Anfragebeantwortung zu Burundi: Ethnische Zusammensetzung innerhalb der amtierenden Regierung; ethnische Zusammensetzung innerhalb der Jugendorganisation Imbonerakure; Einfluss ethnisch motivierter Konflikte (zwischen Hutu und Tutsi) auf das gesellschaftliche Leben [a-12498-4]

4. Dezember 2024

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

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Inhaltsverzeichnis

Ethnische Zusammensetzung innerhalb der amtierenden Regierung           

Ethnische Zusammensetzung innerhalb der Jugendorganisation Imbonerakure     

Einfluss ethnisch motivierter Konflikte auf das gesellschaftliche Leben        

Quellen

Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen   

Ethnische Zusammensetzung innerhalb der amtierenden Regierung

Laut E-Mail-Auskunft eines Experten zu Burundi, der aus Sicherheitsgründen lieber anonym bleiben möchte, sei die ethnische Zusammensetzung der Regierung in Burundi in der Verfassung geregelt: Nicht mehr als 60 Prozent der Minister·innen dürften Hutu sein, nicht mehr als 40 Prozent dürften Tutsi sein. Diese Quoten würden seit 2005 gelten und Untersuchungen zufolge in der Praxis eingehalten. Auch die derzeitige Regierungszusammensetzung halte diese verfassungsmäßigen Vorgaben ein. Darüber hinaus gebe es zum ersten Mal in der Geschichte eine Ministerin, die der ethnischen Minderheit der Twa angehöre. Was die Verteilung der wichtigsten und einflussreichsten Ressorts angehe, so könne eine allmähliche „Übernahme“ durch Hutu-Minister·innen festgestellt werden. Tutsi-Minister·innen hätten immer noch eine Anzahl von Ressorts inne, die ihren angenommenen demografischen Anteil (15 Prozent) leicht übersteige (Experte zu Burundi, 25. November 2024).

Auch Elias Sentamba von der Université du Burundi schreibt in einem im August 2024 erschienenen wissenschaftlichen Artikel, dass der derzeitigen Regierung eine Frau aus der ethnischen Gruppe der Twa angehöre, die für das Ministerium für nationale Solidarität, Soziales, Menschenrechte und Gleichstellung zuständig sei (Sentamba, August 2024, S. 12).

Es konnten keine weiteren Informationen zur ethnischen Zusammensetzung der aktuellen Regierung gefunden werden. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Vorgaben bezüglich Regierungszusammensetzung in Burundi:

Die aktuelle Auflistung der Regierungsmitglieder, allerdings ohne Angabe der ethnischen Zugehörigkeit, finden Sie unter folgendem Link:

·      Site officiel de la Présidence de la République: Membres du Gouvernement, ohne Datum
https://presidence.gov.bi/gouvernement-2/membres-du-gouvernement/

Thierry Vircoulon, ein Politikwissenschaftler, der am Institut français des relations internationales arbeitet, schreibt in einer E-Mail-Auskunft vom 25. November 2024, dass er keine genauen Informationen über die derzeitige Regierung besitze. Es gebe aber ein ethnisches Quotensystem, das die Regierung respektieren sollte, weshalb sie hauptsächlich aus Hutu-Minister·innen bestehe und aus einer Minderheit von Tutsi-Minister·innen (Vircoulon, 25. November 2024).

Elias Sentamba schreibt in dem oben bereits erwähnten Artikel ebenfalls, dass die Regierung laut Paragraph 129 der Verfassung von 2005 und Paragraph 128 der Verfassung von 2018 nicht mehr als 60 Prozent Hutu-Minister·innen und nicht mehr als 40 Prozent Tutsi-Minister·innen umfassen dürfe, mindestens 30 Prozent der Minister·innen müssten Frauen sein. Gemäß Paragraph 130 der Verfassung von 2005 und Paragraph 135 der Verfassung von 2018 müssten die für Verteidigung und Sicherheit zuständigen Minister·innen verschiedenen ethnischen Gemeinschaften angehören (Sentamba, August 2024, S. 12).

