Kinder in der Sowjetzeit festgelegt hatten, verweigert, da diese geheim seien. Die afghanischen Waisen könnten nicht zurückkehren. Ohne legalen Status in der Russischen Föderation seien sie ständigen Repressalien durch die Rechtsschutzbehörden ausgesetzt. Ein solcher Fall wird angeführt: Der 20-jährige Nadschibulla Machammad Wakil, der in Wolgograd in einem Internat für afghanische Waisenkinder zur Schule gegangen sei und danach in Stawropol Medizin studiert habe, sei im Dezember 30 Tage in Untersuchungshaft genommen worden, da er sich angeblich ohne Ziel und Registrierung in Moskau aufgehalten habe. Er lebe mit seiner Frau in Moskau, könne aber die Ehe nicht registrieren lassen, da die Botschaft dies verweigere:
[Russisches Zitat entfernt] (Refugee.ru, 2001)
Im Newsletter für die Russische Föderation, Ubeschischtsche/Asylum, schreibt UNHCR 2006 etwas ausführlicher: Die „afghanischen Waisen“ seien nicht nur echte Waisenkinder gewesen, sondern auch Kinder aus kinderreichen oder unvollständigen Familien oder von hochrangigen Militärs, Staats- oder Sicherheitsbeamten. Nach dem Fall des Regimes Nadschibullas hätten diese Personen den Kontakt zu ihren Familien verloren, oder sie seien überzeugt worden, in einer der Republiken der ehemaligen Sowjetunion zu bleiben. Viele seien nach Russland gegangen, hätten besser Russisch als ihre Muttersprache gelernt, aber großteils keinen Flüchtlingsstatus zuerkannt bekommen. Viele der „afghanischen Waisen“ hätten mit RussInnen Familien gegründet, die Kinder hätten die russische Staatsbürgerschaft, der afghanische Elternteil aufgrund verschiedener Bestimmungen jedoch nicht. Die Menschenrechtslage in Afghanistan müsse noch einen jahrelangen Prozess der Verbesserung durchlaufen, bis die in Russland lebenden Afghanen nach Afghanistan zurückkehren könnten, ohne ihr Leben und ihre menschliche Würde zu gefährden. In der Zwischenzeit müsse eine Lösung gefunden werden, ihnen auch nach einer endgültigen Absage der Migrationsbehörde einen Aufenthalt in der Russischen Föderation zu ermöglichen. Als Demokratie könne es sich Russland nicht leisten, so viele Menschen ohne Dokumente und ohne die grundlegendsten Bürgerrechte zu beherbergen:
[Russisches Zitat entfernt] (UNHCR, 21. Dezember 2006)
Auf der Website Sovetpamfilova.ru, die vom „Rat für Zivilgesellschaft und Menschenrechte des Präsidenten der Russischen Föderation“ [Arbeitsübersetzung von ACCORD, im russischen Original „Sowet pri Presidente Rossijskoj Federazii po sodejstwiju raswitiju institutow graschdanskogo obschtschestwa i prawam tscheloweka“] betrieben wird, kritisiert dieser in einem Bericht über Migration in Russland im Jahr 2003 eine Tendenz, Afghanen mit der Begründung, die Situation in Afghanistan habe sich stabilisiert, in ihre Heimat abzuschieben. In der Russischen Föderation würden 150 000 Afghanen leben, die nach dem Fall des Nadschibulla-Regimes geflüchtet seien. Nur 346 von ihnen hätten Flüchtlingsstatus, 1507 temporären Schutz, alle anderen seien von Abschiebung bedroht. Der Rat gibt auch den Inhalt eines Referats einer Arbeitsgruppe der Regierungskommission zum Thema Afghanen in der Russischen Föderation wieder. Laut dieser Arbeitsgruppe müsse dieses Problem gemäß den Gesetzen der RF ohne jegliche Bevorzugung behoben werden. Eine Sonderbehandlung bezüglich temporäres Aufenthaltsrecht würde einen neuen Zustrom von Menschen aus Afghanistan und dessen Nachbarländern nach sich ziehen. Es bestehe keine Gefahr, dass die afghanischen Behörden jemanden aufgrund seiner Tätigkeit in der Vergangenheit verfolgen würden, da sich die aktuelle Gesellschaft Afghanistans durch große politische Toleranz auszeichne, und es somit auch keinen Grund gebe, Afghanen in Russland Asyl zu gewähren. Wie auch in den letzten Jahren könnten sie weiterhin Asylanträge stellen, die negative Entscheidung sei jedoch von vornherein klar. In dem Referat sei gesagt worden, die Zahl der afghanischen Waisenkinder belaufe sich auf 200. Die Personen hätten die Verbindung zur Heimat nicht verloren und könnten daher zurückkehren. Laut dem Bericht impliziere diese Darstellung, die 1981 gekommenen 6- bis 8-jährigen Kinder hätten sich nicht in die russische Gesellschaft integriert. Tatsächlich hätten sie nach dem Zerfall der Sowjetunion nichts von Russland bekommen, würden jedoch russisch sprechen und die russische Kultur kennen. Viele seien auch mit RussInnen verheiratet, auch wenn es nicht immer gelungen sei, diese Ehen registrieren zu lassen. Die meisten würden das Land, in dem sie ihr gesamtes bewusstes Leben verbracht hätten, nicht verlassen wollen:
[Russisches Zitat entfernt] (Sovetpamfilova.ru, 2003)
