Anfragebeantwortung zur Ukraine: Lage von UkrainerInnen auf der Krim (Aufenthaltsmöglichkeiten, Status Ausländer / Inländer) [a-9109-1]

2. April 2015

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Der Österreichische Rundfunk (ORF) berichtet im März 2014 Folgendes zur Lage auf der Krim:

„Die Ukraine stellt die Weichen für den Abzug ihrer Soldaten von der durch prorussische Kräfte besetzten Krim. Der Sicherheitsrat in Kiew beauftragte das Kabinett, einen entsprechenden Plan auszuarbeiten. Das sagte der Chef des Gremiums, Andrej Parubij, bei einer am Mittwochabend im Fernsehen ausgestrahlten Pressekonferenz. […] Laut Parubij wurde als Reaktion auf die im Eilverfahren betriebene Eingliederung der Krim durch Russland eine Visapflicht für russische Staatsbürger eingeführt. Das Außenministerium sei mit den notwendigen Maßnahmen beauftragt worden. Die Regelung betrifft Millionen Menschen in Russland, die Verwandte in der Ukraine haben. Demnach müssten in Zukunft auch jene Einwohner der abtrünnigen Krim, die ihren ukrainischen Pass gegen einen russischen eintauschen, Visa für Besuche des ukrainischen Kernlandes beantragen. […]

Auf der Krim wurden unterdessen bereits damit begonnen, logistische und bürokratische Hürden auf dem Weg zum gemeinsamen Staat aus dem Weg zu räumen. ‚Alle Einwohner der Krim, die sich an die Behörden wenden, erhalten einen Pass, da sie seit gestern Bürger der Russischen Föderation sind‘, sagte etwa der Chef der Migrationsbehörde, Konstantin Romodanowski, laut der Agentur Interfax.“ (ORF, 19. März 2014)

Die deutsche Wochenzeitung Die Zeit berichtet im März 2014 Folgendes:

„Russland hat damit begonnen, auf der Krim russische Pässe auszuhändigen. Die russische Nachrichtenagentur Ria Nowosti zitierte den Chef der Migrationsbehörde, Konstantin Romodanowski, mit den Worten, dieser Prozess habe begonnen. Demnach wurden schon am Mittwoch die ersten Dokumente ausgestellt. ‚Diese Arbeit wird sich nun von Tag zu Tag intensivieren‘, sagte Romodanowski. Das rechtliche Verfahren zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation soll noch in dieser Woche abgeschlossen werden, sagte Russlands Außenminister Sergej Lawrow laut Nachrichtenagenturen. Die Staatsduma will im Laufe des Tages in einer Sondersitzung den Beitrittsvertrag ratifizieren, den Präsident Wladimir Putin und die moskautreue Führung der Krim am Dienstag unterzeichnet hatten. Mit der endgültigen Eingliederung der Krim in die Russische Föderation werden die dortigen Einwohner als russische Staatsbürger betrachtet.“ (Die Zeit, 20. März 2014)

Sputnik News, ein internationales Nachrichtenportal, das vom staatlichen russischen Medienunternehmens Rossija Sewodnja betrieben wird, schreibt im März 2014 Folgendes:

„Die Einwohner der Krim, die nach der Wiedervereinigung der Schwarzmeerhalbinsel mit Russland Schlangen nach russischen Pässen stehen, müssen auf ihre ukrainische Staatsbürgerschaft nicht verzichten.

‘Ein Verzicht auf die Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich‘, teilte die russische Migrationsbehörde FMS am Montag mit. ‘Wenn eine Person die russische Staatsbürgerschaft annimmt, ist sie Staatsbürger/In der Russischen Föderation.‘ Die ukrainischen Pässe der Krim-Einwohner würden auch nach dem Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft ihre Gültigkeit behalten.“ (Sputnik News, 31. März 2014)

Im Werk von Bergmann/Ferid/Henrich zum Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht findet sich folgende Meldung zu den Staatsangehörigkeitsverhältnissen auf der Krim:

„Aufgrund von Art. 4 des russischen Verfassungsgesetzes zur Integration der Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation) als russische Staatsbürger anerkannt. Innerhalb einer bis zum 18.4.2014 laufenden Monatsfrist bestand die Möglichkeit, zu erklären, dass man nicht russischer Staatsbürger werden und Ukrainer oder Staatenloser bleiben will. Hiervon haben nach einer Aussage des stellvertretenden Leiters der Migrationsbehörde der Russischen Föderation, Sergej Kaljuschnij, die von der russischen Nachrichtenagentur ITAR-TASS mitgeteilt wurde, 3427 Personen Gebrauch gemacht. Die Frist sei, da sie gesetzlich festgelegt sei, nicht verlängerbar.

