Dokument #1341591
IGFM – Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (Autor)
Inhalt:
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8. Plderungen
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Die Beobachtungsmission der Internationalen Gesellschaft f Menschenrechte/IGFM, bestehend aus Mitgliedern und Mitarbeitern der Nischne-Nowgoroder Gesellschaft f Menschenrechte/NOPTsch und Korrespondenten der Zeitung "Rechtsverteidigung", Sergej Schimowolos, Igor Kaljapin und Alexander Kurskow, bereiste vom 23. Mz bis zum 1. April 2000 Gebiete in Tschetschenien, Inguschetien und Ossetien. Die Lge des dabei aufgezeichneten Videomaterials betrt 8 Stunden, die der Kassetten 4 Stunden. Schwerpunkt der Arbeit der Mission betraf folgende Orte:
- in Inguschetien: Nasran, Karabulak, Jandare, Slepzovsk, Malgobek
- in Nordossetien: Mosdok
- in Tschetschenien: Atschoj-Martan, Katyr-Jurt, Davidenko.
2. Rechtliche Grundlage der Milithandlungen auf dem Gebiet der Republik Tschetschenien
Als Grundlage f die militischen Handlungen der russischen Streitkrte und der Truppen des Innenministeriums in der Republik Tschetschenien knte Russlands Antiterror-Gesetz dienen, obwohl wrend ihrer gesamten Mission den Beobachtern seitens der dort Diensthabenden keine rechtlichen Dokumente vorgewiesen wurden, die ihr Handeln begrden wden. Darer hinaus zeigten die Soldaten an den Kontrollposten kein einziges Mal die Rechtsverfungen, die als Grundlage ihres Handelns hten dienen knen.
Hier ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das Gesetz der Russischen Feration "er den Kampf gegen den Terrorismus" eine Einschrkung der bgerlichen Rechte und Freiheiten vorsieht, u.a. im Art. 13:
Gems des obigen Gesetzes hat der Stab der Vereinigten Truppen die Entscheidung er das Gebiet, Zeit und Ablauf der Antiterror-Operation zu treffen.
Die vom Gesetz vorgesehenen Einschrkungen widersprechen internationalen Prinzipien und denen der Verfassung, da letztere festlegen, dass Einschrkungen dieser Art ausschliesslich bei Verhgung eines Ausnahmezustands angewandt werden und zeitlich begrenzt gelten dfen. Das Gesetz sieht auch keine rechtlichen Massnahmen f die Gewrleistung der Menschenrechte vor und bereitet somit einen Nrboden f massive Verstse. Die Tatsache, dass das russische Milit massenhaft schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hat, verletzt Russlands Verfassung und, mit Einschrkung, das Gesetz "er den Kampf gegen den Terrorismus" und stuft die Handlungen der Streitkrte als verfassungswidrig ein.
Unverhtnismsig ist die Begrdung f die Durchfrung von Milithandlungen, die als "Kampf gegen den Terrorismus" dargestellt, die Handlungen der Partisanen in Tschetschenien dagegen als "Verbrechen gegen die verfassungsmsige Ordnung, staatliche Sicherheit und die Staatsregierung" abgestempelt werden. Darer hinaus wurde in Verletzung des StGB der Russischen Feration und des Gesetzes "er den Kampf gegen den Terrorismus" die gesamte Tschetschenische Republik zum antiterroristischen Operationsgebiet erklt, obwohl nach Gesetz als Zielobjekt f die Durchfrung einer antiterroristischen Operation nur "ein beschrkter Platz, ein Verkehrsmittel, ein Gebde, ein Raum" u. sein darf.
Als unverhtnismsig erklt werden muss der Einsatz der Streitkrte in der Republik Tschetschenien. Gems Art. 10, Punkt 2,3 des Gesetzes der Russischen Feration "er die Verteidigung"/Nr. 61-FS vom 31. Mai 1996, der Verordnung der Russischen Feration Nr. 4293-P-GD "er die Situation in der Republik Dagestan, vorrangige Massnahmen zur Gewrleistung der nationalen Sicherheit der Russischen Feration und den Kampf gegen den Terrorismus", dfen die Streitkrte nur auf Anordnung des Pridenten der Russischen Feration eingesetzt werden.
Darer hinaus ist der Prident Russlands gems des Art. 87 der Verfassung in solchem Fall verpflichtet, den Ausnahmezustand zu verhgen.
Somit stehen der Einsatz und die Handlungen der Streitkrte auf den Territorium der Republik Tschetschenien ausserhalb des Gesetzes, gleichermassen sind ungesetzlich alle Truppen, denen Einheiten der Streitkrte angehen.
3. Gewrleistung der Pressefreiheit. Wahlen.
A)
Art. 15 des Gesetzes der Russischen Feration "er den Kampf gegen den Terroris-mus" sieht Zensur auf Informationen vor, die die Durchfrung einer antiterroristischen Operation betreffen. Die Art und die Menge der Information legt der "Chef der operativen Stabsleitung der antiterroristischen Operation oder der Vertreter dieses Stabs, der f die Verbindung zur fentlichkeit zustdig ist" fest.
