a-6717 (ACC-LBN-6717)
Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge
Das US Department of State (USDOS) erwähnt in seinem Menschenrechtsbericht vom Februar 2009, dass die libanesische Regierung im Berichtszeitraum 2008 Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge ausgestellt habe, die es diesen ermöglichten, ins Ausland zu reisen bzw. dort zu arbeiten:
“The government issued travel documents to Palestinian refugees to enable them to travel and work abroad.” (USDOS, 25. Februar 2009, Section 2.d)
Der World Refugee Survey 2008 des US Committee for Refugees and Immigrants (USCRI) vom Juni 2008 unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von palästinensischen Flüchtlingen: Alle bei der UN Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) registrierten palästinensischen Flüchtlinge und deren Nachkommen würden von der Regierung verlängerbare Reisedokumente mit fünfjähriger Gültigkeit erhalten. Jene Palästinenser, die beim staatlichen General Directorate of the Administration of Palestinian Refugee Affairs (DAPR) registriert seien, würden Reisedokumente mit einjähriger Gültigkeit erhalten:
“The Government gave all UNRWA-registered Palestinian refugees and their descendents renewable five-year travel documents. Palestinian refugees registered with DAPR received travel documents valid for one year. In 2006, GSO stated that refugees who obtained foreign passports could still keep their travel documents.” (USCRI, 14. Juni 2008)
Informationen zur Lage palästinensischer Flüchtlinge im Libanon finden Sie in folgender Anfragebeantwortung:
Rückübernahme von palästinensischen Flüchtlingen mit in Libyen ausgestellten Reisedokumenten durch den Libanon
Laut telefonischer Auskunft der libanesischen Botschaft in Wien vom 22. April 2009 ist die Gültigkeit des Reisedokuments für Palästinenser eine Voraussetzung dafür, ob eine Person in den Libanon einreisen dürfe. Ungültige Reisedokumente könnten unter bestimmten Umständen verlängert werden, es hänge aber vom Ausstellungsdatum ab, ob ein Reisedokument für Palästinenser verlängert werden könne. Es könnten jedoch ohne weitere Angaben keine Auskünfte erteilt werden. (
Botschaft des Libanon Wien, 22. April 2009)
Auf der Webseite der Botschaft des Libanon in Berlin finden sich Angaben über die Ausstellung eines Reisedokuments (Document de Voyage)für Palästinenser aus dem Libanon (Botschaft des Libanon Berlin, Website, ohne Datum). Neben einem Antragsformular zur Neuausstellung oder Verlängerung eines Reisedokuments ist auch ein Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise auf der Webseite abrufbar. In diesem Merkblatt wird als Voraussetzung für die Neuausstellung oder Verlängerung eines „Document de Voyage“ unter anderem aufgezählt:
„[...] 2) Bisheriges Document de Voyage mit Kopien der Seiten 1-10 und der Seite mit dem gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland
3) Aktueller blauer Personalausweis (für palästinensische Volkszugehörige aus dem Libanon) und Nachweis über die Registrierung bei der UNRWA sowie je 1 Kopie davon [...]“ (Botschaft des Libanon Berlin, Merkblatt, ohne Datum)
Unter der Überschrift „Wichtige Hinweise“ wird auch erwähnt, wie bei fehlendem Aufenthaltstitel bzw. bei nicht bei der UNRWA registrierten Palästinensern vorzugehen sei:
„2) Bei Fehlen des Aufenthaltstitels ist eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die bestätigt, dass bei Vorlage eines gültigen Document de Voyage ein Aufenthaltstitel erteilt wird. [...]
4) Palästinenser, die nicht bei der UNRWA registriert sind, müssen eine entsprechende Bescheinigung über ihre Nicht-Registrierung vorlegen; die Neuausstellung oder Verlängerung des DDV erfolgt in diesem Fall nur für 1 Jahr.“ (Botschaft des Libanon Berlin, Merkblatt, ohne Datum)
Die Angaben gelten laut Merkblatt für den Fall, dass die Genehmigung der zuständigen Behörden im Libanon bereits vorhanden ist. Für den Fall, dass diese Genehmigung erst eingeholt werden muss, werden die genannten Dokumente mit jeweils zwei Kopien benötigt.