Die Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka" (LBDH) führt in einem im Februar 2021 veröffentlichten Bericht an, dass die verfassungsmäßig festgelegten ethnischen Quoten in Bezug auf Führungsposten in öffentlichen Einrichtungen auf Provinz- und Gemeindeebene nicht eingehalten worden seien und das System des ethnischen Gleichgewichts von der herrschenden CNDD-FDD (Conseil national pour la défense de la démocratie – Forces de défense de la démocratie/Nationaler Rat für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie) untergraben worden sei (LBDH, 9. Februar 2021, S. 3)

ConstitutionNet schreibt in einem Artikel vom September 2023, dass der burundische Senat mit der Bewertung der ethnischen Quoten des Landes begonnen habe, wie es die Verfassung von 2018 vorschreibe. Diese Quoten, ein zentraler Aspekt für die Machtteilung, würden sicherstellen, dass Hutu und Tutsi in allen Regierungsämtern und Institutionen vertreten seien. Obwohl sie multiethnische Parteien fördern würden, hätten die Quoten die Regierungspartei nicht daran gehindert, ihre Macht zu festigen. Die Verfassung von 2005 habe die Möglichkeit eröffnet, der jahrzehntelangen interethnischen Gewalt ein Ende zu setzen. Das daraus resultierende ethnische Quotensystem sei komplex und vielschichtig gewesen. Die Regierung habe zu 60 Prozent aus Hutu und zu 40 Prozent aus Tutsi bestanden, wobei der Präsident von zwei Vizepräsidenten mit unterschiedlichem ethnischem und parteipolitischem Hintergrund unterstützt worden sei. Die Sitze in der unteren Kammer des Parlaments (Nationalversammlung) seien nach dem Schlüssel 60 Prozent Hutu, 40 Prozent Tutsi und drei Parlamentsmitglieder von der ethnischen Minderheit der Twa verteilt worden. Die neue Verfassung, die 2018 auf Initiative des damaligen Präsidenten Pierre Nkurunziza per Referendum angenommen worden sei, habe bemerkenswerte Änderungen mit sich gebracht. Am wichtigsten sei, dass die neue Verfassung die Anforderungen an eine Regierung der „nationalen Einheit“ (ehemaliger Artikel 129) beseitigt und einen Wechsel von einem präsidialen zu einem semi-präsidialen System bewirkt habe. Einer der beiden Vizepräsidenten sei durch einen Premierminister ersetzt worden, ohne Einschränkung der Partei- oder ethnischen Zugehörigkeit. Der Vizepräsident (mit einem anderen ethnischen und parteipolitischen Hintergrund als der Präsident) sei erhalten geblieben, aber seine Rolle sei auf zeremonielle Funktionen reduziert worden. Darüber hinaus sei mit der Verfassung von 2018 die Anforderung einer qualifizierten Mehrheit für die Verabschiedung gewöhnlicher Gesetze abgeschafft worden, was Minderheitengruppen zuvor gewisse Vetorechte eingeräumt habe. Abgesehen von den oben genannten Änderungen seien die ethnischen Quoten in der Regierung, der Legislative und den Sicherheitskräften weitgehend unangetastet geblieben und sogar auf die Justiz ausgeweitet worden. Die neue Verfassung verpflichte den Senat jedoch dazu, die Relevanz der Beibehaltung ethnischer Quoten zu bewerten, die immer als Übergangslösung gedacht gewesen seien (ConstitutionNet, 4 September 2023).

Eine Übersicht zu der Verteilung zwischen Hutu und Tutsi bzw. zwischen den politischen Parteien in den verschiedenen Bereichen, darunter Gesundheitswesen, Bildung und Justiz finden Sie im oben genannten Bericht der Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka" vom Februar 2021 auf den Seiten 4 bis 14.

