Anfragebeantwortung zum Iran: Informationen zu den Mandäer·innen oder Sabäer·innen (rechtlicher Status; Diskriminierung, Bedrohung, Repressalien; sozio-ökonomische Lage; Glaubenspraxis) [a-11925]

10. August 2022

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 

Zahlen und Siedlungsgebiete 

Rechtlicher Status 

Konfrontation mit Diskriminierung, Repressalien oder Bedrohungen und sozioökonomische Lage 

Glaubenspraxis 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 10. August 2022) 

Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen 

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Zahlen und Siedlungsgebiete

Zum Anteil religiöser Minderheitsgruppen an der Gesamtbevölkerung im Allgemeinen und jenem der Mandäer·innen im Besonderen machen unterschiedliche Quellen abweichende Angaben: In ihrer Doktorarbeit zur Rechtsstellung religiöser Minderheiten im Iran mit Stand November 2019 schreibt Sevil Hosseini etwa, dass 99% der 81,8 Millionen Einwohner·innen des Iran Muslim·innen seien (siehe dazu auch USDOS, 2. Juni 2022, Section 1). Mandäer·innen würden gemäß Hosseini mit etwa 5.000 bis 10.000 Angehörigen, die in der Provinz Chuzestan leben, 0,01% der iranischen Bevölkerung ausmachen (Hosseini, 2020, S. 142 – 143). Laut einem Artikel der Deutschen Welle (DW) vom Februar 2020 würden religiöse Minderheiten indessen bis zu drei Prozent der gesamten Bevölkerung ausmachen. Laut DW würden sich darunter etwa 100.000 Mandäer·innen befinden (DW, 5. Februar 2020), während die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einem undatierten Webseiteneintrag die Anzahl der Mandäer·innen weltweit auf etwa 100.000 Personen schätzt (GfbV, ohne Datum; siehe auch IJ, 2020, Bild 39). Unter Bezugnahme auf offizielle Medien berichtet USDOS im Jahresbericht zu Religionsfreiheit für das Jahr 2021, es würden etwa 14.000 Mandäer·innen im Iran leben (USDOS, 2. Juni 2022, Section 1), während im Vorgängerbericht für das Jahr 2019 unter Bezugnahme auf eine NGO erläutert wird, es würden 5.000 bis 10.000 Mandäer·innen im Iran leben (USDOS, 10. Juni 2020, Section 1; siehe auch MRG, 13. März 2018, S. 10). Anderen Quellen zufolge belaufe sich die Zahl der Mandäer·innen im Iran auf 7.000 bis 20.000 Personen (IJ, 2020, Bild 39; Hajebrahimi, 2017, S. 68). Ein von Al-Jazeera im Juli 2022 zitierter mandäischer Prediger habe auf Grundlage von ihm zur Verfügung stehender Statistiken geschätzt, dass im Lauf der der Berichterstattung vorangegangenen 15 Jahre etwa 15.000 von 30.000 Mandäer·innen in der Provinz Chuzestan das Land verlassen hätten (Al-Jazeera, 20. Juli 2022). Ein im März 2021von IranWire[1] gegründeter Online-Atlas zu Minderheitenreligionen im Iran schätzt in einem Eintrag zu Mandäer·innen deren Zahl im gesamten Land auf 20.000 (Atlas der Minderheiten im Iran, ohne Datum).

Die meisten Mandäer·innen im Iran würden in der Provinz Chuzestan nahe der irakischen Grenze leben (MRG, 13. März 2018, S. 10; Hosseini, 2020, S. 188; Atlas der Minderheiten im Iran, ohne Datum). Mandäer·innen würden in einigen Städten entlang iranischer Flüsse leben. Die Stadt Ahvaz stelle das spirituelle Zentrum der Mandäer·innen dar, da sich dort die weltweit wichtigste Andachtsstätte der Mandäer·innen und die Grabstätte eines bedeutenden spirituellen Anführers befinde (Al-Jazeera, 20. Juli 2022). Mandäer·innen würden laut dem Atlas der Minderheiten im Iran auch in den Städten Abadan, Chorramschahr, Sarbandar, Mahschahr, Sosangard, Bostan, Hoizeh, Dezful und Schuschtar leben. Eine kleine Zahl lebe auch in anderen Städten wie Isfahan, Teheran, Schiraz, Karadsch oder Yazd (Atlas der Minderheiten im Iran, ohne Datum).

Rechtlicher Status

Mehreren Quellen zufolge würden im Iran neben dem Islam das Christentum, das Judentum und der Zoroastrismus als offizielle Religionen anerkannt (DW, 5. Februar 2020; BIC, August 2020, S. 2; MRG, 13. März 2018, S. 4). Artikel 12 der Verfassung des Iran lege fest, dass der Islam die Staatsreligion ist und Artikel 13 erkenne nur diese drei genannten Religionen gesetzlich als Minderheitenreligionen an (BIC, August 2020, S. 2; siehe auch MRG, 13. März 2018, S. 24; Hosseini, 2020, S. 33).

Laut einem Artikel des Iran Human Rights Documentation Center (IHRDC) vom August 2021 würden christliche Konvertit·innen und andere kleinere Religionsgemeinschaften, darunter die Mandäer·innen, als nicht-anerkannte, religiöse Minderheiten gelten (IHRDC, August 2021, S. 3; siehe auch IranWire, 12. Oktober 2020; MRG, 13. März 2018, S. 24). Diese nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften würden weder einen offiziellen Status noch offiziellen Schutz genießen (siehe auch BIC, August 2020, S. 2; MRG, 13. März 2018, S. 26) und seien laut DW und BIC Diskriminierung ausgesetzt (DW, 5. Februar 2020; BIC, August 2020, S. 2). Sevil Hosseini schreibt in ihrer Doktorarbeit aus dem Jahr 2020, religiöse Minderheitengruppen wie „die persischen Juden, die persischen Christen der armenischen und assyrischen Kirche und die Mandäer“ würden im Iran geduldet, „soweit von diesen keine Gefahr für den islamischen Staat ausgeht“ (Hosseini, 2020, S. 199).

Nur Anhänger·innen der vier gesetzlich anerkannten Glaubensrichtungen sei es möglich, „die religiöse Bildung und Erziehung sowie Personalstatutangelegenheiten (‚ahvāl-e šakhsīye‘) nach ihrer Rechtsschule bzw. Glaubensrichtung selbst [zu] regeln“. Die Ausübung der religiösen Pflichten habe für die offiziell anerkannten religiösen Minderheiten jedoch „im Rahmen des Gesetzes“ zu erfolgen (Hosseini, 2020, S. 33), während „sonstigen Religionsgruppierungen, wie den […] Mandäern […] nach islamisch-iranischen Recht kein religiöses Selbstbestimmungsrecht zugestanden“ werde (Hosseini, 2020, S. 34, 401-403). Sie schildert weiters:

„In den Bereichen Glaubensausübung, Eheschließung, Scheidung, Erbschaft, Testament und Erziehung sind ihre Glaubensgrundsätze vom Iran offiziell nicht anerkannt und es gelten für sie [die sonstigen Religionsgruppierungen] vollumfänglich die iranischen Gesetze, wie sie vom Parlament unter Würdigung der ğafari Rechtsschule der Zwölferschiiten verabschiedet worden sind. Damit haben sich die Bahai, Mandäer und Yeziden im Fall von gerichtlichen Streitigkeiten untereinander grundsätzlich den bestehenden Gesetzen zu unterwerfen. Obwohl diese oftmals nicht mit ihren Glaubensgrundsätzen übereinstimmen, sind entsprechende Urteile unter Wahrung der islamischen Gerechtigkeit für die Bahai, Mandäer und Yeziden rechtlich bindend. Einzig den Angehörigen der Mandäer werden bestimmte Rechte in zivilrechtlichen Angelegenheiten zugebilligt, die es ihnen ermöglicht, sich nach ihren religiösen Werten zu verhalten.“ (Hosseini, 2020, S. 401-403)

Unter Bezugnahme auf eine Publikation aus dem Jahr 2012 berichtet Hosseini weiters, den Mandäer·innen würde im Unterscheid zu den Bahai und den Yazid·innen offiziell die Verwaltung eines eigenen Standesamtes sowie einer Schlichtungsstelle für privatrechtliche Fragen (siehe dazu auch Al-Jazeera, 20. Juli 2022) und die Führung eines Kindergartens und zweier mandäischer Friedhöfe in der Stadt Ahvaz in der Provinz Chuzestan zugestanden (Hosseini, 2020, S. 406). In Ahvaz existiere zudem ein mandäischer Verband, der für den religiösen Unterricht der Kinder zuständig sei, so Al-Jazeera unter Bezugnahme auf die mandäische Zeitschrift Beit Manda, die mit der Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung in Ahvaz veröffentlicht werde (Al-Jazeera, 20. Juli 2022). Auch die iranische Wissenschaftlerin Hajebrahimi Tahereh nennt in einer wissenschaftlichen Publikation aus dem Jahr 2017 einen mandäischen Verband in der Stadt Ahvaz, „dessen Mitglieder von Mandäern gewählt werden. Dieser Verband beschäftigt sich mit sozialen und juristischen Tätigkeiten, sowie mit der religiösen Erziehung und mit der Veröffentlichung von Zeitschriften des Verbandes“ (Hajebrahimi, 2017, S. 68-69; siehe auch Atlas der Minderheiten im Iran, ohne Datum).