Am 25. Mz 2000 hat sich das Mitglied unserer Beobachtermission und Korrespondent der Zeitung "Rechtsverteidigung" an das Provisorische Pressezentrum der Vereinigten Truppen (Mosdok, Tscheanowa-Str. 6) gewandt. Der Mitarbeiter des Pressezentrums, Valerij Gribanin, nahm den Antrag auf Aufnahme in die Journalistengruppe entgegen, die er die Durchfrung der Wahlen des Pridenten der Russischen Feration auf dem Territorium Tschetscheniens berichteten. Doch der Leiter des Pressezentrums, Andrej Wl. Schawelew, untersagte die Einreise nach Tschetschenien, ohne uns eine schriftliche Mitteilung darer zu machen. Er lehnte auch eine Akkreditierung ab und erklte, er sei verpflichtet, uns festzunehmen und auszuweisen.
Als Grund der Ablehnung war die Berufung auf das Schreiben des Pressesekrets des Pridenten, Sergej Jastrschembskij, an den Innenminister Russlands, W. B. Ruschajlo, vom 18.02.2000 unter Nr. F1-1106sja. Auszug:
"... Sie (die Korrespondenten), sind vor allem verpflichtet, einen vom Bo des Assistenten des Pridenten der Russischen Feration ausgestellten Akkreditierungsausweis zu haben (neben ihres Passes und Presseausweises, und bei ausldischen Korrespondenten -- auch eine Akkreditierung durch das Aussenministerium der Russischen Feration).
Sie sind verpflichtet, nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Provisorischen Presse-zentrums der Vereinigten Truppen im Nordkaukasus zu arbeiten.
Sollte eine dieser Bedingungen nicht erflt werden, bitte um Mittelung und nach folgenden Regeln vorzugehen:
Somit wurde aufgrund eine Schreibens, das keinerlei juristische Grundlagen bietet, eine Zensur verhgt, um die Arbeit der Journalisten zu kontrollieren, und Sanktionen, falls Korrespondenten gegen diese bewusst gesetzwidrigen Forderungen verstossen.
Am gleichen Tag wandten wir uns an das Informationszentrum der Vereinigten Truppen, der sich auf dem Flughafen von Mosdok befindet. Aber man hat uns das Betreten des Geldes des Informationszentrums verweigert mit dem Hinweis, das wir keine Akkreditierung haben.
B)
Unsere Beobachtermission bekam keine Mlichkeit, die Wahlen auf dem Territorium der Republik Tschetschenien zu beobachten und ein umfassenden Bild er die Situation dabei zu erhalten. Trotzdem knen einige Verstse aufgefrt werden, die festgestellt wurden:
Am 26. Mz 2000 hat unsere Beobachtermission das Wahllokal in Karabulak (Inguschetien) aufgesucht. Wrend der Stimmabgaben stellten wir folgenden Verstse fest:
Nach Berichten der Flhtlinge in Karabulak, hatten Mitglieder der Wahlkommission unmittelbar vor dem Wahltag erklt, dass die Flhtlinge "im Wahllokal nicht zu erscheinen brauchen", wenn sie nicht f Putin stimmen werden. Bei der Durchsicht der Wlerlisten (um 20.00 Uhr), enthielten sie ca. 200 in sie aufgenommene Namen von Flhtlingen. Allerdings nach inoffiziellen Angaben des Rats politischer Parteien und Bewegungen Tschetscheniens haben nur 58 Flhtlinge an den Wahlen teilgenommen.
Gems den Angaben der Verwaltung der Siedlung Dawydenko (Tschetschenien), hten bis zu 80% der Dorfbewohner an den Wahlen teilgenommen. Die meisten hten f den Kommunisten Sjuganow oder f den Demokraten Janwlinskij gestimmt. Diese Angaben wiedergeben nicht das gesamte Wahlergebnis, doch die Verwaltung betonte, dass es keine Kontrolle wrend der Erstellung des Wahlergebnisses in Tschetschenien gegeben habe. Es gab eine anonyme Drohung an die Wler in Form eines Zettels, der ins Fenster der Verwaltung von Atschchoj-Martan geworfen wurde. Doch, nach allgemeinen Beurteilung, habe diese Drohung die Ortsbewohner erst recht zur Teilnahme an den Wahlen animiert.
4. Bewegungsfreiheit. Militische Kontrollposten.
Auf allen Einfahrtstrassen an der Grenze der Republik Tschetschenien befinden sich regule Grenzkontrollposten - je einer auf dem Gebiet Russlands und dem Tschetscheniens. Die grste Flhtlingsbewegung geht er den Kontrollposten "Kawkas-1"("Kaukasus Nr.1"), der sich auf der Bundesstrasse Nasran-Grosnyj unweit von Slepzowsk/Inguschetien befindet.
Alle Strassen in Tschetschenien sind ebenfalls durch regule Kontrollposten gesperrt. Ausserdem stst man immer wieder auf provisorische Sperren, die grsten Teils aus einem f einige Stunden quer er die Strasse aufgestellten Schzenpanzer bestehen. Oft befinden sich diese provisorischen Strassensperren, genannt "Fallen", 200 300 Meter von den regulen Posten entfernt. Sie erflen keine Funktion ausser der einer zuszlichen Stelle, wo Geld erpresst wird.
Beobachtungen ergaben, dass weder die regulen Kontrollposten noch die "Fallen" die Verkehrskontrolle gewr-leisten. Ihre einzige Tigkeit ist die Gelderpressung von Durchreisenden. Laut Angaben der Taxifahrer, die in Tschetschenien arbeiten, sowie aus unserer eigenen Erfahrung, bewegen sich die Preise zwischen 50 und 500 Rubel (4 40 DM) pro Durchfahrt.