·      LBDH – Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka": Situation politico-ethnique dans les postes de responsabilité au sein des services publics au Burundi de la province à la commune, année 2021, 10. Februar 2021
https://ligue-iteka.bi/wp-content/uploads/2021/03/SITUATION_POLITICO-ETHNIQUE-FEVRIER-2021.pdf

Ethnische Zusammensetzung innerhalb der Jugendorganisation Imbonerakure

Thierry Vircoulon schreibt in seiner E-Mail-Auskunft vom 25. November 2024, dass es sich bei der Imbonerakure-Miliz um eine Organisation der Hutu handle (Vircoulon, 25. November 2024).

Laut E-Mail-Auskunft eines Experten zu Burundi, der aus Sicherheitsgründen lieber anonym bleiben möchte, sei die ethnische Zusammensetzung der Imbonerakure (der Jugendorganisation der Partei CNDD-FDD (Conseil national pour la défense de la démocratie – Forces de défense de la démocratie/Nationaler Rat für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie)) seines Wissens nach nicht wissenschaftlich erforscht worden, Quoten würden hier nicht gelten. Er könne jedoch mit annähernder Sicherheit angeben, dass fast 100 Prozent von ihnen Hutu seien (Experte zu Burundi, 25. November 2024).

Im Pro-Government Militias Guidebook wird mit Stand 2020 angegeben, dass die Mitglieder der Imbonerakure vowiegend den Hutu angehören würden (Pro-Government Militias Guidebook, Stand: 2020).

Einfluss ethnisch motivierter Konflikte (zwischen Hutu und Tutsi) auf das gesellschaftliche Leben

Laut E-Mail-Auskunft eines Experten zu Burundi, der aus Sicherheitsgründen lieber anonym bleiben möchte, seien sich Analyst·innen und Beobachter·innen einig, dass die politische und gesellschaftliche Relevanz der Ethnizität in Burundi seit dem Ende des Bürgerkriegs und den ersten Wahlen nach dem Konflikt im Jahr 2005 stark zurückgegangen sei. Wie Menschenrechtsorganisationen wie BHRI (Burundi Human Rights Initiative) und andere dokumentiert hätten, habe sich die Unterdrückung auf mutmaßliche Mitglieder der Oppositionspartei verlagert, insbesondere auf die CNL-Partei (Congrès national pour la liberté/Nationaler Kongress für die Freiheit), die ursprünglich auch eine bewaffnete Befreiungsbewegung der Hutu gewesen sei. Ein Autor habe jedoch einmal festgestellt: „Die ethnischen Dämonen schlafen, aber sie sind nicht tot.“ Die Ereignisse im Jahr 2015 (Krise um die dritte Amtszeit von Präsident Nkurunziza, Demonstrationen, ein gescheiterter Putschversuch) hätten gezeigt, dass die ethnische Frage sehr schnell wieder auf die Tagesordnung kommen könne. Darüber hinaus sei Burundi nun aktiv in der östlichen Demokratischen Republik Kongo (DRK) engagiert und kämpfe an der Seite der offiziellen Armee der DRK. Einer der Hauptgegner dort sei die M23-Bewegung, die bekanntermaßen von Ruanda (und seinen fest in der Hand der Tutsi befindlichen Sicherheitsinstitutionen) unterstützt werde. Der ethnische Faktor habe also eine „grenzüberschreitende“ Relevanz, die möglicherweise wieder auf Burundi überspringe (Experte zu Burundi, 25. November 2024).

Thierry Vircoulon schreibt in seiner E-Mail-Auskunft vom 25. November 2024, das ethnisch motivierte Konflikte nicht viel Einfluss auf das gesellschaftliche Leben hätten. Der Hauptkonflikt bestehe zwischen den Menschen, die für die Regierung seien, und den Aktivist·innen der Opposition („militants“) (Vircoulon, 25. November 2024).