Die Migrationsbehörde geht außerdem davon aus, dass die meisten Einwohner der Krim wie gesetzlich vorgesehen innerhalb der nächsten drei Monate russische Pässe erhalten werden. Hierfür wurden mehr als 150 Passausstellungsbüros eröffnet. Bisher sollen etwa 350.000 der 2 Millionen Einwohner der Krim einen Antrag auf einen russischen Pass gestellt haben.

Ob der Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit durch Einwohner der Krim zum Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit führt, ist unklar, derzeit erscheint dies jedoch eher unwahrscheinlich. Verschiedene russische Stellen äußerten, die ukrainische Staatsangehörigkeit könne beibehalten werden (das russische Staatsangehörigkeitsrecht verbietet doppelte Staatsangehörigkeiten prinzipiell nicht), das ukrainische Staatsangehörigkeitsrecht lässt aber eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht zu. Nach Art. 19 Ziff. 1 lit d) des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Ukraine tritt ein Verlust der Staatsangehörigkeit bei automatischem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß der Gesetzgebung des ausländischen Staates zwar nicht ein, dies gilt jedoch nicht, wenn jemand freiwillig ein diese Staatsangehörigkeit nachweisendes Dokument erhalten hat. Letztlich dürfte die Rechtsauslegung in diesem Punkt in erheblichem Maße von politischen Vorgaben abhängen. Nach Medienberichten über Reaktionen ukrainischer Offizieller ist davon auszugehen, dass die ukrainische Staatsangehörigkeit von Krim-Einwohnern von der Ukraine auch dann weiter anerkannt werden soll, wenn diese russische Pässe beantragen. Der Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit erfordert einen entsprechenden Erlass des Präsidenten.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Rats werden Visaanträge von Krim-Einwohnern nur aufgrund ukrainischer Pässe und nur in diplomatischen und konsularischen Vertretungen auf ukrainischem Territorium (nicht in solchen auf russischem Territorium) entgegengenommen, da die Annexion der Krim als völkerrechtswidrig erachtet und nicht anerkannt wird.“ (Bergmann/Ferid/Henrich, 25. April 2014)

Das im Eurasischen Verlag erscheinende Eurasische Magazin, eine deutschsprachige Netzzeitschrift, die Entwicklungen in Politik, Gesellschaft und Kultur auf dem eurasischen Kontinent thematisiert, berichtet im Jänner 2015 Folgendes zur Krim:

„Auf der Krim leben 2,4 Millionen Menschen, und fast alle von ihnen besitzen mittlerweile zwei Pässe – einen ukrainischen und einen russischen. Einige Bewohner der Krim nahmen die russischen Pässe mit Freude. Andere nahmen die russische Staatsbürgerschaft schließlich an, weil es nicht anders ging. Viele von ihnen verstehen nicht, dass sie nicht zwei Pässe haben können, wenn der ukrainische Gouverneur des Gebiets Dnipropetrowsk, Igor Kolomoiski, öffentlich erklärt, dass er sogar drei Pässe hat (Ukraine, Zypern und Israel).

Ohne russischen Pass kann man auf der Krim kaum arbeiten, Geschäfte machen, zum Arzt gehen oder lernen. Ohne russischen Pass gibt es keine Sozialleistungen und Renten. Beim Verkauf von Immobilien müsste man ohne russischen Pass gigantische Steuern bezahlen. Russland betrachtet alle Einwohner der Krim als russische Staatsbürger, egal ob sie den russischen Pass angenommen haben oder nicht.

Es ist also nicht verwunderlich, dass auch die im Grunde proukrainischen Bürger der Krim russische Pässe annehmen. Wer Schwierigkeiten nicht fürchtet, kann auch nur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Übergangslösung beseitigt nicht alle Probleme. Aber man kann sich mit einer Aufenthaltserlaubnis als ukrainischer Staatsbürger auf der Krim bewegen. Damit ist es auch möglich, legal zu arbeiten. Allerdings muss man mehr Steuern zahlen als mit einem russischen Pass.“ (Eurasisches Magazin, 25. Jänner 2015)

Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) erwähnt in einem Bericht vom März 2015 zur Krim, dass mehrere Personen, die versucht hätten, von der Krim aus auf ukrainisches Gebiet zu gelangen, an einem Kontrollpunkt von russischen Grenzwachen gestoppt worden seien. Eine der Personen sei darauf hingewiesen worden, dass sie als Ausländer (der Mann sei Einwohner der Krim, aber mit einem ukrainischen Pass, da er sich geweigert habe, russischer Staatsbürger zu werden) länger als die erlaubten 90 Tage „in Russland“ gewesen sei. Er sei am selben Tag vor ein Gericht gebracht und zu seiner Strafe von 2.000 Rubeln verurteilt worden. Der Mann sei direkt abgeschoben worden und sein Einspruch gegen die Entscheidung sei von einer höheren Instanz abgelehnt worden:

„On 23 January 2015, the Eskender Bariev, Sinaver Kadyrov and Abdulmejit Suleymanov were trying to cross into mainland Ukraine when they were stopped at the checkpoint in Armyansk by Russian border guards. After their documents were checked, Sinaver Kadyrov was told that as a ‘foreigner’ (he is a resident of Crimea but with a Ukrainian passport since he refused to become a Russian citizen) he had overstayed the maximum permitted period of 90 days ‘in Russia’. He was taken to court on the same day which ruled in favour of his deportation from Crimea and fined him 2,000 rubles (US$30). Sinaver Kadyrov was immediately deported and his appeal against the decision was denied by a higher-instance court on 6 February. Eskender Bariev and Abdulmejit Suleymanov also left Crimea and have since expressed fears of arrest if they return to the peninsula.“ (AI, 18. März 2015, S. 18)

Das UK Foreign and Commonwealth Office (FCO), das Amt für Angelegenheiten des Auswärtigen und des Commonwealth des Vereinigten Königreichs, schreibt in einer Länder-Fallstudie vom März 2015, dass ständige Bewohner der Krim mit ukrainischer Staatsbürgerschaft nach der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation aufgefordert worden seien, bis zum 18. April 2014 ihren Willen zu bekunden, die ukrainische Staatsbürgerschaft zu behalten. Nach dieser Frist hätten alle, die mit ukrainischen Pässen auf der Krim gelebt hätten, als russische StaatsbürgerInnen gegolten. Diejenigen, die die russische Staatsbürgerschaft verweigert hätten, seien als ausländische MigrantInnen mit reduzierten Rechten eingestuft worden. Jeder, der der Ukraine gegenüber loyal sei, beispielsweise führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, seien regelmäßig mit Durchsuchungen ihres Eigentums konfrontiert gewesen oder auf andere Weise schikaniert worden. Insbesondere bekannte AnführerInnen der tatarischen Gemeinschaft seien unter anderem zum Ziel von Verhaftungen geworden, mindestens 18 von ihnen seien verschwunden:

„Following the illegal annexation of Crimea by Russia in March, permanent residents with Ukrainian citizenship were required to undergo a process of ‘declaring intent to maintain Ukrainian citizenship’ by 18 April, after which all Ukrainian passport holders residing in Crimea were deemed Russian citizens. Those who refused Russian citizenship were considered foreign migrants with reduced rights. Anyone with Ukrainian loyalist sentiments, such as civil society leaders, routinely had their properties searched, or faced other harassment. Prominent leaders in the Crimean Tatar community were specifically targeted through arrests, restricted gatherings, raids on parliament, or simply banned from the peninsula. At least 18 have disappeared.“ (FCO, 12. März 2015)

