Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 2. März 2021
 
In einem Satz: Der Menschenrechtsausschuss ist ein von Mitgliedsstaaten gewähltes UNO-ExpertInnengremium, das Berichte von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte prüft.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Länderberichte, Schlussbemerkungen (für Länder mit Priorität A-E) sowie NGO-Berichte und Berichte nationaler Menschenrechtsinstitutionen (für Länder mit Priorität A-C).
Monatlich auf ecoi.net abgedeckt.
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
“Der Menschenrechtsausschuss ist ein Gremium unabhängiger ExpertInnen, das die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in den Mitgliedsstaaten überwacht. [...]
Alle Staaten müssen regelmäßig Berichte bezüglich der Implementierug der Rechte an den Ausschuss übermitteln. [...] Der Ausschuss prüft jeden Bericht und richtet Bedenken und Empfehlungen in Form von ‚Schlussbemerkungen‘ an den Vertragsstaat.
Zusätzlich zum Berichterstattungsverfahren, erlaubt Artikel 41 des Pakts, dass der Ausschuss sich mit zwischenstaatlichen Beschwerden befasst. Darüber hinaus gibt das erste Fakultativprotokoll des Pakts dem Ausschuss die Befugnis, individuelle Beschwerden in Hinblick auf mutmaßliche Verletzungen des Pakts durch Vertragsstaaten des Protokolls zu prüfen.
Die vollständige Befugnis des Ausschusses erstreckt sich auf das zweite Fakultativprotokoll des Pakts über die Abschaffung der Todesstrafe in Bezug auf Staaten, die dem Pakt zugestimmt haben.
Der Ausschuss veröffentlicht außerdem seine Interpretation des Inhalts von Menschenrechtsbestimmungen, bekannt als allgemeine Bemerkungen zu thematischen Fragen, oder seine Arbeitsmethoden.” (Human-Rights-Committee-Website: Introduction: Monitoring civil and political rights, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Finanzierung:
UNO-Budget.
 
Umfang der Berichterstattung:
Geographischer Schwerpunkt: alle Vertragsstaaten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Thematischer Schwerpunkt: Bürgerliche und politische Rechte
 
Methodologie:
“Sobald der Pakt von einem Mitgliedsstaat ratifiziert wurde, soll dieser - ein Jahr nachdem der Pakt in Kraft tritt - seinen Erstbericht an den Ausschuss senden. Die allgemeine Regel [...] ist, dass Mitgliedsstaaten ihren periodischen Bericht dem Ausschuss alle vier Jahre präsentieren sollen. [...]
Der Menschenrechtsausschuss hat die Arbeitsgruppe zu Artikel 40 des Pakts durch Staatenbericht-Arbeitsgruppen [...] ersetzt. Der Hauptzweck der Staatenbericht-Arbeitsgruppe ist es, Fragen, die den Hauptfokus des Dialogs mit RepräsentantInnen des berichtenden Staates ausmachen werden, bereits im Vorhinein zu identifizieren. [...] Eines der Mitglieder [der Arbeitsgruppe] ist der Länderberichterstatter, dem die allgemeine Verantwortung für den Entwurf des Fragenkatalogs zufällt. [...]
Der Wechsel von der Arbeitsgruppe, die vor der Sitzung zusammentrifft, auf Staatenbericht-Arbeitsgruppen, die während der Plenartagung zusammenkommen, hat Zeit frei gemacht, sodass eine Arbeitsgruppe zu Kommunikation vor jeder Sitzung des Ausschusses für fünf Tage zusammentreten  kann. [...] Diese Arbeitsgruppe ist mit der Aufgabe betraut, dem Ausschuss Empfehlungen in Hinblick auf gemäß dem Fakultativprotokoll erhaltene Kommunikation auszusprechen [...]
Es ist üblich, dass der Ausschuss [...] Berichte in Anwesenheit von RepräsentantInnen der berichtenden Staaten begutachtet. [...] wenn ein Vertragsstaat einen Bericht eingereicht hat, aber keine Delegation an den Ausschuss entsendet, kann der Ausschuss den Vertragsstaat von einem alternativen Datum, zu welchem der Ausschuss den Bericht prüfen möchte, in Kenntnis setzen, oder den Bericht in der ursprünglich anberaumten Sitzung behandeln.
Die letzte Phase der Prüfung des Länderberichts durch den Ausschuss ist der Entwurf und die Verabschiedung seiner Schlussbemerkungen. Für diese bereitet der Länderberichterstatter, mit Hilfe des Sekretariats und basierend auf dem konstruktiven Dialog während der Plänartagung, einen Entwurf von Schlussbemerkungen zur Begutachtung durch den Ausschuss vor. [...] Dieser Entwurf wird vom Ausschuss in nicht-öffentlichen Sitzungen besprochen, mit der Absicht, ihn in Übereinstimmung zu verabschieden. [...] [Die Schlussbemerkungen] werden an den betroffenen Mitgliedsstaat weitergeleitet und in den Jahresbericht des Ausschusses aufgenommen. [...]
Nach Verabschiedung der Schlussbemerkungen soll ein Follow-up-Verfahren eingeleitet werden, um einen Dialog mit dem Vertragsstaat herzustellen, zu erhalten oder wiederherzustellen. Zu diesem Zweck und um dem Ausschuss weitere Handlungen zu ermöglichen soll der Ausschuss einen Sonderberichterstatter ernennen, der an den Ausschuss Bericht erstattet. [...]
Der Ausschuss lädt fachkundige Behörden und andere Organe der Vereinten Nationen zu kooperativer Mitarbeit ein. Der Ausschuss lädt fachkundige Behörden ein, schriftliche Berichte einzureichen. Diese sollen länderspezifische Informationen zu Mitgliedsstaaten, deren Berichte den Behörden vorliegen, enthalten. [...] der Ausschuss lädt Nichtregierungsorganisationen und nationale Menschenrechtsinstitutionen ein, Berichte einzureichen. Diese sollen länderspezifische Informationen zu Mitgliedsstaaten, deren Berichte den NGOs und Menschenrechtsinstitutionen vorliegen, enthalten.” (Human-Rights-Committee-Website, Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:
Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch
 
Weitere Informationen:
Human Rights Committee: Membership, ohne Datum
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/Pages/Membership.aspx
 
Human Rights Committee: International Covenant on Civil and Political Rights, 23. März 1976
http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CCPR.aspx
 
Rules of procedure of the Human Rights Committee [CCPR/C/3/Rev.10], 11. Jänner 2012
http://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=6QkG1d%2fPPRiCAqhKb7yhspSfzoplnqcaRnZEWMKfe1ubLHaoTy0k7tsLSWnKAGjsCg1MkVMje6aixvXokQy1mG%2f6syT7v1xw3XubpM5TkNEPTJWTUY2pomlvGgjz3whf
 
Schlüter, Jan-Philippe: Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen: Ein geeignetes Instrument zum Schutz der Menschenrechte?, 2007
 
Von der Wense, Wolf: Der UN-Menschenrechtsausschuß und sein Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte, 1999
 
 
Zugriff auf alle Links am 2. März 2021