Auf Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) erscheint im Februar 2006 ein Beitrag über afghanische Waisen in Russland: Manche hätten durch Heirat die russische Staatsbürgerschaft erhalten, die anderen hätten einen unklaren Status. Swetlana Gannuschkina, Menschenrechtsaktivistin und Mitglied der Menschenrechts-Beratungskommission von Präsident Putin, bezeichne die Behandlung afghanischer Waisen als „unmoralisch und skandalös“. Die kürzliche Einführung eines neuen afghanischen Passes habe die Sache noch komplizierter gemacht, da dieser keine Angaben über den Zeitpunkt ihrer Einreise enthalte. Da sie kein Visum hätten, würden sie sich nicht von illegalen Einwanderern aus Afghanistan unterscheiden. Gannuschkina habe Putin 2002 und 2003 auf diese Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, und im Jänner 2004 habe eine staatliche Kommission für Migrationspolitik dieses Thema diskutiert. Aber anstatt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen, habe die Kommission einfach beschlossen, die afghanischen Waisen könnten in ihre Heimat zurückkehren:
„Some of the orphans transferred to Russia under the Afghan-Soviet agreement have managed to obtain Russian citizenship through marriage. The others, however, have an ambiguous and precarious status.
Svetlana Gannushkina, a veteran rights campaigner specializing in migration issues, calls the treatment of the Afghan orphans "immoral and scandalous."
She says the recent introduction of a new Afghan passport has only complicated matters.
"They have a new Afghan passport that does not indicate when they arrived -- whether it was in 1984 or today -- and they have no visa. So [on paper] they are now people who have recently received an Afghan passport and who have entered Russia illegally. Nothing differentiates them from people who have illegally crossed the border a month ago, or today."
Gannushkina, who is also a member of President Vladimir Putin's human rights advisory commission, says she complained to Putin about the difficulties encountered by the Afghan orphans both in 2002 and in 2003.
According to her, the president had voiced strong concern -- but it was not until January 2004 that the governmental migration policy commission finally discussed the issue.
The commission, however, failed to take any measures to improve the fate of the Afghan orphans. Instead, Gannushkina says the commission simply concluded that the orphans were free to return to their native country.” (RFE/RL, 14. Februar 2006)
Auf dem Informationsportal Afghanistan.ru erscheint im Juni 2006 ein Bericht zur afghanischen Diaspora, dessen Inhalt den anderen hier zitierten Quellen in wesentlichen Punkten widerspricht, und den wir auch nicht in anderen Dokumenten bestätigt fanden. Die Afghanen, die als Kinder in die zentralasiatischen Republiken der ehemaligen Sowjetunion geschickt wurden, könnten sich laut diesem Bericht kaum an Afghanistan erinnern. Als Nachkommen von Personen, die mit dem Nadschibulla-Regime assoziiert würden, könnten sie jedoch von der heutigen afghanischen Regierung beschuldigt werden, mit den Kommunisten zu symphatisieren. Deswegen würden sie gerne in Drittländer, vor allem in den Westen, auswandern. Eine Fußnote weist darauf hin, dass in den Jahren 1984/85 auf der Grundlage eines Abkommens zwischen der afghanischen und der sowjetischen Regierung eine große Gruppe afghanischer Waisenkinder im Alter von fünf bis zehn Jahren nach Kirgisistan gebracht worden sei. Sie seien in einem Internat am Rand von Bischkek zur Schule gegangen und hätten sodann in berufsbildenden technischen Bildungsanstalten studiert. 1991 hätten sie afghanische Pässe, gültig bis 1994, bekommen, und 1996 sei ihnen auf Initiative der Migrationsabteilung des kirgisischen Außenministeriums der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden. Die kirgisische Staatsbürgerschaft sei ihnen mehrmals verweigert worden, gleichzeitig könnten sie aber auch nicht nach Afghanistan zurück. Ähnliche Gruppen von afghanischen Kindern seien damals nach Russland und Usbekistan gebracht worden. UNHCR habe die gesamte Gruppe aus Usbekistan zum permanenten Aufenthalt in Europa angesiedelt, und in Russland sei allen die russische Staatsbürgerschaft erteilt worden. Diese Informationen würden aus einem 2003 in Bischkek erschienenen Buch mit dem Titel „Afganskie beschenzy w Kirgisstane, Kasachstane i Usbekistane“ [deutsch: „Afghanische Flüchtlinge in Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan“, Übersetzung von ACCORD] stammen, das uns jedoch nicht vorliegt:
[Russisches Zitat entfernt] (Afghanistan.ru, 4. Juni 2006)
Auf derselben Website, Afghanistan.ru, erscheint auch im Februar 2005 ein Artikel zu afghanischen Flüchtlingen. UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) zeige sich immer öfter besorgt um das Schicksal der afghanischen Flüchtlinge in den ehemaligen Sowjetrepubliken Zentralasiens. Besonders schwierig sei die Situation in Turkmenistan und Usbekistan, wo die Regierungen die Rechte und Freiheiten der Emigranten einschränken und auf jegliche Art versuchen würden, sie aus ihren Republiken zu vertreiben.