Konfrontation mit Diskriminierung, Repressalien oder Bedrohungen und sozioökonomische Lage

USDOS zufolge habe der Atlantic Council im September 2021 berichtet, dass Mandäer·innen Hassrede und Diskriminierung ausgesetzt seien. Einem vom Atlantic Council interviewten Mitglied der Gemeinschaft zufolge sei es nicht möglich, Kindern einen mandäischen Namen zu geben. Zu groß sei die Angst vor einem staatlichen Verhör („because the state has always instilled a great fear of being interrogated in us”). Mandäer·innen sei es nicht erlaubt, für staatliche Institutionen zu arbeiten (siehe dazu auch IranWire, 12. August 2021). Es sei weiters berichtet worden, dass Mandäer·innen oft als „Ungläubige und unreine Muslim·innen in den Moscheen“ bezeichnet würden (USDOS, 2. Juni 2022, Section 2). Anhänger·innen nicht-anerkannter Religionen würden manchmal als nadschis (unrein) bezeichnet (IranWire, 12. Oktober 2020; siehe auch BIC, August 2020, S. 2). Anhänger·innen der drei gesetzlich anerkannten Minderheitenreligionen seien Verurteilungen ausgesetzt, wenn sie beschuldigt würden, gegen islamische Prinzipien zu verstoßen, berichtet die Bahá’í International Community (BIC) im August 2020. Anhänger·innen gesetzlich nicht-anerkannter Religionen seien Diskriminierung, willkürlichen Verhaftungen, Verhören sowie Einschränkungen in den Bereichen Bildung und Wirtschaft ausgesetzt (BIC, August 2020, S. 2). Im August 2021 berichtet IranWire, der iranische Staat betone, dass er darum bemüht sei, die Diskriminierung von Mandäer·innen zu reduzieren, indem öffentliche Aufklärungskampagnen durchgeführt würden und den Mandäer·innen erlaubt würde, als nicht offiziell anerkannte religiöse Minderheit zumindest einige Teile ihres Glaubens zu praktizieren (IranWire, 12. August 2021).

Mehrere Quellen berichten, dass das Formular zur Ausstellung eines Personalausweises Anfang des Jahres 2020 Änderungen unterzogen worden sei. Während es bislang bei der verpflichtenden Angabe der Religion ein Feld gegeben habe, welches den Eintrag „andere (Religion)“ umfasst habe, sei dieses Feld nun eliminiert worden. Antragsteller·innen sei es nun nur mehr möglich, eine der vier offiziell anerkannten Religionen zu wählen. Der Personalausweis sei jedoch für die Beantragung staatlicher Leistungen, für Bankangelegenheiten und weitere Belange, gemäß USDOS sogar für den öffentlichen Verkehr (USDOS, 2. Juni 2022, Section 2), notwendig. Dadurch würden sich Angehörige nicht anerkannter Religionsgemeinschaften gezwungen sehen, eine andere Religion als die ihrige anzugeben oder den Ausweis nicht zu beantragen (DW, 5. Februar 2020; USDOS, 2. Juni 2022, Section 2).

Mitgliedern der mandäischen Gemeinde zufolge würden Behörden Mandäer·innen die Erlaubnis verweigern, religiöse Zeremonien öffentlich abzuhalten und ihnen Bauerlaubnisse für Andachtsstätten verweigern (USDOS, 2. Juni 2022, Section 2; USDOS, 12. Mai 2021, Section 2; siehe auch MRG, 13. März 2018, S. 26). Laut dem Bericht der BIC würden Andachtsstätten und andere öffentliche Versammlungsstätten anerkannter und nicht-anerkannter Religionen vom Ministerium für Kultur und Islamische Führung (Ministry of Culture and Islamic Guidance) überwacht. Vereinzelt seien auch gewaltsame Angriffe auf Andachtsstätten zu Gebetszeiten und bei sozialen Veranstaltungen erfolgt (BIC, August 2020, S. 2). In seinem Bericht zu Religionsfreiheit für das Jahr 2020 schreibt USDOS unter Bezugnahme auf einen Anhänger der mandäischen Gemeinschaft in Ahvaz, dieser sei in den vorangegangenen Jahren Zeuge der Zerstörung von 13 Gebäuden der mandäischen Gemeinschaft geworden (USDOS, 12. Mai 2021, Section 3). Einem IranWire-Artikel zufolge sei im August 2021 eine Reihe mandäischer Gräber in Ahvaz geschändet worden. Einige Jahre zuvor seien die Gräber einer Familie auf dem mandäischen Friedhof geschändet worden (IranWire, 12. August 2021).

Laut einem Bericht der US Commission on International Religious Freedom (USCIRF) vom August 2021 würden in die Türkei[2] geflüchtete Mandäer·innen vom Iran stark unter Druck gesetzt. Wie auch Angehörige weiterer religiöser Minderheiten seien sie dort anhaltender Schikane sowie Bedrohungen durch die Iranische Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guards Corps, IRGC) ausgesetzt (USCIRF, August 2021, S. 4).

Der Zugang zu Bildungseinrichtungen und staatlicher Anstellung sei Angehörigen religiöser Gruppen, wie den Mandäer·innen, nur möglich, wenn sie sich als Angehörige einer anerkannten Religion deklarieren würden, so USDOS. Mandäer·innen sei es nicht erlaubt, für staatliche Institutionen zu arbeiten (siehe dazu auch IranWire, 12. August 2021) und der Staat verweigere ihnen „unter diversen Vorwänden“ die Erlaubnis als Selbstständige zu arbeiten. In manchen Fällen seien Unternehmen von Mandäer·innen vom Staat geschlossen worden (USDOS, 2. Juni 2022, Section 2). Laut Hajebrahimi seien Mandäer·innen im Iran als nicht-anerkannte religiöse Minderheit „genötigt“, überwiegend technische Berufe auszuüben: „Sie arbeiten größtenteils als Gold- und Silberschmiede. Gold- und Silberschmiedekunst und die Malerei auf Gold werden in Ahwaz fast vollständig von mandäischen Künstlern ausgeübt“ (Hajebrahimi, 2017, S. 68). Die staatliche IRIB News Agency nennt in einem Artikel vom Juli 2022 auch den Bootsbau als eine der Hauptbeschäftigungen der Mandäer·innen im Iran (IRIB News Agency, 16. Juli 2022). Weitere Beschäftigungsfelder seien Schiffsbau, Fischerei und Landwirtschaft (Atlas der Minderheiten im Iran, ohne Datum). Unter Bezugnahme auf einen Mandäer aus Bandar-e Mahshahr in der Provinz Chuzestan berichtet IranWire von regelmäßiger Schikane von mandäischen Goldschmieden durch Behörden. Polizeibeamte hätten ihm zufolge Bestechungsgelder von ihnen verlangt. Einem anderen mandäischen Einwohner aus Bandar-e Mahshahr zufolge seien mandäische Goldschmiede von der Polizei beschuldigt worden, mit Golddieben zusammenzuarbeiten. Unter diesen Vorwänden hätten manche Beamte, die Besitzer solcher Läden festgenommen und sie nach Zahlung einer gewissen Summe wieder freigelassen. Dies sei laut dem Einwohner zwischen 2018 und 2020 so häufig vorgekommen, dass die mandäischen Goldschmiede der Stadt sich mit einem Brief an die Provinzverwaltung gewandt hätten (IranWire, 12. Oktober 2020).

