ecoi.net-Themendossier zu Afghanistan: Überblick über aktuelle Entwicklungen und zentrale Akteure in Afghanistan

Die ecoi.net-Themendossiers bieten einen Überblick zu einem ausgewählten Thema. Dieses Themendossier behandelt die jüngsten Entwicklungen und wichtigsten Akteur·innen. Die Informationen stammen aus ausgewählten Quellen und erheben nicht den Anspruch vollständig zu sein. Erstellt von ACCORD.

Anmerkung: Bezeichnungen wie "regierungsfreundlich" oder "regierungsfeindlich" sind im Kontext des jeweiligen Berichtszeitraumes zu verstehen. Sie können daher vor und nach dem 15. August 2021 von unterschiedlicher Bedeutung sein.

1. Entwicklungen 2021
2. Die Taliban
2.1 Erste Berichte nach der neuerlichen Machtergreifung der Taliban
2.2 Gefährdete Gruppen
3. Weitere Akteure
3.1 Mit den Taliban in Verbindung stehende Gruppen
3.1.1 Haqqani Network
3.1.2 al-Qaida
3.2 Islamic State – Khorasan Province
3.3 Nationale Widerstandsfront von Afghanistan (NRF)
4. Quellen

1. Entwicklungen 2021

Am 14. April kündigte US-Präsident Joe Biden den Truppenabzug der USA wie auch der NATO-Verbündeten bis 11. September 2021 an. Zwar kam diese Ankündigung aufgrund des im Februar 2020 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen den USA und den Taliban nicht ganz unerwartet, allerdings doch mit deutlichen Abweichungen von dem, was ursprünglich erwartet wurde. Auf der Grundlage des Doha-Abkommens zwischen den USA und den Taliban wurde davon ausgegangen, dass die Bedingungen für einen vollständigen Abzug ausländischer Streitkräfte ein deutlicher Rückgang der Gewalt und zumindest die Schaffung eines Rahmens für die politische Einigung zwischen der Regierung und den Taliban wären. Biden stellte jedoch klar, dass dies nicht der Fall sei, indem er darauf verwies, dass amerikanische Truppen nicht als Druckmittel zwischen Kriegsparteien in anderen Ländern benutzt werden sollten. (AAN, 10. Juni 2021)[i]

ICG berichtet, dass die Taliban am 15. August ihren Machtkampf in Afghanistan beendeten, indem sie Kabul, die Hauptstadt des Landes, zum ersten Mal seit sie von 1996 bis 2001 den größten Teil des Landes beherrschten, einnahmen. Nach dem Zusammenbruch der vorangegangenen Regierung ist die Gruppe nun de facto die herrschende Macht im ganzen Land. (ICG, 26. August 2021, S. 1)[ii]

Am 7. September kündigten die Taliban ein "Interimskabinett" an, so ICG. Dies war ihr erster Schritt seit der Machtübernahme am 15. Augustin Richtung Regierungsbildung und der von ihnen geplanten Art der Regierungsumsetzung. Das Kabinett wurde mit langjährigen Schlüsselfiguren aus der Zeit der Taliban-Regierung und des späteren Taliban-Aufstandes besetzt. Es ähnelt stark dem früheren Regime der Taliban aus den 1990er-Jahren. (ICG, 9. September 2021)

Die Vereinten Nationen berichten, dass Tausende von afghanischen Bürger·innen aus Angst um ihr Leben, ihre Rechte und ihre Sicherheit in dem Versuch das Land zu verlassen zum internationalen Flughafen Hamid Karzai in Kabul geströmt sind, wo die USA ihre Militärpräsenz verstärkten, um die Evakuierung ausländischer Staatsangehöriger, einschließlich Diplomat·innen und gefährdeter Afghan·innen zu leiten. Alle kommerziellen Flüge wurden indessen ausgesetzt. Aus von den Taliban kontrollierten Gebieten sei berichtet worden, dass die persönlichen und sozialen Freiheiten eingeschränkt und die Rechte der Frauen sowie ihr Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich zu Bildung, beschnitten worden seien. (UNGA, 2. September 2021, S. 1)[iii]

Des Weiteren berichten die Vereinten Nationen, dass es vor der Übernahme der Großstädte durch die Taliban im ganzen Land zu aufsehenerregenden Anschlägen durch regierungsfeindliche Kräfte gekommen ist. Zwischen dem 16. Mai und dem 31. Juli dokumentierten die Vereinten Nationen 18 Selbstmordanschläge – verglichen mit 11 solchen Anschlägen im vorangegangenen Berichtszeitraum – darunter 16 Selbstmordattentate mit improvisierten Sprengsätzen in Fahrzeugen, die in erster Linie auf Stellungen der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte abzielten. Darüber hinaus wurden 68 Anschläge mit improvisierten Sprengsätzen (IEDs) verübt, darunter 14 in Kabul. (UNGA, 2. September 2021, S. 6)

Die ICG konstatiert, dass in den ersten Monaten des Jahres 2021 eine noch nie dagewesene Zahl an Zivilisten getötet und verletzt wurde und mindestens 560.000 Menschen vertrieben wurden. Die Zahl enthält etwa 120.000 Personen, die vor dem Vormarsch der Taliban auf der Suche nach Zuflucht nach Kabul geflohen sind. Diese Zahlen machen diesen Zeitraum zum schlimmsten dieses Konflikts, der seit Jahren der weltweit tödlichste ist. Die Zahl der Vertriebenen in Afghanistan ist in den letzten sieben Monaten doppelt so hoch wie der monatliche Durchschnitt der letzten fünf Jahre gewesen, und es wird mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Frauen und Kinder machen etwa 80 Prozent der Menschen aus, die seit Ende Mai vor der Gewalt geflohen sind. Tausende von Vertriebenen schlafen in Kabul im Freien und nur ein winziger Teil ist über die internationale Luftbrücke entkommen, welche am 30. August ihren Abschluss gefunden hat. (ICG, 2. September 2021)

Zwischen dem 16. Mai und dem 31. Juli verzeichneten die Vereinten Nationen 6.302 sicherheitsrelevante Vorfälle, was einen Anstieg um 25,6 Prozent gegenüber den 5.016 Vorfällen im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 darstellt. Bewaffnete Zusammenstöße haben mit einem Anstieg von 2.931 auf 4.039 Vorfällen um 37,8 Prozent zugenommen und Luftangriffe sind von 136 auf 457 gestiegen, was einem Anstieg um 236 Prozent entspricht. Die Anzahl der Attentate hat um 6 Prozent zugenommen, was einen Anstieg von 235 auf 250 bedeutet. Dagegen sind die durch improvisierte Sprengsätze verursachten Detonationen um 15 Prozent zurückgegangen, und zwar von 635 auf 538. 60,4 Prozent aller erfassten Vorfälle entfallen auf die südlichen, östlichen und nördlichen Regionen, wobei die Provinzen Helmand, Kandahar und Nangarhar durchweg am stärksten von den Konflikten betroffen waren. Da die Taliban ihre territoriale Kontrolle seit Anfang August zunehmend gefestigt haben, sind die konfliktbezogenen Sicherheitsvorfälle, wie Luftangriffe, bewaffnete Zusammenstöße und Vorfälle im Zusammenhang mit improvisierten Sprengsätzen, deutlich zurückgegangen. (UNGA, 2. September 2021, S. 5-6)

