BULGARIAN HELSINKI COMMITTEE (BHC)
http://www.bghelsinki.org
Leitbild/Mandat:
„Das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) ist eine unabhängige Nichtregierungsorganisation zum Schutz der Menschenrechte.“ (BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?lg=en, Zugriff am 16. Dezember 2008, Übersetzung ACCORD)
„Das BHC wurde am 14. Juli 1992 als unabhängige Organisation zum Schutz der Menschenrechte gegründet. Im Jahr 1993 wurde das BHC Mitglied der Internationalen Helsinki-Föderation für Menschenrechte.“ (BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?module=pages&lg=en&page=about, Zugriff am 16. Dezember 2008, Übersetzung ACCORD)
Trotz Bankrotts und Schließung der Internationalen Helsinki-Föderation für Menschenrechte am 27. November 2007, hält die IHF-Generalversammlung, und mit ihr die nationalen Gesellschaften und Komitees, einstimmig fest, dass sie „der Bewegung weiterhin verpflichtet ist und seine Mitglieder ihre Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in einer Situation, die durch Menschenrechtsverletzungen in vielen OSZE-Ländern gekennzeichnet ist, fortsetzen wird. Die Helsinki-Bewegung wird, in Zusammenarbeit mit den relevanten internationalen Organisationen, weiterhin als Wächter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auftreten und die Zivilgesellschaft in den OSZE-Mitgliedsstaaten fördern.“ (IHF – International Helsinki Foundation for Human Rights: Statement of the IHF General Assembly on the Current Financial Crisis of the IHF and the Future of the Helsinki Movement, 18. November 2007, www.ihf-hr.org/viewbinary/viewdocument.php?doc_id=7663, Zugriff am 16. Dezember 2008, Übersetzung ACCORD)
Zielgruppe:
Regierungen, Zivilgesellschaft, Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Medien im In- und Ausland.
Ziele:
„Ziel des Bulgarian Helsinki Committee (BHC) ist es, die Achtung der Menschenrechte zu fördern, die bulgarische Gesetzgebung durch Reformen im Bereich der Legislative mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen, öffentliche Debatten zu Menschenrechtsthemen anzuregen, Lobbying-Arbeit für den Menschenrechtsschutz zu betreiben sowie Menschenrechtsinstrumente allgemein bekannt und zugänglich zu machen.“ (BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?lg=en, Zugriff am 16. Dezember 2008, Übersetzung ACCORD).
“Die wichtigsten Aktivitäten des Bulgarian Helsinki Committee umfassen: Beobachtung verschiedener Aspekte der Menschenrechtssituation in Bulgarien, kostenlose Rechtsberatung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, Bewusstseinsbildung in Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, Fortbildungsangebote zu internationalen Menschenrechtsstandards und –schutzmechanismen. Die Aktivitäten des BHC werden im Rahmen von vier Hauptprogrammen und einem Rechtsschutzprojekt in Partnerschaft mit MDAC umgesetzt: Dem Programm für institutionelle Unterstützung des BHC […]; einem Rechtsschutzprogramm […]; einem Programm für geschlossene Einrichtungen […]; einem Rechtsschutzprogramm für Flüchtlinge und MigrantInnen [und] einem Programm zum Schutz von Kinderrechten in Einrichtungen.” (BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?module=pages&lg=en&page=activities, Zugriff am 16. Dezember 2008, Übersetzung ACCORD)
Finanzierung:
Das BHC finanziert sich über Subventionen. Folgende Institutionen finanzieren das BHC unter anderen: Constitutional and Legislative Policy Institute – Budapest, CordAid, Democracy Commission, PHARE Demokratieprogramm der EU, German Marshal Fund of the United States, Human Rights Without Frontiers, Open Society Institute (Budapest, New York, Sofia), UNDP, UNHCR, US Agency for International Development, Westminster Foundation for Democracy (vgl. BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?module=pages&lg=en&page=funding, Zugriff am 16. Dezember 2008)
Umfang der Berichterstattung:
Geographischer Schwerpunkt: Hauptsächlich Bulgarien; vereinzelt Berichte über andere Länder und internationales Recht in Zusammenarbeit mit anderen Helsinki-Komitees.
Thematischer Schwerpunkt: Menschenrechte, Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten, Gefängnisse, Justizsystem, Strafverfolgung, Zivilgesellschaft, Kinder mit speziellen Bedürfnissen, Jugendgerichtsbarkeit, Meinungsfreiheit. Berichtet wird auch über die Lage von Flüchtlingen und AsylwerberInnen, Schutz vor Folter und Misshandlung, sowie Versammlungsfreiheit.
Methodologie der Berichterstattung:
Systematische Beobachtung der Menschenrechtslage. Informationsbeschaffung erfolgt über Netzwerke, Erkundungsreisen und Austausch mit juristischen Personen und Einzelpersonen in Bulgarien sowie im Ausland (BHC-Website, http://www.bghelsinki.org/index.php?module=pages&page=statute&lg=en, Zugriff am 16. Dezember 2008)
Publikationsrhythmus:
Jahresbericht über Menschenrechte in Bulgarien erscheint regelmäßig seit 1993; Menschenrechtsmagazin Obektiv erscheint monatlich auf Bulgarisch und vierteljährlich auf Englisch; Sonderberichte zu einzelnen Themenbereichen werden unregelmäßig veröffentlicht.
Sprachen:
Englisch, Bulgarisch.
Navigation auf der Website:
COI findet sich über die Links Obektiv und BHC reports unter dem Titel Publications im Menü linkerhand der Homepage. Der Link Human rights resources unter dem Titel standarts [sic] führt zu Bulgarien-spezifischen Berichten internationaler Organisationen.
Weitere Informationen:
IHF – International Helsinki Foundation for Human Rights: Statement of the IHF General Assembly on the Current Financial Crisis of the IHF and the Future of the Helsinki Movement, 18. November 2007
www.ihf-hr.org/viewbinary/viewdocument.php?doc_id=7663 (Zugriff am 16. Dezember 2008)