Wrend unserer Beobachtermission haben wir ungehindert 7 Kontrollposten passiert. Das war nur gegen Bezahlung mlich - wie der Personen mit Recht auf ungehinderte Durchreise, so auch der Soldaten an den Kontrollposten. In Anbetracht dessen, dass wir als Beobachter faktisch illegalen Status hatten, und in der Konfliktzone Journalisten einer besonderen Kontrolle unterworfen sind, kann man erkennen, wie uneffektiv dieses Kontrollsystem ist.
Die sseren Grenzkontrollposten unterstehen den Innenministerien der an Tschetsche-nien grenzenden Republiken der Russischen Feration. Die inneren Kontrollposten den Militkommandanten der betreffenden Gebiete Tschetscheniens. Eine entsprechende Dienstordnung und gesetzliche Grundlage f ihre Tigkeit gibt es nicht. Die Kontrollsperren unterliegen der Befehlsgewalt der Truppe der Streitkrte der Russischen Feration, deren Jurisdiktion sich nur auf die Militangehigen erstreckt.
Die an den Kontrollposten eingesetzten Milits so auch die ihnen zugeordneten Angehigen des Geheimdienstes FSB und des Innenministerium erschreiten ihre Befugnisse und begehen Rechtsverletzungen an Zivilisten u.a.
Auf Anfrage nach den rechtlichen Grundlagen f dieser Handlungen des Milits waren von den Soldaten keine schriftlichen Verfungsbelege oder Anordnungen zu erhalten. Die gab es nicht.
Zivilisten werden gewalttig behandelt - sie werden geschlagen und misshandelt. Wie z.B. Muslim (25 J.), der am Kontrollposten "Kawkas-1" zusammengeschlagen wurde, weil auf seinem Foto im Ausweis der amtliche Stempel fehlte. Er musste ins Krankenhaus in Slepzovsk eingeliefert werden. Wrend der gewaltsamen Festnahmen wird Waffengewalt eingesetzt (Kontrollposten um und in Grosnyj oder im Kreis Schatoj).
An den regulen Kontrollposten fordert man f das Passieren Geld: ab 50 Rubel und mehr. Zum Beispiel wurden im Februar - Mz 2000 bei der Ausreise aus dem Gebiet Schatoj (Tschetschenien) 100 US-Dollar verlangt.
Diese Kontrollposten unterbinden die Bewegungen der tschetschenischen Kpfer und den Transport der Waffen nicht wesentlich. Als z.B. unsere Mission, die in einem Bus reiste, den Kontrollposten "Kreuzung Atschchoj" erreichte, bezahlte der Fahrer dem Posten 100 Rubel und der Bus durfte ohne Passkontrolle weiterfahren. An anderen Posten forderte man von uns 250 bis 2000 Rubel (20 bis 160 DM).
Am 31.Mz 2000 wurden wir auf unserer Rkreise aus Tschetschenien in Inguschetien von inguschetischen Milizionen am tschetschenisch-inguschetischen Grenzergang (Kontrollposten Nesterowskaja-Assinowskaja) festgenommen.
Die Miliz prte unsere Personalien und beschlagnahmte die Videokasseten mit in Tschetschenien gemachten Aufnahmen. Dann erklte die Miliz, der ergang des Grenzpostens sei nur gegen Bezahlung von 500 US-Dollar mlich. F die Rkgabe des Videomaterials forderten sie 1000 US-Dollar pro Videokassette.
Da die wir diesen Betrag nicht hatten, wurde unsere tschetschenische Begleiterin Laila zum Wterhaus des Kontrollpostens abgefrt. Nach Lailas Angaben hat der Kommandeur des Kontrollpostens namens Isparil gedroht, sie in ein Filtrationslager einzuweisen, uns als tschetschenische Kpfer zu erschiessen und das Videomaterial zu verkaufen, falls kein Legeld bezahlt werde.
Als den Milizionen endlich klar wurde, dawir wirklich kein Geld hatten, brachte sie uns in einem Pkw der Marke GAS 31029 in ein Flhtlingslager bei Jandare - "um Geld zu beschaffen", wie sie sagten. Im Lager wurde das Auto von den Flhtlingen umringt. Sie versuchten, die Ten zu fnen und die OMON-Milizen zu erreden, uns freizulassen. Die inguschetischen Milizione zogen ihre Waffen und drohten, in die Menge zu schiessen.
Unsere Forderung, zum russischen Kontrollposten "Kawkas" gebracht zu werden, um dort offiziell unsere Festnahme zu protokollieren, wurde von den Milizionen ignoriert. Mehrmals versuchten sie weiterzufahren, aber die Flhtlinge hinderten sie daran, obwohl die Milizione ihre Maschinengewehre auf sie gerichtet hatten. Als Sergej Schimowols versuchte, die Autot zu fnen, entsicherte ein Milizion seine Pistole und richtete sie auf uns.
Nach einigen Verhandlungen haben die Flhtlinge untereinander Geld gesammelt und es den OMON-Milizen gegeben. So wurden wir freigekauft. Die Flhtlinge haben es strickt abgelehnt, uns die He des Legelds zu sagen und erklte: "Hauptsache ist, dass das bekannt wird".
