Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 7. Mai 2020

In einem Satz: Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (Group of Experts against Trafficking in Human Beings, CoE-GRETA) ist ein Gremium des Europarats, das sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammensetzt, die die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels überwachen.

Abdeckung auf ecoi.net:

Evaluierungsberichte

Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net zu Ländern mit Priorität A-C.

Leitbild/Mandat/Ziele:

CoE-GRETA ist für die Überwachung der Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsparteien zuständig. CoE-GRETA arbeitet in Einklang mit Artikel 38 der Konvention und den vom Europarat festgelegten Vorschriften zum Evaluierungsverfahren. (CoE - Council of Europe: Internal rules of procedure of the Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (GRETA) Secretariat, S.3, 2009, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Finanzierung:

Der Gesamthaushalt des Europarates 2020 beläuft sich auf 496 Mio. EUR. . Der Haushalt wird hauptsächlich aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten bestritten. (CoE-Website: Budget, ohne Datum)

Umfang der Berichterstattung:

Geografischer Fokus: Vertragsparteien der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Thematischer Schwerpunkt: Menschenhandel

Methodologie:

„GRETA-Berichte basieren auf Informationen, die aus einer Vielfalt an Quellen bezogen werden und enthalten Empfehlungen zur Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens durch die betreffenden Parteien. In ihren Empfehlungen ist GRETA zur Verwendung dreier Verben übergegangen – ‚drängen‘, ‚bedenken‘ und ‚einladen‘ – die  dem unterschiedlichen Grad der Dringlichkeit der empfohlenen Maßnahmen entsprechen, die für eine Anpassung der Gesetze und / oder Handlungen einer Partei an das Übereinkommen ausgesprochen wurden. GRETA verwendet das Verb ‚drängen‘ wenn es die Gesetzeslage oder Politik eines Landes als nicht im Einklang mit dem Übereinkommen bewertet hat, oder sie findet, dass es, trotz vorhandener entsprechender gesetzlicher Bestimmungen und anderweitiger Maßnahmen, an der Umsetzung einer der aus dem Übereinkommen entstehenden Verpflichtungen mangelt. In anderen Situationen ‚bedenkt‘ GRETA, dass Verbesserungen zur vollständigen Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Übereinkommens erforderlich sind. Durch ‚Einladen‘ eines Landes zur Verfolgung von Anstrengungen im jeweiligen Bereich erkennt GRETA an, dass sich Behörden auf dem richtigen Weg befinden.

Was das Prozedere für die Vorbereitung von Berichten anbelangt prüft GRETA im Zuge einer Plenarsitzung einen Entwurf jeder Partei. Ein Vertrauensdialog mit nationalen Behörden erlaubt es diesen, binnen zwei Monaten Kommentare zum GRETA-Berichtsentwurf abzugeben, um so zusätzliche Informationen bereitzustellen oder mögliche Sachfehler zu korrigieren. Diese Kommentare werden durch GRETA bei der Erstellung des Endberichts berücksichtigt. Der Endbericht wird von GRETA in einer Plenarsitzung verabschiedet und an die betreffende Partei übermittelt, die zur Abgabe letzter Kommentare eingeladen wird. Nach Ablauf einer einmonatigen Frist wird der GRETA-Bericht, zusammen mit eventuellen Kommentaren der betroffenen Partei, veröffentlicht und an das Komitee der Parteien des Übereinkommens übermittelt.“ (CoE-GRETA: Report concerning the implementation of the Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings by Azerbaijan, 23. November 2018, S. 4, Arbeitsübersetzung ACCORD)

Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:

Englisch, Französisch

Weitere Informationen:

CoE: Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, inoffizielle deutsche Übersetzung, 16. Mai 2005

 

Zugriff auf alle Links am 7. Mai 2020.