Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 23. April 2024
In einem Satz: Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (CoE-ACFC) ist ein aus unabhängigen Expert·innen bestehender Ausschuss, dessen Aufgabe die Überwachung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) des Europarats durch dessen Vertragsstaaten ist.
Abdeckung auf ecoi.net:
Staatenberichte, Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses
Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net, zu Ländern mit Priorität A–C
Leitbild/Mandat/Ziele:
Der CoE-ACFC setzt sich aus 18 unabhängigen, vom Ministerkomitee des Europarats ernannten Expert·innen zusammen und „ist mit der Überwachung der Umsetzung der im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verankerten Rechte durch jeden seiner Vertragsstaaten betraut“ (CoE-ACFC: 13th activity report covering the period from 1 June 2020 to 31 May 2022, September 2022, S. 7, Arbeitsübersetzung ACCORD). Die unabhängigen Expert·innen, die den Beratenden Ausschuss bilden, werden für jeweils vier Jahre ernannt und „müssen über anerkannte Expertise im Bereich des Schutzes nationaler Minderheiten verfügen. Sie haben ihre Tätigkeit individuell wahrzunehmen und müssen dabei Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wahren und zeitlich verfügbar sein, um ihre Tätigkeit im Ausschuss wirkungsvoll ausüben zu können.“ (Website des CoE-ACFC: Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).
Die durch den Beratenden Ausschuss durchzuführende Evaluierung der Umsetzung in den Vertragsstaaten erfolgt gemäß eines Monitoring-Verfahrens und führt zur Verabschiedung länderspezifischer Stellungnahmen. (Website des CoE-ACFC: Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ohne Datum)
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus Geldern des Europarats; keine weiteren Informationen gefunden.
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Schwerpunkt: Mitgliedstaaten des Europarates, die das Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten unterzeichnet und ratifiziert haben (darunter Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien und die Ukraine) (Website des COE-ACFC: State parties to the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ohne Datum)
Thematischer Schwerpunkt: Informationen zur Lage von nationalen Minderheiten (nationale Gesetze; Zugang zur Justiz, Hassrede und Hassverbrechen; Zugang zu Bildung; sozioökonomische Partizipation; Minderheitensprachen)
Methodologie:
„Im Rahmen des Monitoring-Verfahrens ist jeder Staat dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Übereinkommens einen Erstbericht und danach jeweils im Abstand von fünf Jahren oder nach gesonderter Aufforderung durch das Ministerkomitee weitere Berichte einzureichen. Werden zusätzliche spezifische Informationen benötigt, verschickt der Beratende Ausschuss schriftliche Fragebögen an die betreffenden Staaten. Die Anfertigung der Staatenberichte erfolgt häufig unter Beratung mit Minderheiten- und Nichtregierungsorganisationen, die überdies zur Einreichung eigener alternativer Berichte oder Informationen angeregt werden.
Diese Staatenberichte werden durch den Beratenden Ausschuss geprüft, der dabei auf eine breite Palette an staatlichen und nichtstaatlichen schriftlichen Informationsquellen zurückgreift. Der Beratende Ausschuss hat auch eine Praxis von Länderbesuchen geschaffen, in deren Rahmen er sich mit Regierungsbeamt·innen, Parlamentsabgeordneten, Vertreter·innen von Minderheiten, NGOs und spezialisierten Einrichtungen und anderen relevanten Gesprächspartner·innen trifft. [...]
Nach erfolgter Prüfung eines Staatenberichts verabschiedet der Beratende Ausschuss eine Stellungnahme, die an den betreffenden Staat übermittelt und vier Monate nach Übermittlung öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Vertragsstaaten haben die Möglichkeit, die Stellungnahme zu kommentieren. Im Rahmen der Erstellung eines solchen Kommentars werden mitunter weitere Gespräche mit Minderheiten- und anderen nichtstaatlichen Organisationen geführt.“ (FCNM-Broschüre, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD).
Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:
Englisch, Französisch und die Amtssprachen der betreffenden Staaten
Weitere Informationen:
Volltext des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und erläuternder Bericht: https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=157
Tätigkeitsberichte des Beratenden Ausschusses: https://www.coe.int/en/web/minorities/meeting-reports-activity-reports
Derzeitige Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses: https://www.coe.int/en/web/minorities/current-composition
“The Impact of European minority rights norms” in Galbreath, David J. and Mcevoy, Joanna: The European Minority Rights Regime – Towards a Theory of Regime Effectiveness (pp. 82-92), 2012
https://books.google.at/books?id=IEaGDAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
Methodischer Hinweis:
Die ecoi.net-Quellenbeschreibungen beinhalten Hintergrundinformationen über die Aufgaben, Ziele und das Mandat einer Organisation, über die Finanzierung, die Methodologie, sowie zu unserer Abdeckung der Quelle. Sie beruhen auf zeitlich begrenzten Recherchen in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Der Großteil der Informationen einer Quellenbeschreibung stammt von der beschriebenen Quelle selbst. Ziel ist eine kurze Einführung in die von uns regelmäßig abgedeckten Quellen, die Informationen zu relevanten Aspekten auf systematische Weise an einem Ort bietet.
Zugriff auf alle Links am 23. April 2024.