Der Großteil der 90 000 in Russland befindlichen Afghanen würden nicht als Flüchtlinge anerkannt und seien Schikanen durch die Miliz und Problemen mit Wohnung, Arbeit und Studium ausgesetzt.
Viele Afghanen würden in die Heimat zurückkehren wollen, würden aber Probleme wegen einer Mitgliedschaft bei der kommunistischen Partei oder wegen Zusammenarbeit mit dem kommunistischen Regime befürchten. Viele würden aus Angst vor Verfolgung durch die Mudschahedin nicht zurück nach Afghanistan wollen.
Viele, die in den schwierigen Zeiten in Afghanistan geblieben seien, seien misstraurisch gegenüber Rückkehrern aus dem Westen, besondere Ressentiments bestünden gegenüber Rückkehrern mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Die Lebensbedingungen in Afghanistan seien schlecht, ein stellvertretender Minister verdiene nicht mehr als 50 Dollar, auch in Wohnungen hochrangiger Beamter gebe es zeitweise keinen Strom. Die Bevölkerung befürchte, dass die Rückkehrer die besten Arbeitsplätze in privaten Firmen und staatlichen Ämtern belegen und diejenigen, die immer im Land geblieben seien, dadurch arbeitslos würden:
[Russisches Zitat entfernt] (Afghanistan.ru, 11. Februar 2005)
Ukraine
In der ukrainischen Zeitung Kiewskie Wedomosti erscheint im Juli 2003 ein Bericht über eine soziologische Studie unter Afghanen in Kiew, in dem allerdings die afghanischen Waisen nicht speziell erwähnt werden. Laut dieser Studie seien die afghanischen Flüchtlinge nicht nur vorübergehend, sondern gezielt nach Kiew gekommen. Im Unterschied zu Russland würde die Ukraine den Afghanen schon lange den Flüchtlingsstatus zuerkennen. Außerdem würde Afghanen und Ukrainer eine gemeinsame Vergangenheit mit freundschaftlichen Beziehungen verbinden, die Ukrainer hätten traditionell eine sehr positive Einstellung zu afghanischen Flüchtlingen. Etwa 80 Afghanen hätten die ukrainische Staatsbürgerschaft, der Großteil der afghanischen Migranten seien anerkannte Flüchtlinge und hätten entsprechende Dokumente, der Rest müsse um eine Legalisierung des Aufenthaltes kämpfen. Viele hätten auf der Flucht vor den Taliban ihre Dokumente vernichtet:
[Russisches Zitat entfernt] (Kiewskie Wedomosti, 28. Juli 2003)
In der ukrainischen Zeitung Den erscheint im November 1998 ein Artikel über die afghanische Diaspora in der Ukraine, in dem ein Afghane erwähnt wird, der nach der Schule in Afghanistan zum Studium in die Sowjetunion (Ukraine) geschickt worden sei. Nach seinem Abschluss 1993 habe er, wie die meisten Afghanen, aufgrund des Krieges nicht in die Heimat zurückkehren können?. Die meisten Afghanen hätten begonnen, auf Märkten zu arbeiten. Das Hauptproblem aller afghanischen Flüchtlinge in der Ukraine seien Schwierigkeiten bei der Legalisierung ihres Status. Die Staatsbürgerschaft würden die meisten nicht einmal ins Auge fassen, sie würden auf Basis von Aufenthaltsberechtigungen und Visa in der Ukraine leben. Unterstützung von Seiten des Staates gebe es nicht, gleichzeitig kämen immer mehr Afghanen in die Ukraine, da Familienangehörige nachgeholt würden.
80% der mehr als 3000 anerkannten Flüchtlinge in der Ukraine kämen aus Afghanistan. Die meisten seien schon 1985 in die Ukraine gekommen, doch die politische Situation in Afghanistan veranlasse jedes Monat Dutzende weitere Familien zu einer Flucht in die Ukraine:
[Russisches Zitat entfernt] (Den, 18. November 1998)
Informationen darüber, ob es in der Ukraine eigene Bestimmungen bezüglich Staatsbürgerschaft für afghanische Waisen, die in die Sowjetunion gebracht worden waren, gibt, konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche in den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gefunden werden.
Eine Mitarbeiterin der ukrainischen Abteilung des European Council on Refugees and Exiles (ECRE) Osteuropa hat am 10. März 2008 die Auskunft gegeben, dass auch ihr keine speziellen Bestimmungen für afghanische Waisen bekannt seien.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen:
Russland
Ukraine