Laut den Vereinten Nationen haben Angriffe, die der Islamische Staat in der Provinz Khorasan (ISKP) für sich beansprucht oder die ihm zugeschrieben werden, zugenommen. Zwischen dem 16. Mai und dem 18. August verzeichneten die Vereinten Nationen 88 Angriffe, verglichen mit 15 Angriffen im gleichen Zeitraum des Jahres 2020. Der ISKP hat in städtischen Gegenden mit Angriffen, die keinem bestimmten Muster folgten, auf ZivilistInnen abgezielt. Die Gruppierung hat sich zu schätzungsweise sieben Raketenangriffen auf den Präsidentenpalast in Kabul während der offiziellen Eid-Feierlichkeiten am 20. Juli sowie zu einer Reihe von Angriffen mit improvisierten Sprengsätzen auf religiöse Minderheiten bekannt, darunter eine Hazara-Versammlung in der Stadt Kunduz am 13. Mai und eine Sufi-Moschee in Kabul am 14. Mai sowie mehrere Personenkraftwagen, die entweder Hazara-Schiit·innen beförderten oder zwischen dem 1. und 12. Juni durch überwiegend von Hazara-Schiit·innen bewohnte Gebiete in den Provinzen Parwan und Kabul gefahren sind. Die Gruppierung hat sich auch zu einem Angriff auf Minenräumer der amerikanisch-britischen NGO HALO Trust am 8. Juni in der Provinz Baglan bekannt, bei dem 10 Minenräumer getötet wurden. Weiters hat sie einige Angriffe auf wirtschaftsrelevante Infrastrukturen und Posten für sich beansprucht. Es herrsche jedoch Uneinigkeit darüber, inwieweit der ISKP Angriffe für sich beansprucht, die von anderen Gruppierungen oder gemeinsam mit anderen Gruppierungen durchgeführt wurden. In einer Kundmachung vom 17. Juni hat die Bewegung außerdem angekündigt, ihre Angriffe zu verstärken und sie hat zudem in den letzten Wochen zunehmend versucht, die Taliban, die dabei waren, die Kontrolle über ganz Afghanistan zu erlangen, herauszufordern. (UNGA, 2. September 2021, S. 6)

Am 26. August führte der ISKP zwei Autobombenangriffe am Eingang des Internationalen Flughafens Hamid Karzai in Kabul durcht, bei dem 170 Zivilist·innen und 13 Angehörige der US-Streitkräfte umgekommen sind, so der DIS. (DIS, September 2021, S. 14)[iv]

Laut einem Bericht von HRW vom 25. Oktober bekannte sich der ISKP zu einer Reihe von Angriffen auf die schiitische Hazara-Minderheit. Dazu zählt ein Selbstmordanschlag am 8. Oktober in der Sayed Abad Moschee in Kunduz, bei dem mindestens 72 Menschen umgekommen sind, sowie ein Anschlag am 15. Oktober in der Bibi Fatima Moschee in Kandahar, bei dem mindestens 63 Menschen getötet wurden. (HRW, 25. Oktober 2021)[v]

Am 2. November beschreibt UNHCR die Sicherheitslage in Afghanistan als höchst volatil. (UNHCR, 2. November 2021, S. 1)[vi]

Am 2. November fand ein Angriff auf das Sardar-Daud-Khan-Krankenhaus in Kabul statt, dem größten Militärkrankenhaus Afghanistans. Zunächst kam es zu zwei massiven Explosionen außerhalb des Gebäudes, bevor sich bewaffnete Männer Zugang in das Krankenhaus verschafften. Der ISKP bekannte sich in späterer Folge zu dem Anschlag. Die Opferzahlen liegen unterschiedlichen Quellen zufolge bei 20 bzw. mehr als 25 getöteten Personen und mindestens 16 bzw. mehr als 50 Verletzten. (UNHCR, 2. November 2021, S. 1; BBC, 2. November 2021[vii])

Einem BBC-Artikel vom 29. Oktober zufolge sind die Taliban-Kräfte in Jalalabad fast täglich ISKP-Angriffen ausgesetzt. Der ISKP setzt dabei dieselben überfallartigen Methoden, etwa Straßenbomben oder unangekündigte Anschläge, ein, wie die Taliban sie einst gegen die vergangene Regierung eingesetzt hat. Derselbe Bericht bezeichnet die Lage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban zum Zeitpunkt der Berichterstattung insgesamt als friedlicher. (BBC, 29. Oktober 2021)

Zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni 2021 dokumentierte die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) 5.183 zivile Opfer (1.659 Tote und 3.524 Verletzte). Die Gesamtzahl der getöteten und verletzten Zivilist·innen stieg im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2020 um 47 Prozent und drehte damit den Trend der letzten vier Jahre um, wonach die Zahl der zivilen Opfer in den ersten sechs Monaten des Jahres kontinuierlich zurückging. Die Zahl der zivilen Opfer stieg wieder auf das Rekordniveau der ersten sechs Monate der Jahre 2014 bis 2018 und umfassten sowohl Frauen, Mädchen, Jungen als auch Männer. Besonders besorgniserregend ist, dass die UNAMA eine Rekordzahl von getöteten und verletzten Mädchen und Frauen sowie eine Rekordzahl von Opfern bei Kindern insgesamt verzeichnete. (UNAMA, Juli 2021, S. 1)[viii]

Der UNAMA-Bericht über zivile Opfer in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 enthält das folgende Diagramm zu zivilen Opferzahlen:

(UNAMA, Juli 2021, S. 1)

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dokumentierte die UNAMA einen durch improvisierte Sprengsätze (IEDs), die keine Selbstmordattentate darstellten, verursachten Anstieg der zivilen Opfer um fast das Dreifache. Dies waren die meisten zivilen Opfer, die durch derartige Sprengsätze in den ersten sechs Monaten eines Jahres verursacht wurden, seit die UNAMA im Jahr 2009 mit der systematischen Dokumentation ziviler Opfer in Afghanistan begann. Die Zahl der zivilen Opfer bei Bodenkämpfen, die hauptsächlich den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften zugeschrieben werden, stieg ebenfalls erheblich. Gezielte Tötungen durch regierungsfeindliche Kräfte blieben auf ähnlich hohem Niveau. Luftangriffe von regierungsfreundlichen Kräften führten zu einem Anstieg der Zahl der zivilen Opfer, der hauptsächlich der afghanischen Luftwaffe zugeschrieben wird. (UNAMA, Juli 2021, S. 1)

Regierungsfeindliche Kräfte waren für fast 64 Prozent der gesamten zivilen Opfer verantwortlich: 39 Prozent entfielen auf die Taliban, fast neun Prozent auf den ISKP und 16 Prozent auf nicht näher definierte regierungsfeindliche Kräfte. Regierungsnahe Kräfte waren für 25 Prozent der zivilen Opfer verantwortlich: 23 Prozent durch nationale afghanische Sicherheitskräfte und fast zwei Prozent durch regierungsnahe bewaffnete Gruppen und nicht näher definierte regierungsnahe Kräfte. Die verbleibenden 11 Prozent der zivilen Opfer führte die UNAMA auf „Kreuzfeuer“ bei Bodenkämpfen zurück, hauptsächlich zwischen afghanischen Sicherheitskräften und Taliban, bei denen die genaue verantwortliche Partei nicht ermittelt werden konnte (9 Prozent), sowie auf andere, hauptsächlich explosive Kampfmittelrückstände, bei denen die verantwortliche Partei nicht ermittelt werden konnte (2 Prozent). Die Zahl der zivilen Opfer, die regierungsfeindlichen Elementen zugeschrieben wurden, stieg im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020 um 63 Prozent, während die Zahl der zivilen Opfer, die regierungsfreundlichen Kräften zugeschrieben wurden, um 30 Prozent zunahm. (UNAMA, Juli 2021, S. 3-4)

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (CoE-PACE) zeigte sich in einem Bericht vom September 2021 um die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban besorgt. Während die Taliban in der Öffentlichkeit versprochen haben, die Menschenrechte - im Rahmen der Scharia - zu achten, widerspricht die Realität vor Ort diesen Aussagen, wie die Vereinten Nationen, Nichtregierungsorganisationen und Medien berichten. Als besonders gefährdete Gruppen gelten dem Bericht zufolge vor allem Personen, die für ausländische Truppen und diplomatische Vertretungen gearbeitet haben, Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte oder AfghanInnen, die politische oder administrative Verantwortung trugen, Frauen und Mädchen in Bezug auf ihr Recht auf Bildung, Freizügigkeit, Zugang zur Arbeit, zur Gesundheitsversorgung und das Recht auf Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben, Kinder, denen eine Rekrutierung als Kindersoldaten drohen kann, Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie JournalistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen (CoE-PACE, 28. September 2021, S. 12)[ix] Weitere Informationen zur Lage dieser Personengruppen unter der Herrschaft der Taliban finden sich in Abschnitt 2.