Wir werden in dieser Angelegenheit die Staatsanwaltschaft einschalten. Dieser Fall ist nur ein kleines Beispiel der Regeln und der Moral, die an den Kontrollposten der Vereinigten Truppen der Russischen Feration in Tschetschenien und benachbarten Republiken herrschen.
5. Einreise nach und Ausreise aus Tschetschenien
F die Einreise nach Tschetschenien wird von den Bgern der RF (auch von den Tschetschenen), eine Einreisegenehmigung-Passierschein mit Angabe des Zwecks und Reiseziels verlangt.
Diese Passierscheine werden gems der "Provisorischen Instruktion zur Organisation der Bewegungsordnung auf dem Gebiet Tschetscheniens f die Dauer der antiterro-ristischen Operation in den Gebieten der RF im Nordkaskasus" ausgestellt, die die Unterschrift des stv. Kommandierenden der Truppen des Innern der Russischen Fera-tion, General Tschekalin, und des Kommandierenden der Vereinigten Truppen, General Kusnezow, trt.
Es werden Passierscheine f einmalige Einreisen oder f die Dauer von 15 Tagen ausgestellt, wobei Fingerabdrke genommen werden. Bei der Beantragung eines Passierscheins werden Gebren erhoben. Die Ausreise aus Tschetschenien wird nicht selten mit Gewaltandrohung oder Forderung nach Beantragung eines Passierscheins behindert.
Gem der Verordnung des Kommandanten der Sicherheitszone des Bezirks Atschchoj-Martan, Sergej A. Nabsdorow, vom 28.03.2000 werden f eine Genehmigung zum Verlassen des Gebiets folgende Forderungen erhoben:
Diese Regeln stehen im Widerspruch zum Gesetz des Russischen Feration "er die Reisefreiheit und die freie Wahl des Wohnsitzes". Abgesehen davon, daschon allein die Einrichtung von Kontrollposten gesetzwidrig ist (daf bedfte es die Verhgung eines Ausnahmezustands), sind die obigen Regeln ein Nrboden f das Aufblen der Korruption und Nigung seitens der russischen Soldaten und Offiziere.
Tschteschenen, die ihren stdigen Wohnsitz in Tschetschenien haben, werden keine Personalausweise ausgestellt. In einigen Flen bekommt man eine Bescheinigung Nr.9 als Ersatz - Bescheid er die Erfassung der Person in der Computerliste der Flhtlinge.
Ist die Gtigkeit des Ausweises abgelaufen oder kein Foto im Ausweis, wird der Ausweis beschlagnahmt. Neue Ausweise werden nicht ausgestellt, auch denen nicht, die ihre Volljrigkeit erreichen. Ohne Ausweis wird man festgehalten. Einen Reisepakann man nur beantragen, wenn der Wohnsitz ausserhalb Tschetscheniens liegt.
Tschetschenen mit stdigem Wohnsitz in Tschetschenien, die sich in Inguschetien aufhalten (Flhtlinge), dfen Iguschetien verlassen, nur wenn sie eine Erlaubnis der Verwaltung des Innern haben. Diese Bescheinigung kostet 50 Rubel.
6. Beschuss der Zivilbevkerung
Ab November 1999 bis Mz 2000 wurden Wohnorte von russischen Truppen bombardiert und mit Artillerie und Raketen beschossen. Alle Militreinsze der russischen Truppen gegen die Zivilbevkerung Tschetscheniens fallen unter strafrechtliche Verantwortung, sie verstossen auch gegen die Genfer Konvention.
In vielen Flen waren diese Angriffe ungerechtfertigt, weil es in den Orten keine tschetschenischen Kpfer gab. Oft waren die Angriffe von den russischen Streitkrten bewusst provoziert worden.
So z.B. hat die 58. Armee unter dem Kommando des Generals Schamanov am 2. und 3. Februar 2000 das Dorf Katar-Jurt im Bezirk Atchhoj-Martan zerstt. Zuerst wurde das Dorf, in dem nur Dorfbewohner und Flhtlinge waren, ohne Vorwarnung von den Truppen abgeriegelt. Mit Luftangriffen wurde eine Gruppe tschetschenischer Kpfer (12 bis 15 Mann) in die Ne des Dorfes gezwgt. Danach wurde das Dorf aus der Luft mit erschweren Bomben bombardiert und mit Raketen und Granaten beschossen. Man setzte auch sogenannte "Trotilseile" ein, die am Boden einen ein Meter tiefen und 35 Meter langen Graben hinterlassen und im Umkreis von 10 Metern alles zersten. Von den 1500 Hsern im Dorf wurden 80% vollstdig zerstt oder erheblich beschigt. An diesem Tag kamen im Dorf 168 Zivilisten ums Leben, insgesamt starben er 200 Menschen.
Die Flhtlingskolonne wurde aus der Luft und vom Boden aus beschossen.
"Am zweiten Tag war es mlich, das Dorf zu verlassen - gegen Bezahlung an die Soldaten. Wir brachten die Menschen Richtung Atschchoj, da man uns Richtung Walkerik nicht erlaubte. Wir sammelten die Kinder auf und stellten sie auf dem Zentralplatz von Atschchoj-Martan aus in der Hoffnung, dass sich vielleicht Verwandte finden. In einem Keller fanden wir einen Jungen. Er befand sich drei Tage lang im Tiefschlaf und konnte sich an nichts mehr erinnern." (Laila K.)
