Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 1. Dezember 2020

In einem Satz: Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) ist ein Gremium unabhängiger ExpertInnen, der Berichte von UNO-Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Einhaltung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) prüft.

Abdeckung auf ecoi.net:

Länderberichte, Schlussbemerkungen sowie NGO-Berichte und Berichte nationaler Menschenrechtsinstitutionen.

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net, zu Ländern mit Priorität A-C.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) ist ein Gremium von 18 unabhängigen ExpertInnen, das die Implementierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch seine Vertragsstaaten überwacht. Der Ausschuss wurde gemäß der ECOSOC-Resolution 1985/17 von 28. Mai 1985 gegründet, um die Überwachungsfunktionen, die dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) in Teil IV des Pakts zugewiesenen wurden, durchzuführen.“ (CESCR-Website, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Jene Rechte, deren Umsetzung beobachtet werden soll (in Teil III des Pakts aufgelistet), umfassen

„Die vorrangige Aufgabe des Ausschusses ist es, die Umsetzung des Paktes durch die Vertragsstaaten zu beobachten. Er ist bestrebt, in einen konstruktiven Dialog mit den Vertragsstaaten zu treten und mit einer Vielzahl von Methoden festzustellen, ob die Normen, die der Pakt vorschreibt, in den Vertragsstaaten angemessen umgesetzt werden und wie die Umsetzung und Durchführung des Paktes verbessert werden kann, sodass alle Personen, denen die im Pakt festgelegten Rechte zustehen, auch vollständig in den Genuss selbiger kommen. Unter Inanspruchnahme der rechtlichen und praktischen Expertise seiner Mitglieder kann der Ausschuss Regierungen auch bei der Erfüllung seiner im Pakt festgelegten Pflichten helfen, indem er besondere Vorschläge und Empfehlungen in Bereichen der Gesetzgebung, Strategieentwicklung und anderen Bereichen gibt, sodass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte effektiver sichergestellt werden.“ (OHCHR: Fact Sheet No.16 (Rev.1), The Committee on Economic, Social and Cultural Rights, ohne Datum, S. 15, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Budget der Vereinten Nationen.

Umfang der Berichterstattung:

Geographischer Schwerpunkt: alle Vertragsstaaten

Thematischer Schwerpunkt: Rechte auf Arbeit, Gewerkschaften, soziale Sicherheit, Familienleben, einen angemessenen Lebensstandard, Gesundheit, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben

 

Methodologie:

„[...] die Vertragsstaaten sind aufgefordert, ihre Eingangsberichte innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Paktes in dem jeweiligen Vertragsstaat und danach periodische Berichte in Fünf-Jahres-Intervallen zu übermitteln. […] Der Ausschuss soll die Berichte, die die Vertragsstaaten unter Artikel 16 des Paktes übermittelt haben, in jener Reihenfolge begutachten, in der sie der Generalsekretär erhalten hat. […] Alle Berichte von Vertragsstaaten, die der Generalsekretär weniger als 12 Wochen vor der Eröffnung der Sitzung zur Übermittlung erhält, werden dem Ausschuss bei der Sitzung im Folgejahr übergeben. […] Vertreter der berichtenden Staaten dürfen bei den Treffen des Ausschusses, bei denen die Berichte begutachtet werden, anwesend sein. Solche Vertreter sollten in der Lage sein, Anmerkungen zu den Berichten ihrer Staaten zu machen und auf eventuelle Fragen von Mitgliedern des Ausschusses zu antworten. […] Wenn ein Bericht eines Vertragsstaates nach Meinung des Ausschusses keine ausreichenden Informationen enthält, darf der Ausschuss den betreffenden Staat dazu auffordern, die erforderliche zusätzliche Information nachzuliefern und die Art und den Zeitrahmen, in denen die besagte Information übermittelt werden soll, festlegen. […] Der Ausschuss soll Vorschläge und Empfehlungen allgemeiner Natur auf Basis seiner Begutachtungen der Vertragsstaatenberichte und der Berichte von spezialisierten Agenturen vorlegen, um den Rat (ECOSOC) bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter Artikel 21 und 22 des Paktes zu unterstützen. Der Ausschuss darf ebenso Empfehlungen zur Kenntnisnahme durch den Rat in Hinblick auf Artikel 19 und 23 des Paktes vorlegen. […] Der Ausschuss darf allgemeine Anmerkungen zu den verschiedenen Artikeln und Bestimmungen des Paktes hinsichtlich der Unterstützung von Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten bereitstellen.“ (CESCR: Rules of procedure of the Committee [E/C.12/1990/4/Rev.1], 1 September 1993, p. 17ff, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch

Weitere Informationen:

CESCR - Committee On Economic, Social And Cultural Rights: Rules of procedure of the Committee [E/C.12/1990/4/Rev.1], 1. September 1993
http://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=4slQ6QSmlBEDzFEovLCuW%2bKyH%2bnXprasyMzd2e8mx4eGJDcT7SHrfkF%2bsghpE6g94hp6YbcLrlvf6g%2by%2fmr7D5cvQ1OcLQvDIKtCTnYlE8jqZsdMnHLySMkP6aS3a%2b7gduGEK0I8d44scCpc2D2jbg%3d%3d

OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights: Fact Sheet No.16 (Rev.1), The Committee on Economic, Social and Cultural Rights, ohne Datum
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/FactSheet16rev.1en.pdf

 

Zugriff auf alle Links am 28. Oktober 2020.