Der Atlantic Council, eine in Washington, D.C. ansässige Denkfabrik, veröffentlicht im März 2015 gemeinsam mit der in den USA ansässigen NGO Freedom House einen Bericht zur Lage auf der Krim. Darin heißt es, dass sich der Kreml seit der Eingliederung der Krim bemühe, Fachkräfte auf strategisch wichtigen Posten durch Personen aus verschiedenen Regionen Russlands zu ersetzen. Der Kreml strebe danach, sich die Loyalität der Bevölkerung der Krim zu sichern oder sie zur Emigration zu bewegen, indem er darauf bestehe, dass alle die russische Staatsbürgerschaft annehmen würden. Diejenigen, die sich weigern würden, verlören ihre Arbeit, ihr Eigentum und ihr Recht, auf der Krim zu leben. Am 18. März 2014 seien alle UkrainerInnen, die legal im Gebiet der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol gelebt hätten, automatisch zu russischen StaatsbürgerInnen erklärt worden. Diejenigen, die ihre ukrainische Staatsbürgerschaft hätten behalten wollen, hätten einen Monat Zeit gehabt, um die russischen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen. Dies habe alle Normen des internationalen Rechts in Bezug auf Staatsbürgerschaft verletzt. Zudem sei der Prozess vorsätzlich verkompliziert worden. Auf der gesamten Krim habe es nur vier Büros gegeben, in denen diejenigen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft hätten behalten wollen, ihre Unterlagen hätten abgeben können. Anträge per Mail oder über VertreterInnen seien nicht akzeptiert worden. Diejenigen, die die russische Staatsbürgerschaft abgelehnt hätten oder ihre russischen Pässe noch nicht erhalten hätten, seien verpflichtet, sich eine Aufenthaltserlaubnis zu besorgen. Die Anzahl der Aufenthaltserlaubnisse sei jedoch auf 5.000 pro Jahr beschränkt. Personen ohne Aufenthaltserlaubnis würden als AusländerInnen gelten, die nicht das Recht hätten, sich länger als 180 Tage pro Jahr auf der Krim aufzuhalten. Einheimische von der Krim mit Familie, Arbeit und Eigentum in dem Gebiet müssten in Zukunft regelmäßig die Halbinsel für längere Zeiträume verlassen, ohne die Garantie zu haben, dass man sie wieder zurück lasse. Ohne Aufenthaltserlaubnis sei es ihnen nicht möglich zu arbeiten und sie würden Beschäftigungsquoten, die für Ausländer vorgesehen seien, unterliegen. Als Reaktion darauf habe das ukrainische Parlament am 15. April 2014 ein Gesetz erlassen, das das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft für EinwohnerInnen der Krim aufhebe, denen die russische Staatsbürgerschaft aufgezwungen worden sei. Im Gegenzug habe die russische Duma am 28. Mai 2014 ein Gesetz verabschiedet, das strafrechtliche Sanktionen für russische StaatsbürgerInnen festlege, die die doppelte Staatsbürgerschaft hätten, diesen Umstand den russischen Behörden aber nicht mitgeteilt hätten. Die Strafen würden sich auf bis zu 200.000 Rubel und bis zu 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit belaufen. Das Gesetz trete im Jänner 2016 in Kraft. Staatsbedienstete auf der Krim, beispielsweise RichterInnen, PolizistInnen und Regierungsbeamte, würden durch die Russische Föderation verpflichtet, ihre ukrainischen Pässe abzugeben. Zahlreiche EinwohnerInnen der Krim hätten berichtet, dass alle Bediensteten von staatlichen Institutionen, darunter von Krankenhäusern und Schulen, inoffiziell ebenfalls dazu verpflichtet seien. Die Behörden der Krim hätten erklärt, dass ukrainische Pässe nur bis zum 1. Jänner 2015 erlaubt seien, danach würden alle Personen mit ukrainischen Pässen, die auf dem Gebiet der Krim wohnen würden, als AusländerInnen gelten. Das bedeute, dass sie keine kostenlose Behandlung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen erhalten, Handy-Starter Kits erwerben, Eigentum registrieren, Energiekosten bezahlen, zur Universität zugelassen oder arbeiten könnten. Da das Gesetz in Kraft getreten sei, seien ukrainische Pässe im Alltagsleben praktisch nutzlos. Dadurch, dass die Russische Föderation die EinwohnerInnen der Krim zwinge, die russische Staatsbürgerschaft anzunehmen, werde indirekt die Bewegungsfreiheit der EinwohnerInnen der Krim auf das Gebiet der Russischen Föderation beschränkt. Per Gesetz würden in der Ukraine Dokumente, die von den Behörden auf der Krim ausgestellt worden seien, nicht anerkannt, weshalb InhaberInnen russischer Pässe, die auf der Krim ausgestellt worden seien, diese nicht nutzen könnten, um in andere Gebiete der Ukraine zu gelangen. Und da die Ukraine andere Staaten darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass sie derartige Pässe für illegal halte, seien BewohnerInnen der Krim bei Auslandsreisen vermutlich mit Problemen konfrontiert, vor allem bei Reisen in Länder, für die Visa benötigt würden. Dies würde auch die Personen betreffen, die am 18. März 2014 unter 18 Jahre alt gewesen seien und noch nicht verpflichtet gewesen seien, sich einen Auslandsreisepass zu besorgen:

„In the year since the occupation began, Russia has removed Crimean professionals from strategically important posts throughout the peninsula. Major law enforcement officials, such as judges, prosecutors, investigators, police, and members of the security services, were steadily being replaced by personnel imported from different regions of Russia. […]

Among the general population of Crimea, the Kremlin is seeking to ensure loyalty—or force emigration—by insisting that all residents take Russian citizenship. Those who refuse are subject to losing their jobs, property, and the right to reside in Crimea.

On March 18, all citizens of Ukraine legally residing on the territory of the Autonomous Republic of Crimea and Sevastopol were automatically declared citizens of Russia. Those who wished to keep their Ukrainian citizenship had one month to inform the Russian occupation authorities.