Die International Crisis Group schreibt in einer im Juni 2024 veröffentlichten Prognose zu in den darauffolgenden drei bis sechs Monaten möglicherweise auftretenden Konflikten, dass Unzufriedenheit innerhalb der Sicherheitskräfte die Spannungen innerhalb der burundischen Elite verstärken und zu Rissen („cracks“) im politischen und sicherheitspolitischen Apparat führen könne. Dies könnte unter anderem zu einer Vertiefung der ethnischen Spaltung entlang der Hutu-Tutsi-Linie führen. Dies könnte politische Instabilität und Gewalt zur Folge haben (International Crisis Group, Juni 2024).

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) veröffentlicht im Oktober 2020 folgende Informationen im Rahmen seines Konfliktporträts von Burundi:

„Spätestens seit dem Konflikt um eine dritte Amtszeit 2015 unterdrückt das burundische Regime Opposition und Zivilgesellschaft. Der neue Präsident Ndayishimiye hat bisher keinen Kurswechsel vorgenommen. Anders als in den 1990er Jahren sind die aktuellen Auseinandersetzungen vor allem politischer und nicht ethnischer Natur. […]

Durch die in der Verfassung festgelegte Machtteilung wurde die Polarisierung zwischen Hutu und Tutsi in Politik und Alltag stark abgeschwächt. Doch Burundier begreifen sich nach wie vor als Hutu oder Tutsi. Politische und historische Ereignisse werden vor dem Hintergrund der ethnischen Zugehörigkeit bewertet. Eine unabhängige Aufarbeitung und Versöhnung gab es bisher nicht. Die von der Regierung eingesetzte Wahrheits- und Versöhnungskommission CVR (Truth and Reconciliation Commission, TRC; Commission Vérité et Réconciliation, CVR) erfüllt diese Funktion nicht. Stattdessen hat die CVR damit begonnen, Massengräber zu öffnen, bei denen es sich laut ihres Leiters um Opfer von Massakern an Hutu aus dem Jahr 1972 handelt. Diese auf Twitter dokumentierten und von großem Medienecho begleiteten Funde bergen die Gefahr, die Bevölkerung erneut zu polarisieren und zu traumatisieren.“ (BpB, 5. Oktober 2020)

Ältere Informationen zu dieser Frage finden Sie auch in folgender ACCORD-Anfragebeantwortung vom Juli 2023 unter der Teilfrage zur Diskriminierung zwischen den ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi:

·      ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Burundi: Welcher Gruppe werden Personen zugerechnet, die einer Mischehe zwischen Angehörigen der ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi entstammen?; Allgemeine Informationen zu Diskriminierung zwischen den ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi; Diskriminierung von Katholik·innen [a-12163-2], 6. Juli 2023
https://www.ecoi.net/de/dokument/2095287.html

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 4. Dezember 2024)

·      ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Burundi: Welcher Gruppe werden Personen zugerechnet, die einer Mischehe zwischen Angehörigen der ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi entstammen?; Allgemeine Informationen zu Diskriminierung zwischen den ethnischen Gruppen der Hutu und Tutsi; Diskriminierung von Katholik·innen [a-12163-2], 6. Juli 2023
https://www.ecoi.net/de/dokument/2095287.html

·      BpB – Bundeszentrale für politische Bildung: Burundi, 5. Oktober 2020
https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/212902/burundi/

·      ConstitutionNet: The review of constitutionalized ethnic quotas in Burundi: a turning point?, 4 September 2023
https://constitutionnet.org/news/review-constitutionalized-ethnic-quotas-burundi-turning-point

·      Experte zu Burundi: E-Mail-Auskunft, 25. November 2024

·      International Crisis Group: On the Horizon: June - November 2024; Burundi, Juni 2024
https://www.ecoi.net/en/file/local/2114557/on-the-horizon-june-2024_01_03.pdf

