a-3921 (ACC-MKD/SRB-3921)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
 
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten leider keine Informationen zur Verfügbarkeit und zu Kosten des Medikaments Haldol gefunden werden. Der wirksame Bestandteil des Medikaments Haldol heißt laut Eintrag in der Medikamentendatenbank Netdoktor „Haloperidol“. Haloperidol wird gegen psychische Erkrankungen eingesetzt, gegen Bewegungsstörungen und in Kombination mit anderen Medikamenten zur Schmerzverarbeitung (Netdoktor Medikamentendatenbank, Stichwort Haldol). Der Wirkstoff Haloperidol befindet sich auf der Liste essentieller Medikamente der World Health Organisation (WHO). Das Medikament Haldol selbst befindet sich nicht auf der Liste. Im folgenden haben wir Ihnen Informationen über die allgemeine Gesundheits- und Medikamentenversorgung im Kosovo und in Mazedonien zusammengestellt:
Serbien-Montenegro - Kosovo:
Laut Bericht der Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) über die medizinische Versorgungslage im Kosovo vom Mai 2004 sollten die Medikamente auf der WHO-Liste essentieller Medikamente zwar kostenfrei erhältlich sein, dies sei de facto aber nirgends der Fall:
„Medikamente, die auf der Essential Drug List (EDL = Liste essentieller Medikamente) der WHO vom Jahre 2000 stehen, sollten in staatlichen und Krankenhaus- Apotheken (nicht in privaten Apotheken) kostenfrei erhältlich sein. Die Essential Drug List sollte folglich auch in allen Staatsapotheken und Krankenhäusern aushängen, um die Bevölkerung zu informieren, welche Medikamente kostenlos sind. Dies ist aber nirgends der Fall. Die ehemaligen Staatsapotheken sind zu kommerziellen Apotheken geworden, nur noch ein geringer Anteil ihres Sortiments besteht aus Medikamenten der EDL. Auch in den Krankenhaus-Apotheken, in denen mehr als 200 Medikamente der EDL kostenlos an die Patienten abgegeben werden sollten, werden diese in Wirklichkeit vom Krankenhauspersonal verkauft, das sich ein kleines Zubrot verdienen möchte. Meistens sind die Medikamente der EDL irgendwo in Kosovo erhältlich, ein grosses Problem stellt aber die Distribution dar, vor allem für ambulante Patienten. Viele Medikamente müssen in privaten Apotheken für teures Geld gekauft werden. 2001 wurde die Hälfte aller privaten Apotheken von der UNMIK geschlossen, weil sie nicht von ausgebildeten Apothekern geführt wurden. Mittlerweile sind diese illegalen Apotheken aber wieder geöffnet. Es gibt in Kosovo keine Preisregulierung für Medikamente, weshalb deren Preise um bis zu 100 Prozent variieren können. Ein Gesetzesentwurf, welcher die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten des pharmazeutischen Sektors auf Seiten der Anbieter und Benutzer regelt, ist in Vorbereitung. Es kommt vor, dass ein Medikament der EDL temporär nicht erhältlich ist und ein Ersatzmedikament gekauft werden muss, das jedoch nicht auf der Liste steht und kostenpflichtig ist. Häufig bestimmt nicht der medizinische Bedarf die Medikamentenverschreibung, sondern das Angebot an Medikamenten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass oft schwer vorherzusagen ist, ob und zu welchen Bedingungen Medikamente erhältlich sind." (SFH, 24. Mai 2004, S. 3-4)
UNHCR hat im Jahr 2003 in mehreren Stellungnahmen, zuletzt uns vorliegend 29. September 2003, festgestellt, dass nach Erkenntnissen des UNHCR
„schwer wiegende psychische Krankheiten derzeit im Kosovo nicht ausreichend medizinisch behandelbar [sind]. Psychiatrische Dienste gibt es im Kosovo nur sehr begrenzt. Klinische Psychologen gibt es jedoch so gut wie keine und die wenigen Psychiater haben keine Ausbildung für Psychotherapie. Eine psychotherapeutische Behandlung ist im Kosovo nicht durchführbar. Psychische Krankheiten werden nur durch die Vergabe von Psychopharmaka unzureichend behandelt.“ (UNHCR, 29. September 2003, S. 1; siehe auch UNHCR, 22. Juli 2003)