UNHCR berichtet Mitte September von mehr als 3,5 Millionen Menschen, die durch den Konflikt binnenvertrieben wurden, davon allein 681.332 im Jahr 2021, was 100.707 Familien entspricht. 59 % der Binnenvertriebenen sind Kinder. (UNHCR, 15. September 2021; UNHCR, 2 November 2021, S. 1)

2. Die Taliban

Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo beschreibt die Taliban als eine Dachorganisation verschiedener, miteinander lose verbundener aufständischer Gruppen. Unter diesen befinden sich mehr oder weniger autonome Gruppen mit unterschiedlichen Graden von Loyalität zu der Taliban-Führung und zur Idee des sogenannten Islamischen Emirats Afghanistan. Die Taliban haben eine hierarchische Organisationsstruktur, an deren Spitze ein Amir ul-Muminin (Commander of the Faithful) steht. Dieser gibt moralische, religiöse und politische Erklärungen ab, hat die Aufsicht über Richter, Gerichte und politische Ausschüsse der Taliban, ernennt Schattengouverneure und hat das Kommando über die militärische Organisation inne. (Landinfo, 13. Mai 2016, S. 4)[x]

Über die Herrschaft der Taliban in den 1990er-Jahren berichtete BBC im September 2021, dass die Taliban Strafen gemäß ihrer strengen Auslegung des islamischen Rechts einführten und diese auch durchsetzten: Mörder und Ehebrecher wurden öffentlich hingerichtet, Dieben die Gliedmaßen amputiert. Unter der Führung des zurückgezogen lebenden Mullah Mohammed Omar verboten die Taliban auch Fernsehen, Musik, Filme und Make-up und untersagten Mädchen ab 10 Jahren den Schulbesuch. (BBC, 8. September 2021b)

Laut dem US-amerikanische Congressional Research Service (CRS) verlautbarten die Taliban im Juli 2015, dass der ursprüngliche Anführer der Bewegung, Mullah Umar, bereits 2013 verstorben war. Aus einem umstrittenen Auswahlprozess ging Akhtar Mohammad Mansour als Nachfolger Umars hervor. Mansour wurde seinerseits am 21. Mai 2016 durch einen US-Drohnenangriff getötet. Wenige Tage später erklärten die Taliban, dass einer von Mansours Stellvertretern, Hibatullah Achundsada, zum neuen Anführer der Taliban bestimmt worden war. Seine beiden Stellvertreter sind Mullah Yaqub (Sohn von Mullah Umar) und Siradschuddin Haqqani (operativer Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks). (CRS, 19. Mai 2017, S. 16)[xi]

BBC berichtete, dass Hibatullah Achundsada im Mai 2016 zum Oberbefehlshaber der Taliban ernannt wurde und nun Führer des sogenannten Islamischen Emirats Afghanistan ist. In den 1980er Jahren beteiligte er sich am islamistischen Widerstand gegen die sowjetische Militäroffensive in Afghanistan, er gilt jedoch eher als religiöser Führer denn als militärischer Befehlshaber. In den 1990er-Jahren leitete Achundsada die Scharia-Gerichte. (BBC, 8. September 2021b)

Im September 2021 schreibt BBC, dass Siradschuddin Haqqani, der Anführer der als Haqqani-Netzwerk bekannten militanten Gruppe, die mit den Taliban verbunden ist und für einige der tödlichsten Anschläge in dem seit zwei Jahrzehnten andauernden Krieg im Land verantwortlich ist, zum amtierenden Innenminister ernannt wurde. Anders als die Taliban wurde das Haqqani-Netzwerk von den USA als ausländische terroristische Organisation eingestuft. Außerdem unterhält es enge Verbindungen zu Al-Qaida. (BBC, 8. September 2021a) Detailliertere Informationen über mit den Taliban assoziierte Gruppierungen finden sich im gleichnamigen Abschnitt weiter unten.

Laut eines BBC-Berichts vom Juli 2021 scheinen die Taliban im Jahr nach dem Friedensabkommen mit den USA im Februar 2020 ihre Taktik von komplexen Anschlägen in Städten und auf militärische Außenposten auf eine Welle gezielter Attentate, die die afghanische Zivilbevölkerung in Angst versetzten, verlagert zu haben. Die Ziele, Journalisten, Richter, Friedensaktivisten, Frauen in Machtpositionen, schienen darauf hinzudeuten, dass die Taliban nicht ihre extremistische Ideologie, sondern nur ihre Strategie geändert hatten. Man geht davon aus, dass die Gruppe derzeit, mit bis zu 85.000 Vollzeitkämpfern, zahlenmäßig stärker ist als jemals zuvor seit ihrem Sturz im Jahr 2001, so die jüngsten Schätzungen der NATO. (BBC, 3. Juli 2021)

Ein Positionspapier des Forschungsinstituts swisspeace vom September 2021 erläutert die jüngsten Veränderungen im (medialen) Auftreten der „neuen“ Taliban. (Swisspeace, September 2021)[xii]

Das Afghanistan Analyst Network berichtete, dass sich die am 7. September 2021 vorgestellte Übergangsregierung der Taliban beinahe ausschließlich aus einer sehr homogenen Gruppe (beinahe ausschließlich Taliban, Kleriker, Paschtunen) zusammensetzte. Dies würde verdeutlichen, dass die Taliban vor allem um internen Zusammenhalt, ihr Machtmonopol sowie die Unterdrückung offener Meinungsverschiedenheiten bemüht sind. (AAN, 15. September 2021) Ein Bericht der International Crisis Group erläutert, dass die am 22. September vorgestellte Liste der zusätzlich ernannten Regierungsmitglieder die Heterogenität der Regierung nur geringfügig verbessert. Mit den Neuzugängen gehören der neuen 53-köpfigen Regierung nun vier Tadschiken, zwei Usbeken, ein Turkmene, ein Hazara, ein Nuristani und ein Khwaja an. Trotz des anhaltenden internationalen Drucks haben die Taliban keine Frauen und keine Personen aus dem früheren, vom Westen unterstützten politischen Establishment in ihr Kabinett berufen. (ICG, 28. September 2021)

Interne Spannungen zwischen hochrangigen Taliban-Führern, namentlich zwischen Baradar und Khalil al-Rahman Haqqani, führten am 11. September zu Zusammenstößen zwischen den Leibwächtern derselben. Inhalt der Streitigkeiten war die Struktur der Übergangsregierung, ausgelöst durch Meinungsverschiedenheiten zwischen moderaten und streng-konservativen Köpfen der Taliban-Führungsriege, so Insecurity Insight unter Berufung auf Medienberichte. (Insecurity Insight, 12. Oktober 2021, S. 1)[xiii]