Mandäer·innen sei es laut IranWire nicht möglich, eine Universität zu besuchen, wenn sie offen bekunden, dass sie Mandäer·innen sind (IranWire, 12. Oktober 2020; IranWire, 12. August 2021). Im März 2018 berichtete MRG, dass Mandäer·innen und andere nicht-anerkannte religiöse Minderheiten sich als Christ·innen oder Muslim·innen deklarieren müssten, um Zugang zu höherer Bildung zu erlangen, so MRG. Angehörige von Minderheiten seien von höheren Bildungseinrichtungen ausgeschlossen worden, nachdem deren Religionszugehörigkeit bekanntgeworden sei (MRG, 13. März 2018, S. 31-32). Hosseini schildert in ihrer Doktorarbeit hinsichtlich des Zugangs zu Universitäten für Mandäer·innen und allgemein für religiöse Minderheiten:

„Beim Zulassungsverfahren zu Universitäten bzw. Hochschulen hat jeder Bewerber auf den Zulassungsformularen seine Religionszugehörigkeit anzugeben, wobei zwischen dem muslimischen Glauben, dem Christentum, dem Judentum, dem Zoroastrismus und einem Feld für ‚Andere‘ unterschieden wird. In vielen Fällen werden Angehörige nicht offiziell anerkannter religiöser Minderheiten zur Universität nicht zugelassen bzw. erfolgt vor allem im Fall von Angehörigen der Bahai, eine Immatrikulation als Muslime gegen ihren Willen. In anderen Fällen verhinderten elektronische Systemfehler eine Einschreibung oder entschieden sich Bewerber ihre religiöse Zugehörigkeit zu verheimlichen, um eine Immatrikulation zu erreichen. Auch von Angehörigen der Mandäer wird berichtet, dass diesen der Zugang zu Universitäten und zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst verwehrt wird, soweit diese nicht in den Fragebögen für Bewerber ankreuzen, dass sie sich selbst als Muslime sehen. Insgesamt ist der Besuch von Universitäten für die Bahai, Mandäer und Yeziden heutzutage zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, viele sehen sich jedoch starken Einschränkungen ausgesetzt, so dass die Mehrheit von ihnen ohne universitäre Ausbildung bleibt.“ (Hosseini, 2020, S. 409 - 411)

Gesetzlich nicht-anerkannten religiösen Minderheiten sei es nicht erlaubt, private Schulen zu führen. Kindern dieser Minderheiten sei es nicht möglich, sich vom islamischen Religionsunterricht zu befreien, so Hosseini:

„Vielmehr sind die Kinder der Bahai, Mandäern und Yeziden verpflichtet am islamischen Religionsunterricht teilzunehmen. Die iranischen Lehrkräfte vermitteln diesen in unterschiedlicher Ausprägung und ohne Einverständnis der Eltern die Vorteile des Islam. Diese bestehen beispielsweise im Zugang zu besseren Schulen und Universitäten sowie in finanzieller Starthilfe im Fall einer Heirat.“ (Hosseini, 2020, S. 409 - 411)

IranWire berichtet in einem Artikel vom Juli 2021, dass religiöse Minderheiten im Iran Schwierigkeiten in Bezug auf Eigentum und Vermögen hätten. Bürger·innen, die einer religiösen Minderheit angehören würden, hätten bei rechtlichen Problemen keine Garantie, dass sie ihr Eigentum wiedererlangen oder dass man sie dafür kompensiere. In diesem Zusammenhang schildert IranWire den Fall eines in der Stadt Ahvaz lebenden Mandäers. Das Haus seiner Großeltern sei von der Stadt Ahvaz widerrechtlich angeeignet worden. Die Stadtverwaltung habe sich einige Grundstücke von Mandäer·innen in der Gegend angeeignet und die Besitzer·innen hätten keine Erlaubnis, die Besitztümer zu renovieren oder zu verkaufen. Die Stadtverwaltung wolle das Land selbst auch nicht kaufen oder biete sehr niedrige Preise dafür an (IranWire, 12. Juli 2021).

In einem Artikel der Wochenzeitung Falter vom April 2018 wird unter Bezugnahme auf eine aus dem Iran geflüchtete Mandäerin berichtet, dass viele Mandäer·innen den Iran verlassen würden, da sie im Iran Unterdrückung, Schikane und Diskriminierung ausgesetzt seien. Sie selbst habe „Erniedrigungen in der Schule, bei der Jobsuche, auf der Straße“ erlebt (Falter, 4. April 2018). Ein von Al-Jazeera im Juli 2022 zitierter mandäischer Prediger führe die hohe Rate der Mandäer·innen, die den Iran verlassen, auf einen Wassermangel in den Flüssen zurück sowie auf Marginalisierung, Arbeitslosigkeit, den fehlenden Zugang zu staatlicher Anstellung und soziale Unterdrückung. Dem Prediger zufolge gebe es Iraner·innen, die Mandäer·innen keinen Respekt entgegenbringen würden und sie abfällig bezeichnen würden. Dies habe zu einer verstärkten Abwanderung der Mandäer·innen aus dem Iran geführt. In Ahvaz habe sich jedoch die Einstellung der Menschen gegenüber den Mandäer·innen in den vergangenen Jahren sehr verändert und die Beziehung zwischen Muslim·innen und Mandäer·innen habe sich laut dem Priester gebessert. Nachdem Informations- und Aufklärungskampagnen über Mandäer·innen stattgefunden hätten, seien die Bewohner·innen von Ahvaz in den letzten Jahren daran interessiert, an den Feierlichkeiten der Mandäer·innen teilzunehmen und sie zu Festtagen zuhause zu besuchen und zu beglückwünschen (Al-Jazeera, 20. Juli 2022).

Glaubenspraxis

Wichtig sei den Mandäer·innen im Iran laut MRG die Nähe zum Fluss Karun, da dies für die Durchführung ihrer Taufrituale bedeutend sei (MRG, 13. März 2018, S. 10). In einem Artikel der staatlichen IRIB News Agency vom Juli 2022 wird im Zusammenhang mit den Taufritualen der Mandäer·innen auch der Fluss Karche in der Provinz Chuzestan erwähnt. Die zunehmende Austrocknung der beiden Flüsse habe die Rituale der Mandäer·innen beeinflusst, so der Artikel (IRIB News Agency, 16. Juli 2022). In einer Bilderreihe des Iran Journal aus dem Jahr 2020 sind vier weiß bekleidete Menschen zu sehen, die paarweise in einem Gewässer stehen und den Kopf einer jeweils zweiten Person mit Wasser beträufeln. In der Fotobeschreibung steht, dass Mandäer·innen im Südwesten des Iran am 18. Mai 2020 die Geburt von Johannes dem Täufer gefeiert hätten. Weiters wird geschildert: „Die Zeremonie wurde wegen der Corona-Einschränkungen nur von Priestern und ohne Gläubige durchgeführt(IJ, 2020, Bild 39). In einem arabischen Artikel vom 20. Juli 2022 beschreibt Al-Jazeera die Neujahrsfeierlichkeiten, welche nach mandäischem Kalender in der Stadt Ahvaz im Südwesten des Iran am 18. Juli 2022 stattgefunden hätten. Das Neujahrsfest Dahwa Raba sei das erste Fest des Jahres und das größte. Vor dem Beginn der eigentlichen Feierlichkeiten würden Mandäer·innen ihre Unterkünfte reinigen (IRIB News Agency, 16. Juli 2022) und es fänden Taufrituale im Fluss Karun statt. Diese Rituale würden am Morgen des Geburtstages von Adam und Eva beginnen. Zunächst würde ein mandäischer Priester ein Gebet aussprechen, bevor die Darabischah, eine mandäische Flagge in der Nähe des Flusses Karun errichtet werde, womit der Beginn der Taufzeremonien im Fluss eingeläutet werde. Für die Taufe würden sich Mandäer·innen in weißes Baumwollgewand kleiden. Nach den Taufzeremonien würde der Rückzug in die rituelle Abgeschiedenheit beginnen, welche Karsa genannt werde und 36 Stunden andauere. Diese Zeit, in der das eigene Zuhause nicht verlassen werde, würden Mandäer·innen der Lektüre religiöser Bücher und dem Gebet widmen, zitiert Al-Jazeera einen mandäischen Prediger. Dem Prediger zufolge seien mandäische Rituale im Iran nie verboten worden und Mandäer·innen sei es möglich, ihren Ritualen und Traditionen in den mandäischen Andachtsstätten und im Fluss Karun völlig frei nachzugehen. Die Taufe sei für Mandäer·innen ein bedeutendes Element ihres Glaubens. In Begleitung des Predigers seien die Mandäer·innen einzeln ins fließende Wasser gestiegen und hätten Ausschnitte aus ihrem heiligen Buch, der Kinza Raba vorgetragen. Der Wasserknappheit in den letzten Jahren seien die Mandäer·innen begegnet, indem sie Becken in Privathäusern und Andachtsstätten errichtet hätten, die mit fließendem Wasser aus der privaten Wasserversorgung befüllt worden seien, so der Prediger (Al-Jazeera, 20. Juli 2022). Hajebrahimi schreibt in ihrem Artikel zu den Bräuchen und der Taufe der Mandäer·innen im Iran Folgendes:

