Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 25. Jänner 2022
In einem Satz: Die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) ist ein überparteiliches Amt der US-Bundesregierung, dessen Aufgabe die Beobachtung der Lage betreffend die Religions- bzw. Glaubensfreiheit in anderen Ländern ist.
Abdeckung auf ecoi.net:
Jahresberichte, Spezialberichte, Länder-Updates, Policy Briefs, Factsheets
Vierteljährliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A, B und C; Jahresbericht auch für Länderprioritäten D und E abgedeckt
Leitbild/Mandat/Ziele:
„Die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF) beschreibt sich als ein „unabhängiges, überparteiliches Amt der US-Bundesregierung, das durch das Gesetz zur Internationalen Religionsfreiheit (International Religious Freedom Act, IRFA) von 1998 eingerichtet wurde. [...]
Die neun Kommissar·innen der USCIRF werden entweder durch den US-Präsidenten oder durch die Kongressführer·innen jeder Partei ernannt und in ihrer Arbeit durch parteiunabhängiges Fachpersonal unterstützt. Die USCIRF agiert zwar unabhängig vom US-Außenministerium, jedoch fungiert der US-Sonderbotschafter für internationale Religionsfreiheit als nicht stimmberechtigtes USCIRF-Mitglied.“
Neben anderen Tätigkeiten beobachtet die USCIRF „die Lage der Religionsfreiheit, indem sie Recherchen und Erkundungsreisen durchführt und Gespräche mit ausländischen Regierungsvertretern, internationalen Partnern, Vertreter·innen unabhängiger Menschenrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), religiösen Führern, Verfolgungsopfern und anderen Personen führt.“
Die USCIRF veröffentlicht einen Jahresbericht sowie weitere Publikationen, in denen Einschätzungen zu Ländern getroffen werden, die die Religionsfreiheit auf systematische, andauernde und/oder unerhörte Weise verletzen; Problemfelder beleuchtet werden, die für die Religionsfreiheit außerhalb der USA relevant sind; die einschlägige US-Politik evaluiert wird; und Empfehlungen an die US-Regierung abgegeben werden“ (Website der USCIRF: About Us, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).
Finanzierung:
US-Bundeshaushalt
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Schwerpunkt: Staaten, die nach Einschätzung des USCIRF durch das AU-Außenministerium als „Schwerpunktländer“ („countries of particular concern”) eingestuft oder auf die “Special Watch List” gesetzt werden sollten
Thematischer Schwerpunkt: Verletzungen der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit, darunter Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; langfristige Haft ohne Anklage; Entführung, Verschwindenlassen und Inhaftierung; sonstige schwerwiegende Verweigerung des Rechts auf Leben, Freiheit oder Sicherheit
Methodologie:
Nach eigenen Angaben bedient sich die USCIRF unter anderem folgender Methoden, um Informationen über Verletzungen der Religionsfreiheit einzuholen: „Durchführung von Reisen in ausgewählte Länder zur Beobachtung der Verhältnisse vor Ort, regelmäßiges Führen von Gesprächen mit ausländischen Regierungsvertretern, religiösen Führern und Gruppierungen, Opfern religiöser Intoleranz und Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Regierungsbehörden und nationalen und internationalen Organisationen. Darüber hinaus wird die aktuelle Berichterstattung in glaubwürdigen Medienquellen beobachtet“ (Website der USCIRF: Frequently Asked Questions, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). Über die Recherchemethodologie der Länder-Updates, Policy Briefs, Factsheets sowie der von USCIRF-Recherchemitarbeiter*innen verfassten Spezialberichte konnten darüber hinaus keine Informationen gefunden werden.
Die in den Jahresberichten präsentierten Erkenntnisse und Analysen „stützen sich jeweils auf einjährige Recherchearbeiten, die Erkundungsreisen, Anhörungen, Gespräche und Briefings beinhalten, und werden durch Mehrheitsbeschluss der Kommissar*innen freigegeben. Dabei hat jeder Kommissar satzungsmäßig die Möglichkeit, dem Bericht eine Erklärung mit seinen/ihren eigenen Ansichten beizulegen.“ (USCIRF: Annual Report 2021, April 2021, p. 1 und USCIRF: Annual Report 2020, April 2020, p. 2, Arbeitsübersetzung ACCORD)
Spezialberichte, die von externen Forscher*innen verfasst werden, können sich auf Beobachtungen vor Ort (siehe z. B. USCIRF: Shari’ah Criminal Law in Northern Nigeria, Dezember 2019, S. 59), Interviews mit Opfern und anderen Interessensvertreter*innen sowie auf Recherchen unter Heranziehungen von Gesetzen, Gerichtsdokumenten und Literatur stützen (USCIRF: Uzbekistan’s Religious and Political Prisoners, October 2021, S. 8-9 und USCIRF: Shari’ah Criminal Law in Northern Nigeria, Dezember 2019, S. 59-60).
Sprache, in der die Quelle publiziert:
Englisch
Zugriff auf alle Links am 25. Jänner 2022