Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 20. Jänner 2020
 
In einem Satz:
Die parlamentarische Versammlung des Europarates (CoE-PACE) ist eine interparlamentarische Organisation, die aus 318 Delegierten aus den Parlamenten der Mitgliedstaaten besteht und sich mit Demokratie, Menschenrechten und politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen befasst.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Wöchentliche Abdeckung für Länder der Prioritäten A-C.
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
„Der Europarat, dessen erste Sitzung  am 10. August 1949 abgehalten wurde, kann als die älteste zwischenstaatliche parlamentarische Versammlung mit einer pluralistischen Zusammensetzung demokratisch gewählter Parlamentsmitglieder, die auf einem zwischenstaatlichen Abkommen beruht, gesehen werden.“ (CoE-PACE-Website: Origins and history, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
“Die Delegierten, aus denen sich die Versammlung zusammensetzt, kommen von den Parlamenten der 47 Mitgliedstaaten. Sie treten jährlich viermal zusammen, um Themen zu diskutieren und Initiativen und Berichte von europäischen Regierungen einzufordern.“ (CoE-PACE Website: Functioning, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Die Ziele der Parlamentarischen Versammlung sind:
     „Schutz und Stärkung der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte
    Behandlung aktueller politischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen
    Förderung der kulturellen europäischen Identität“ (Deutscher Bundestag Website: Parlamentarische Versammlung des Europarates - Auf einen Blick, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Folgende Gremien sind Teil der Parlamentarischen Versammlung:
    „Präsidium (1 Präsident, 20 Vizepräsidenten, 5 Fraktionsvorsitzende sowie 8 Vorsitzende der Fachausschüsse)
    Ständiger Ausschuss
    8 Fachausschüsse (Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Ausschuss für Recht und Menschenrechte, Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene, Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Ausschuss für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen (Monitoringausschuss), Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten)
    20 Unterausschüsse“ (Deutscher Bundestag Website: Parlamentarische Versammlung des Europarates - Auf einen Blick, ohne Datum)
 
„Obgleich die Parlamentarische Versammlung keine bindenden Gesetze beschließen kann, steht sie in ständigem Dialog mit Regierungen, Parlamenten, anderen internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft […]
Bei Änderungen von Gesetzen oder der Verfassung eines Mitgliedsstaates kann die Versammlung die Venedig-Kommission des Europarates – eine Gruppe unabhängiger RechtsexpertInnen – um eine Stellungnahme ersuchen. Die Gewichtung solcher Stellungnahmen veranlasst den betreffenden Staat in vielen Fällen dazu, seine Gesetze den Richtlinien des Rates anzugleichen.
Bei schwerwiegenden Verstößen eines Staates gegen die Standards des Europarates kann die Versammlung nationale Delegationen ausschließen, oder diesen ihr Stimmrecht aberkennen – eine Form von Sanktionen, die bereits mehrmals Anwendung fand. In Härtefällen kann der Ausschluss des Staats aus dem Europarat empfohlen werden.“ (CoE-PACE-Website: The powers of the Assembly, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Finanzierung:
Budget des Europarates
 
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Fokus: Mitgliedstaaten des Europarates.
Thematischer Fokus: Demokratie, Menschenrechte, politische, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten.
 
Methodologie:
Berichte der Parlamentarischen Versammlung, die auf der Beobachtung politischer und menschenrechtlicher Entwicklungen basieren, werden von einem der Fachausschüsse, z.B. dem Politischen Ausschuss oder dem Monitoring-Ausschuss, nach Durchführung der Beobachtungsmission verfasst.
 
Wahlbeobachtungsberichte werden von einem vom Büro der Versammlung auf ad-hoc-Basis eingerichteten und mit der jeweiligen Wahlbeobachtung beauftragten Ausschuss erstellt. Die Durchführung der Wahlbeobachtung ist abhängig von einer Einladung durch den jeweiligen Staat. Die Berichte enthalten Informationen zu politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Wahl, Kandidatenregistrierung, Durchführung der Wahl, Wahlkampagnen, die Lage der Medien, den Wahltag und Ergebnisse der Wahl. Der abschließende Teil enthält Schlussfolgerungen und Empfehlungen. (siehe jüngere relevante Berichte der Parlamentarischen Versammlung, veröffentlicht auf der PACE-Website)
 
„Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Wahlbeobachtungsmission im betreffenden Land und über etwaige Besuche vor, bzw. nach den Wahlen, wird vom Präsidium der Versammlung getroffen.
Nach Ausführung der Beobachtungen verfassen die Vorsitzenden der Delegation einen Berichtsentwurf und übermitteln diesen an das Präsidium, von wo er als Teil der Fortschrittsberichte an die Versammlung übermittelt wird.
Die Versammlung arbeitet bei ihren Missionen zur Wahlbeobachtung mit ODIHR, dem Europaparlament und den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und der NATO zusammen.“ (CoE-PACE-Website: Election Observation, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Sprache(n), in die Quelle publiziert:
Englisch und Französisch
 
Weitere Informationen:
Council of Europe – Parliamentary Assembly: Rules of Procedure of the Assembly, July 2019
http://assembly.coe.int/nw/xml/RoP/RoP-XML2HTML-EN.asp?id=toc#ComplText-1
 
 
Zugriff auf alle Links am 6. Dezember 2019.