UNHCR berichtet am 2. November, dass die Taliban die USA und andere Länder dazu aufgerufen haben, ihre Regierung anzuerkennen. Bei einem regionalen Treffen zu Afghanistan am 27. Oktober in Teheran hoben die Außenminister von China, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan, Turkmenistan, Russland und vom Iran in einer gemeinsamen Stellungnahme hervor, dass eine politische Struktur, die auf einer breiten Basis beruhe, die einzige Lösung für die Probleme in dem Land sei. Die Außenminister betonten die Bedeutung des Schutzes der Grundrechte aller AfghanInnen, während sie sich gleichzeitig für den Ansatz der Nicht-Einmischung aussprachen. Zwar erkannte bisher noch kein Land die Taliban-Regierung an, jedoch hatten hochrangige Politiker einiger Länder, darunter der Iran, sich mit der De-Facto-Regierung in Kabul und außerhalb des Landes getroffen. UNHCR zufolge traten Diplomaten der Taliban-Regierung den Dienst in der afghanischen Vertretung in Pakistan an. Zudem plant die EU laut UNHCR, ihre diplomatische Vertretung in Afghanistan im nächsten Monat wiederzueröffnen. (UNHCR, 2. November 2021, S. 1-2)

2.1 Erste Berichte nach der neuerlichen Machtergreifung der Taliban

In einem gemeinsamen Bericht vom September 2021, führen Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International (AI) an, dass obwohl die Taliban versucht haben, der Welt zu vermitteln, die Menschenrechte zu achten, die Realität weit davon entfernt sei. Die Organisationen verweisen insbesondere auf Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen, Einschüchterungen von MenschenrechtsverteidigerInnen, die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, Repressalien gegen ehemalige RegierungsmitarbeiterInnen sowie die Schwierigkeiten, denen Geflüchtete und Menschen, die Afghanistan verlassen wollen, ausgesetzt sind. (AI et al., September 2021, S. 1)[xiv]

In einem Bericht der UNO-Generalversammlung wird erwähnt, dass Taliban-Kämpfer nach der Eroberung Kabuls in der gesamten Hauptstadt Kontrollpunkte errichteten und ihre Patrouillen intensivierten. Berichten zufolge wurden auch einige Personen erschossen, nachdem sie die Kontrollpunkte ohne Genehmigung passiert hatten. Während die Taliban in ihren Erklärungen unter anderem anordneten, ohne Erlaubnis keine Häuser zu betreten und „Leben, Eigentum und Ehre“ zu schützen, tauchten zahlreiche Berichte auf, wonach die Taliban von Haus zu Haus gingen, um nach Regierungsmitarbeiter·innen, Waffen und Eigentum zu suchen und teilweise zu beschlagnahmen. Aus einigen Berichten ging hervor, dass die Taliban auch Personen suchten, die „mit Ausländern zusammengearbeitet“ hatten, und diese mitunter auch misshandelten. (UNGA, 2 .September 2021, S. 5)

Human Rights Watch (HRW) berichtet Anfang August, dass die Taliban, die in Ghazni, Kandahar und andere afghanische Provinzen vorrückten, inhaftierte Soldaten, Polizisten und ZivilistInnen mit angeblichen Verbindungen zur afghanischen Regierung summarisch hinrichteten. (HRW, 3. August 2021) Auch die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) berichtete Ende Juli von Beweisen, die darauf hindeuten, dass die Taliban unter Verletzung des humanitären Völkerrechts Vergeltungstötungen an ZivilistInnen begangen und das Eigentum mehrerer AnwohnerInnen geplündert haben, darunter auch das Eigentum ehemaliger und amtierender RegierungsvertreterInnen. (AIHRC, 31. Juli 2021)[xv]

Mehrere Quellen berichteten, dass die Taliban friedliche Demonstrationen in verschiedenen Provinzen Afghanistans zunehmend gewaltsamen niederschlugen (UNGA, 2 .September 2021, S. 2; AAN, 19. August 2021; AI, 8. September 2021), unter anderem durch den Einsatz von scharfer Munition, Schlagstöcken und Peitschen. (OHCHR, 10. September 2021[xvi]) Dabei wurden mehrere Menschen getötet und verletzt. (OHCHR, 10. September 2021; UNGA, 2 .September 2021, S. 2; AAN, 19. August 2021; AI, 8. September 2021)

Das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) berichtete, dass auch in Kabul Demonstrierende, darunter Frauen und bis zu 15 JournalistInnen, von den Taliban geschlagen und festgenommen wurden. Anfang September 2021 erließen die Taliban ein Verbot nicht genehmigter Versammlungen und wiesen Telekommunikationsunternehmen an, das Internet für Mobiltelefone in bestimmten Gebieten Kabuls zu sperren. (OHCHR, 10. September 2021)

Ende September 2021 schreibt die BBC, dass die Taliban vier mutmaßliche Entführer erschossen und ihre Leichen auf öffentlichen Plätzen in der Stadt Herat aufgehängt haben. Der grausame Akt fand einen Tag nach der Warnung eines berüchtigten Taliban-Beamten statt, dass extreme Strafen wie Hinrichtungen und Amputationen wieder eingeführt werden würden. (BBC, 25. September 2021)

In einem weiteren BBC-Artikel vom September 2021 heißt es, dass die Taliban Friseuren in der afghanischen Provinz Helmand verbieten, Bärte zu rasieren oder zu kürzen, da dies gegen ihre Auslegung des islamischen Rechts verstoße. Einige Friseure in der Hauptstadt Kabul haben nach eigenen Angaben ebenfalls ähnliche Anweisungen erhalten. Die Anweisungen deuten darauf hin, dass die Taliban trotz gegenteiliger Versprechungen zu den strengen Regeln ihrer früheren Herrschaft zurückkehren. (BBC, 26. September 2021)

UNHCR berichtet von einem Angriff durch bewaffnete Männer, die sich selbst als Taliban bezeichneten, auf eine Hochzeitsfeier in der östlichen Provinz Nangarhar am 30. Oktober, bei dem mindestens drei Personen getötet wurden. Laut Taliban-Sprecher Zabihullah Mujahid hätten diese Personen nicht im Auftrag der Taliban-Regierung gehandelt. (UNHCR, 2. November 2021, S. 1)

2.2 Gefährdete Gruppen

Frauen und Mädchen

Mitte September berichtete BBC, dass die Taliban das Ministerium für Frauenangelegenheiten geschlossen und durch eine Abteilung des Ministeriums für Tugend und Laster ersetzt haben (BBC, 17. September 2021). Während der ersten Taliban-Regierung von 1996 bis 2001 war das Ministerium zu einem berüchtigten Symbol für Misshandlung, insbesondere von Frauen und Mädchen, geworden. Nun wurde es Berichten zufolge einem Kleriker unterstellt. (HRW, 29. Oktober 2021)

Während Schulen der Sekundarstufe für Buben im Oktober wieder geöffnet wurden, blieben sie für die Mehrheit der Mädchen geschlossen. Viele Lehrerinnen wurden entlassen. (IPS, 29. Oktober 2021[xvii]; ICG, 28. September 2021) In den nördlichen Provinzen Afghanistans wurde es Mädchen der siebten bis zwölften Schulstufe wieder erlaubt, die Schule zu besuchen. (UNHCR, 26. Oktober 2021, S. 1) Frauen blieben den Universitäten größtenteils fern und aufgrund neuer Beschränkungen ist unklar, wann und unter welchen Bedingungen sie wieder studieren können. (IPS, 29. Oktober 2021)

Frauen blieb der Zugang zu den meisten Arbeitsstellen laut einem IPS-Bericht vom 29. Oktober verwehrt. Dem Bericht zufolge erlaubt es die Taliban-Regierung Frauen nur dann ihre Arbeit zu behalten, wenn diese nicht auch durch einen Mann erledigt werden könnte und führt als Beispiel Betreuerinnen von Damentoiletten an. (IPS, 29. Oktober 2021) UNHCR berichtete am 26. Oktober, dass der Taliban-Leiter der Öffentlichkeitsabteilung von Kabul weibliche Angestellte der Stadtverwaltung aufgefordert hat, nicht zur Arbeit zu kommen, und darüber informiert hat, dass an einem ‚Plan‘ gearbeitet wird, der es diesen Frauen ermöglicht, ihre Stellen wieder anzutreten. (UNHCR, 26. Oktober 2021, S. 1-2)

