Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 10. April 2020

In einem Satz: Die Women’s Refugee Commission ist eine 1989 gegründete und in den Vereinigten Staaten beheimatete Nichtregierungsorganisation mit dem Ziel, die Leben von vertriebenen Frauen und Kindern zu verbessern und ihre Rechte zu schützen.

Abdeckung auf ecoi.net:

Berichte für Länder mit Priorität A-C.

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net.

Leitbild/Mandat/Ziele:

Die Women’s Refugee Commission wurde 1989 als “Women’s Commission for Refugee Women and Children” gegründet und 2009 umbenannt. (Women's Refugee Commission: Our History, ohne Datum)

Die Women’s Refugee Commission verbessert die Leben und schützt die Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen, die durch Konflikte und Krisen vertrieben wurden. Wir erforschen ihre Bedürfnisse, identifizieren Lösungen und treten für Programme und Richtlinien ein, die dazu gedacht sind, die Resilienz dieser Personen zu stärken und zu Veränderungen in der humanitären Praxis zu führen. [...] Unsere Vision ist eine Welt, in der geflohene und binnenvertriebene Frauen, Kinder und Jugendliche

“Wir gewährleisten das Recht von Frauen und Mädchen auf medizinische Versorgung im sexuellen und reproduktiven Bereich, den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie wirtschaftliche und soziale Ermächtigung.” (Women’s Refugee Commission: Women’s Refugee Commission Brochure, 24. April 2017, S. 2, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Die Gesamtunterstützung plus das Einkommen für das Jahr 2019 belief sich auf fast $11,9 Millionen. $4,5 Millionen davon waren Subventionen der Regierung, $2,8 Millionen Zuwendungen von Unternehmen und Stiftungen, $1,3 Millionen individuelle Zuwendungen und $1,2 Millionen kamen von den Vereinten Nationen. (Women’s Refugee Commission: Financial Statements and Supplementary Information (Together with Independent Auditors’ Report); Years Ended September 30, 2019 and 2018, 2. März 2020, S. 4)

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Weltweit.

Thematischer Schwerpunkt: Geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle und reproduktive Gesundheit, wirtschaftliche und soziale Ermächtigung, Rechte und Gerechtigkeit, das humanitäre System. (Women’s Refugee Commission: Our Work at a Glance, Jänner 2016)

Methodologie:

“Wir produzieren bahnbrechende Berichte und treten für zuvor ignorierte Themen, wie die sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Trennung von Familien über Grenzen hinweg, Behinderungen sowie die Verbindungen zwischen Lebensunterhalt und Gewalt gegen Frauen, ein. Wir veröffentlichen Leitfäden und Werkzeuge, die Menschen, die im humanitären Bereich arbeiten, bei der Entwicklung und Implementierung von Programmen leiten. [...] Wir arbeiten an der Reduktion von geschlechtsspezifischer Gewalt durch gesicherte wirtschaftliche Möglichkeiten und entwickeln Werkzeuge, die Menschen, die im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt arbeiten, dabei helfen, Frauen und Mädchen mit Behinderungen in ihre Aktivitäten mit einzubeziehen. Wir haben das Girls in Emergencies Collaborative, mitbegründet. Diese Gruppe repräsentiert mehrere größere Einsatzorganisationen, die vertriebenen Mädchen helfen. Wir haben das erste Komitee für Jugendflüchtlingskonsultationen, sowie den ersten Jugendberatungsausschuss für UNHCR gegründet. Wir schließen uns als führende Instanz mit örtlichen Organisationen aus von Konflikten betroffenen Ländern, die sich mit Frauen mit Behinderungen beschäftigen, zusammen, stärken ihre Stimme und repräsentieren sie in weltweiten Foren, wie dem World Humanitarian Summit.” (Women’s Refugee Commission: Women’s Refugee Commission Brochure, 24. April 2017, S. 2, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Für die Sammlung von Daten “wird eine Begutachtung von Dokumenten durchgeführt, um bereits existierende Daten zu identifizieren und zusammenzufassen” und “Interviews mit InformantInnen werden verwendet [...] SchlüsselinformantInnen werden zweckmäßig ausgewält, auf Basis ihrer Rollen und ihrer Beteiligung an humanitären Koordinationsmechanismen. [...] ForschungsteilnehmerInnen wird ein Dokument mit Informationen für TeilnehmerInnen sowie eine Einverständniserklärung ausgehändigt [...] Für jugendliche Buben und Mädchen (im Alter von 15 bis 17 Jahren) ist die Einverständnis der Eltern schon vor den Fokusgruppen nötig. Um zu beurteilen, ob Jugendliche fähig sind, ihre Einwilligung zu geben, trifft sich ein Mitglied des Forschungsteams mit den Jugendlichen und bittet sie einen nach dem anderen, das Forschungsziel zusammenzufassen, wodurch das Verständnis sichergestellt wird, und bittet dann jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin, ein Beispiel für die Verweigerung von Einverständnis zu geben. [...]” (Women's Refugee Commission: "It's Happening to Our Men as Well": Sexual Violence Against Rohingya Men and Boys, November 2018, S. 57-58, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch

Weitere Informationen:

Women’s Refugee Commission: FY 2019; Annual Report; October 2018 - September 2019, 2019
https://www.womensrefugeecommission.org/images/zdocs/2019-Annual-Report-FINAL03042020.pdf

Women’s Refugee Commission: Financial Statements and Supplementary Information (Together with Independent Auditors’ Report); Years Ended September 30, 2019 and 2018, 2. März 2020
https://www.womensrefugeecommission.org/component/zdocs/document/download/1895

 


Zugriff auf alle Links am 10. April 2020