Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 4. November 2020

In einem Satz: Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Organ der Vereinten Nationen bestehend aus unabhängigen ExpertInnen, das die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht.

Abdeckung auf ecoi.net:

Staatenberichte, abschließende Beobachtungen, NGO-Berichte und Berichte von nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net, zu Ländern mit Priorität A-C.

Leitbild/Mandat/Ziele:

Der Ausschuss überwacht die Umsetzung der Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Vertragsstaaten der Konvention (OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Questions and answers, ohne Datum). Die erste Sitzung des Ausschusses fand vom 23. bis 27. Februar 2009 statt (OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Sessions, ohne Datum).

„Das Abkommen definiert Menschen mit Behinderungen sehr weit und bestätigt, dass alle Personen mit allen Arten von Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen müssen. Es stellt klar, auf welche Art und Weise die Kategorien von Rechten zu Menschen mit Behinderungen in Bezug stehen und identifiziert Gebiete, in denen Änderungen vorgenommen werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte effektiv ausüben können sowie Gebiete, wo ihre Rechte verletzt wurden und wo der Schutz von Rechten gestärkt werden muss.“ (OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Questions and answers, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

UNO-Budget

Umfang der Berichterstattung:

Geographischer Schwerpunkt: Alle Vertragsstaaten der Konvention

Thematischer Schwerpunkt: Berichte, die vom Ausschuss veröffentlicht werden, behandeln Themen, die mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Verbindung stehen

Methodologie:

„Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem Ausschuss regelmäßige Berichte zur Umsetzung der Rechte zu übermitteln. Die Vertragsstaaten müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Annahme der Konvention einen Erstbericht und anschließend alle vier Jahre einen Folgebericht vorlegen. Der Ausschuss prüft jeden Bericht, erarbeitet den Bericht betreffende Vorschläge und allgemeine Empfehlungen und leitet diese an den Vertragsstaat weiter. Durch das Fakultativprotokoll zur Konvention erhält der Ausschuss das Recht, Einzelbeschwerden hinsichtlich mutmaßlicher Verstöße gegen die Konvention durch die Vertragsstaaten zu untersuchen. Der Ausschuss tritt in Genf zusammen und hält in der Regel jährlich zwei Sitzungen ab.“ (OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen ExpertInnen, die die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwachen. Die Ausschussmitglieder handeln in ihrer persönlichen Eigenschaft und nicht als RegierungsvertreterInnen. Sie werden aus einer Liste von Personen, die von den Staaten anlässlich der Konferenz der Vertragsstaaten nominiert wurden, für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt, mit der Möglichkeit einmal wiedergewählt zu werden.“ (OHCHR: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Questions and answers, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Laut der Frauenrechtsorganisation International Women’s Rights Action Watch (IWRAW) haben NGOs die Möglichkeit, einen Schattenbericht (oder Alternativbericht) zur Einschätzung der Regierungsbemühungen zur Umsetzung der Konvention vorzulegen. Der Schattenbericht stellt eine Antwort auf den Staatenbericht dar und beinhaltet Klarstellungen zu Sachfragen, Hinweise auf irreführende Informationen sowie Informationen zu Themen, die im Staatenbericht nicht behandelt werden. Jedes UNO-Organ zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverträge hat ein Verfahren für NGOs eingerichtet, damit diese ihre Informationen mündlich und schriftlich präsentieren können.“ (IWRAW, Basic Facts: Women’s Human Rights and the UN Human Rights Treaties, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Offizielle UNO-Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch)

Weitere Informationen:

Der gesamte Text der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Fakultativprotokolls zur Konvention ist unter folgenden Links verfügbar:

Convention on the Rights of Persons with Disabilities, adopted by the UN General Assembly on 13 December 2006
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/ConventionRightsPersonsWithDisabilities.aspx

Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities, adopted by the UN General Assembly on 13 December 2006
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/OptionalProtocolRightsPersonsWithDisabilities.aspx

 

Zugriff auf alle Links am 4. November 2020.