Im Terrorismusverfahren gegen Abdulmumin Gadschijew, Abubakar Riswanow und Kemal Tambiew lehnt das Gericht einen Antrag darauf, die Identifikation Riswanows durch einen geheimen Zeugen als Beweis nicht zuzulassen, ab; weiters wurde der Antrag Gadschijews, seine, laut eigenen Angaben unter Druck abgelegte erste Aussage, als unzulässig zu behandeln