Am 3. Februar 2000 gelang es, ca. 80 Verwundete nach Atschchoj-Martan zu bringen. Auskunft der zte dort: "Niemand hat die Verwundeten er das Geschehene befragt. Niemand zeigte Interesse an ihnen." Sper wurden die Verwundeten nach Inguschetien gebracht.
Am 31. Mz suchte unsere Gruppe das Dorf auf und sprach mit den Menschen. Die IGFM-Beobachter waren die einzigen russischen Journalisten, denen es gelungen war, das zerstte Dorf und die Berichte der Zeugen er die Bombardierung des Dorfes auf Video aufzuzeichnen.
Nach Aussagen der Befragten gab es weitere bewaffnete Einsze mit Artillerie und Luftwaffe gegen umliegende Ortschaften. So z.B. am 12.-13. November 1999 wurde Atschchoj-Martan mit Raketen und Granaten beschossen. 105 Hser wurden zerstt. Das Dorf wurde drei Tage Lang von russischen Truppen abgeriegelt, die die Zivilbevkerung an der Flucht hinderten.
Das Dorf Schatoj ist das Zentrum eines kleinen Bezirks mit einigen Dfern. Anfang des Jahres war es mit Flhtlingen erflt, vor allem aus Groznyj. Bereits im November begann eine planmsige Bombardierung Schatojs und der benachbarten Dfer Kirsoj, Pamjagoj u.a. Am meisten gelitten hat Schatoj, wo 90 % der Hser zerstt wurden.
Eingesetzt wurden dabei erschwere Bomben, Boden-Boden-Raketen, Streubomben und Luft-Boden-Raketen. Ein Zeuge erkannte auf einer 1,2 Tonnen Bombe, die nicht explodierte, das Herstellungsdatum - Dezember 1999.
Ende Januar 2000 wurde der gesamte Kreis von russischen Truppen abgeriegelt. Flhtlinge und Verletzte wurden nicht durchgelassen. Wer den Kreis verlassen wollte, auf den wurde gezielt Feuer erfnet.
Bei dem Dorf Sona wurde ein Auto mit Verwundeten beschossen, alle wurden getet. Der Kontrollposten in Katyr-Jurt verweigerte einem Auto mit einem Verwundeten so lange die Weiterfahrt, bis er starb. Nur die Hfte der Bewohner und Flhtlinge konnten Schatoj verlassen, vor allem die, die Geld hatten und das Passieren bei den russischen Kontrollposten sich erkaufen konnten: 100 US-Dollar pro Person.
Nach Aussagen der Zivilbevkerung gab es in ihrem Kreis keine tschetschenischen Kpfer. Sie wollten nicht schuld an Bombardierungen sein und mieden die Dfer.
In den Dfern wurden massenhaft sogenannte "Sberungen" durchgefrt Durchsuchungen und Razzien.
Den Menschen in diesen abgeriegelten Dfern gehen die Nahrungsmittel aus. Sie ernren sich die letzten Monate nur noch von Maismehl.
"Praktisch alle leiden an Tuberkulose. Die Menschen sassen Wochenlang in kalten unbeheizten Kellern, hungerten. Es gibt keine Medikamente, keine zte. Noch ein, zwei, drei Jahre und alle werde sterben", - so ein Bewohner.
In Schatoj hatten die russischen Truppen ein Milithospital eingerichtet. Zivilisten behandelte man dort nicht. Seit Ende Mz 2000 nahm das Ortskrankenhaus seine wieder Arbeit auf, aber es gibt keine Medikamente.
Am 2. Februar wurde Schami-Jurt beschossen. Nach Aussagen eines Arztes im Krankenhaus von Atschchoj-Martan, gelang es, drei Verletzte aus dem Dorf herauszubringen: eine am Kopf verwundete Frau, sowie eine Frau und ein Mchen mit Bauchverletzungen. Eine der beiden Frauen starb am nhsten Tag.
Am 27. Februar um 16.00 Uhr ging ein Bombenhagel auf das Dorf Aslambek-Scharipowo bei Schatoj nieder. 57 Zivilisten kamen ums Leben, er 100 wurden verwundet. Der grte Teil der Wohnhser erlitt schwere Zerstungen. Im Dorf gab es keinen Arzt. Bei Versuchen, die Verwundeten aus dem Dorf zu transportieren, wurden die Autos von der russischen Luftwaffe beschossen.
Der Abtransport der Verletzten und Verwunden aus den zerstten Dfern ist nach wie vor ein grosses Problem. Sehr oft werden die Autos mit ihnen an den russischen Kontrollpsten f lange Zeit festgehalten oder erhaupt nicht durchgelassen. Nach Auskunft des Direktors der Krankenhauses von Malgobek, Schalil Gadiew, starben in seinem Krankenhaus ca. 20 Zivilisten, weil ihre Wunden zu lange unbehandelt blieben.
7. Festnahmen. Filtrationslager.
Festnahmen finden an Kontrollposten und wrend der sogenannten "Sberungen" (bewaffneten Razzien) statt, und sind von Rechtsbeugung und erschreitung der Machtbefugnisse gekennzeichnet. Im Februar 2000 wurden z.B. in Schatoj-Jurt 48 Menschen festgenommen, von denen 8 nicht mehr zurkkehrten. Im Dorf Deis wurden 8 Menschen festgenommen, vor allem junge Mner.