Laut offiziellen Aussagen aus Kabul ist die Regelung, die es Frauen nur in Begleitung eines „Mahram“, also eines männlichen Familienmitgliedes, erlaubt, das Haus zu verlassen, nicht in Kraft. Dennoch setzen Taliban-Anhänger diese Regelung auf der Straße bisweilen um. Des Weiteren werden Frauen aufgrund ihrer Bekleidung von Taliban-Anhängern schikaniert. Einrichtungen zum Schutz von Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wurden systematisch geschlossen, so IPS. (IPS, 29. Oktober 2021)

Etwa 230 afghanische Richterinnen befinden sich immer noch in Afghanistan und sind untergetaucht. Interviews mit Richterinnen und ihren VertreterInnen zufolge wurden ehemalige Unterkünfte von Richterinnen durchsucht und geplündert. Überdies wurden deren Angehörige bedroht und Konten eingefroren. In einem Interview der International Association of Women Judges (IAWJ) mit einer Richterin, die in Kabul untergetaucht ist, schildert diese, dass ein Mann, den sie einst verurteilt hat, freigelassen wurde, sie bedrohte und darüber hinaus zu einem Taliban-Richter ernannt wurde. Eine andere Richterin berichtete, aus Angst davor, erkannt zu werden, nicht zu einem geplanten Kaiserschnitt im Krankenhaus erschienen zu sein, obwohl sie unmittelbar vor der Geburt gestanden sei. (BBC, 6. Oktober 2021)

Angehörige der vergangenen Regierung und der nationalen Sicherheitskräfte

Amnesty International berichtete am 5. Oktober, dass elf Angehörige der Afghan National Defence Security Forces (ANDSF) der ehemaligen Regierung im Dorf Kahor in der Provinz Daikondi am 30. August von den Taliban widerrechtlich getötet wurden. Neun der ANDSF-Mitglieder wurden Augenzeugen zufolge widerrechtlich exekutiert, nachdem sie kapituliert haben. Ein Zivilist und ein Mädchen wurden beim Versuch zu fliehen getötet, als die Taliban das Feuer auf eine Menschenmenge eröffneten. Alle 13 Opfer waren Angehörige der Hazara-Ethnie. (AI, 5. Oktober 2021)

Afghanische Militärpiloten, die nach der Machtübernahme der Taliban nach Tadschikistan geflohen sind, berichteten RFE/RL, dass die Taliban und mit ihnen in Verbindung stehende militante Gruppierungen sie unter Druck setzen nach Afghanistan zurückzukehren. Sie drohen damit, deren Verwandte in Afghanistan zu töten. Einem Piloten zufolge sind die Taliban im Besitz der Namen aller 143 afghanischen Piloten, die sich derzeit in Tadschikistan befinden. Taliban-Sprecher Zabiullah Mujahid dementierte, dass die Taliban Angehörige von Piloten bedrohen. (RFE/RL, 23. Oktober 2021)[xviii]

Schiitische Minderheit und Hazara

Amnesty International (AI) berichtet Mitte August 2021 von der brutalen Ermordung von neun Hazara im Distrikt Malistan Anfang Juli durch die Taliban, nachdem diese die Kontrolle über die Provinz Ghazni übernommen hatten. (AI, 19. August 2021)

Hunderte Hazara-Familien wurden seit der Taliban-Machtübernahme aufgefordert, ihre Häuser und Ackerböden zu verlassen. Viele von ihnen leben nun in Zelten oder unter Bäumen. Die meisten Vertreibungen erfolgten in ländlichen Gebieten. (ABC, 15. Oktober 2021)[xix] Nach erfolgten Zwangsdelogierungen in den Provinzen Daikondi, Uruzgan und Kandahar wurden Anfang Oktober laut HRW hunderte Familien in der südlichen Provinz Helmand und in der nördlichen Provinz Balkh vertrieben. Am stärksten betroffen sind 15 Dörfer in Daikondi und Uruzgan, wo im September mindestens 2.800 Hazara vertrieben wurden. In vielen Fällen wurden den Betroffenen nur einige Tage Zeit eingeräumt, um die Orte zu verlassen und es wurde ihnen nicht die Möglichkeit gegeben, bestehende rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Delogierungen erfolgten unter Androhung von Konsequenzen und ohne rechtliche Grundlage. (HRW, 22 Oktober 2021)

Journalisten und Medienbedienstete

Amnesty International (AI) berichtete Anfang September 2021, dass JournalistInnen und Kameraleute der afghanischen Medien Ariana, Tolo und Etilaat-e-Roz nach eigenen Angaben von Taliban-Kämpfern verprügelt und festgenommen wurden, als sie versuchten, über Proteste zu berichten. Ihre Ausrüstung wurde beschlagnahmt und Filmmaterial zerstört. (AI, 8. September 2021) Auch Reporter ohne Grenzen (RSF) erwähnte, dass afghanische JournalistInnen von den Taliban schikaniert, verhaftet und mit Kabeln geschlagen wurden. Einige Reporter wurden misshandelt bis hin zu Folter. Sowohl in Kabul als auch in den Provinzstädten kam es Anfang September vermehrt zu Zwischenfällen mit MedienvertreterInnen. (RSF, 10. September 2021)[xx] Am 19. September 2021 verkündeten die Taliban “11 Journalismus-Regeln”, die afghanische JournalistInnen strikt befolgen müssen und die Zensur und Repressalien Tür und Tor öffnen könnten (RSF, 22. September 2021).

3. Weitere Akteure

In einem im September 2021 veröffentlichten Bericht weist die dänische Einwanderungsbehörde (DIS) darauf hin, dass die Taliban trotz der rasanten Entwicklungen und ihrer Kontrolle über fast ganz Afghanistan nicht der einzige Akteur im Land sind. (DIS, September 2021, S. 12)

3.1 Mit den Taliban in Verbindung stehende Gruppen

3.1.1 Haqqani Network

Das von Dschalaludin Haqqani gegründete Haqqani-Netzwerk wurde von US-Behörden oftmals als ein „entscheidender Wegbereiter“ für al-Qaida bezeichnet, so der CRS. Das Netzwerk verfügte während seiner Hochzeit im Zeitraum von 2004 bis 2010 über rund 3.000 Kämpfer und Unterstützer, allerdings wird gegenwärtig von einer weitaus geringeren Zahl ausgegangen. Trotzdem ist das Netzwerk immer noch in der Lage, Operationen durchzuführen, darunter größere Bombenanschläge in Kabul und anderen Teilen Afghanistans. Die Gruppe scheint sich nun verstärkt auf Entführungen zu konzentrieren, die das Ziel haben mögen, finanzielle Mittel zu lukrieren und die Bedeutung dieser Gruppierung in der Öffentlichkeit zu propagieren (CRS, 19. Mai 2017, S. 20)

Das US-amerikanische Außenministerium (US Department of State, USDOS) hielt in einem Bericht vom September 2018 fest, dass angenommen wird, dass das Haqqani-Netzwerk (HQN) mehrere hundert Kernmitglieder hat. Es wird jedoch geschätzt, dass die Organisation in der Lage ist, auf einen Pool von mehr als 10.000 Kämpfern zurückzugreifen. Das HQN ist in die größere Organisation der afghanischen Taliban integriert und arbeitet mit anderen in der Region aktiven Terrororganisationen, darunter al-Qaida und Lashkar e-Tayyiba zusammen. Das HQN ist entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze und in weiten Teilen des südöstlichen Afghanistan, insbesondere in Loya Paktia, aktiv und hat Kabul wiederholt mit seinen Angriffen ins Visier genommen. Die Führung der Gruppe hat in der Vergangenheit eine Machtbasis in den Stammesgebieten Pakistans unterhalten. Zusätzlich zu den Mitteln, die sie im Rahmen der breiter aufgestellten afghanischen Taliban erhält, bezieht das HQN einen Großteil seiner Mittel von Gebern in Pakistan und am Golf sowie durch kriminelle Aktivitäten wie Entführung, Erpressung, Schmuggel und andere legale und illegale Geschäfte (USDOS, 19. September 2018)[xxi]

