Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 4. September 2019.

In einem Satz: Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (UN Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) ist ein aus unabhängigen ExpertInnen zusammengesetztes Organ der Vereinten Nationen, das die Umsetzung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau überwacht.

Abdeckung auf ecoi.net:

Staatenberichte, Schlussbemerkungen, Berichte von NGOs

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A-C

Leitbild/Mandat/Ziele:

Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen „setzt sich aus 23 ExpertInnen zu Frauenrechten aus der ganzen Welt zusammen.

Die Vertragsstaaten der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sind verpflichtet, dem Ausschuss in regelmäßigen Abständen in Form von Staatenberichten über die Art und Weise der Umsetzung der in der Konvention verankerten Rechte Bericht zu erstatten. In seinen Sitzungen begutachtet der Ausschuss jeden einzelnen Staatenbericht und teilt dem Vertragsstaat seine Bedenken und Empfehlungen in Form von Schlussbemerkungen mit.“ (Website des CEDAW: Introduction, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).

„Bereits seit den frühesten Sitzungen ist es für den Ausschuss ein Anliegen, dass NGOs an seiner Arbeit mitwirken. Um für seine Tätigkeit die bestmögliche Informationsgrundlage zu schaffen, ermöglicht der Ausschuss Vertretern nationaler und internationaler NGOs, länderspezifische Informationen über die Vertragsstaaten einzureichen, deren Staatenberichte in einer anstehenden Sitzung begutachtet werden sollen.“ (Website des OHCHR: Committee on the Elimination of Discrimination against Women: Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD, Arbeitsübersetzung ACCORD)

“Gemäß dem Optionalen Protokoll der Konvention kann der Ausschuss (1) Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen von Personen über Verletzungen der in der Konvention verankerten Rechte entgegennehmen und (2) Nachforschungen zu schweren oder systematischen Verletzungen von Frauenrechten einleiten. Diese Verfahren sind allerdings optional und nur dann möglich, wenn der betreffende Staat ihnen zugestimmt hat.

Der Ausschuss formuliert außerdem allgemeine Empfehlungen und Vorschläge. Allgemeine Empfehlungen richten sich an Staaten und betreffen bestimmte, in der Konvention enthaltene Artikel oder Themen.“ (Website des CEDAW: Introduction, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

CEDAW wird aus dem UN-Budget finanziert.

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: alle Vertragsstaaten der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Thematischer Schwerpunkt: Frauenrechte, Genderthemen, Frauendiskriminierung, Gewalt gegen Frauen, Frauenhandel

Methodologie:

„Das Komitee hat Richtlinien zur Berichtlegung festgelegt, welche die Vertragsstaaten bei der Erstellung von Erst- und Folgeberichten unterstützen sollen“ (Website des OHCHR: Committee on the Elimination of Discrimination against Women: Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD). „Laut diesen Richtlinien handelt es sich bei Erstberichten um detaillierte und umfassende Beschreibungen der Lage von Frauen im betreffenden Land zum Zeitpunkt der Einreichung […]. Folgeberichte dienen der Aktualisierung des vorhergehenden Berichts […]“ (Website des CEDAW: Reporting, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD), Abbild der Seite mit Stand 13. August 2019 verfügbar auf archive.org). „Der Ausschuss empfiehlt Vertragsstaaten, nationale NGOs bei der Erstellung der Staatenberichte zurate zu ziehen und verlangt, dass diese Berichte die Lage von NGOs und Frauenorganisationen und deren Rolle in der Umsetzung der Konvention und der Erstellung des Berichts beschreiben.“ (Website des OHCHR: Committee on the Elimination of Discrimination against Women: Working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Nach Prüfung eines jeden Staatenberichts formuliert CEDAW Schlussbemerkungen, welche Einflussfaktoren und Probleme im jeweiligen Vertragsstaat bei der Umsetzung der Konvention beschreiben. Die Schlussbemerkungen gehen auch auf positive Aspekte und die wichtigsten Problemfelder ein und enthalten Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Konvention.“ (Website des CEDAW: Reporting, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch

Weiter Informationen:

Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (englisch-französisch-deutsche Fassung, 7. September 1982:
https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/jcr:3c8f2abc-a748-489e-b43f-2fabea5dc53c/cedaw_konvention.pdf

Bundeskanzleramt (Österreich) – Bundesministerium für Frauen: What is CEDAW?, 2007
https://www.bmb.gv.at/frauen/fgie/cedaw_en_2009_26052.pdf?5ibe2j

Zugriff auf alle Links am 4. September 2019.