„Der heiligste Ort für die Mandäer ist der Ort, an dem Wasser fließt. Die Kultstätte oder der Tempel der Mandäer heißt ›Mandi‹ und muss an einem Fluss gelegen sein, damit die religiösen Bräuche ausgeübt werden können. Der Fluss ist die Gebetsnische des Mandäers; er betet dort. Das wichtigste Ritual der Mandäer ist die Taufe, die am Sonntag, der ein heiliger Tag ist, durch den Geistlichen durchgeführt wird. […] An Sonntagen lassen sich die Mandäer [im Fluss] Karoun taufen. Ihre Gebetsnische ist nach Norden ausgerichtet. Dreimal am Tag verrichten sie das Gebet. Es gibt Eheschließung, aber keine Scheidung. Bei der Taufe der Braut und des Bräutigams vor der Ehe bringt der Geistliche die Köpfe des Paares dreimal zueinander, als Symbol einer geistlichen Verbindung. Sie fasten 34 Tage im Jahr. Für diejenigen, die nach der Arche Noah am Leben geblieben sind, kochen sie ein geweihtes Gericht mit Linsen. Der Geistliche hat bei der Taufe einen Stock aus dem Olivenbaum in der Hand. Jeden Sonntag kleiden sich die Getauften und derjenige, der tauft in einer besonderen Kleidung, der ›Rasteh‹, die weiß ist, und aus Baumwolle besteht und sich aus fünf Teilen zusammensetzt: Hose, Hemd, Turban, Gürtel und Schal. Alle Teile sind schlicht genäht. Der Geistliche geht ins Wasser, nach ihm setzt sich derjenige, der getauft werden muss, ins Wasser. Inzwischen wird ein Vers, ›Buthe‹, aus dem Buch Genza Rabba vorgelesen und man lässt Wasser auf den Kopf des zu Taufenden fließen. Kommt der Getaufte aus dem Wasser, dann setzt er sich auf einen Stuhl, und der Geistliche liest wieder aus dem Buch Genza Rabba vor. Dann liest der Getaufte ein Gebet zur Buße und Schutz, verzehrt Brot und trinkt heiliges Wasser. Die Taufe dauert etwa 30 Minuten.“ (Hajebrahimi, 2017, S. 66)

Ältere Informationen zu den Mandäer·innen im Iran finden Sie in folgenden ACCORD-Anfragebeantwortungen:

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: a-4273 (ACC-IRN-4273), 4. Mai 2005
https://www.ecoi.net/de/dokument/1106833.html

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: a-5946 (ACC-IRN-5946), 4. März 2008
https://www.ecoi.net/de/dokument/1009284.html


 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 10. August 2022)

·      Al-Jazeera: بالصور- احتفلوا بعيدهم الكبير.. ماذا تعرف عن الصابئة المندائيين جنوبي إيران؟ [In Bildern: Feier des größten Festtags – Was Wissen Sie über Sabäer/Mandäer im Süden des Iran?], 20. Juli 2022
https://www.aljazeera.net/news/politics/2022/7/20/%D8%A7%D8%AD%D8%AA%D9%81%D9%84%D9%88%D8%A7-%D8%A8%D8%B9%D9%8A%D8%AF%D9%87%D9%85-%D8%A7%D9%84%D9%83%D8%A8%D9%8A%D8%B1-%D9%85%D8%A7%D8%B0%D8%A7-%D8%AA%D8%B9%D8%B1%D9%81-%D8%B9%D9%86

·      Atlas der Minderheiten im Iran: Die Mandäer·innen im Iran [مندایی‌های ایران], ohne Datum
https://adyan-iran.com/1399/09/25/manda/

·      BIC – Bahá’í International Community: The compliance of the Islamic Republic of Iran with the International Covenant on Civil and Political Rights as concerns the situation of the Bahá'ís, August 2020
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared Documents/IRN/INT_CCPR_ICS_IRN_42986_E.pdf

·      DW – Deutsche Welle: Neue Schikane gegen religiöse Minderheiten im Iran, 5. Februar 2020
https://www.dw.com/de/neue-schikane-gegen-religi%C3%B6se-minderheiten-im-iran/a-52266528

·      Falter: GESTRANDET; Donald Trumps Einreiseverbot für Muslime trifft ausgerechnet Angehörige religiöser Minderheiten, die aus dem Iran flüchten. 100 von ihnen sitzen in Wien fest und fürchten die Abschiebung, 4. April 2018 (verfügbar auf Factiva)

·      GfbV – Gesellschaft für bedrohte Völker: Mandäer, ohne Datum
https://www.gfbv.de/de/informieren/laender-regionen-und-voelker/voelker/mandaeer/

·      Hajebrahimi, Tahereh: Die Lehre der Mandäer im Iran. In: Spektrum Iran, 30. Jg./Nr. 3, 2017, S. 59-69
http://spektrum.irankultur.com/wp-content/uploads/2017/10/Die-Lehre-der-Mand%C3%A4er-im-Iran1.pdf

·      Hosseini, Sevil: Die Rechtsstellung religiöser Minderheiten im Iran. Nomos Verlagsgesellschaft, 2020 (verfügbar auf https://www.nomos-elibrary.de/)

·      IHRDC – Iran Human Rights Documentation Center: Living in the Shadows of Oppression: The Situation of Christian Converts in Iran, August 2021
https://iranhrdc.org/download/1000014141/

·      IJ – Iran Journal: Bilder aus dem Iran – Das Fest der Mandäer, 2020,
https://iranjournal.org/bilder-aus-iran-galerie/nggallery/newsletter/image/mandaer-iran/

·      IranWire: Mandaean Goldsmiths Complain of Discrimination and Ransom Demands, 12. Oktober 2020
https://iranwire.com/en/features/67783

·      IranWire: Atlas: The Launch of IranWire’s Website Dedicated to Religious Minorities, 12. März 2021
https://iranwire.com/en/features/69159

·      IranWire: Blood money, Inheritance and Property: Religious Discrimination in Iranian Law, 12. Juli 2021
https://iranwire.com/en/features/69909

·      IRIB News Agency: آغاز سال جدید پیروان آئین مندائی در کنار کارون [The start of the New Year for the Mandaeans at the borders of the Karun river],16. Juli 2022
https://www.iribnews.ir/fa/news/3511374/%D8%A2%D8%BA%D8%A7%D8%B2-%D8%B3%D8%A7%D9%84-%D8%AC%D8%AF%DB%8C%D8%AF-%D9%BE%DB%8C%D8%B1%D9%88%D8%A7%D9%86-%D8%A2%D8%A6%DB%8C%D9%86-%D9%85%D9%86%D8%AF%D8%A7%D8%A6%DB%8C-%D8%AF%D8%B1-%DA%A9%D9%86%D8%A7%D8%B1-%DA%A9%D8%A7%D8%B1%D9%88%D9%86

·      MRG – Minority Rights Group International: Rights Denied: Violations against ethnic and religious minorities in Iran, 13. März 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1426937/5351_1521379677_rights-denied-violations-against-ethnic-and-religious-minorities-in-iran.pdf

·      USCIRF – US Commission on International Religious Freedom: Country Update: Iran, August 2021
https://www.ecoi.net/en/file/local/2058628/2021+Iran+Country+Update.pdf

·      USDOS – US Department of State: 2019 Report on International Religious Freedom: Iran, 10. Juni 2020
https://www.ecoi.net/de/dokument/2031370.html

·      USDOS – US Department of State: 2020 Report on International Religious Freedom: Iran, 12. Mai 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2051587.html

·      USDOS – US Department of State: 2021 Report on International Religious Freedom: Iran, 2. Juni 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2073955.html


 

Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (Bahá’í International Community, BIC) ist laut Selbstbeschreibung eine seit 1948 bei den Vereinten Nationen anerkannte Nichtregierungsorganisation mit dem Ziel, die Bahá’í-Gemeinde weltweit zu vertreten.