Wie BBC im September 2021 berichtete, wurde Sirajuddin Haqqani nach dem Tod seines Vaters Jalaluddin Haqqani zum neuen Anführer des Haqqani-Netzwerks, das für einige der gewalttätigsten Anschläge verantwortlich gemacht wird, die in den letzten Jahren in Afghanistan gegen die afghanischen Streitkräfte und ihre westlichen Verbündeten verübt wurden. Das Haqqani-Netzwerk ist derzeit eine der mächtigsten und gefürchtetsten militanten Gruppen in der Region. Manche sagen, es sei sogar einflussreicher als der ISKP. (BBC, 8. September 2021b)

Auf der Grundlage eines Skype-Interviews mit einer gut informierten Journalistin mit umfassenden und aktuellen Kenntnissen über die Lage in Afghanistan, stellt die dänische Einwanderungsbehörde (DIS) fest, dass das Haqqani-Netzwerk den am stärksten anti-westlich eingestellten Teil der Taliban darstellt und wahrscheinlich die Politik der Taliban in Zukunft bestimmen wird. Das Haqqani-Netzwerk soll zudem sehr enge Beziehungen zu al-Qaida unterhalten und auch in gewisser Weise mit dem ISKP in Verbindung stehen. Es wird berichtet, dass zwischen den (ehemaligen) afghanischen Sicherheitsdiensten und den westlichen Geheimdiensten Einigkeit darüber besteht, dass das Haqqani-Netzwerk in die Durchführung der sehr blutigen Terroranschläge des ISKP in Kabul, denen hauptsächlich Hazara zum Opfer fielen, involviert war. (DIS, September 2021, S. 38)

3.1.2 al-Qaida

Bezüglich der Präsenz von al-Qaida in Afghanistan schreibt das CRS, dass US-Behörden bis ins Jahr 2015 der Ansicht waren, dass die Gruppe nur über eine minimale Präsenz im Land verfüge (weniger als 100 Mitglieder) und vorwiegend im Nordosten des Landes vor allem als Unterstützer anderer aufständischer Gruppen aktiv sei. Ende 2015 haben US-Spezialeinheiten und Einheiten der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte jedoch ein großes Trainingslager der al-Qaida in der Provinz Kandahar ausgehoben und zerstört. Dies weist darauf hin, dass al-Qaida zuvor ihre Präsenz im Land ausgeweitet hatte. So korrigierten Kommandeure der US-Streitkräfte im April 2016 ihre Schätzungen zur Zahl der al-Qaida-Kämpfer in Afghanistan auf 100-300 Mann und sprachen von zunehmend engeren Beziehungen zwischen al-Qaida und den Taliban. Afghanische Behörden gehen indes von 300 bis 500 al-Qaida-Kämpfern im Land aus. (CRS, 19. Mai 2017, S. 17)

Dem CRS zu Folge wird al-Qaida immer noch eine Präsenz in Afghanistan zugeschrieben, und ihre jahrzehntelangen Verbindungen zu den Taliban scheinen in den letzten Jahren stark geblieben zu sein. Im Mai 2021 berichteten die UN-Beobachter, dass al-Qaida die Kommunikation mit der Taliban-Führung minimiert hat, um die diplomatische Position der Taliban nicht zu gefährden. Im Oktober 2020 töteten afghanische Streitkräfte einen hochrangigen al-Qaida-Funktionär, der Berichten zufolge mit Taliban-Kräften zusammenarbeitete, was Fragen zu den Verbindungen zwischen al-Qaida und den Taliban und zu den Absichten der Taliban in Bezug auf al-Qaida weiter unterstreicht. Im Allgemeinen deuten Einschätzungen der US-Regierung darauf hin, dass die Taliban ihren Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung in Bezug auf al-Qaida nicht nachkommen. Laut Berichten des US-Verteidigungsministeriums unterhalten die Taliban Verbindungen zu al-Qaida und haben al-Qaida-Mitglieder in ihre Streitkräfte und Kommandostruktur integriert. (CRS, 11. Juni 2021, S. 1-2)

Laut des zuständigen Beobachtungsteams des UNO-Sicherheitsrates, ist al-Qaida in mindestens 15 afghanischen Provinzen präsent, hauptsächlich in den östlichen, südlichen und südöstlichen Regionen. Al-Qaida operiert in dieser Region unter dem Schutz der Taliban von den Provinzen Kandahar, Helmand und Nimrus aus. (UN-Sicherheitsrat, 21. Juli 2021, S. 14)

BBC berichtete Anfang September 2021, dass al-Qaida mit den Taliban durch einen Treueschwur („bay'ah“) verbunden ist, der erstmals in den 1990er Jahren von Osama Bin Laden seinem Taliban-Kollegen Mullah Omar angeboten wurde. Dieser Schwur wurde seither mehrmals erneuert, obwohl dies von den Taliban nicht immer öffentlich bestätigt wurde. Im Rahmen des Friedensabkommens mit den USA im Jahr 2020 verpflichteten sich die Taliban, weder al-Qaida noch anderen extremistischen Gruppen zu gestatten, in den von ihnen kontrollierten Gebieten zu operieren. Sie bekräftigten dieses Versprechen wenige Tage nach der Übernahme von Kabul am 15. August. Allerdings scheinen sie al-Qaida nicht öffentlich abzulehnen. Al-Qaida unterhält zudem Berichten zufolge enge Verbindungen zum Haqqani-Netzwerk, das Teil der Taliban ist. (BBC, 7. September 2021)

Laut DIS schätzt die Journalistin und Afghanistan-Expertin Sune Engel Rasmussen, dass al-Qaida in Zukunft noch stärker in Afghanistan Fuß fassen wird, entweder direkt durch die Taliban oder aufgrund der entstehenden Gesetzlosigkeit in entlegenen Teilen des Landes. Es ist bereits bekannt, dass al-Qaida in Afghanistan unter dem Schutz der Taliban steht, was sich künftig auf die Situation der Hazara auswirken könnte. (DIS, September 2021, S. 38) Dem US-Unterstaatssekretär für Verteidigungspolitik (Under-Secretary of Defence for Policy) Colin Kahl zufolge stellt al-Qaida in Afghanistan vermutlich ein komplexeres Problem dar als der ISKP. Seiner Einschätzung zufolge könnte al-Qaida bereits in ein oder zwei Jahren wieder genug Kapazitäten aufgestellt haben, um Angriffe außerhalb von Afghanistan durchzuführen. (UNHCR, 2. November 2021, S. 1)

3.2 Islamic State – Khorasan Province

Das Congressional Research Service (CRS) des US-amerikanischen Kongresses hält in einem Bericht vom Mai 2017 fest, dass ein Ableger der Gruppe Islamischer Staat seit Mitte 2014 in Afghanistan aktiv ist. Der Ableger heißt Islamischer Staat in der Provinz Khorasan (ISKP), wird häufig aber auch Islamischer Staat von Irak und der Levante-Khorasan, ISIL-K, bezeichnet. (CRS, 19. Mai 2017, S. 20)

Der IS hat seine Operationen in Afghanistan am 10. Jänner 2015 offiziell aufgenommen, als pakistanische und afghanische Kämpfer dem IS die Treue geschworen haben. Seither hat sich der ISKP als einer der brutalsten Arme der Gruppierung erwiesen, der ungeschützte Ziele angreift, es auf die schiitische Bevölkerung abzielt, Sufis tötet und Schreine zerstört sowie eigene Dissidenten enthauptet, deren Kinder entführt und deren Witwen heiratet, schreibt die Jamestown Foundation (JF). (JF, 6. April 2018)[xxii]

