Letzte Aktualisierung der Quellenbeschreibung: 5. Mai 2020

In einem Satz: Die Institution der Ombudsperson (OI) im Kosovo ist verantwortlich für den Schutz, die Überwachung und die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und agiert als nationaler Mechanismus für die Verhinderung von Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe.

Abdeckung auf ecoi.net:

Berichte.

Monatliche Abdeckung auf ecoi.net.

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Die Institution der Ombudsperson repräsentiert rechtliche Mechanismen für den Schutz, die Überwachung und die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten natürlicher und juristischer Personen, wenn es um unrechtmäßige und irreguläre Handlungen und unterlassene Handlungen der öffentlichen Behörden, Institutionen und Personen geht, oder anderer Instanzen, welche öffentliche Handlungsvollmacht in der Republik Kosovo, sowie an allen Orten besitzen, wo Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, festgehalten werden oder Instanzen, welche als Nationale Mechanismen zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Strafe tätig sind. […] Des Weiteren fungiert die Ombudsperson als Mechanismus für Gleichstellung bei der Förderung, Überwachung und der Unterstützung von Gleichbehandlung ohne Diskriminierung […] Die wichtigste Herausforderung der OI sowie das wichtigste Ziel ist weiterhin die Etablierung und Entwicklung der sogenannten Kultur der guten Regierungsführung, welche gute Verwaltung, Transparenz und Rechenschaftspflicht der Behörden gegenüber BürgerInnen des Kosovo impliziert, sowie die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen. Das Engagement der OI für das Ausbalancieren der Beziehung zwischen  BürgerInnen und Behörden, dessen Ziel es ist, den BürgerInnen zu helfen, hat exakt denselben Zweck. Die Empfehlungen der Ombudsperson zielen auf die Verbesserung der Standards und die Qualität der Dienstleistungen, welche die öffentliche Verwaltung den BürgerInnen bietet, ab. Die Intention der wirksamen Aktivität der Ombudsperson ist die Stärkung des Vertrauens der Menschen in die Institutionen und die Verwaltung, durch die Schaffung einer kohärenten Verbindung zwischen den BürgerInnen und der öffentlichen Verwaltung.“ (Website der Institution der Ombudsperson der Republik Kosovo: About us, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

„Das Mandat der Ombudsperson wird von der Verfassung der Republik Kosovo und vom Gesetz zur Ombudsperson definiert. Diesem zufolge erhält die Ombudsperson Beschwerden von jedweder Person, innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebietes der Republik Kosovo, welche behauptet, dass seine oder ihre Rechte und Freiheiten durch öffentliche Behörden im Kosovo verletzt wurden und ermittelt dahingehend. (Institution der Ombudsperson der Republik Kosovo: Annual Report; 2019, 2. April 2020, S. 11, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

„Die OI ist eine unabhängige Institution, die durch das Budget der Republik Kosovo finanziert wird. Dem Gesetz zur Ombudsperson zufolge bereitet die OI ihr jährliches Budget vor und reicht dieses zur Bestätigung an die Nationalversammlung der Republik Kosovo ein‘. Denselben gesetzlichen Bestimmungen zufolge wird die OI bei gesteigerten Verpflichtungen und Kompetenzen mit diesem Gesetz und anderen Gesetzen, mit dem nötigen zusätzlichen Budget ausgestattet, nämlich zusätzlichen relevanten und adäquaten finanziellen Mitteln und Personal. Während des Jahres 2019 hat die OI große Unterstützung von verschiedensten SpenderInnen erhalten. […] Das Budget, das der OI für das Jahr 2019 zugewiesen wurde, beträgt € 1.373.753,99 und war für die folgenden Budgetkategorien vorgesehen:

  1. a) Löhne und Gehälter zu einem Betrag von € 990.900,99;
  2. b) Güter und Dienstleistungen zu einem Betrag von € 309.353,00;
  3. c) Betriebsmittel zu einem Betrag von € 25.500,00;
  4. d) Investitionen zu einem Betrag von € 48.000,00.“ (Institution der Ombudsperson der Republik Kosovo: Annual Report; 2019, 2. April 2020, S. 168, Arbeitsübersetzung ACCORD)

    Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Schwerpunkt: Kosovo.

Thematischer Schwerpunkt: Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden.

Methodologie:

„Die Ombudsperson strengt Untersuchungen an, gibt Empfehlungen heraus, veröffentlicht Berichte und tritt für Menschenrechte und Freiheiten ein. […] Die OI ersetzt kein Gericht und kann nicht direkt zu Verbrechen Ermittlungen anstellen, die Entscheidung eines Gerichts ändern oder bindende Entscheidungen herausgeben. […] Die Ombudsperson kann in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz zum Verfassungsgericht Fälle im Verfassungsgericht initiieren. Die Ombudsperson übt seine/ihre Kompetenzen auch durch Mediation und Aussöhnung aus. Die OI strengt keine Untersuchungen zu Angelegenheiten in Verbindung mit Streitigkeiten zwischen Privatpersonen an. […] Die OI kann rechtliche Dienste in Hinblick auf Beschwerden von kosovarischen StaatsbürgerInnen gegen die Behörden außerhalb des Kosovo anbieten, indem diese die Beschwerden an die betreffenden Institutionen (in den meisten Fällen die dem Ombudsman entsprechenden Institutionen) in anderen Ländern oder an andere entsprechende Institutionen weiterleitet. […] In Fällen, bei denen sofortiges Handeln nötig ist, übermittelt die OI Aufforderungen zu interimistischen Maßnahmen.“ (Website der Institution der Ombudsperson der Republik Kosovo: About us, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Die Institution der Ombudsperson im Kosovo veröffentlicht Jahresberichte, Berichte zu spezifischen Fällen, Berichte zu spezifischen Gebieten der Menschenrechte, ex-officio-Berichte (zu Ermittlungen, die durch die OI selbst eingeleitet werden), Jahresberichte und Empfehlungen des Nationalen Präventivmechanismus (NPM), Berichte in Fällen von amicus curiae, Meinungen, Empfehlungsschreiben bei juristischen Fällen, Anfragen, die an das Verfassungsgericht gesendet wurden und Berichte zu örtlichen Wahlen.

Die UNMIK-Regelung Nr. 2006/06 ruft „die Behörden dazu auf, mit der Institution der Ombudsperson zu kooperieren und auf deren Anfragen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens zu antworten.“ Die Ombudsperson hat das Recht, „individuelle Beschwerden, die Menschenrechtsverletzungen oder Amtsmissbrauch hinsichtlich des oben stehenden Gesetzes und der entsprechenden Praxis nahelegen, zu untersuchen oder jedwede damit in Verbindung stehenden Verordnungen auf ihre Kompatibilität mit den anerkannten internationalen Standards zu untersuchen.“ (Institution der Ombudsperson im Kosovo: Special Report No. 13; On the failure of the Municipal Authorities in Senderaj/Srbica and Mitrovice/Mitrovica to cooperate with the Ombudsperson Institution in Kosovo, 22. Mai 2007, S. 2, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprachen, in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Serbisch, Albanisch

Weitere Informationen:

Die Institution der Ombudsperson der Republik Kosovo: Annual Report; 2019, 2. April 2020
https://www.oik-rks.org/en/2020/04/02/godisnji-izvestaj-2019/

Europäisches Netzwerk von Menschenrechtsinstitutionen: Ombudsperson Institution of Kosovo, ohne Datum
http://ennhri.org/our-members/kosovo/



Z
ugriff auf alle Links am 5. Mai 2020.