·      BIC - Bahá’í International Community: The compliance of the Islamic Republic of Iran with the International Covenant on Civil and Political Rights as concerns the situation of the Bahá'ís, August 2020
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared Documents/IRN/INT_CCPR_ICS_IRN_42986_E.pdf

„Article 12 of Iran’s Constitution establishes Islam as the country’s official religion and Article 13 only recognises Christianity, Judaism and Zoroastrianism as other minority religions under the law. However, although Article 14 can be seen to guarantee freedom of religion of its citizens, it only extends this right to Muslims and those belonging to the recognised religions mentioned above. Only these constitutionally-recognised religious minorities have the right to practice their religion ‘within the limits of the law‘. However, even this has been given a wide interpretation resulting in the persecution of individuals who are seen to contradict Islamic principles. Christians, Jews and Zoroastrians, along with Yarsanis and Sabean-Mandaeans, continue to face harassment, detention and interrogation for their faith-related activities. Their places of worship or other public gatherings are subject to monitoring by the Ministry of Culture and Islamic Guidance. There have also been sporadic violent attacks on places of worship during prayers and social gatherings. Followers of religions which are not recognised in the constitution, including the Bahá’ís, are deprived of many of their basic rights, as they are not legally protected under the law. They face discrimination, arbitrary arrests, interrogations, and educational and economic restrictions and are considered najis (physically and spiritually unclean, polluting).“ (BIC, August 2020, S. 2)

Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland.

·      DW – Deutsche Welle: Neue Schikane gegen religiöse Minderheiten im Iran, 5. Februar 2020
https://www.dw.com/de/neue-schikane-gegen-religi%C3%B6se-minderheiten-im-iran/a-52266528#:~:text=Die%20bereits%20erw%C3%A4hnte%20Gruppe%20der,es%20nicht%20%2D%20rund%20zwei%20Millionen.

„Vier offiziell anerkannte Religionen gibt es im Iran: außer dem Islam sind dies das Christentum, das Judentum und der Zoroastrismus, die vorherrschende Religion im iranischen Kulturraum bis zum Vordringen des Islams im 7. Jahrhundert.

Weitere Religionsgruppen existieren zwar, wie zum Beispiel die Mandäer (Titelbild),  aber sie genießen keinen offiziellen Status und Schutz. Sie werden sogar diskriminiert und - dies betrifft die Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Bewegung der Bahai - zum Teil brutal verfolgt. Jetzt ist eine neue administrative Maßnahme gegen diese religiösen Minderheiten ergriffen worden. Es geht um die Ausgabepraxis des Personalausweises.

Bislang hatten die Mitglieder der offiziell nicht anerkannten Religionen die Möglichkeit, bei der - obligatorischen - Angabe der Konfession ein Feld mit dem Eintrag ‚andere (Religion)‘ anzukreuzen. Dieses Feld wurde nun gestrichen, es bleiben nur die Felder für die vier offiziell zugelassenen Glaubensrichtungen. Die Angehörigen aller anderen Religionsgemeinschaften müssen nun entweder eine andere Religion als ihre tatsächliche angeben oder auf den Ausweis verzichten. Das ist aber nicht praktikabel: Für Anträge auf staatliche Leistungen, für Bankgeschäfte und viele weitere Aktivitäten ist der Ausweis notwendig. […]

Der Staat kann sich einen solchen Umgang mit den religiösen Minderheiten erlauben, denn die Zahl ihrer Anhänger ist gering. Insgesamt machen sie höchstens drei Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Die bereits erwähnte Gruppe der Bahai hat im Iran 300.000 Mitglieder, die der Mandäer rund 100.000 Angehörige. Die größte Gruppe, die der Yarsanis, umfasst Schätzungen zufolge - offizielle Zahlen gibt es nicht - rund zwei Millionen.“ (DW, 5. Februar 2020)

Der Falter ist eine österreichische Wochenzeitung.

·      Falter, GESTRANDET; Donald Trumps Einreiseverbot für Muslime trifft ausgerechnet Angehörige religiöser Minderheiten, die aus dem Iran flüchten. 100 von ihnen sitzen in Wien fest und fürchten die Abschiebung, 4. April 2018 (verfügbar auf Factiva)

„Wenn Mariai* diese Worte ausspricht, kann man sie förmlich sehen, die breiten Straßen und die vielen Lichter. Einer ihrer Brüder war schon aus dem Iran dorthin ausgewandert, ihm wollten Mariai samt zweier Geschwister und Eltern nachfolgen. Viele Angehörige der Mandäer, jener religiösen Gruppe im Iran, zu der sich auch Mariai zählt, eine der ältesten des Nahen Ostens, würden das Weite suchen, sagt sie. Denn die Mandäer würden im Iran diskriminiert und schikaniert. Sie selbst erzählt von Erniedrigungen in der Schule, bei der Jobsuche, auf der Straße. Deshalb war seit Jahren ihr dringlichstes Ziel: Nur raus aus dem islamischen Gottesstaat, in dem Menschen wie sie besonders unterdrückt werden, wie sie sagt.“ (Falter, 4. April 2018)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich laut Selbstbeschreibung für verfolgte und bedrohte ethnische und religiöse Minderheiten, Nationalitäten und indigene Gemeinschaften einsetzt.

·      GfbV – Gesellschaft für bedrohte Völker: Mandäer, ohne Datum
https://www.gfbv.de/de/informieren/laender-regionen-und-voelker/voelker/mandaeer/

„Der Mandäismus ist eine monotheistische und die älteste noch existierende gnostische Religion. Weltweit gehören der religiösen Gemeinschaft etwa 100.000 Menschen an.“ (GfbV, ohne Datum)

Tahereh Hajebrahimi ist Assistenzprofessorin an der Islamischen Azad-Universität im Iran.

·      Hajebrahimi, Tahereh: Die Lehre der Mandäer im Iran. In: Spektrum Iran, 30. Jg./Nr. 3, 2017, S. 59-69
http://spektrum.irankultur.com/wp-content/uploads/2017/10/Die-Lehre-der-Mand%C3%A4er-im-Iran1.pdf

„Der heiligste Ort für die Mandäer ist der Ort, an dem Wasser fließt. Die Kultstätte oder der Tempel der Mandäer heißt ›Mandi‹ und muss an einem Fluss gelegen sein, damit die religiösen Bräuche ausgeübt werden können. Der Fluss ist die Gebetsnische des Mandäers; er betet dort. Das wichtigste Ritual der Mandäer ist die Taufe, die am Sonntag, der ein heiliger Tag ist, durch den Geistlichen durchgeführt wird. […] An Sonntagen lassen sich die Mandäer in Karoun taufen. Ihre Gebetsnische ist nach Norden ausgerichtet. Dreimal am Tag verrichten sie das Gebet. Es gibt Eheschließung, aber keine Scheidung. Bei der Taufe der Braut und des Bräutigams vor der Ehe bringt der Geistliche die Köpfe des Paares dreimal zueinander, als Symbol einer geistlichen Verbindung. Sie fasten 34 Tage im Jahr. Für diejenigen, die nach der Arche Noah am Leben geblieben sind, kochen sie ein geweihtes Gericht mit Linsen. Der Geistliche hat bei der Taufe einen Stock aus dem Olivenbaum in der Hand. Jeden Sonntag kleiden sich die Getauften und derjenige, der tauft in einer besonderen Kleidung, der ›Rasteh‹, die weiß ist, und aus Baumwolle besteht und sich aus fünf Teilen zusammensetzt: Hose, Hemd, Turban, Gürtel und Schal. Alle Teile sind schlicht genäht. Der Geistliche geht ins Wasser, nach ihm setzt sich derjenige, der getauft werden muss, ins Wasser. Inzwischen wird ein Vers, ›Buthe‹, aus dem Buch Genza Rabba vorgelesen und man lässt Wasser auf den Kopf des zu Taufenden fließen. Kommt der Getaufte aus dem Wasser, dann setzt er sich auf einen Stuhl, und der Geistliche liest wieder aus dem Buch Genza Rabba vor. Dann liest der Getaufte ein Gebet zur Buße und Schutz, verzehrt Brot und trinkt heiliges Wasser. Die Taufe dauert etwa 30 Minuten.“ (Hajebrahimi, Tahereh, 2017, S. 66)