Alle Festnahmen sind in der Regel willklich. Kriterien, nach welchen festgenommen wird: Alter, Nationalit, aufgeriebene Stellen an Schultern und am Zeigefinger, frisch rasierter Bart, Tragen einer Tarnuniformen u.s.w. Die Dauer der Inhaftierung ist nach Aussagen der Betroffenen unbefristet. Wrend dieser Zeit hatten wurde ihnen das Recht auf Beschwerde oder Rechtsbeistand verweigert.
Die Angehigen der Festgenommenen werden in der Regel nicht informiert. So berichtete z.B. Dschamal und seine Eltern, dass nach Einweisung Dschamals in das berhtigte Filtrationslager Tschernokosowo, seinen Eltern dort gesagt wurde, dass er sich nicht unter den Gefangenen befindet.
Festgenommene werden auch in Erdlhern gehalten.
Filtrationslager befinden sich nach unseren Kenntnissen in
Die Haftbedingungen in allen diesen Einrichtungen sind unmenschlich.
In Karagulag haben wir Schamil K. aus Noschaj-Jurt, einen Studenten aus Grosnyj, befragt. Nach seiner Aussage, wurde er am 15. Januar 2000 am Kontrollposten Kalinowskaja festgenommen, als er aus Naur nach Inguschetien fliehen wollte. Gemeinsam mit ihm wurde sein Cousin, Muslim, inhaftiert. Sie wurden in einen im Boden versenkten Kiosk gesperrt, der bis zu den Knheln mit kalten Wasser erflutet war.
"Sie sagten: Ausziehen. Bei der Leibesvisitation sahen sie, dass Muslim Narben auf der Hand hatte. Am Abend wurden wir zur Militabteilung des Innern von Naur transportiert. Der Leiter, Swerew, nahm uns unsere Papiere ab - die Bescheinigung Nr. 7 (Flhtlingsausweis) und die Bescheinigung Nr. 9 (Bescheid er die Erfassung in der Computerliste der Flhtlinge am 30.01.2000) - zerknlte und warf sie in den Papierkorb mit den Worten 'Das sind keine Dokumente'.
Am 16. Januar wurden wir nach Tschernokosowo gebracht und eine drei-Mann-Zelle gesperrt. Die Aufseher gaben allen Frauennamen. Mir den Namen "Malika". Sprechen in der Zelle durfte man nicht. Das kleine Gitterfenster an der T war mit Watte zugestopft. Zwei Tage lang gab man uns keinen Schluck Wasser. Man erlaubte uns, einen Zettel an die Angehigen zu schreiben, das Wort "Wasser" war verboten. Da schrieben wir halt "Mineralwasser".
Wir hten, wie die Aufseher die Gefangenen in den Nebenzellen schlugen und Vergewaltigten. Wir erfuhren, dass in einer der Nebenzellen ein 15jriger Junge namens Adam gefangen gehalten war - sie haben ihn vergewaltigt.
Am 23. Januar brachte man mich zum Verh. Sie fragte, wo ich war, was ich tat. Sie legten mich auf den Bauch, einer stellte sich auf meinen Rken, der andere schlug mit einem Knpel auf die Fersen. Sie trugen wrend des Verhs Masken. Forderten von mir ein schriftliches Gestdnis, dass ich an Kpfen beteiligt war. Versprachen: 'Unterschreibe das Gestdnis, dann kommst Du auf Amnesie frei'.
Am 24. Januar transportierten sie mich von Tschernokosowo zurk nach Naur. Sie drohten an: "Wenn Du jemanden darer ein Wort sagst, werden wir es erfahren. Wir wissen, wo Deine Familie ist, wir schlachten sie ab". Ich wurde in die Zelle Nr. 1 gesperrt, sper wurde auch mein Cousin dorthin erfrt. Er weiss bis heute nicht, was mit ihm geschehen war. Seine Stirn war aufgeschlagen, an den Beinen Narben.
Ich wurde zum Ermittler gebracht. Es war ein Tschetschene. Er sagte, unsere Angehigen sollen uns freikaufen, f 80 000 Rubel. Der russische Staatsanwalt sei aber z.Zt. noch nicht ganz damit einverstanden. Dann stellte er ein Protokoll er die Einleitung eines Strafverfahrens nach 307 des StGB ("Fschung von Dokumenten") auf.
Am 30. Januar wurden mein Cousin und ich wieder zum Ermittler gebracht. Man verhte uns und sagte, dass wir nun freigelassen werden. Dann sagte der Ermittler: "Danke euch. Dank euch habe ich jetzt ein Auto mir kaufen knen!"
Mutter erzlte mir sper, dass man uns f 1000 US-Dollar freigekauft hat, und weitere 5000 US-Dollar zahlte, damit wir nach Nasran gebracht werden. Zwei Tage lang lag ich in Naur, war ganz mit blauen Flecken ers, konnte keinen Schritt tun."
