Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 8. März 2019
 
In einem Satz: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN Human Rights Council (HRC), ehemals bekannt als UN Commission on Human Rights bzw. Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen), ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb der Vereinten Nationen, das sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit einsetzt.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Dokumente für die allgemeine regelmäßige Überprüfung (Periodischer Bericht), Berichte von UNO-SonderberichterstatterInnen, Sonderbeauftragten, unabhängigen ExpertInnen und Arbeitsgruppen (Spezieller Bericht oder Analyse), Berichte des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) (Periodischer Bericht), Staatenberichte und Begutachtungen von Staatenberichten durch Ratsmitglieder (Spezieller Bericht oder Analyse) etc.
Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A-D.
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
„Der Menschenrechtsrat ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb der Vereinten Nationen, das sich für mehr Förderung und Schutz der Menschenrechte weltweit einsetzt, auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam macht und diesbezüglich Empfehlungen an Staaten abgibt. Er ist jederzeit befugt, Menschenrechtsthemen und -situationen jeglicher Art zu besprechen, die seine Aufmerksamkeit erfordern. […]
Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen, die von der UNO-Generalversammlung ausgewählt werden. […]
Der Rat wurde am 15. März 2006 von der UNO-Generalversammlung per Resolution 60/251 eingerichtet. Seine erste Sitzung fand vom 19. bis 30. Juni 2006 statt. Ein Jahr später beschloss der Rat sein ‚Institution-building package‘, das als Leitlinie seiner Arbeit dient, und richtete seine Verfahren und Mechanismen ein.
Hierzu zählen der Mechanismus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR), dessen Ziel die Beurteilung der Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten ist, das Beratungskomitee, das als ‚Denkfabrik‘ des Rats fungiert und ihm mit Ratschlägen und Expertise zu Menschenrechtsthemen zur Seite steht, und das Beschwerdeverfahren, das es Einzelpersonen und Organisationen ermöglicht, den Rat auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus ist der Menschenrechtsrat im Bereich der UNO-Sonderverfahren tätig, die von der ehemaligen Menschenrechtskommission eingerichtet wurden und vom Rat übernommen wurden. Diese umfassen die Tätigkeit von SonderberichterstatterInnen, Sonderbeauftragten, unabhängigen ExpertInnen und Arbeitsgruppen, welche die Menschenrechtsthemen und die Menschenrechtslage in bestimmten Ländern beobachten, untersuchen und dazu Rat erteilen und öffentlich berichten“ (Website des OHCHR: About HRC, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). „Mit Stand August 2017 gab es 44 themen- und 12 länderbezogene Mandate“ (Website des OHCHR: Special Procedures of the Human Rights Council, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).
Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) „fungiert als Sekretariat des Menschenrechtsrats“ (Website des OHCHR: About Us: What we do, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD) und unterstützt den HRC und dessen UPR-Mechanismus und Sonderverfahren sowohl in materieller als auch technischer Hinsicht (Website des OHCHR: About Us: Who we are, ohne Datum).
 
Finanzierung:
Der weltweite Finanzierungsbedarf des OHCHR wird zu rund 40 Prozent durch den regulären Haushalt der Vereinten Nationen gedeckt. Die restliche Finanzierung erfolgt durch freiwillige Beiträge von Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern.
Der reguläre Haushalt der UNO wird alle zwei Jahre von der Generalversammlung bewilligt und finanziert sich aus „festgesetzten Beiträgen“ der Mitgliedstaaten, deren Höhe entsprechend einer Formel bestimmt wird, welche die Größe und Stärke der jeweiligen Volkswirtschaft berücksichtigt“ (OHCHR website: OHCHR’s Funding and Budget, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).
 
Nähere Informationen zu den freiwilligen Beiträgen des OHCHR finden sich unter folgendem Link:
https://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/OurDonors.aspx
 
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Schwerpunkt: weltweit
Thematischer Schwerpunkt: alle Menschenrechtsthemen
 
Methodologie:
Im Rahmen der Sonderverfahren führen MandatsträgerInnen des HRC (SonderberichterstatterInnen, Sonderbeauftragte, unabhängigen ExpertInnen und Arbeitsgruppen) Erkundungsbesuche durch. Diese erfolgen auf Einladung des betreffenden Staates und haben das Ziel, „die landesweite Menschenrechtssituation“ zu analysieren.“ (Website des OHCHR: Special Procedures of the Human Rights Council, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„MandatsträgerInnen haben die Aufgabe, alle verfügbaren Informationsquellen zu berücksichtigen, die sie als verlässlich und relevant einschätzen. Hierzu gehören Informationen von Regierungen, internationalen staatlichen Organisationen, internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Wissenschaftlern, Opfern mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen, Verwandten von Opfern und Augenzeugen. Wo es notwendig und angemessen ist, sollten Mandatsträger versuchen, sich mit solchen Quellen zu treffen und zu beraten, und sie sollten erhaltene Informationen soweit wie möglich gegenprüfen. […]
MandatsträgerInnen haben bei der Einholung von Informationen nach den Grundsätzen der Diskretion, Transparenz, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit vorzugehen. Sie haben sich auf objektive und verlässliche Fakten zu stützen und dabei Standards der Beweiswürdigung anzulegen, die dem nicht-gerichtlichen Charakter ihrer Berichte und der von ihnen geforderten Schlussfolgerungen Rechnung tragen.“ (HRC: Manual of Operations of the Special Procedures of the Human Rights Council, August 2008, S. 11, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR) verfassten „Compilations of UN Information“ bieten referenzierte Zusammenfassungen von relevanten Inhalten anderer UNO-Berichte und enthalten Unterkapitel, die nach Menschenrechtsthemen gegliedert sind (siehe z. B. HRC: Compilation on Azerbaijan; Report of the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights [A/HRC/WG.6/30/AZE/2], 16. März 2018).
 
Berichte der Arbeitsgruppe zur UPR fassen Informationen zusammen, die vom jeweils geprüften Staat zu Maßnahmen im Bereich des Menschenrechtsschutzes zur Verfügung gestellt wurden (siehe z. B. HRC: Report of the Working Group on the Universal Periodic Review; Azerbaijan [A/HRC/39/14], 11. Juli 2018)
 
Sprachen, in denen die Quelle publiziert:
Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch
 
Zugriff auf alle Links am 8. März 2019.