Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 2. März 2021
 
In einem Satz: Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) ist ein UNO-Gremium unabhängiger ExpertInnen, das Berichte von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes sowie des Fakultativprotokolls über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie prüft.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Länderberichte, Schlussbemerkungen (für Länder mit Priorität A-E) sowie NGO-Berichte und Berichte nationaler Menschenrechtsinstitutionen (für Länder mit Priorität A-C).
Monatlich auf ecoi.net abgedeckt.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes ist ein Gremium unabhängiger ExpertInnen, das die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes in den Mitgliedsstaaten überwacht. Es überwacht auch die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen des Übereinkommens, zu Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und zu Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Am 19. Dezember 2011 bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein drittes Fakultativprotokoll in Hinblick auf ein Beschwerdeverfahren, das es individuellen Kindern ermöglichen wird, hinsichtlich spezifischer Verletzungen ihrer Rechte gemäß des Übereinkommens und dessen beiden Fakultativprotokollen Beschwerde einzulegen. [...]” (CRC Website, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Alle Länder müssen regelmäßig Berichte bezüglich der Implementierung der Rechte an den Ausschuss übermitteln. [...] Der Ausschuss prüft jeden Bericht und richtet Bedenken und Empfehlungen in Form von
‚Schlussbemerkungen’ an den Vertragsstaat. Der Ausschuss veröffentlicht außerdem seine Interpretation des Inhalts von Menschenrechtsbestimmungen, bekannt als allgemeine Bemerkungen zu thematischen Fragen, und organisiert allgemeine Diskussionstage.” (CRC-Website, Monitoring children’s rights, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

UNO-Budget.

Umfang der Berichterstattung:

Geographischer Schwerpunkt: alle Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Thematischer Schwerpunkt: Kinderrechte

Methodologie:

„Der Ausschuss hat zwei Zusammenstellungen von Richtlinien in Hinblick auf Form und Inhalt von Erstberichten, die von Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 44, Paragraph 1 (a) der Konvention übermittelt werden müssen, vorbereitet. [...] Beide Zusammenstellungen von Richtlinien sehen vor, dass die Berichte relevante legislative, rechtliche, administrative und weitere Informationen, darunter statistische Daten, enthalten müssen, um dem Ausschuss eine gute Basis für seine Analyse zu geben. [...]

Mitgliedsstaaten verpflichten sich, dem Ausschuss innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens für den betroffenen Mitgliedsstaat und danach alle fünf Jahre Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens vorzulegen. [...]

Vor der Sitzung des Ausschusses, in welcher der Bericht des Mitgliedsstaates geprüft wird, kommt eine spezielle Arbeitsgruppe bereits zu einem vertraulichen Treffen mit Behörden und Organen der Vereinten Nationen, NGOs und anderen zuständigen Organen wie nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Jugendorganisationen, die zusätzliche Informationen an den Ausschuss übermitteln, zusammen. [...] Das Endresultat der Debatte dieser Arbeitsgruppe in Hinblick auf einen Länderbericht ist ein ‚Fragenkatalog‘. [...] der Ausschuss ersucht den Mitgliedsstaat um Übermittlung schriftlicher Antworten auf den Fragenkatalog bereits vor der Sitzung. [...]

Der Bericht des Mitgliedsstaates wird in öffentlichen Sitzungen des Ausschusses behandelt. Während diesen ergreifen sowohl RepräsentantInnen des Mitgliedsstaates wie auch Mitglieder des Ausschusses das Wort. Relevante Organe und Behörden der Vereinten Nationen sind vertreten. [...]

Nach der Debatte mit dem Mitgliedsstaat einigt sich der Ausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung auf schriftliche Schlussbemerkungen, die Vorschläge und Empfehlungen beinhalten. [...] Der Ausschuss kann in seinen Bemerkungen zusätzliche Informationen vom Mitgliedsstaat beantragen [...], um die Lage im Mitgliedsstaat besser beurteilen zu können. [...] Der Ausschuss erwartet schriftliche Informationen zu Folgemaßnahmen des Mitgliedsstaates hinsichtlich zuvor in Schlussbemerkungen identifizierter Bedenken. [...]

Der Ausschuss hat NGOs und nationale Menschenrechtsinstitutionen systematisch und dringend dazu animiert, Berichte, Unterlagen oder andere Informationen zu übermitteln, um dem Ausschuss einen umfassenden Eindruck und eine Expertise bezüglich der Umsetzung des Übereinkommens in einem bestimmten Land zu geben. [...] Basierend auf der übermittelten schriftlichen Information schickt der Ausschuss eine schriftliche Einladung an ausgewählte NGOs, damit diese sich an der Arbeitsgruppe des Ausschusses vor der Sitzung beteiligen.” (Working Methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch

Weitere Informationen:

Rights of the Child [A/C.3/67/L.23/Rev.1], 21. November 2012
http://undocs.org/a/c.3/67/l.23/rev.1

Office of the High Commissioner for Human Rights Website: Human Rights Bodies - Complaints Procedures, ohne Datum
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx

Committee on the Rights of the Child Website: Membership, ohne Datum
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/Pages/Membership.aspx

Committee on the Rights of the Child: Working methods for the participation of children in the reporting process of the Committee on the Rights of the Child [CRC/C/66/2], 16. Oktober 2014
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CRC/CRC-C-66-2.doc

UNICEF: Die UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut, ohne Datum
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention


 
 
Zugriff auf alle Links am 2. März 2021