Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 10. Juli 2020

In einem Satz: Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB; International Trade Union Confederation; ITUC) wurde am 1. November 2006 in Wien gegründet, um die Rechte von Arbeitern und Arbeiterinnen, sowie eine faire Globalisierung zu fördern.

Abdeckung auf ecoi.net
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Berichte für Länder mit Priorität A-C.

Vierteljährliche Abdeckung auf ecoi.net.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Die neue Föderation von 307 Mitgliedsgewerkschaften in 154 Ländern mit 168 Millionen individuellen Mitgliedern wurde gegründet, um Arbeitern und Arbeiterinnen weltweit eine stärkere Stimme im Zuge der Herausforderungen der Globalisierung zu geben. In ihrer Verfassung und ihrem Programm verpflichtet sie sich zu vollständiger Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation [International Labour Organization; ILO] und ihrer Mission der Förderung von anständiger Arbeit für alle und eine faire Globalisierung.” (Internationale Arbeitsorganisation: The ILO formally recognizes the newly created International Trade Union Confederation, 15. November 2006, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Hauptaufgabe des IGB ist die Förderung und Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und -interessen durch die internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften, globale Kampagnen und Lobbyarbeit bei den großen globalen Institutionen.” (IGB-Homepage: Über uns, ohne Datum)

„Der Bund ist zutiefst überzeugt, dass eine Organisation in demokratischen und unabhängigen Gewerkschaften sowie Tarifverhandlungen unerlässlich für das Wohlergehen arbeitender Menschen und ihrer Familien, für Sicherheit, sozialen Fortschritt und eine nachhaltige Entwicklung für alle sind. Die Gewerkschaftsbewegung hat von jeher die Aufgabe und auch weiterhin den Auftrag, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien zu verbessern und sich für Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter, Frieden, Freiheit und Demokratie einzusetzen.” (IGB: Satzung und Geschäftsordnung, Dezember 2018, S. 7)

„Alle Mitgliedsorganisationen haben dieselben Rechte und Pflichten. Jede Mitgliedsorganisation hat das Recht, am Leben und an den Aktivitäten des Bundes im Einklang mit den Bestimmungen dieser Satzung teilzunehmen, regelmäßig darüber unterrichtet zu werden und im Bedarfsfall solidarische Hilfe und Unterstützung des Bundes zu erhalten. Die Mitgliedsorganisationen bleiben auf nationaler Ebene uneingeschränkt autonom. Sie haben die Pflicht, bei der Formulierung ihrer Politik die Beschlüsse des Kongresses und der leitenden Organe des Bundes zu berücksichtigen, den Bund über ihre Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten und ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Bund nachzukommen.“ (IGB: Satzung & Geschäftsordnung, Dezember 2018, S. 10-11)

„Der Vorstand ist die höchste Instanz des Bundes zwischen den Kongressen. Er hat die Tätigkeit des Bundes zu leiten und dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse und Empfehlungen des Kongresses ausgeführt werden. […] Jede Mitgliedsorganisation ist berechtigt, Vorschläge bezüglich der Tagesordnung des Vorstandes zu machen, wobei dieser selbst darüber entscheidet, ob und wann der Gegenstand behandelt werden soll.“ (IGB: Satzung & Geschäftsordnung, Dezmber 2018, S. 22-23)

Finanzierung:

Das Gesamteinkommen für das Jahr 2017 betrug EUR 16,935,707. Es bestand aus Mitgliedsbeiträgen (EUR 12,684,530), Einkommen aus Büros (EUR 266,496) und anderen Einkünften (EUR 3,984,681). (IGB: Financial Reports for the period 1 January 2014 to 31 December 2017, Oktober 2018, S. 57)

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Weltweit.

Thematischer Schwerpunkt: Gewerkschafts- und Menschenrechte, Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, internationale Solidarität. (IGB-Homepage: Über uns, ohne Datum)

Methodologie:

„Der IGB verfolgt die Prinzipien Gewerkschaftsdemokratie und gewerkschaftliche Unabhängigkeit. Die leitenden Organe des Bundes sind sein Kongress, der alle vier Jahre stattfindet, sowie sein Vorstand und sein Lenkungsausschuss. Der IGB hat drei Regionalorganisationen: die Regionalorganisation der Asien/Pazifik (IGB-AP), die Regionalorganisation für Afrika (IGB-AF) und die Regionalorganisation für Gesamtamerika (IGB-TUCA), und er arbeitet eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen, u.a. im Rahmen des Pan-Europäischen Regionalrates. Der IGB unterhält zudem enge Beziehungen zu den Globalen Gewerkschaftsföderationen (GUF) und zum Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC). Außerdem arbeitet er eng mit der Internationalen Arbeitsorganisation und mit verschiedenen anderen Sonderorganisationen der UN zusammen.” (IGB-Homepage: Über uns, ohne Datum)

Der IGB veröffentlicht einen jährlichen globalen Index zu Menschenrechten, Studien zu COVID-19 und andere Berichte.

„Der Globale Rechtsindex des IGB 2019 beschreibt die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen und bewertet 145 Länder auf einer Skala von 1-5+ anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, wobei 1 das beste Ergebnis ist und 5+ das schlechteste.Rechtsverletzungen werden jedes Jahr von April bis März dokumentiert. Jedes Land wird anhand einer Liste von 97 Indikatoren analysiert, die auf den Übereinkommen und der Rechtsprechung der IAO basieren und Arbeitnehmerrechtsverletzungen in Gesetzgebung und Praxis darstellen.“ (IGB: 2019; Der Globale Rechtsindex des IGB 2019; Die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen, 19. Juni 2019, S. 59)

Sprachen, in denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch

Weitere Informationen:

IGB: Constitutional Bodies, 12. September 2019
https://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/19_10_17_constitutional_bodies_gc_21_.pdf

IGB: Satzung & Geschäftsordnung, Dezember 2018
https://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/ituc_constitution_2019_de.pdf

IGB: Der Globale Rechtsindex des IGB 2019; Die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen, 19. Juni 2019
https://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/2019-06-ituc-global-rights-index-2019-report-de.pdf


Zugriff auf alle Links am 10. Juli 2020.