(27.03.2000)
Dschamala aus Atschchoj-Martan berichtete, dass in Tschery-Jurt den Inhaftierten gelungen sei, aus einem Waggonfenster eine Liste mit 78 Namen der Gefangenen hinauszuwerfen. Der teste von ihnen war 71 Jahre alt. Unter ihnen waren Mchen und Frauen. Alle waren aus dem Filtrationslager Tschernokosowo. Kurz bevor dort eine Beobachtergruppe eintraf, wurden sie in Eisenbahnwaggons verladen und weggebracht. Die Waggons versteckte man in Tcherwlenowo. Ende Januar - Anfang Februar wurden die Festgenommenen dann in das berhtigte Untersuchungsgefgnis des Zuchthauses "Belyj Lebed" von Wladikawkas nach Nordossetien transportiert.
Zur festen Regel bei den russischen Truppen geht der Handel mit Festgenommenen und Leichen der in der Haft ums Leben gekommenen Tschetschenen. F die Freilassung eines Festgenommenen fordern sie von den Angehigen 3 bis zu 10 Tausend US-Dollar. Alle Leichen tragen Spuren der Folter.
Nach Augenzeugenberichten wird in den Filtrationslagern auf grausamste Weise gefoltert. Die Verhafteten werden mit Schlagstken und Gewehrkolben geschlagen. Ihnen werden die Gliedman zertrmert, die inneren Organe abgeschlagen. Sie werden vergewaltigt. Unter der Folter werden Gestdnisse er die Teilnahme an den Kpfen gegen die russischen Truppen abverlangt. Solche Gestdnisse dienen dann als Grundlage f Urteile.
Bei Haftentlassung wird Stillschweigen unter der Androhung, anderenfalls Rache zu nehmen, abverlangt: "Wir wissen, wo deine Familie ist, wir schlachten sie ab" (Zeugnis von Schamil Sch. aus Naschoj-Jurt).
Parallel zu den sogenannten "Sberungen" wird das Eigentum der Bewohner von russischen Truppen gepldert. Nach Auskunft der Bewohner von Schatoj klopfen Soldaten an die T, stellen dann die Hausbewohner an die Wand und nehmen aus dem Haus alles, was ihnen geflt: Kassettenrecorder, Kleidung, Schuhe, Teppiche und sogar Ke und anderes Vieh. Das Raubgut wird zumeist mit dem Hubschrauber abtransportiert. Besonders in den Bergdfen ist gut zu beobachten, wie die Hubschrauber mit dem Raubgut beladen werden.
"In der Regel kommen sie ins Haus, nehmen, was sie wollen und brennen dann das Haus nieder. Sie brennen so bis auf den heutigen Tag die Hser nieder".
In Grosnyj wird das Raubgut in der Regel per Eisenbahn abtransportiert. (Zeuge B, 6. Februar 2000.) Wrend wir uns am Kontrollposten "Kawkas" befanden, sahen wir ganze Kolonnen beladener Laster, die Ger, u.a. Baumaterial, aus Tschetschenien transportierten.
Auf dem Gebiet Tschetscheniens existiert keine Rechtsprechung. Es gibt weder Gerichte noch irgendwelche quasi-Gerichtsorgane. Staatsanwte ignorieren die Anzeigen der Zivilbevkerung, daher reicht man auch keine ein. So sagte z.B. Salambek aus Atschchoj-Martan aus, dass in den letzten drei Monaten man einige Anzeigen wegen der rechtswidrigen Handlungen des russischen Milits erstattet hat, aber keine einzige wurde geprt.
Nach Zeugnis der zte von Nasran, Atschchoj-Martan, Slepzowskaja verhen russische Ordnungsorgane nur die Personen, die sie als Kpfer verdhtigen. Zivilisten, die infolge der Kampfhandlungen verwundet wurden, werden nicht befragt. Es werden keine Strafverfahren in Mordflen an Zivilisten eingeleitet. Bisher ist nur ein Fall bekannt, bei dem Ermittlungen im Massenmord im Dorf Aldy bei Grosny eingeleitet wurden - auf Druck der internationalen fentlichkeit.
Die Tatenlosigkeit der Ordnungsorgane ist eine grobe Verletzung des Rechts des Bgers auf Schutz vor Verbrechen. Das Gesetz sieht daf strafrechtliche Ahndung vor. Die Zivilbevkerung vertraut den Militkommandanten nicht, die oft keine Machtbefugnisse er die dort stationierten Militteinheiten haben.
Am 23. Mz wurde der Wald von Samaschki von russischen Truppen beschossen, als dort Frauen aus Samaschki und Atschchoj-Martan Beeren sammelten. Die Erlaubnis zum Beerensammeln hatten sie zuvor vom Militkommandanten erhalten. Die erlebenden berichteten, dass einige Frauen ums Leben kamen. Vier Frauen wurden verwundet.
Das Dorf Samaschki ist bis jetzt von russischen Truppen abgeriegelt. Am 24. Mz hat man vom Verwaltungsgebde die russische Fahne entfernt. Der Militkommandant stellte dem Dorf ein Ultimatum: Wenn die Fahne nicht auftaucht, wird im Dorf eine bewaffnete "Sberung" stattfinden.