„Wie gezeigt wurde, ist die Volkszugehörigkeit der mandäischen Sabäer von ihrer Religion abhängig. Dieser Zustand hat die Mandäer als eine religiöse und nicht offizielle Minderheit dazu genötigt, überwiegend technische Berufe auszuüben. Die Anzahl der iranischen Mandäer liegt zwischen 7.000 bis 20.000 Menschen. Sie arbeiten größtenteils als Gold- und Silberschmiede. Gold- und Silberschmiedekunst und die Malerei auf Gold werden in Ahwaz fast vollständig von mandäischen Künstlern ausgeübt. Dort besteht ein Verband, dessen Mitglieder von Mandäern gewählt werden. Dieser Verband beschäftigt sich mit sozialen und juristischen Tätigkeiten, sowie mit der religiösen Erziehung und mit der Veröffentlichung von Zeitschriften des Verbandes.“ (Hajebrahimi, Tahereh, 2017, S. 68-69)

Sevil Hosseini ist Rechtswissenschaftlerin.

·      Hosseini, Sevil: Die Rechtsstellung religiöser Minderheiten im Iran. Nomos Verlagsgesellschaft, 2020 (verfügbar auf https://www.nomos-elibrary.de/)

„Die Beantwortung der Frage, ob die Einordnung der religiösen Minderheiten in dieser Untersuchung nach Völkerrecht oder islamisch-iranischen Recht zu erfolgen hat, ergibt sich aus dem eng umfassten Rechtsbegriff der islamisch-iranischen ğafari Rechtsschule. Denn hiernach sind nach Art. 13 der iranischen Verfassung nur die Zoroastrier, Juden und Christen offiziell anerkannte religiöse Minderheiten. Da die Arbeit jedoch zum Ziel hat, die Rechtsstellung aller religiösen Minderheiten im Iran zu untersuchen, wäre eine Untersuchung ohne die Sunniten, die Sufis, die Anhänger des Ahl-e Haq-Ordens, die Aleviten, die Bahai, die Mandäer und die Yeziden nicht vollständig. Daher orientiert sich die Untersuchung nach dem Rechtsbegriff der religiösen Minderheiten nach Völkerrecht.“ (Hosseini, 2020, S. 32)

„Im Iran können nach Art. 12 und Art. 13 der iranischen Verfassung Sunniten und Zaiditen als muslimische Gruppierungen sowie Zoroastrier, Juden und Christen als offiziell anerkannte religiöse Minderheiten die religiöse Bildung und Erziehung sowie ihre Personalstatutangelegenheiten (‚ahvāl-e šakhsīye’) nach ihrer Rechtsschule bzw. Glaubensrichtung selbst regeln. Art. 13 der iranischen Verfassung beinhaltet für die offiziell anerkannten religiösen Minderheiten allerdings die Einschränkung, dass die Ausübung der religiösen Pflichten ‚im Rahmen des Gesetzes’ zu erfolgen hat. […] Denn sonstigen Religionsgruppierungen wie den Sufis, den Anhänger des Ahl-e HaqOrdens, den Aleviten, den Bahai, den Mandäern und den Yeziden wird nach islamisch-iranischen Recht kein religiöses Selbstbestimmungsrecht zugestanden.“ (Hosseini, 2020, S. 33-34)

„Die iranische Bevölkerung zählt derzeit etwa 81,8 Millionen Menschen, von denen 99% Muslime sind. […] Die Angehörigen der nicht-muslimischen Glaubensgemeinschaften gliedern sich im Rahmen von Prozentangaben der iranischen Bevölkerung vor allem in Zoroastrier (0,07%), in Juden (0,03%), in Christen (0,38%), in Bahai (0,37%), in Mandäer (0,01%) und in Yeziden (0,01%).“ (Hosseini, 2020, S. 142 - 143)

„Die Mandäer (aramäisch: manda = Erkenntnis), die von ihren islamischen Nachbarn auch als ‚Sabier’ oder ‚Sabäer’ (arabisch: ausgießen, welches einem wiederholten Untertauchen in fließendem Wasser entspricht) bezeichnet werden, bilden eine Religionsgemeinschaft mit heute weltweit etwa 60.000 bis 100.000 Anhängern. Ungefähr 5.000 bis 10.000 ihrer Anhänger leben in der iranischen Provinz Khusistan und repräsentieren damit ca. 0,01% der iranischen Bevölkerung.“ (Hosseini, 2020, S. 188)

„Die Angehörigen von eigenständigen religiösen Minderheitengruppen, die ursprünglich in ein religiös tolerantes persisches Reich immigrierten, werden im Iran bis heute geduldet, soweit von diesen keine Gefahr für den islamischen Staat ausgeht. Hierzu gehören die persischen Juden, die persischen Christen der armenischen und assyrischen Kirche sowie die Mandäer.“ (Hosseini, 2020, S. 199)

„Die nicht-muslimischen Minderheiten der Bahai, Mandäer und Yeziden können innerhalb der iranischen Verfassung für sich weder die muslimischen Schutzrechte des Art. 12 noch die Schutzrechte der religiösen Minderheiten des Art. 13 in Anspruch nehmen. Da keine dieser Glaubensrichtungen in der iranischen Verfassung als religiöse Minderheit erwähnt wird, kommt ihnen nach Artikel 14 der iranischen Verfassung nur die Verpflichtung des Irans und der Muslime zu, sie ‚mit Anstand und islamischer Gerechtigkeit zu behandeln und ihnen gegenüber die Menschenrechte zu achten’. Diese Rechte bestehen für die im Iran lebenden Anhänger der ca. 300.000 Bahai, der ungefähr 1000 Yeziden und der etwa 5.000- 10.000 Mandäern allerdings nur, soweit diese ‚keine Verschwörungen und Aktivitäten gegen den Islam und die Islamische Republik Iran unternehmen’ b) Rechtlosigkeit unter Wahrung der islamischen Gerechtigkeit Ohne die Einstufung als religiöse Minderheit nach Art. 13 der iranischen Verfassung fehlen den Bahai, Mandäern und Yeziden entsprechende Rechtsgrundlagen, um eigenständige Regelungen und Statuten umsetzen zu können. Hinsichtlich ihrer religiösen Pflichten, der Personalstatutangelegenheiten (‚ahvāl-e šakhsīye’) und der religiösen Erziehung ist es ihnen somit grundsätzlich verwehrt, von iranischen Gerichten anerkannte Regelungen für ihre Glaubensgemeinschaften zu treffen. In den Bereichen Glaubensausübung, Eheschließung, Scheidung, Erbschaft, Testament und Erziehung sind ihre Glaubensgrundsätze vom Iran offiziell nicht anerkannt und es gelten für sie vollumfänglich die iranischen Gesetze, wie sie vom Parlament unter Würdigung der ğafari Rechtsschule der Zwölferschiiten verabschiedet worden sind. Damit haben sich die Bahai, Mandäer und Yeziden im Fall von gerichtlichen Streitigkeiten untereinander grundsätzlich den bestehenden Gesetzen zu unterwerfen. Obwohl diese oftmals nicht mit ihren Glaubensgrundsätzen übereinstimmen, sind entsprechende Urteile unter Wahrung der islamischen Gerechtigkeit für die Bahai, Mandäer und Yeziden rechtlich bindend. Einzig den Angehörigen der Mandäer werden bestimmte Rechte in zivilrechtlichen Angelegenheiten zugebilligt, die es ihnen ermöglicht, sich nach ihren religiösen Werten zu verhalten.“ (Hosseini, 2020, S. 401-403)

