Quellenbeschreibung zuletzt aktualisiert: 22. Jänner 2020

In einem Satz: Das Sekretariat für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (CoE – FCNM) ist eine Einrichtung des Europarats, die mit der Überwachung der Umsetzung des gleichnamigen Übereinkommens durch seine Vertragsstaaten betraut ist.

Abdeckung auf ecoi.net:

Staatenberichte, Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses.

Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net für Länder der Kategorien A-C-

Leitbild/Mandat/Ziele:

„Der Schutz nationaler Minderheiten war schon immer Teil der Agenda des Europarates, erlangte jedoch mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime Europas sowie durch extremistischen Nationalismus und Konflikte in Teilen des Kontinents noch mehr Bedeutung.

Das Handeln des Europarats auf diesem Gebiet beruht auf der Prämisse, dass der Minderheitenschutz Teil des universellen Schutzes der Menschenrechte ist. Zu den Tätigkeiten des Europarates zählen das Definieren von Standards, Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Aktivitäten für die Entwicklung und Konsolidierung demokratischer Stabilität und vertrauensbildende Maßnahmen in der Zivilgesellschaft. Es erstreckt sich auf zahlreiche, miteinander in Verbindung stehende Bereiche in der Politik und beinhaltet die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen inner- und außerhalb des Europarats.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten stellt den umfassendsten Europarat-Text zu diesem Thema dar. Dabei handelt es sich um das erste gesetzlich bindende multilaterale Instrument zum weltweiten Schutz nationaler Minderheiten. Es wurde am 10. November 1994 durch das Ministerkomitee verabschiedet und trat am 1. Februar 1998 in Kraft. Bisher gibt es 39 Unterzeichnerstaaten. […]

Das Ministerkomitee des Europarats und der Beratende Ausschuss sind beide an der Überwachung des Rahmenübereinkommens beteiligt.

Der 1998 eingesetzte Beratende Ausschuss hat bei der Überwachung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch die Unterzeichnerstaaten eine Schlüsselrolle inne. Seine Aufgabe ist die Sicherstellung der Anwendung von in der Konvention formulierten Standards durch alle betroffenen Staaten, und zwar in allen Bereichen, die Angehörige nationaler Minderheiten betreffen. Der Ausschuss setzt sich aus 18 unabhängigen ExpertInnen, die vom Ministerkomitee ernannt werden, zusammen.“ (CoE – FCNM website: Factsheet on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, undated, Arbeitsübersetzung ACCORD)

“Der Beratende Ausschuss setzt sich aus bis zu 18 Mitgliedern zusammen, die durch das Ministerkomitee aus von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen KandidatInnen gewählt werden. Es können daher nicht die Nominierungen aller Mitgliedstaaten in den Ausschuss gelangen, wodurch nicht gewählte KandidatInnen auf eine Reserveliste für zusätzliche Mitglieder gesetzt werden. Die Zusammensetzung des Komitees verändert sich mit der Zeit auf Basis eines Rotationsprinzips.

Bei den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses handelt es sich um anerkannte ExpertInnen im Bereich Minderheitenschutz. Sie werden in den Bereichen ihres Fachwissens eingesetzt und agieren unabhängig und unparteiisch. Eine wichtige Tatsache hierbei ist, dass sie nicht als VertreterInnen ihrer Regierung agieren, da bereits das Ministerkomitee aus RegierungsvertreterInnen besteht. Die Einbindung eines unparteiischen ExpertInnengremiums bei der Beurteilung von Minderheitenfragen könnte auch Aufgabe des Ministerkomitees sein. Jedoch ist eben jenes Komitee zur Genüge mit anderen Aufgabe betraut, wodurch es sich stark auf die Arbeit des Beratenden Ausschusses verlässt. (United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights: The Council of Europe’s Framework Convention for the Protection of National Minorities, undated, S. 5, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Der Überwachungsmechanismus des FCNM hat zur Verbesserung des Dialogs zwischen Regierungseinrichtungen und nationalen Minderheiten beigetragen. Weiters hat es die Verabschiedung neuer Gesetze zum Schutz nationaler Minderheiten gefördert und Staaten dazu ermutigt, ihre Gesetze gegen Diskriminierung zu stärken. (CoE – FCNM website: Factsheet on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Gelder des Europarats, keine weiteren Informationen gefunden.