·      LBDH – Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka": Situation politico-ethnique dans les postes de responsabilité au sein des services publics au Burundi de la province à la commune, année 2021, 10. Februar 2021
https://ligue-iteka.bi/wp-content/uploads/2021/03/SITUATION_POLITICO-ETHNIQUE-FEVRIER-2021.pdf

·      Sentamba, E.: Burundi: Building Democracy on an "Ethnically" Divided Society, Journal of African Conflicts and Peace Studies, Volume 6, Issue 1, August 2024
https://digitalcommons.usf.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1264&context=jacaps

·      Site officiel de la Présidence de la République: Membres du Gouvernement, ohne Datum
https://presidence.gov.bi/gouvernement-2/membres-du-gouvernement/

·      Vircoulon, Thierry: E-Mail-Auskunft, 25. November 2024


 

Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen

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·      ConstitutionNet: The review of constitutionalized ethnic quotas in Burundi: a turning point?, 4 September 2023
https://constitutionnet.org/news/review-constitutionalized-ethnic-quotas-burundi-turning-point

The Burundian Senate has embarked on an assessment of the country’s ethnic quotas as mandated by the 2018 Constitution. These quotas, a pivotal aspect of the power-sharing framework established by the 2000 Arusha Agreement, ensure representation of Hutu and Tutsi in all governmental roles and institutions. Despite fostering multi-ethnic parties, the quotas have not prevented the ruling party from consolidating power. […]

The previous 2005 Constitution completed, formalised, and ‘sanctified’ the ethnic quotas enshrined in the 2000 Arusha Agreement, a key step to ending the Burundian Civil War. The adoption of this constitution opened a window of opportunity to put an end to decades of inter-ethnic violence that had beset the two main ethnic categories, Hutu and Tutsi, respectively representing 85 per cent and 14 per cent of the population. The resulting constitutionalized ethnic quota system was complex and multi-layered. The government was composed of 60 per cent Hutu and 40 per cent Tutsi, with the president assisted by two vice-presidents coming from different ethnic and party backgrounds. The seats in the lower chamber of the parliament (National Assembly) were distributed following the formula of 60 per cent Hutu, 40 per cent Tutsi, and three Members of Parliament (MPs) from the smaller Twa ethnic category. […]

The new constitution, adopted by referendum in 2018 under the initiative of then-President Pierre Nkurunziza, introduced notable changes. Most importantly, the new constitution eliminated the requirements for a ‘national unity’ government (former Article 129) and brought about a shift from a presidential to a semi-presidential system. One of the two vice-presidents was replaced by a prime minister, without party or ethnic affiliation restriction. The vice-president (from a different ethnic and party background than the president) was preserved, but the role was reduced to ceremonial functions. Moreover, the 2018 Constitution removed the requirement of having a qualified majority to adopt ordinary laws, which previously provided some veto powers to minority groups. While this constitution opened the possibility for President Nkurunziza to extend his rule with two additional terms, he eventually stepped down in 2020 before his sudden death from a suspected case of Covid-19. The CNDD-FDD [Conseil national pour la défense de la démocratie – Forces pour la défense de la démocratie] candidate, Évariste Ndayishimiye, won the presidential election the same year. […]

Besides the above-mentioned changes, ethnic quotas in the government, legislature, and security forces were otherwise left largely untouched, and have even been extended to the judiciary. However, the new constitution mandated the Senate to evaluate the pertinence of maintaining ethnic quotas, which had always been conceived of as a transitional device. In practice, the evaluation consists of a series of stakeholder consultation meetings organized by the Senate in every province of the country, which will form the basis of a report to be delivered by the Senate to the Government within two years.” (ConstitutionNet, 4 September 2023)

Die International Crisis Group, gegründet 1995 und ansässig in Brüssel, ist eine transnationale, unabhängige Nonprofit-Organisation, die durch feldbasierte Analysen und Fürsprache auf hoher Ebene daran arbeitet, tödliche Konflikte zu vermeiden, mildern oder zu lösen.