„Im Gegensatz zu den Bahai und den Yeziden wird den Mandäern von den offiziellen Stellen im Iran zugestanden ‚ein eigenes Standesamt, eine Schlichtungsstelle für privatrechtliche Fragen, einen Kindergarten und zwei mandäische Friedhöfe in Ahvaz’ zu verwalten.“ (Hosseini, 2020, S. 406)

„Offiziell nicht anerkannte religiöse Minderheiten können keine privaten Schulen unterhalten und erhalten auch keine Befreiung vom islamischen Religionsunterricht. Vielmehr sind die Kinder der Bahai, Mandäern und Yeziden verpflichtet am islamischen Religionsunterricht teilzunehmen. Die iranischen Lehrkräfte vermitteln diesen in unterschiedlicher Ausprägung und ohne Einverständnis der Eltern die Vorteile des Islam. Diese bestehen beispielsweise im Zugang zu besseren Schulen und Universitäten sowie in finanzieller Starthilfe im Fall einer Heirat. Beim Zulassungsverfahren zu Universitäten bzw. Hochschulen hat jeder Bewerber auf den Zulassungsformularen seine Religionszugehörigkeit anzugeben, wobei zwischen dem muslimischen Glauben, dem Christentum, dem Judentum, dem Zoroastrismus und einem Feld für ‚Andere’ unterschieden wird. In vielen Fällen werden Angehörige nicht offiziell anerkannter religiöser Minderheiten zur Universität nicht zugelassen bzw. erfolgt vor allem im Fall von Angehörigen der Bahai, eine Immatrikulation als Muslime gegen ihren Willen. In anderen Fällen verhinderten elektronische Systemfehler eine Einschreibung oder entschieden sich Bewerber ihre religiöse Zugehörigkeit zu verheimlichen, um eine Immatrikulation zu erreichen. Auch von Angehörigen der Mandäer wird berichtet, dass diesen der Zugang zu Universitäten und zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst verwehrt wird, soweit diese nicht in den Fragebögen für Bewerber ankreuzen, dass sie sich selbst als Muslime sehen. Insgesamt ist der Besuch von Universitäten für die Bahai, Mandäer und Yeziden heutzutage zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, viele sehen sich jedoch starken Einschränkungen ausgesetzt, so dass die Mehrheit von ihnen ohne universitäre Ausbildung bleibt.“ (Hosseini, 2020, S. 409 - 411)

Das Iran Human Rights Documentation Center (IHRDC) ist eine in New Haven, Connecticut (USA) ansässige unabhängige, nicht gewinnorientierte Organisation, die sich für die Förderung von Verantwortlichkeit sowie den Schutz der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit im Iran einsetzt.

·      IHRDC – Iran Human Rights Documentation Center: Living in the Shadows of Oppression: The Situation of Christian Converts in Iran, August 2021
https://iranhrdc.org/download/1000014141/

„As the plain constitutional language provides, Christians must enjoy the freedom of religion, regardless of their denomination, ethnicity, and language. Despite this, the Islamic Republic has a narrow definition of recognized Christianity, which includes only ethnic Christians (Armenians and Assyrians/Chaldeans) and also, it seems, those who can prove they or their families were Christian prior to the 1979 revolution. 3 Christian converts, alongside Bahá’ís, Dervishes, Ahl-e Haqq, Sabean-Mandaeans, and the people who believe in new mysticism are considered unrecognized religious minorities.“ (IHRDC, August 2021, S. 3)

Das Iran Journal (IJ) ist ein Online-Magazin des Vereins Transparency for Iran mit Sitz in Berlin, der laut Selbstbeschreibung unter anderem den Zweck verfolgt, Menschenrechte und Pressefreiheit und die Schaffung von Transparenz bei politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Iran zu unterstützen.

·      IJ – Iran Journal: Bilder aus dem Iran – Das Fest der Mandäer, 2020,
https://iranjournal.org/bilder-aus-iran-galerie/nggallery/newsletter/image/mandaer-iran/

„Am 18. Mai feierten die Mandäer im Südwesten des Iran die Geburt von Johannes dem Täufer. Die Zeremonie wurde wegen der Corona-Einschränkungen nur von Priestern und ohne Gläubige durchgeführt. Die Mandäer sind Angehörige einer monotheistischen Religion mit weltweit etwa 100.000 Anhänger*innen. […] Die Zugehörigkeit zur mandäischen Religionsgemeinschaft ist ethnisch begründet, Konvertierte werden nicht aufgenommen. Die Muslime erkennen die Mandäer als Anhänger*innen einer Buchreligion an und bieten ihnen Schutz. In den vergangenen Jahren wurden sie jedoch von radikalen Islamisten im Irak und in Syrien stark unter Druck gesetzt, so dass viele von ihnen flüchten mussten. Heute leben im Irak noch etwa 5.000 Mandäer. Circa 15.000 sind nach Europa immigriert, davon leben etwa 2.200 in Deutschland, hauptsächlich in Bayern. Im Iran soll ihre Zahl nach unterschiedlichen Quellen zwischen 7.000 und 20.000 Gläubigen betragen.“ (IJ, 2020, Bild 39)

IranWire ist laut Selbstbeschreibung eine kollaborative Nachrichtenwebseite mit Sitz in London, die von professionellen iranischen Journalist·innen in der Diaspora und im Iran betrieben wird.

·      IranWire: Mandaean Goldsmiths Complain of Discrimination and Ransom Demands, 12. Oktober 2020
https://iranwire.com/en/features/67783

„Religious minorities in the Islamic Republic of Iran are sometimes described as najes, or ‘impure’. […]

Even in the private sector, though, some members of religious minorities report being hampered in their work. A resident of Bandar-e Mahshahr in Khuzestan province, and follower of the Mandaean faith, told IranWire they were regularly harassed by law enforcement in the course of their work as a goldsmith.

[…] Mandaeans are not recognized as a religious minority group, cannot register for services under their Mandaean names and cannot attend university if they openly state they are Mandaean.

‘Generations of Mandaeans have worked in the gold and silver trade,’ the source told IranWire. ‘We have a unique style of enameling – and a palm and camel motif – that is now world famous. But our businesses, which we started with hard work and capital, are difficult to keep going. We’re constantly attacked and law enforcement officers demand bribes from us.’

In Iran, goldsmiths are often accused of being co-conspirators with gold thieves. Another Mandaean resident of Bandar-e Mahshahr, who asked not to be named, told IranWire: ‘Police officers come to the market along with known gold thieves, and the thieves introduce Mandaeans as the buyers of their stolen gold.

‘However much we insist that our shops have CCTV cameras and they can check the footage, or check our accounting books, they don’t listen. The shop is sealed off and the shopkeeper is taken away.

'This usually happens on the last working day of the week and after office hours. The premises is closed down for a day or two and then it goes bust. Owners are often told that if they don’t want to go to court they should pay a fine then and there.’

According to this citizen, some agents, knowing that Mandaean citizens do not have citizenship rights, force them to pay an effective ransom of several million tomans and release them on the Saturday morning. ‘In the last two years, this happened so many times that the Mandaean goldsmiths of Mahshahr wrote a letter to the governor of Khuzestan on the issue. We hope it’s being addressed now.’“ (IranWire, 12. Oktober 2020)

·      IranWire: Vandals Destroy Mandaean Cemetery in Ahvaz, Khuzestan, 12. August 2021
https://iranwire.com/en/features/70133

„On August 11, a group of Iranians from the Mandaean religious community went to visit the graves of their loved ones in Ahvaz, Khuzestan. When they got there, they discovered the tombstones had been destroyed, and the trees they had lovingly planted were torn out of the ground. […]

Ever since the establishment of the Islamic Republic in 1979, the Mandaeans of Iran, like other religious minority groups, have come under unprecedented levels of state-sponsored pressure. This is also not the first time a Mandaean cemetery in Khuzestan has been targeted. In 2015 vandalism of the Mandaean cemetery of Susangerd was met with widespread protests. Locals initially thought it was an accident but then several graves in a row were destroyed during the 40-day mourning period immediately after burial.