[Passage entfernt]
In einem aus dem Jahr 2004 stammenden Bericht des US Committee for Refugees and Immigrants (USCRI) wird erwähnt, dass die libanesische Regierung zwar freizügig Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge ausgestellt habe, aber in der Vergangenheit nicht immer ihre Wiedereinreise garantiert habe. Laut einem 1994 erlassenen Gesetz hätten palästinensische Flüchtlinge Ausreise- und Wiedereinreisebewilligungen benötigt, fünf Jahre später sei diese Vorschrift aufgehoben worden. Im Jahr 1995, als Libyen 30.000 Palästinenser ausgewiesen habe, habe der Libanon 15.000 Ausgewiesenen mit libanesischen Reisedokumenten die Rückkehr in den Libanon verweigert:
“While the government of Lebanon freely issues travel documents to Palestinian refugees, it did not always guarantee their readmission. In 1994, Lebanon created a new law requiring Palestinian refugees living in Lebanon to obtain exit and re-entry permits. Five years later, the government lifted this requirement. According to the International Federation for Human Rights (FIDH), the precedent discourages both Palestinian refugees from going abroad and other states from granting them visas, for fear that a new revision may suddenly require a return visa to Lebanon. This scenario has precedent in 1995: when Libya expelled 30,000 Palestinian workers in retaliation for the Palestine Liberation Organization’s (PLO) acceptance of a peace accord with Israel two years earlier, Lebanon refused the return of some 15,000 expellees carrying Lebanese travel documents.” (USCRI, 24. Mai 2004, S. 69)
In einer Anfragebeantwortung der kanadischen Einwanderungsbehörde (Immigration and Refugee Board of Canada – IRB) vom Jänner 2006 wird eine Antwort des ersten libanesischen Botschaftssekretärs in Kanada zitiert. Demnach sei die Verlängerung eines Reisedokuments für Palästinenser, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht schwierig, selbst wenn das Dokument bereits abgelaufen sei. Eine Verlängerung könne verweigert werden, wenn der Antragsteller nicht die Kriterien für Flüchtlinge im Libanon erfülle, wenn er also über keine Dokumente verfüge, die seinen Flüchtlingsstatus belegen würden. In solchen Fällen würde der Antrag an die Behörden im Libanon zur Entscheidung weitergeleitet:
“In correspondence sent to the Research Directorate, the first secretary of the Embassy of Lebanon in Canada indicated that, [translation] "aside from exceptional cases, renewing a travel document for a Palestinian refugee from Lebanon is not difficult, even if [the document] has expired" (26 Jan. 2006). In correspondence sent on 27 January 2006, the first secretary informed the Research Directorate that the Lebanese authorities can refuse to renew a laissez-passer for a Palestinian from Lebanon if he or she does not [translation] "meet the criteria of a refugee in Lebanon, [that is], if that person has no documents attesting to his or her refugee status." In such a case, [translation] "the embassy can submit the application to the appropriate authorities in Lebanon so that they can decide on the case" (Lebanon 27 Jan. 2006). The Lebanese authorities can also refuse to renew a laissez-passer if the applicant submits false identity documents (ibid.). Moreover, when Palestinians [translation] "obtain Canadian citizenship, their names are removed from the Lebanese lists of Palestinian refugees and they can no longer obtain Lebanese travel documents" (ibid.).” (IRB, 31. Jänner 2006)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine weiteren Informationen zu den Voraussetzungen für eine Wiedereinreise von Palästinensern in den Libanon gefunden werden.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 22. April 2009)
Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge
Rückübernahme von palästinensischen Flüchtlingen mit in Libyen ausgestellten Reisedokumenten durch den Libanon
[Passage entfernt]
Botschaft des Libanon Wien: Telefonische Auskunft, 22. April 2009
IRB - Immigration and Refugee Board of Canada: Response To Information Request: Lebanon: Whether a Palestinian refugee from Lebanon who is living abroad can be refused a renewal of his laissez-passer (travel document) after it has expired; the procedures a Palestinian abroad must follow to renew a laissez-passer issued by the Lebanese authorities after it has expired, LBN101008.FE, 31. Jänner 2006
http://www2.irb-cisr.gc.ca/en/research/rir/?action=record.viewrec&gotorec=449973
USCRI - US Committee for Refugees and Immigrants: World Refugee Survey: With Palestine, against the Palestinians: Warehousing Palestinian Refugees in Lebanon (Autorin: Lisa Raffonelli), 24. Mai 2004
http://www.refugees.org/data/wrs/04/pdf/66-73.pdf