This procedure violated all norms of international law related to citizenship. Moreover, it was purposely complicated. In all of Crimea, an area of 10,000 square miles, only four offices—in Sevastopol, Bakhchysarai, Simferopol, and Bilohirsk—were designated to receive the paperwork for those wishing to retain Ukrainian citizenship. Applications by mail or proxy were not accepted. Some people had to travel as far as 150 miles to get to the nearest office. (Due to enormous lines, three additional offices, in Alushta, Yalta, and Kerch, were opened on April 12, five days before the deadline.) Those who rejected Russian citizenship, or have not yet received their Russian passports, are required to obtain a residence permit. In a territory with a population of 2.4 million, the issuance of residence permits is limited to 5,000 per year.

People not granted residence permits are considered foreign nationals with no right to be on the ‘territory of the Russian Federation’ for more than 180 days per year. Natives of Crimea with family, jobs, and property in the region will have to regularly travel outside the peninsula for long periods of time, without guarantees that they will be allowed back in. They will not be able to work without a residence permit and will be subject to employment quotas for foreigners.

In response, Ukraine’s parliament passed a law on April 15 suspending the country’s dual citizenship prohibition for Crimeans who had Russian citizenship forced upon them. In a tit-for-tat measure, Russia’s Duma then passed legislation on May 28 setting criminal penalties for Russian citizens who hold dual nationality but have not disclosed that fact to the Russian authorities. Penalties include fines of up to 200,000 rubles (about $5,200) and up to 400 hours of community service. The law comes into force on January 2016.

Public servants in Crimea, such as judges, police officers, and government officials, are required by the Russian Federation to turn in their Ukrainian passports. According to numerous personal accounts from Crimean residents, all employees of state institutions, including hospitals and schools, are unofficially required to do the same.

The authorities of occupied Crimea declared that Ukrainian passports would only be permitted until January 1, 2015, after which citizens with Ukrainian passports residing in Crimea would be considered aliens. As such, they would not able to obtain free treatment at state health-care facilities, purchase mobile phone starter kits, register property, pay utilities, or be admitted to a university or work. Since the law came into effect, Ukrainian passports are de facto useless for everyday life.

By effectively coercing Crimeans into getting Russian citizenship, the Kremlin indirectly restricts Crimeans’ freedom of movement to the territory of the Russian Federation. Ukrainian law does not recognize documents issued by the occupation authorities; therefore, holders of Russian passports issued in Crimea will not be able to use them to enter other parts of Ukraine. And because Ukraine has notified other states that it considers such passports illegal, Crimeans will likely encounter problems when traveling abroad, especially in countries that require visas. This will also affect those who were under eighteen years of age on March 18, 2014, and had not yet been required to obtain a passport for foreign travel.“ (Atlantic Council/Freedom House, März 2015, S. 6-7)

 

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Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 2. April 2015)

·      AI - Amnesty International: One year on: Violations of the rights to freedom of expression, assembly and association in Crimea [EUR 50/1129/2015], 18. März 2015
https://www.amnesty.org/download/Documents/EUR5011292015ENGLISH.pdf

·      Atlantic Council/Freedom House: Human Rights Abuses in Russian-Occupied Crimea, März 2015 (veröffentlicht von Freedom House, verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/file_upload/1226_1426147866_crimeareport-final.pdf

·      Bergmann/Ferid/Henrich: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht: Aktuelles: Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim, 25. April 2014
https://www.bergmann-aktuell.de/news/staatsangehoerigkeitsverhaeltnisse-auf-krim

·      Die Zeit: Russische Pässe für Krim-Bewohner, 20. März 2014
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-03/russland-krim-ukraine-paesse-duma

·      Eurasisches Magazin: Wie es auf der Krim gerade wirklich aussieht, 25. Jänner 2015
http://www.eurasischesmagazin.de/artikel/Wie-es-auf-der-Krim-gerade-wirklich-aussieht/15002

·      FCO - UK Foreign and Commonwealth Office: Human Rights and Democracy Report 2014 - Country Case Study: Crimea and Separatist-Occupied Areas of Ukraine, 12. März 2015 (verfügbar auf ecoi.net)
https://www.ecoi.net/local_link/298565/435106_de.html

·      ORF: Entmilitarisierte Zone gefordert, 19. März 2014
http://orf.at/stories/2222775/2222780/

·      Sputnik News: Krim-Einwohner dürfen ukrainische Staatsbürgerschaft behalten, 31. März 2014
http://de.sputniknews.com/politik/20140331/268146562.html