World Report 2011

Die gewaltbereite baskische Separatistengruppe ETA verkündete Anfang September einen einseitigen Waffenstillstand. In den Monaten davor war sie kaum aktiv, während die fortgeführte französisch-spanische Zusammenarbeit bedeutende Verhaftungen ermöglicht hatte. Ein französischer Polizist wurde im März bei einer Schießerei mit mutmaßlichen ETA-Mitgliedern getötet. Im Januar entschied der Oberste Gerichtshof in Spanien, dass die Verhandlungen nicht widerrechtlich waren, die gewählte baskische Politiker 2006 mit Batasuna führten. Die baskisch-nationalistischen Partei war 2003 verboten worden. Drei Mitglieder der ETA wurden wegen ihrer Beteiligung an einem 2006 verübten Bombenanschlag auf einen Flughafen in Madrid verurteilt. Jeder von ihnen wird höchstens 40 Jahre im Gefängnis verbringen, unabhängig davon, dass im Urteilstext symbolisch von 1.000 Jahren die Rede ist.

Spanien wies Empfehlungen von befreundeten Regierungen während des allgemeinen Staatenüberprüfungsverfahrens vor dem UN-Menschenrechtsrat im Mai zurück. Der Regierung wurde unter anderem empfohlen, den Schutz von Gefangenen, die auf Grund von Terrorismusvorwürfen keinen Zugang zu Kommunikationsmitteln haben, zu verbessern und Justizreformen zu implementieren, die der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus 2008 angemahnt hatte. Ebenso lehnte die spanische Regierung ab, einen unabhängigen Beschwerdemechanismus einzurichten, der gegen die Polizei gerichtete Vorwürfe untersucht.

Im Juni stimmte das Parlament einer Reform des spanischen Strafgesetzbuches zu, die im Dezember 2010 in Kraft trat. Sie erhöht das Strafmaß für mehr als 30 Delikte, schafft ein System „überwachter Freiheit” für Straftäter, die Haftstrafen wegen Terrorismus- oder Sexualverbrechen verbüßt haben, und kriminalisiert, Informationen zu verbreiten, um terroristische Straftaten „zu provozieren, zu unterstützen oder zu ihnen anzustacheln”.

Der Richter Baltasar Garzón wurde im Mai seines Amtes enthoben. Garzón ist international bekannt wegen seiner Bemühungen, den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Er musste sich vor Gericht gegen den Vorwurf verteidigen, trotz eines Amnestiegesetzes aus dem Jahr 1977 Untersuchungen über illegale Verhaftungen und gewaltsames Verschwindenlassen von mehr als 100.000 Personen in der Zeit des Bürgerkrieges und unter dem Franko-Regime angestellt zu haben. Im Mai brachte die UN-Arbeitsgruppe über gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen ihre Sorge über Garzóns Suspendierung zum Ausdruck und kritisierte das spanische Amnestiegesetz.

Etwa 200 unbegleitete minderjährige Migranten, in der Mehrzahl aus Sub-Sahara-Afrika und Marokko, sind weiterhin in „Notfall”-Zentren untergebracht, die 2006 auf den kanarischen Inseln eingerichtet wurden. Die dortige Regierung hatte erfolglos gefordert, diese Einrichtungen zu schließen. Etwa die Hälfte der Minderjährigen lebt in La Esperanza, einem großen, isoliert gelegenen ehemaligen Gefängnis, das internationale Standards nicht erfüllt. Der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes kritisierte im September die mangelhaften Aufnahmebedingungen und die Missachtung der Rechte von Flüchtlingskindern auf den Kanaren. Er empfahl Spanien, kinderfreundliche Aufnahmezentren zu schaffen und wirksame Beschwerdemechanismen einzuführen, damit Kinder Misshandlungen anzeigen können.

Ein neues Abtreibungsgesetz trat im Juli in Kraft. Es legalisiert Abtreibungen bis zur vierzehnten Schwangerschaftswoche und verbessert den Zugang zu und die Informationen über reproduktive Rechte und Familienplanung. Vor der Reform waren Abtreibungen nur im Fall schwerer Gesundheitsrisiken für die Frau, bei Missbildungen des Fötus oder in Vergewaltigungsfällen erlaubt.

Associated documents