Über Behandlungskosten heißt es im Bericht der SFH:
„Da es keine Krankenversicherung in Kosovo gibt, sollten die Behandlungen im primären und sekundären Sektor kostenlos sein. Das ist aber in der Praxis nicht so, weil oft die kostenfreien Medikamente (der Essential Drug List) oder Ersatzmedikamente bezahlt werden müssen. Auch Behandlungen sind häufig kostenpflichtig, ohnehin in der Universitätsklinik in Pristina, aber auch in den Regionalkrankenhäusern. Kostenfreiheit gibt es nur für Sozialhilfe-EmpfängerInnen und für das medizinische Personal. (SFH, 24. Mai 2004, S. 21)
[Passage entfernt]
Mazedonien
[Passage entfernt]

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe/Swiss Refugee Council (SFH) fasst in ihrem Update vom August 2003 den Zugang und die Leistung der Krankenversicherung in Mazedonien zusammen und geht auch auf die pharmazeutische Versorgung ein:
„Die Krankenversicherung gilt für alle ausser für staatenlose oder nicht registrierte Personen oder SozialhilfeempfängerInnen, die staatliche Hilfe erhalten. Doch spielen auch die direkten Zahlungen eine sehr grosse Rolle. Die durch die Krankenversicherung erfassten Leistungen sind periodische Untersuchungen, präventive Gesundheitsvorsorge wie Impfungen, Erstversorgung, Notfallhilfe, Schwangerschaftsbetreuung, verschiedene Zahnbehandlungsmethoden und pharmazeutische Produkte sowie stationäre Behandlungen. Chirurgen erheben von PatientInnen zusätzlich informelle Zahlungen, 45 Prozent der Kosten der Behandlungen müssen nach einer Schätzung privat bezahlt werden. Die Ärzte haben Einkommen (12'000 bis 18'000 Dinar), die nicht wesentlich höher sind als die der Rentner (10'000 Dinar), so dass es auf der Hand liegt, dass Ärzte sich zusätzliche Einnahmequellen beschaffen. Sie mögen solche Forderungen vor sich damit rechtfertigen, dass sie in Mazedonien geblieben sind statt lukrativere Anstellungen in Westeuropa zu suchen.
Weniger als die Hälfte der pharmazeutischen Versorgung geschieht durch den Staat. Private Pharmazien und Grosshändler bieten Medikamente verbilligt an. Die Positiv-Liste (enthält Medikamente, die von der Versicherung auf ärztliche Verschreibung zumindest teilweise übernommen werden) beschränkt sich auf die primäre Gesundheitsversorgung.“ (SFH, 7. August 2003, S. 19-20)
Das Helsinki Committee for Human Rights of Republic of Macedonia berichtet im März 2004 von Fällen, in denen Angestellte der Stadtapotheken vorhandene Medikamente nicht an Kunden aushändigten, um sie für Verwandte oder Freunde zurückzuhalten, oder falsche Informationen über die Liste der staatlich gestützten Medikamente gaben:  
“The Helsinki Committee considers that the current practice represents a bypassing of the relevant legal provisions and indirectly threatens the right of citizens to appropriate health protection. Even more in light of the fact that a significant percentage of the salary for health insurance has been or is deducted, citizens are faced with a series of situations or nepotism (keeping medicines for relatives and friends) or with impossibility to acquire the medicine that they have indirectly already paid for. Therefore, it is not clear how the forthcoming reforms will protect citizens from the current deficiencies and especially what procedure can be employed to protect one's rights.” (Committee for Human Rights of Republic of Macedonia, März 2004)
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.
Quellen:
Serbien-Montenegro - Kosovo:
Mazedonien