Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 23. Jänner 2020

In einem Satz:

Die Expertengruppe für die Bekämpfung gegen Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt (GREVIO) ist eine unabhängige Einrichtung, die mit der Überwachung der Umsetzung der Europarat-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch deren Unterzeichnerstaaten befasst ist.

Abdeckung auf ecoi.net:

Evaluierungsberichte, Staatenberichte, Kommentare der Regierungen zu GREVIO-Berichten.

Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit  Priorität A-C sowie solchen mit Priorität D für Dublin-Inhalte.

Leitbild/Mandat/Ziele:

GREVIO basiert auf der Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (von hier an: die Konvention).

„Im Dezember 2008 setzte der Europarat ein aus RegierungsvertreterInnen der Mitgliedstaaten bestehendes Ad-Hoc-Komitee zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt (CAHVIO) ein. CAHVIO trat neunmal zusammen und finalisierte im Dezember 2010 den Entwurf der Konvention, die später vom Ministerkomitee angenommen und am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung eröffnet wurde.“ (GREVIO-Webseite: Die Verhandlungen, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Nach ihrer Ratifizierung durch zehn Staaten trat die Konvention am 1. August 2014 in Kraft.

Laut Artikel 66 der Konvention überwacht die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt „[…] die Durchführung dieses Übereinkommens durch die Vertragsparteien.“ (CoE – GREVIO: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Kapitel IX – Überwachungsmechanismus, 11. Mai 2011)

„[Die Konvention] sieht vor, dass GREVIO, je nach Anzahl der Vertragsparteien, aus 10 bis 15 Mitgliedern bestehen soll und dass hierbei auf Ausgeglichenheit bei Geschlecht und Herkunft sowie auf multidisziplinäre Expertise in den Bereichen Menschenrechte, Gleichberechtigung, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt oder Hilfe und Schutz für Opfer geachtet werden soll. GREVIO-Mitglieder müssen Staatsangehörige der Vertragsparteien sein. Als leitende Kriterien für die Nominierung von GREVIO-Mitgliedern gelten Integrität, Kompetenz, Unabhängigkeit, Verfügbarkeit und Sprachwissen (Englisch und / oder Französisch). Die Konvention betraut das Ministerkomitee des Europarats mit der Erstellung eines Auswahlverfahrens für GREVIO-Mitglieder. (GREVIO-Website: About GREVIO - Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Laut Artikel 68 der Konvention sollen “ Die Vertragsparteien […] dem Generalsekretär des Europarats auf der Grundlage eines von GREVIO ausgearbeiteten Fragebogens einen Bericht über gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen zur Umsetzung dieses Übereinkommens zur Prüfung durch GREVIO vorlegen.

Spätere Bewertungsverfahren werden in Runden eingeteilt, deren Dauer von GREVIO festgelegt wird. Zu Beginn jeder Runde wählt GREVIO die Bestimmungen aus, auf die sich das Bewertungsverfahren jeweils bezieht und versendet einen Fragebogen. […]

Erhält GREVIO verlässliche Informationen, die auf eine Situation hindeuten, in der Probleme die unmittelbare Aufmerksamkeit erfordern, um das Ausmaß oder die Anzahl schwerer Verstöße gegen das Übereinkommen zu verhüten oder zu begrenzen, so kann GREVIO die dringliche Vorlage eines Sonderberichts über Maßnahmen verlangen, die zur Verhütung eines Musters schwerer, verbreiteter oder dauerhafter Gewalt gegen Frauen getroffen wurden. (CoE – GREVIO: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Kapitel IX – Überwachungsmechanismus, 11. Mai 2011)

Finanzierung:

Budget des Europarats.

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Fokus: Jene Mitgliedstaaten des Europarats , die dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beigetreten sind.

Thematischer Fokus: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Methodologie:

„[…] Evaluierunsverfahren [werden] Land für Land in Bezug auf alle Länder durchgeführt, die die Konvention ratifiziert haben, Das Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass GREVIO dem betreffenden Land einen Fragebogen zuschickt […]. (CoE – GREVIO_ Überachungsmechanismus, ohne Datum, S. 4)

„Laut Zeitplan benötigt GREVIO für das Verfahren (vom Verschicken des Fragebogens bis zur Veröffentlichung des GREVIO-Berichts) 17 Monate. […]

Für die Erstellung einer gründlichen Bewertung der Lage vor Ort führt eine GREVIO-Delegation einen etwa 5-tägigen Besuch durch. Eine Delegation besteht meist aus 2 BerichterstatterInnen und ein bis zwei Mitgliedern des Sekretariats, wobei die Gruppe bei Bedarf von SpezialistInnen unterstützt wird. Im Zuge der Besuche trifft die Delegation RegierungsbeamtInnen, Fachkräfte wie SozialarbeiterInnen, medizinisches Personal, PolizeibeamtInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen, Vertreter von NGOs und anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft und besucht wenn möglich Einrichtungen wie Frauenhäuser, Polizeistationen und Krankenhäuser. […]

GREVIO erstellt auf Basis aller gesammelten Informationen eine Entwurfsversion des Evaluierungsberichts, die danach in einem GREVIO-Treffen besprochen wird. […]

Für die Fertigstellung berücksichtigt GREVIO Kommentare der jeweiligen Regierung zum Berichtsentwurf. […]

Anschließend wird der Evaluierungsbericht an die betreffende Konventionspartei übermittelt, die hierbei nochmals Kommentare abgeben kann […]

Nach Verstreichen der Frist wird der GREVIO-Bericht, zusammen mit den finalen Kommentaren der Konventionspartei veröffentlicht und an das Parteienkomitee übergeben.“ (CoE - GREVIO: Steps in the first (baseline) evaluation procedure of the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention), 24. November 2016, S. 2, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Unter Berücksichtigung der von der betreffenden Vertragspartei vorgelegten Informationen kann GREVIO eines oder mehrerer ihrer Mitglieder beauftragen, eine Untersuchung durchzuführen und GREVIO schnellstmöglich zu berichten. Die Untersuchung kann, sofern gerechtfertigt und mit Zustimmung der betreffenden Vertragspartei, einen Besuch in ihrem Hoheitsgebiet umfassen.

Nach Prüfung der Ergebnisse der […] Untersuchung übermittelt GREVIO diese Ergebnisse an die betreffende Vertragspartei und gegebenenfalls dem Ausschuss der Vertragsparteien sowie dem Ministerkomitee des Europarats mit allen Stellungnahmen und Empfehlungen.“ (CoE – GREVIO: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Kapitel IX – Überwachungsmechanismus, 11. Mai 2011)

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Überwiegend Englisch, einige Dokumente werden auf Französisch eingereicht.

Weitere Informationen:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt:
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806b076a

Mitgliedstaaten des Europarats und Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt:
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/210/signatures

Fragebogen zu legislative und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention des Europarats zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention):
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016805c95b0

Zeitplan für das erste Evaluierungsverfahren von 2016 bis 2023:
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/timetable

 

Zugriff auf alle Links am 23. Jänner 2020.