Auch die von den Militkommandanten in tschetschenischen Orten eingesetzten Verwaltungen geniessen kein Vertrauen der Zivilbevkerung. Einen Gang zur Verwaltung betrachten sie als ein erzwungenes el. Wrend der Tagung beim Katastrophenminister Russlands, W. P. Kuksy, rief der Vertreter der Verwaltung Tschetscheniens, Letschi Isidow, Hilfsorganisation auf, in Tschetschenien tig zu werden. Doch die Hilfsorganisationen erklten, dass sie Zweifel daran haben, dass ihnen es mlich gemacht wird, die Verteilung der Hilfsger durch die tlichen Verwaltungsorgane kontrollieren zu knen
Um besser die Situation der Flhtlinge aus Tschetschenien kennenzulernen, haben die IGFM-Beobachter die Flhtlingslager in Karagulag (5,5 Tausend Flhtlinge) und Jandare (600 Flhtlinge) besucht, sowie Vertreter anderer Flhtlingslager befragt. Am 24. Mz nahmen wir an der Tagung des Katastrophenschutzes Inguschetiens in Slepzowsk teil, bei der der Katastrophnenminister, Valerij P. Kuksy, anwesend war.
Die erwiegende Zahl der Flhtlinge aus Tschetschenien befindet sich in Inguschetien. Die Angaben liegen bei 220 000 bis 230 000. Kaum einer wurde als Vertriebener anerkannt. Nach Auskunft der Flhtlinge, muss man 1000 Rubel zahlen, um die Anerkennung als Vertriebener zu erhalten.
Neuankmlinge werden in der Regel registriert, indem sie in den Personalausweis eine Registrier-Nummer eingetragen bekommen. Am 1. Mz wurde die Registrierung eingestellt -- nach Darstellung des inguschetischen Ministers, Ruslan Kolojew, wegen zu hohen Zustroms. Am 22. Mz wurde die Registrierung der Flhtlinge wieder aufgenommen.
Die meisten Flhtlinge unterkommen privat, aber ca. 100 000 leben in Zelten und Eisenbahnwaggons oder in ungeeigneten Behausungen: Kuhstlen, Garagen, auf die Schnelle zusammengezimmerten Hten.
Viele besitzen keine Personalausweise. Die Passbehden Iguschetiens weigern sich, nach Auskunft der Flhtlinge, Antre auf Ausstellung von Personalausweisen entgegenzunehmen, sonder stellen nur provisorische Bescheinigungen aus. nlich sieht es mit der polizeilichen Anmeldung aus. Somit muss festgestellt werden, dass der Meldedienst Inguschetiens die geltenden Dienstvorschriften massiv verletzt.
Praktisch die gesamte Hilfe, die die Flhtlinge erhalten, kommt von internationalen Hilfsorganisationen. Nach Berechnungen des Katastrophenministeriums sichern diese Organisation zu 90% die Ernrung der Flhtlinge und zu 100% die Versorgung an Grundbedarfsmitteln.
Das Katastrophenministerium Inguschetiens braucht in Monat minstestens 134 Mln. Rubel f die Flhtlinge, erhielt aber in den letzten sieben Monaten vom Staatsetat Russlands nur 209 Mln. Rubel.
Zu den Hilfsorganisationen, die das erleben der Flhtlinge sichern, gehen:
Zum Sortiment eines Nahrungsmittelpaket, das 15 Tage ausreichen muss, gehen Erbsen, Speise, Zucker, Mehl, Fleischkonserven. Die Arbeit der Hilfsorganisationen wurde unter Androhung, ihnen die Tigkeit zu verbieten, unter eine strenge Kontrolle des Katastrophenministeriums gestellt mit der Begrdung, dass eine Koordination der Verteilung von Hilfsgern notwendig sei. Das Problem ist, dass das Ministerium diktiert, was einzukaufen ist.
Nach Angaben des Vorsitzenden des "Komitees gegen Krieg" und Kommandanten des Flhtlingslagers in Jandare, Emran Eschiew, der seine Worte mit Einkaufsbelegen belegte, diktiert das Katastrophenministerium, bei welchen Betrieben Lebensmitteln eingekauft werden. Auf diese Weise zwingt es die Hilfsorganisationen, z.B. beim Einkauf von Erbsen 8 Rubel pro Kilo zu zahlen, die auf dem Markt nur 3 Rubel kosten. Auf alle Nahrungsmittel werden die Preise um das 1,5- bis 3fache hochgesetzt. Das gibt berechtigten Anlass zur Behauptung, dass das Katastrophenministerium Inguschetiens in Korruption verstrickt ist.
Ein grosses Problem stellt die Beschtigung der Flhtlinge dar. Der Dische Flhtlingsrat startete im April 2000 ein Beschtigungsprogramm, dass sie Einrichtung von 100 kleinen Betrieben vorsieht. Nur im Flhtlingslager von Jandare gibt es eine Schule.
Die Aussicht auf eine Rkkehr der Flhtlinge nach Tschetschenien ist problematisch, da er 70 Tausend keine Unterkunft in ihrer Heimat mehr haben. Man rechnet, dass etwa 30 Tausend der aus Tschetschenien geflohenen Inguschen in Inguschetien bleiben werden msen.
Die Mlichkeit einer Rkkehr f die meisten Flhtlinge hgt davon ab, wie lange die repressive Politik der russischen Militverwaltung in Tschetschenien fortgesetzt wird.
Sergej Schimowolos
Igor Kaljapin
ersetzung aus dem Russischen: Wanda Wahnsiedler
Bericht über Menschenrechtsverletzungen auf dem Gebiet der Republik Tschetschenien (Spezieller Bericht oder Analyse, Deutsch)