Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 28. Oktober 2020

In einem Satz: Die Kommission für die Rechtstellung der Frau (CSW) ist eine Kommission des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC), die Frauenrechte fördert.

Abdeckung auf ecoi.net:

Offizielle Dokumente für Länder mit Priorität A-D.

Vierteljährlich auf ecoi.net abgedeckt.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Die Kommission für die Rechtstellung der Frau (CSW) ist das weltweit führende zwischenstaatliche Organ, das sich ausschließlich der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen widmet. [...] CSW hilft maßgeblich bei der Förderung der Rechte von Frauen, der Dokumentation der Lebensrealität von Frauen in der ganzen Welt und der Gestaltung von weltweiten Standards zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen. [...] Im Jahr 1996 weitete ECOSOC in der Resolution 1996/6 [...] das Mandat der Kommission aus und beschloss, dass man eine führende Rolle bei der Überwachung und Überprüfung von Fortschritten und Problemen bei der Implementierung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing und bei der Integration der Geschlechterperspektive bei UNO-Aktivitäten übernehmen solle.” (Website von UN Women: Commission on the Status of Women, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

UNO-Budget.

Umfang der Berichterstattung:

Geographischer Schwerpunkt: UNO-Mitgliedsstaaten

Thematischer Schwerpunkt: Rechte von Frauen

Methodologie:

„[...] mündliche Stellungnahmen können während der allgemeinen Diskussion durch eine begrenzte Anzahl an NGOs mit Beraterstatus bei ECOSOC eingebracht werden. [...] NGOs mit Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) können schriftliche Stellungnahmen zu den von CSW behandelten thematischen Fragen einbringen [...].” (Website von UN Women: Commission on the Status of Women, Written and Oral Statements, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Jede Person, Nichtregierungsorganisation, Gruppe oder jedes Netzwerk kann Mitteilungen (Beschwerden/Berufungen/Anträge) an die Kommission für die Rechtsstellung der Frau bezüglich mutmaßlicher Verletzungen der Menschenrechte, die in irgendeinem Land der Welt den Status von Frauen beeinträchtigen, übermitteln. Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau prüft solche Mitteilungen als Teil ihres jährlichen Arbeitsprogramms [...]” (Website von UN Women: Commission on the Status of Women, Communications Procedure, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Während der jährlichen zweiwöchentlichen Sitzung treffen sich VertreterInnen von UNO-Mitgliedsstaaten, Organisationen der Zivilgesellschaft und UNO-Organisationen im UNO-Hauptquartier in New York. Sie besprechen Fortschritte und Lücken bei der Implementierung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing aus dem Jahr 1995, dem wichtigsten weltpolitischen Dokument zur Gleichstellung der Geschlechter, und der 23. Sondersitzung der Generalversammlung, die im Jahr 2000 (Beijing +5) abgehalten wurde, sowie neu aufgetauchte Probleme in Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und Ermächtigung von Frauen. Mitgliedstaaten einigen sich auf weitere Vorgehensweisen, um den Fortschritt zu beschleunigen und den Genuss von Frauen ihrer Rechte im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Feld zu fördern. Die Ergebnisse und Empfehlungen jeder Sitzung werden zur Nachbeobachtung an ECOSOC weitergeleitet. [...] Die Kommission verabschiedet mehrjährige Arbeitsprogramme, um Fortschritte zu bewerten und weitere Empfehlungen zur Beschleunigung der Implementierung der Aktionsplattform auszusprechen. Die Empfehlungen erfolgen in Form von verhandelten abschließenden Bemerkungen in Hinblick auf ein dringendes Thema, auf das man sich geeinigt hat.” (Website von UN Women: Commission on the Status of Women, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Gemäß der gegenwärtigen Arbeitsmethoden, die durch die ECOSOC Resolution 2015/6 festgelegt wurden:

