a-3972 (ACC-MDA-3972)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Wehrdienst

Laut Bericht des UK Home Office vom April 2004 ist der Militärdienst in Moldawien im Gesetz über den Militärdienst von 1992 geregelt (siehe auch RFE/RL, 17. Mai 2002). Wehrdienstpflichtig seien Männer im Alter von 18 - 40 Jahren, für eine Dauer von 12 Monaten, bzw. 3 Monaten bei Universitäts- und College-Absolventen (UK Home Office, April 2004, Abs. 5.43; siehe auch UK Home Office, April 2003). Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) erwähnt zudem, dass auf Basis des neuen Militärdienstgesetztes das Höchstalter für die Einberufung von 27 auf 32 Jahre angehoben worden sein soll (RFE/RL, 17. Mai 2002).

Gemäß einer Gesetzesänderung vom 18. Juli 2002 dürfen Bildungseinrichtungen militärakademische Abteilungen in ihr ständiges Bildungsangebot integrieren und Studenten dieser Abteilungen sind vom Wehrdienst befreit (UK Home Office, April 2004, Abs. 5.43; siehe auch RFE/RL, 9. Mai 2003).

Sowohl Aufschub als auch Befreiung vom Wehrdienst sind laut Artikel 18-20 des Militärgesetzes von 1992 möglich. Grundsätzlich werden Männer mit Erreichen des 18. Lebensjahres einberufen, lediglich 15% der Männer im Einberufungsalter werden aber tatsächlich zum Wehrdienst herangezogen, da freiwillige Meldungen zumeist ausreichen, um den Bedarf an Rekruten zu decken (UK Home Office, April 2004, Abs. 5.43). RFE/RL berichtet beispielsweise in einem Artikel vom 17. Mai 2002, dass jährlich ca. 30.000 Männer das Mindestalter für die Einberufung erreichen, aber nur ca. 6.000 tatsächlich in der Armee dienen und weitere 4.000 ihren Alternativdienst ableisten würden (RFE/RL, 17. Mai 2002).

Das Gesetz über den Alternativdienst vom Jahr 1991 erkennt religiöse, pazifistische und politische Gewissengründe für die Verweigerung des Wehrdienstes an und sieht zwei Jahre Ersatzdienst vor, der entweder in der Wirtschaft oder der Bauindustrie abgeleistet werden kann (UK Home Office, Oktober 2002, Abs. 5.51; siehe auch UN Commission on Human Rights, 16. Januar 1997)

Desertion und Wehrdienstverweigerung

Desertion und Wehrdienstverweigerung sind gemäß dem moldawischen Strafgesetzbuch strafbar. Trotzdem sei laut UK Home Office Wehrdienstverweigerung, hauptsächlich wegen den schlechten Lebensbedingungen, Menschenrechtsverletzungen in den Streitkräften sowie aufgrund der Befürchtung, in der separatistischen, vorwiegend russischen Region Transnistrien eingesetzt zu werden, weit verbreitet. Nach Angaben des UK Home Office (unter Berufung auf War Resisters International, April 1998) simulierten viele Wehrdienstpflichtige psychische Krankheiten, um aus medizinischen Gründen vom Wehrdienst befreit zu werden; andere würden dagegen dem Einberufungsbefehl einfach nicht Folge leisten. Laut UK Home Office betrieben die moldawischen Behörden die Bestrafung von Wehrdienstverweigerern allerdings mit weniger Nachdruck, da - wie bereits oben erwähnt - freiwillige Meldungen zumeist ausreichen, um den Bedarf an Rekruten zu decken (UK Home Office, April 2004).

Die uns derzeit vorliegende französischsprachige Version des moldawischen Strafgesetzbuchs vom März 2003 sieht für Wehrdienstverweigerung und Desertion folgende Strafen vor:

Wehrdienstverweigerung: gemäß Kapitel 17, Artikel 353, Paragraph 1 kann Wehrdienstverweigerung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden, die im Falle der a) wiederholten Wehrdienstverweigerung, b) Selbstverstümmelung, c) Simulation einer Krankheit, d) Dokumentenfälschung oder andere Arten des Betrugs auf max. 5 Jahre ausgeweitet werden kann.

Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls: gemäß Kapitel 17, Artikel 354 kann die Nichtbefolgung des Einberufungsbefehls in Friedenszeiten mit 2-5 Jahren und in Kriegszeiten bzw. bei Anwesenheit des Feindes mit 5-10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Desertion: gemäß Kapitel 18, Artikel 371 kann die Desertion mit 2-7 Jahren Gefängnisstrafe in Friedenszeiten und 7-15 Jahren in Kriegszeiten geahndet werden. Wer mit Waffengewalt desertiert oder sich mit mehreren anderen Soldaten zur gemeinschaftlichen Desertion verabredet kann mit einer Freiheitsstrafe von 5-10 Jahren bestraft werden.

Dienstentziehung: wer sich durch Selbstverstümmelung oder Täuschung (Simulation einer Krankheit, Dokumentenfälschung) seinem Dienst entzieht kann gemäß Artikel 372 in Friedenszeiten bis zu 2 Jahren und in Kriegszeiten für 5 Jahre in militärische Disziplinarhaft genommen werden.

Unerlaubtes Entfernen von der Front: Unerlaubtes Entfernen von der Front und die Weigerung, in Anwesenheit des Feindes Waffen zu benutzen kann mit einer Freiheitsstrafe von 16-25 Jahren geahndet werden (Code pénal de la République de Moldavie, 14. März 2003, Art. 353, 354, 371, 372, 386).

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen:

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