·      International Crisis Group: On the Horizon: June - November 2024; Burundi, Juni 2024
https://www.ecoi.net/en/file/local/2114557/on-the-horizon-june-2024_01_03.pdf

„Dissatisfaction within the security forces might increase strains among the Burundian elite and open cracks within the political and security apparatus, including but not limited to widening ethnic divides along Hutu-Tutsi lines, fuelling political instability and violence.“ (International Crisis Group, Juni 2024)

Die Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka" (LBDH) ist eine 1991 gegründete burundische Menschenrechtsorganisation.

·      LBDH – Ligue Burundaise des Droits de l’Homme "Iteka": Situation politico-ethnique dans les postes de responsabilité au sein des services publics au Burundi de la province à la commune, année 2021, 10. Februar 2021
https://ligue-iteka.bi/wp-content/uploads/2021/03/SITUATION_POLITICO-ETHNIQUE-FEVRIER-2021.pdf

„Il convient de signaler que tout comme à l’époque de l’accession du parti Sahwanya-FRODEBU au pouvoir en 1993 où une purge systématique au sein des services publics avait eu lieu sous le slogan ‘Gususurutsa’, le même phénomène a été observé sous le pouvoir du parti CNDD-FDD. Ainsi, la Ligue Iteka, dans sa mission d’informer pour alerter la communauté tant nationale qu’internationale, a mené une enquête au niveau des postes de responsabilité de la province à la commune surtout dans les services publics tels que la santé, l’éducation, la justice, l’administration territoriale, les autorités provinciales des corps de défense et de sécurité ainsi que l’administration provinciale de l’agriculture et de l’élevage. Concernant l’appartenance politique, sur 1309 cadres de l’Etat recensés, 1227 sont des membres du parti CNDD-FDD tandis que 10 sont du parti UPRONA et 1 du parti CNL. Pour les corps de défense et de sécurité, sur 58 cadres recensés, 7 sont de la composante sociale Tutsi et 51 sont de la composante sociale Hutu. Néanmoins, tous ces équilibres établis par la constitution ainsi que les Accords d’Arusha et étant le gage de la stabilité politique au Burundi en vue de lutter contre toute forme d’exclusion sont aujourd’hui mis à mal par le régime en place et le parti CNDD-FDD.“ (LBDH, 9. Februar 2021, S. 3)

Pro-Government Militias Guidebook ist eine Übersicht regierungsfreundlicher Milizen weltweit zwischen 1981 und 2014, zusammengestellt unter der Forschungsleitung von Sabine Carey von der Universität Mannheim:

·      Pro-Government Militias Guidebook: Imbonerakure (Burundi), Stand: 2020
https://militias-guidebook.com/pgag/483/

„Many members of the militia stem from the youth wing of the ruling party CNDD-FDD rendering their political affiliation as a source of motivation to join the group. They are mainly from the Hutu ethnic group and include former rebel combatants from the Burundian civil war.“ (Pro-Government Militias Guidebook, Stand: 2020)

Elias Sentamba ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität von Burundi.

·      Sentamba, E.: Burundi: Building Democracy on an "Ethnically" Divided Society, Journal of African Conflicts and Peace Studies, Volume 6, Issue 1, August 2024
https://digitalcommons.usf.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1264&context=jacaps

„The Government comprises no more than 60% Hutu ministers and no more than 40% Tutsi ministers. At least 30% of the ministers must be women (Art. 129 of the 2005 Constitution and art. 128 of the 2018 Constitution). The ministers responsible for defence and security must be of different ethnic communities (2005 constitution, art. 130 and 2018 constitution, art. 135). It should be noted that the current government includes a woman from the Twa ethnic group in charge of the Ministry of National Solidarity, Social Affairs, Human Rights and Gender.” (Sentamba, August 2024, S. 12)