  • trifft die Kommission für einen ministerialen Beitrag zur Bestätigung und Stärkung des politischen Bekenntnisses zur Realisierung der Gleichstellung der Geschlechter und der Ermächtigung von Frauen und Mädchen sowie ihrer Menschenrechte zusammen, und auch um sicherzustellen, dass Engagement auf höchster Ebene stattfindet und die Überlegungen der Kommission sichtbar sind [...];
  • führt die Kommission allgemeine Gespräche über den Status der Gleichstellung der Geschlechter und identifiziert erreichte Ziele und Erfolge sowie laufende Initiativen zur Überbrückung von Differenzen und Herausforderungen;
  • trifft die Kommission für interaktive Panel-Diskussionen und anderweitigen interaktiven Dialog in Hinblick auf Schritte und Initiativen zur Beschleunigung von Implementierung und Maßnahmen zum Kapazitätenausbau in Bezug auf das Mainstreaming der politik- und programmübergreifenden Geschlechtergleichstellung zusammen;
  • befasst sich die Kommission mit einem dringendem Thema, basierend auf der Erklärung und Aktionsplattform von Peking und den Ergebnissen der 23. Sondertagung der Generalversammlung, und mit Verbindungen zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;
  • beurteilt die Kommission - als ein Thema zur Überprüfung - die Fortschritte bei der Implementierung von bereits beschlossenen Schlussfolgerungen aus vorhergehenden Sitzungen;
  • diskutiert die Kommission auftretende Probleme, Trends, Fokusgebiete und neue Ansätze bei Fragen, die die Lage von Frauen betreffen - darunter die Gleichstellung von Frauen und Männern – und welche zeitnaher Berücksichtigung bedürfen;
  • beurteilt die Kommission bei Klausurtagungen den Bericht ihrer Arbeitsgruppe zu Kommunikation;
  • einigt sich die Kommission auf weitere Handlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Ermächtigung von Frauen durch die Einsetzung der verabschiedeten Schlussfolgerungen und Beschlüsse;
  • trägt die Kommission Gender-Perspektiven für die Arbeit anderer zwischenstaatlicher Organe und Prozesse bei;
  • berichtet die Kommission in Hinblick auf das Hauptthema des Wirtschafts- und Sozialrats, auf das man sich geeinigt hat, zu Geschlechtergleichstellung und zur Ermächtigung von Frauen, um zur Arbeit des Wirtschafts- und Sozialrats beizutragen; und
  • feiert den Internationalen Frauentag am 8. März, sofern dieser in den Zeitraum der Sitzung fällt. (Website von UN Women: Commission on the Status of Women, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau wird von der Organisation der Vereinten Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen (UN-Frauen) bei allen Aspekten ihrer Arbeit unterstützt.

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch

Weitere Informationen:

Short History of the Commission on the Status of Women, ohne Datum
http://www.un.org/womenwatch/daw/CSW60YRS/CSWbriefhistory.pdf

Resolutions and Decisions of the Economic and Social Council [E/1996/96], 1997
http://undocs.org/e/1996/96

Fourth World Conference on Women, Beijing Declaration, ohne Datum
http://www.un.org/womenwatch/daw/beijing/beijingdeclaration.html

Fourth World Conference on Women, Platform for Action, ohne Datum
http://www.un.org/womenwatch/daw/beijing/platform/

Future organization and methods of work of the Commission on the Status of Women [2006/9], 2006
http://www.un.org/en/ecosoc/docs/2006/resolution%202006-9.pdf

Future organization and methods of work of the Commission on the Status of Women [2009/15], 2009
http://www.un.org/en/ecosoc/docs/2009/resolution%202009-15.pdf

Five-year Review of the implementation of the Beijing Declaration and Platform for Action (Beijing + 5) held in the General Assembly, 5-9 June 2000, ohne Datum
http://www.un.org/womenwatch/daw/followup/beijing+5.htm

Jain, Devaki. Women, Development, and the UN: A Sixty Year Quest for Equality and Justice. Bloomington: Indiana University Press, 2005.


Zugriff auf alle Links am 28. Oktober 2020.