Der ISKP hat seine Basis in der Provinz Nangarhar errichtet, einem strategischen Standort an der Grenze zu Pakistan. Die Rekrutierung erfolge auf beiden Seiten der durchgängigen Grenze und biete die Möglichkeit, etwa einem Militärschlag, leicht zu entkommen, so die JF. (JF, 6. April 2018)

Der ISKP hat von Anfang an schiitische Gruppen, ausländische Truppen, die Sicherheitskräfte, die afghanische Zentralregierung sowie die Taliban, welche zuvor von keiner aufständischen Gruppe herausgefordert worden war, als ihre Ziele festgelegt. (JF, 6 April 2018)

2019 berichtete der UNO-Sicherheitsrat, dass sich die ISKP-Hochburgen in Afghanistan zum Berichtszeitpunkt in den östlichen Provinzen Nangarhar, Kunar, Nuristan und Laghman befinden. (UNO-Sicherheitsrat, 1. Februar 2019, S. 7)

Neben den Taliban hat sich ein erheblicher Teil der US-Operationen gegen den ISKP gerichtet, so CRS. Zudem wurden einige Anführer des ISKP seit 2016 bei US-Luftangriffen getötet und afghanischen Kräfte haben zwei ISKP-Anführer im Frühling 2020 festgenommen. (CRS, 11. Juni 2021, S. 5-6)

Laut den Vereinten Nationen ist die Anzahl der Opfer durch ISKP-Angriffe im Jahr 2020 um 45 % im Vergleich zu 2019 gestiegen. (UNAMA, Februar 2021)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen berichtet, dass der ISKP trotz territorialer, führungsmäßiger, personeller und finanzieller Verluste in den Provinzen Kunar und Nangarhar im Jahr 2020 in andere Provinzen vorgedrungen ist, darunter Nuristan, Badghis, Sari Pul, Baghlan, Badachschan, Kunduz und Kabul, wo Kämpfer Schläferzellen gebildet haben. Die Gruppe hat ihre Positionen in und um Kabul gestärkt, wo sie die meisten ihrer Anschläge verübt hat, die sich gegen Minderheiten, Aktivist·innen, Regierungsangestellte und die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte richteten. Dabei hat der ISKP die Rekrutierung und Ausbildung neuer Anhänger in den Vordergrund gestellt. Laut dem Sicherheitsrat hofft der ISKP, die Hardliner unter den Taliban und andere Kämpfer anzulocken, die das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Taliban zum Frieden in Afghanistan ablehnen, sowie Kämpfer aus Syrien, dem Irak und anderen Konfliktgebieten zu rekrutieren. (UN Security Council, 21. Juli 2021, S. 14-15)

Nach dem Angriff auf den Flughafen von Kabul am 26. August 2021 wird darüber spekuliert, ob der ISKP in der Lage ist, die Kontrolle der Taliban herauszufordern, was zu einer Fortsetzung der Feindseligkeiten im Land führen kann. Grundsätzlich gilt der ISKP jedoch mit Stand Oktober 2021 als ein Akteur mit begrenzten militärischen Kräften in Afghanistan. Der ISKP hat keine territoriale Kontrolle und die Zahl seiner Kämpfer ist begrenzt. Der ISKP wurde von den Taliban sowie von der afghanischen Armee, unterstützt durch US-Luftangriffe, aus den Basen in Nangarhar und Kunar vertrieben. Etwa 70.000 mittlerweile mit US-Ausrüstung ausgestatteten Taliban-Anhängern stehen einige Tausend ISKP-Anhänger gegenüber. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass der ISKP in der nächsten Zeit eine Rolle spielt, da einige Taliban-Kämpfer mit der von den Taliban eingeschlagenen Richtung nicht einverstanden sein könnten, insbesondere für den Fall, dass die Taliban sich für eine gemäßigte und integrative Linie entscheiden. Dies kann dazu führen, dass einige Taliban die Seiten wechseln und zum ISKP überlaufen. Das Gleiche kann passieren, wenn es zu Spaltungen unter den Taliban kommt. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Machtergreifung der Taliban viele Gefangene freigelassen, von denen einige möglicherweise mit dem ISKP in Verbindung standen, was den Einfluss des ISKP stärken könnte. Des Weiteren besteht die Befürchtung, dass der ISKP ausländische Kämpfer aus Zentralasien oder Pakistan rekrutieren könnte, die sich vermutlich in Afghanistan aufhalten. Die USA hoffen darauf, den ISKP weiterhin durch Luftangriffe, die außerhalb von Afghanistan abgefeuert werden, anzugreifen, während die Taliban davon ausgehen, den ISKP ohne externe Hilfe bewältigen zu können (Landinfo, 2. September 2021; BBC, 29. Oktober 2021). Dem US-Unterstaatssekretär für Verteidigungspolitik (Under-Secretary of Defence for Policy) Colin Kahl zufolge könnte der IS in Afghanistan bereits in sechs Monaten stark genug sein, um Angriffe außerhalb des Landes, darunter auch die USA, durchzuführen (UNHCR, 2. November 2021, S. 1). RFE/RL berichtete im Oktober über einen Anstieg von ISKP-Angriffen zwischen September und Oktober, der Experten zufolge auf die fehlende US-Präsenz und die unbeabsichtigte Freilassung hunderter ISKP-Anhänger durch die Taliban zurückzuführen ist. In der Bevölkerung werden Stimmen laut, die eine Eskalation der Gewalt zwischen den Taliban und dem ISKP befürchten (RFE/RL, 13. Oktober 2021). Während der ISKP die Taliban unter dem Vorwurf nicht streng genug zu sein als Abtrünnige betrachten, erachten die Taliban ISKP-Anhänger als ketzerische Extremisten. (BBC, 29. Oktober 2021)

Der ISKP stellt HRW zufolge für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Angehörige der Hazara, eine ernsthafte Bedrohung dar. Seit etwa 2015 begann der ISKP insbesondere in schiitischen Vierteln Moscheen, Krankenhäuser, Schulen und andere zivile Einrichtungen anzugreifen. Bei den Angriffen wurden mindestens 1.500 ZivilistInnen getötet und tausende weitere verletzt. Die Angriffe fanden unter anderem in Kabul, Dschalalabad und Herat statt. Der ISKP griff in der Vergangenheit auch JournalistInnen, zivilgesellschaftliche AktivistInnen, Gesundheitspersonal und insbesondere Mädchenschulen an. Seit 2020 ist ein Anstieg der Angriffe zu beobachten (HRW, 25. Oktober 2021). Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee am 15. Oktober 2021 in der Stadt Kandahar wurden mehr als 50 Menschen getötet und mehr als 80 verletzt. Ein weiterer Angriff auf eine schiitische Moschee in Kunduz am 8. Oktober kostete mindestens 50 Menschen das Leben, während mehr als 100 Personen verletzt wurden. Beide Angriffe erfolgten während des Freitagsgebets (CSW, 18. Oktober 2021)[xxiii]. Nach dem Kandahar-Anschlag ließ der ISKP in einer Stellungnahme verlautbaren, dass SchiitInnen zuhause und an Versammlungsorten angegriffen werden würden und dass man von diesen Angriffen‚ die vom Abschlagen des Kopfes bis zum Zerstückeln von Gliedmaßen nichts auslassen werden‘, weit über die Grenzen des Lands hinaus noch hören wird. (HRW, 25. Oktober 2021)

3.3 Nationale Widerstandsfront von Afghanistan (NRF)

Der DIS schreibt, dass Anhänger der ehemaligen afghanischen Regierung und lokale Milizen im Pandschschir-Tal unter der Führung des ehemaligen Vizepräsidenten Afghanistans, Amrullah Saleh und Ahmad Massoud, die Nationale Widerstandsfront (NRF) gebildet haben. Vor der Eroberung von Pandschschir durch die Taliban soll die NRF aus mehreren tausend Mann bestanden haben und mit Ausrüstung der afghanischen Armee ausgestattet gewesen sein. In den Tagen nach der Einnahme von Pandschschir durch die Taliban hat Massoud geschworen, dass die NRF den Widerstand gegen die Taliban fortsetzen wird. (DIS, September 2021, S. 12)