Last October, it emerged that the graves of Mandaean veterans were being segregated from the rest of Khuzestan’s Iran-Iraq war graves, leading to their becoming neglected and the targets of sabotage. "Some years ago in Ahvaz,’ a resident told IranWire at the time, ‘a Mandaean father and three of his children died in an accident.

‘The day after the burial, the mother and her son went to visit their loved ones. They found that locals, who knew it was a Mandaean cemetery, had placed old tires around the fresh graves and set them on fire. […]

The Islamic Republic insists it has worked to reduce discrimination against Mandaeans by carrying out public education campaigns, and by allowing them to practice at least some aspects of their faith as an officially-unrecognized religious minority. But like other such communities, they are denied access to public sector employment and must publicly renounce their beliefs to enter university.“ (IranWire, 12. August 2021)

·      IranWire, Blood money, Inheritance and Property: Religious Discrimination in Iranian Law, 12. Juli 2021
https://iranwire.com/en/features/69909

„Another inequality that religious minority citizens suffer in Iran is the issue of their property and assets. If a citizen of a religious minority encounters a legal problem with property, there is no guarantee that his or her property will be reclaimed or that he or she will be compensated.

Salem is a member of the Mandaean minority living in Ahvaz. He told IranWire about the usurpation of one of his paternal estates by the Ahvaz municipality: ‘My paternal grandfather's house on Farhang Street has been in limbo for years. The municipality has encroached on the Mandaeans' lands in that area, and we have neither permission to renovate nor permission to sell. The municipality does not accept to buy the land. Once or twice we went to negotiate and sell but the price they offered was so low that we laughed. This year, Ahvaz was introduced as the city of Mandaeans, but we, the Mandaeans, are wandering around town looking for the smallest amount of legal work.‘“ (IranWire, 12. Juli 2021)

Minority Rights Group International (MRG) ist eine in London ansässige internationale NGO, die sich mittels weltweiter Kampagnen, Prozessführung und Publikationen für benachteiligte Minderheiten und indigene Völker einsetzt.

·      MRG – Minority Rights Group International: Rights Denied: Violations against ethnic and religious minorities in Iran, 13. März 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1426937/5351_1521379677_rights-denied-violations-against-ethnic-and-religious-minorities-in-iran.pdf

„While Iran’s Constitution guarantees religious freedoms, it only extends these rights to Islam and three other recognized religions – Christianity, Judaism and Zoroastrianism – leaving practitioners of other faiths, including Bahá’í, Sabean-Mandaeans and Yarsanis, with no guaranteed protections.“ (MRG, 13. März 2018, S. 4)

„Sabean-Mandaeans are adherents of a pre-Christian monotheistic religion based on the teachings of John the Baptist. They number between 5,000 and 10,000 in Iran. Most live in the Khuzestan province near the border of Iraq, where they rely on the Karoun River for the performance of baptism rituals.“ (MRG, 13. März 2018, S. 10)

„For example, Article 12 of the Constitution calls for other Islamic schools, including the four Sunni schools of jurisprudence, to be treated with full respect and allows them to follow their own regulations in areas in which they constitute the majority. Article 13 grants freedom to the Zoroastrian, Jewish and Christian minorities in matters of religious practice, personal status and religious education, while Article 64 provides for elected representatives for each group in Iran’s legislative body. However, it is important to note that the wording of Article 13 states that the three aforementioned groups are the only recognized religious minorities, which implies that followers of other religions (such as Bahá’í, Sabean-Mandaeans and Yarsanis) do not enjoy the same rights.“ (MRG, 13. März 2018, S. 24)

„Yarsan and Sabean-Mandaeans also do not benefit from any official protection and are sometimes targeted. Members of both communities have complained that the authorities deny them permits to build houses of worship.“ (MRG, 13. März 2018, S. 26)

Sabean-Mandaeans, Yarsanis and other unrecognized minorities have had to declare themselves as Christian or Muslim on their applications forms in order to access higher education as applicants are reportedly required to subscribe to an officially recognized religion.179 Minorities have been dismissed once their religious affiliation becomes known. For example, in early 2017 the authorities prevented a lawyer from the Gonabadi Sufi order from continuing his university education.“ (MRG, 13. März 2018, S. 31-32)

Die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF) ist eine staatliche Einrichtung der Vereinigten Staaten zur Beobachtung des Zustands der Meinungs- und Gewissens-, sowie der Religions- und Glaubensfreiheit im Ausland.

·      USCIRF – US Commission on International Religious Freedom: Country Update: Iran, August 2021
https://www.ecoi.net/en/file/local/2058628/2021+Iran+Country+Update.pdf

„Iran’s government continued to persecute members of other religious groups in 2021. A Zoroastrian man, Hussein Sepanta is being denied treatment for a progressive spinal condition while imprisoned at Adelabad Prison in Shiraz. Iran has also put immense pressure on members of the Mandean community as well as followers of spiritualist movements including Erfan-e Halgheh. Members of these communities who seek refuge in Turkey (where visas are not required for Iranian citizens) face ongoing harassment and threats from the IRGC. Iranian Christians in Turkey face similar harassment, as do Iranian Sufi dissidents in other parts of the world.“ (USCIRF, August 2021, S. 4)

Das US Department of State (USDOS) ist das US-Bundesministerium, das für die auswärtigen Angelegenheiten der Vereinigten Staaten zuständig ist.

·      USDOS – US Department of State: 2019 Report on International Religious Freedom: Iran, 10. Juni 2020
https://www.ecoi.net/de/dokument/2031370.html

„The population, according to one international NGO, includes 5,000-10,000 Sabean-Mandaeans.“ (USDOS, 10. Juni 2020, Section 1)

·      USDOS – US Department of State: 2020 Report on International Religious Freedom: Iran, 12. Mai 2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2051587.html

„According to members of the Sabean-Mandaean and Yarsan religious communities, authorities continued to deny them permission to perform religious ceremonies in public and to deny them building permits for places of worship.“ (USDOS, 12. Mai 2021, Section 2)

A member of the Sabean-Mandaean community in Ahvaz said that he had witnessed the destruction of a temple and 12 other buildings belonging to the community in recent years. Another Sabean-Mandaean said, ‘Since 2015, the destruction of the Mandaean tombs has occurred many times in different parts of the country. But have our protests ever been heeded?‘“ (USDOS, 12. Mai 2021, Section 3)

·      USDOS – US Department of State: 2021 Report on International Religious Freedom: Iran, 2. Juni 2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2073955.html

„According to U.S. government estimates, groups constituting the remaining less than 1 percent of the population include Baha’is, Christians, Yarsanis, Jews, Sabean-Mandaeans, and Zoroastrians. The three largest non-Muslim minorities are Baha’is, Christians, and Yarsanis. […]

The population, according to government media, includes 14,000 Sabean-Mandaeans.“ (USDOS, 2. Juni 2022, Section 1)

„According to members of the Sabean-Mandaean and Yarsani religious communities, authorities continued to deny them permission to perform religious ceremonies in public and to deny them building permits for places of worship. […]

In January 2020, the state-issued national identity card required for almost all government and other transactions changed to allow only citizens to register as belonging to one of the country’s recognized religions. The Atlantic Council stated in September 2021, ‘Baha’i families, Yarsanis, Sabean-Mandaeans, and other religious minorities or atheists must either lie to receive a national identification card or be denied access to services, such as insurance, education, banking, and, most recently, public transportation.‘ Previously, application forms for an ID card had an option for ‘other religions.‘

The Atlantic Council reported in September that Sabean-Mandaeans experienced hate speech and discrimination. One member of the community told a researcher, that ‘we cannot even choose and officially register a Mandaean name for our children because the state has always instilled a great fear of being interrogated in us.‘ According to the individual, Sabean-Mandaeans were often called ‘infidels and impure Muslims in the mosques.‘ They did not have the right to work in governmental agencies. Authorities denied self-employment permits ‘under various pretexts‘ and, in some cases, shut down their businesses.“ (USDOS, 2. Juni 2022, Section 2)



[1] IranWire: Atlas: The Launch of IranWire’s Website Dedicated to Religious Minorities, 12. März 2021, https://iranwire.com/en/features/69159

[2] Laut USCIRF benötigen iranische Staatsangehörige kein Visum für die Einreise in die Türkei (USCIRF, August 2021, S. 4).