Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 28. Oktober 2020

In einem Satz: Der Ausschuss gegen Folter (CAT) ist ein UNO-Gremium unabhängiger ExpertInnen, das Berichte von Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter prüft.

Abdeckung auf ecoi.net:

Länderberichte, Schlussbemerkungen (für Länder mit Priorität A-D) sowie NGO-Berichte und Berichte nationaler Menschenrechtsinstitutionen (für Länder mit Priorität A-C).

Monatlich auf ecoi.net abgedeckt.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Der UNO-Ausschuss gegen Folter ist ein Gremium von 10 unabhängigen ExpertInnen, das die Umsetzung der UNO-Antifolterkonvention (United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) in den Mitgliedsstaaten überwacht.

Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Implementierung der Rechte an den Ausschuss weiterzuleiten. [...] Der Ausschuss prüft jeden Bericht und widmet sich den Anliegen und Empfehlungen des Mitgliedsstates in Form von ‚Schlussbemerkungen‘.

Zusätzlich zur Berichterstattung schafft das Übereinkommen drei weitere Mechanismen, durch die der Ausschuss seine Kontrollfunktion wahrnimmt: der Ausschuss kann auch, unter bestimmten Umständen, individuellen Beschwerden oder Behauptungen von Individuen, dass ihre Rechte gemäß dem Übereinkommen verletzt worden seien, nachgehen, kann Untersuchungen durchführen und zwischenstaatliche Beschwerden prüfen.“ (CAT-Website: Monitoring the prevention of torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

UNO-Budget.

Umfang der Berichterstattung:

Geographic focus: alle Vertragsstaaten

Thematic focus: Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe

Methodologie:

„Alle Menschenrechtsvertragsorgane der Vereinten Nationen, einschließlich des Ausschusses gegen Folter, haben vertragsspezifische Richtlinien für Berichterstattung eingeführt, um Mitgliedsstaaten bei der Vorbereitung von erstmaligen periodischen Berichten zu unterstützen. [...] Der Ausschuss misst der Miteinbeziehung von Informationen über die de-facto-Implementierung des Ausschusses in Länderberichte, sowie Faktoren und Schwierigkeiten, die solche Implementierung betreffen, große Bedeutung bei. Der Ausschuss begrüßt die Miteinbeziehung von nationalen Institutionen zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten (NHRIs), Nationalen Präventionsmechanismen (NPM) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Konsultationsprozess, der der Erstellung von Berichten durch Regierungen vorausgeht.“ (CAT-Website: Overview of the working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Die Berichte werden vom Ausschuss geprüft. „Die Untersuchung eines Berichtes hat die Form eines Dialogs zwischen der Delegation aus dem berichtenden Staat und den Mitgliedern des Ausschusses. Das Ziel des Dialogs ist die Verbesserung des Verständnisses der Lage im Mitgliedsstaat durch den Ausschuss, soweit es das Übereinkommen betrifft, und in Hinblick auf die verbesserte Umsetzung der im Übereinkommen festgelegten Regelungen im Mitgliedsstaat zu beraten. [...] Nach Prüfung eines jeden Berichtes, erstellen Berichterstatter zu Ländern einen Entwurf für Schlussbemerkungen, der infolgedessen besprochen und in einer geschlossenen Plenartagung des Ausschusses verabschiedet wird. Die Schlussbemerkungen folgen einem standardisierten Format, das aus einer kurzen Einleitung, gefolgt von einem Abschnitt, der positive Aspekte anmerkt, und einem weiteren mit Anliegen und entsprechenden Empfehlungen, besteht. [...]

Sobald verabschiedet, werden alle Schlussbemerkungen an den betroffenen Mitgliedsstaat gesendet und zum Ende der Sitzung, auf der Webseite des Ausschusses, die Teil der Website des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte ist, unter der jeweiligen Sitzung gepostet. [...] Der Ausschuss identifiziert jene seiner Empfehlungen, die wichtig sind, zu Schutz führen sowie innerhalb eines Jahres erreicht werden können und über die der Ausschuss gerne vom Mitgliedsstaat Informationen erhalten würde. […] Der Mitgliedsstaat muss innerhalb eines Jahres Information zu Maßnahmen hinsichtlich deren Umsetzung bereitstellen. Der Ausschuss hat einen Berichterstatter ernannt, der die Einhaltung dieser Anliegen durch den Mitgliedsstaat weiterhin prüft.“ (CAT-Website: Overview of the working methods, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch

Weitere Informationen:

Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, 10. Dezember 1984 [A/RES/39/46]
https://www.ohchr.org/Documents/ProfessionalInterest/cat.pdf

UN Office of the High Commissioner for Human Rights, Fact Sheet No. 17, The Committee against Torture, ohne Datum
http://www.ohchr.org/Documents/Publications/FactSheet17en.pdf

UN Office of the High Commissioner for Human Rights: The United Nations Human Rights Treaty System, An Introduction to the core human rights treaties and the treaty bodies, Fact Sheet No. 30, ohne Datum
http://www2.ohchr.org/english/bodies/docs/OHCHR-FactSheet30.pdf

 

Zugriff auf alle Links am 28. Oktober 2020.