Die Vereinten Nationen berichten, dass diverse Oppositionsfiguren die Gründung von Widerstandskräften sowie von Gremien zur Koordinierung der lokalen Verteidigungsbewegungen verkündeten, was durch viele Parlamentarier, Provinzräte, Volksälteste und religiöse Führer unterstützt wurde. Nach der Einnahme Kabuls am 15. August hat der ehemalige Vizepräsident Amrullah Saleh Afghan·innen über soziale Medien dazu aufgefordert, sich dem Widerstand anzuschließen, und sich selbst zum verfassungsgemäßen Übergangspräsidenten erklärt. (UNGA, 2. September 2021, S. 2-3)

BBC berichtet, die Taliban haben am 7. September verkündet, das Pandschschirtal, welches in den Händen der NRF gewesen ist, eingenommen zu haben. Es war die letzte Region, die sich der Taliban-Kontrolle noch widersetzt hat. Die NRF, geführt von Ahmed Shah Massouds Sohn, habe verkündet, dass sie weiterkämpfen wird. (BBC, 10. September 2021)

Laut einem Interview von France24 mit Ali Maisam Nazary, dem Leiter der Nationalen Widerstandsfront von Afghanistan (NRF) sei die nordöstliche Region Pandschschir von der neuen Taliban-Regierung noch nicht besiegt worden und der Widerstand werde fortgesetzt. Seinen Aussagen zufolge habe die NRF die Kontrolle über die Hälfte der Panschschir-Region inne (France24, 5. Oktober 2021)[xxiv]. Voice of America berichtet, dass offizielle US-Stellen bestätigt haben, dass die NRF die Berechtigung erhalten habe, einen Standort in den USA zu eröffnen, um von dort aus politische Lobby-Arbeit zu betreiben. Dem Bericht zufolge hat die NRF ausgesagt, Basen in gebirgigen Regionen des Pandschschir-Tals errichtet zu haben. Diese Aussagen wurden von Taliban-Vertretern dementiert, die behaupten, dass keine NRF-Köpfe mehr in Afghanistan sind. (VOA, 1. November 2021)[xxv]

Das im März 2018 erschienene Gutachten zu Afghanistan von Friederike Stahlmann enthält weitere ausführliche Informationen zu den Akteuren in Afghanistan. (Stahlmann, 28. März 2018, Abschnitt 3.2)[xxvi]

4. Quellen

(Zugriff auf alle Quellen 15. November 2021, wenn nicht anders angegeben)


[i] Das Afghanistan Analysts Network (AAN) ist eine unabhängige, gemeinnützige Forschungsorganisation mit Hauptsitz in Kabul.

[ii] Die International Crisis Group (ICG), gegründet 1995 und ansässig in Brüssel, ist eine transnationale, unabhängige Nonprofit-Organisation, die durch feldbasierte Analysen und Fürsprache auf hoher Ebene daran arbeitet, tödliche Konflikte zu vermeiden, mildern oder lösen.

[iii] Die UNO-Generalversammlung (UN General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

[iv] Das Danish Immigration Service (DIS) ist die in Dänemark für Einwanderung, Einreise und Aufenthalt von AusländerInnen zuständige Behörde des Ministeriums für Einwanderung und Integration.

[v] The Office of the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) is a United Nations agency with the mandate to protect and support refugees and assist in their voluntary repatriation, local integration, or resettlement to a third country.

[vi] The Office of the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) is a United Nations agency with the mandate to protect and support refugees and assist in their voluntary repatriation, local integration, or resettlement to a third country.

[vii] The British Broadcasting Corporation (BBC) is a British public service broadcaster headquartered in London.

[viii] Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UN Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) ist eine politische Mission der Vereinten Nationen, welche auf der am 28. März 2002 vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution 1401 basiert.

[ix] Die parlamentarische Versammlung des Europarates (CoE-PACE) ist eine interparlamentarische Organisation, die aus 318 Delegierten aus den Parlamenten der Mitgliedstaaten besteht und sich mit Demokratie, Menschenrechten und politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen befasst.

[x] The Norwegian Country of Origin Information Center Landinfo is an independent body within the Norwegian immigration authorities that provides COI services to various actors within Norway’s immigration authorities.

[xi] The US Congressional Research Service (CRS) is a public policy research arm of the US Congress.

[xii] swisspeace ist ein unabhängiges Institut zur Friedensforschung mit Sitz in Basel.

[xiii] Insecurity Insight erforscht Bedrohungen, denen Menschen ausgesetzt sind, die in gefährlichen Umgebungen leben und arbeiten. Die Datenerhebungs- und Analysemethoden der Organisation liefern Erkenntnisse, die für EntwicklungshelferInnen, Hilfsorganisationen und alle, die sich mit dem Schutz von Gesundheitspersonal, PädagogInnen, Binnenvertriebenen und Flüchtlingen befassen, relevant sind.

[xiv] Amnesty International (AI) ist eine internationale regierungsunabhängige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in London.

[xv] Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist eine nationale Menschenrechtsorganisation in Afghanistan, die sich der Verbreitung, Wahrung und Kontrolle von Menschenrechten und der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen widmet.

[xvi] Das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ist eine Abteilung des Sekretariats der Vereinten Nationen mit dem Auftrag, Menschenrechte zu fördern und zu schützen sowie Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

[xvii] The Inter Press Service – News Agency (IPS) ist eine weltweit tätige, nichtstaatliche Nachrichtenagentur ohne Erwerbszweck, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Entwicklung, der Globalisierung, der Menschenrechte und der Umwelt befasst.

[xviii] Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) ist eine Rundfunkanstalt, die 1949 von der amerikanischen antikommunistischen Organisation National Committee for a Free Europe gegründet wurde und vom US-Kongress finanziert wird. Sie liefert Nachrichten aus Ländern in Osteuropa, Zentralasien und dem Nahen Osten.

[xix] ABC News ist der öffentlich-rechtliche Rundfunksender Australiens.

[xx] Reporters Sans Frontières (RSF) (Deutsch: Reporter ohne Grenzen) ist eine in Paris ansässige internationale Nichtregierungsorganisation, die sich mittels Berichterstattung zu Verletzungen der Pressefreiheit für den Schutz der Meinungsfreiheit einsetzt.

[xxi] Das US Department of State (USDOS) ist das Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika.

[xxii] Die Jamestown Foundation (JF) ist eine unabhängige, unparteiische und gemeinnützige Organisation mit Sitz in Washington, D.C., die Informationen zu Terrorismus, den ehemaligen Sowjetrepubliken, Tschetschenien, China und Nordkorea zur Verfügung stellt.

[xxiii] Christian Solidarity Worldwide (CSW) ist eine christliche Advocacy-Organisation, die weltweit für Religionsfreiheit eintritt und in Sachen Religionsfreiheit auf Regierungen einzuwirken.

[xxiv] France24 ist ein internationaler Nachrichtensender im Maghreb und in den französischsprachigen Ländern Afrikas.

[xxv] Voice of America (VOA) ist der offizielle staatliche Auslandssender der USA.

[xxvi] Friederike Stahlmann ist Forscherin am Max-Planck-Institut für Ethnologische Forschung (Deutschland) mit Schwerpunkt Afghanistan.

Dieses Themendossier beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche. Es ist als Einstieg in bzw. Überblick über ein Thema gedacht und stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen sind Arbeitsübersetzungen für die keine Gewähr übernommen werden kann. Chronologien stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Aussage wird mit einem Link zum entsprechenden Dokument referenziert.

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