Letzte Aktualisierung dieser Quellenbeschreibung: 20. Jänner 2020
 
In einem Satz:
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (CoE-ECRI) ist ein Organ des Europarates zur Beobachtung von Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus, Intoleranz und Diskriminierung.
 
Abdeckung auf ecoi.net:
Länderberichte und Nachfolgeempfehlungen.
Wöchentliche Abdeckung auf ecoi.net, zu Ländern mit Priorität A-C.
 
Leitbild/Mandat/Ziele:
Laut Artikel 1 ihrer Statuten wird ECRI „im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention, ihren Zusatzprotokollen und damit verbundener Rechtsprechung mit der Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Gesamteuropa betraut.  Die Kommission soll folgende Ziele verfolgen:
- Prüfung der Effektivität von Gesetzen, politischen und sonstigen Maßnahmen von Mitgliedstaaten gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz;
- Vorschlag weiterer Maßnahmen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene;
- Formulierung allgemeiner politischer Vorschläge an Mitgliedstaaten
- Untersuchung in Frage kommender internationaler gesetzlicher Mittel in Hinblick auf ihre Anwendung.“ (Council of Europe – Committee of Ministers: Resolution Res(2002)8 on the statute of the European Commission against Racism and Intolerance, ohne Datum, Appendix, S. 2, Art. 1, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„ECRI soll den Mitgliedstaaten des Europarates mit konkreten und praktischen Vorschlägen zur Bewältigung von Fragen des Rassismus und der Intoleranz im jeweiligen Land zur Seite stehen. Zu diesem Zweck soll die Kommission in jedem Mitgliedsland den gesetzlichen Rahmen zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung sowie dessen Anwendung, das Vorhandensein unabhängiger Organe zur Unterstützung von Opfern von Rassismus und Intoleranz, die Lage ‚gefährdeter Gruppen‘ in bestimmten Sektoren (Bildung, Beschäftigung, Wohnung, Gesundheit, Zugang zu Waren und Dienstleistungen) und die Gebarung des politischen öffentlichen Diskurses zu Fragen, die diese Gruppen betreffen.“ (CoE-ECRI website: ECRI's Mandate, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Finanzierung:

Budget des Europarates.
 
Umfang der Berichterstattung:
Geografischer Fokus: Mitgliedstaaten des Europarates.
Thematischer Fokus: Menschenrechte und Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz.
 
Methodologie:
„Im Rahmen der Länderbeobachtung prüft ECRI die Lage in allen Mitgliedstaaten auf Manifestationen von Rassismus und Intoleranz. Die Ergebnisse dieser Beobachtungen werden zusammen mit Handlungsempfehlungen in Form von Länderberichten veröffentlicht. Diese Berichte werden nach einem Besuch im jeweiligen Land und vertraulichen Gesprächen mit den nationalen Behörden erstellt. In der Länderbeobachtung, die alle 5 Jahre durchgeführt wird und pro Jahr neun bis zehn Staaten behandelt, werden  alle Mitgliedstaaten gleichrangig behandelt. ECRIs fünfter Beobachtungszyklus hat im ersten Halbjahr 2013 begonnen und wird fünf Jahre dauern.“ (Coe-ECR Website: Country Monitoring, ohne Datum, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
„[…] ECRI-Länderberichte werden veröffentlicht, nachdem sie an die nationalen Behörden übermittelt und eine Veröffentlichung von diesen nicht beeinsprucht wurde. In den Berichten sind bei Bedarf Anhänge für Stellungnahmen und Ansichten der jeweiligen nationalen Behörden vorgesehen. (Council of Europe – Committee of Ministers: Resolution Res(2002)8 on the statute of the European Commission against Racism and Intolerance, Februar 2014, Appendix, S. 4, Art. 11, Arbeitsübersetzung ACCORD)
 
Sprache(n), in der/denen die Quelle publiziert:
Englisch, Französisch und die Nationalsprache des betroffenen Landes.
 
 
Zugriff auf alle Links am 6 Dezember 2019.