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Fokus: Unterzeichnerstaaten des Rahmenübereinkommens. Das Rahmenübereinkommen wurde von 39 Staaten unterzeichnet: Albanien, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Georgien, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Lettland, Malta, Republik Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Nordmazedonien, Ukraine, Vereinigtes Königreich. Belgien, Griechenland, Island und Luxemburg haben unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Andorra, Frankreich, Monako und Türkei haben weder unterzeichnet, noch ratifiziert.

Mit dem Kosovo gibt es ein Beobachtungsabkommen. (Coe – FCNM website: Factsheet on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Thematischer Fokus: Die Lage nationaler Minderheiten.

Methodologie:

„Der im Rahmenübereinkommen eingerichtete Überwachungsprozess sieht vor, dass jeder Unterzeichnerstaat binnen eines Jahres nach Inkrafttreten der Konvention einen Erstbericht und alle weiteren 5 Jahre Folgeberichte einreicht. Nach Prüfung des Staatenberichts und einem Länderbesuch zur Sammlung weiterer Informationen bei Treffen mit Behörden, MinderheitenvertreterInnen und anderen Interessensgruppen, erstellt der beratende Ausschuss seine Stellungnahme zur Einhaltung des Rahmenübereinkommens im jeweiligen Staat. Diese wird an die betreffenden Behörden weitergeleitet, damit diese die Ergebnisse des Ausschusses kommentieren können. Die Stellungnahme wird nach ihrer Entgegennahme durch die Regierung oder 4 Monate nach ihrer Übermittlung an die Behörden, zusammen mit den Kommentaren der Regierung, veröffentlicht. Basierend auf der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses verabschiedet das MinisterInnenkomitee eine Resolution mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen in Bezug auf den betreffenden Staat […].“(Advisory Committee on the Framework Convention for the Participation of National Minorities: Eleventh activity report covering the period from 1 June 2016 to 31 May 2018, September 2018, S. 17, Arbeitsübersetzung ACCORD)

“Länderbesuche haben sich zu einer gängigen und sehr nützlichen Vorgehensweise entwickelt und bilden einen unentbehrlichen Teil des Überwachungsprozesses. Anhand von Treffen mit VertreterInnen der Minderheiten, RegierungsbeamtInnen und Behörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene, VertreterInnen von Parlamenten und relevanten Einrichtungen, einschließlich Ombudspersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie unabhängigen nationalen ExpertInnen, erlangt der beratende Ausschuss ein besseres und nuancierteres Verständnis der Lage. Weiters generieren Besuche nicht nur einen tiefer gehenden Einblick in die Lage in einem Land, sie ermöglichen auch das Einrichten eines über den Besuch hinausreichenden Dialogs mit den Behörden und der Zivilgesellschaft, einschließlich Minderheitenorganisationen und WissenschaftlerInnen. Zu diesem Zweck besucht der beratende Ausschuss nicht nur die Hauptstadt, um RegierungsvertreterInnen und andere Beteiligte zu treffen, sondern auch Gegenden, die von Personen, die nationalen Minderheiten angehören bewohnt werden, um so deren Lage vor Ort zu evaluieren.“ (Advisory Committee on the Framework Convention for the Participation of National Minorities: Eleventh activity report covering the period from 1 June 2016 to 31 May 2018, September 2018, S. 19, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Publikationsrhythmus:

Der Publikationsrhythmus von Staatenberichten ist unregelmäßig. Die Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses werden einige Zeit nach der Vorlage des Staatenberichts angenommen (eine Überprüfung des Staatenberichts und ein Besuch des Landes gehen der Annahme der Stellungnahme voraus); es kann einige Monate oder sogar Jahre dauern, bevor Stellungnahmen veröffentlicht werden.

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch und die Sprache(n) des jeweiligen Unterzeichnerstaates.

Weitere Informationen:

Volltext des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten:
https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168007cdc3

Tätigkeitsberichte des Beratenden Ausschusses:
https://www.coe.int/en/web/minorities/meeting-reports-activity-reports

Aktuelle Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses:
https://www.coe.int/en/web/minorities/meeting-reports-activity-reports

ECMI Issue Brief zum 20. Jubiläum des FCNM, Dezember 2018:
https://www.ecmi.de/fileadmin/redakteure/publications/pdf/Issue_Brief___42.pdf

“The Impact of European minority rights norms” in Galbreath, David J. and Mcevoy, Joanna: The European Minority Rights Regime – Towards a Theory of Regime Effectiveness (pp. 82-92), 2012:
https://books.google.at/books?id=IEaGDAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

 

Zugriff auf alle Links am 22. Jänner 2020.