ecoi.net-Themendossier zu Afghanistan: Überblick über die Sicherheitslage in Afghanistan

Die ecoi.net-Themendossiers bieten einen Überblick zu einem ausgewählten Thema. Das Themendossier Afghanistan behandelt die allgemeine Sicherheitslage im Land. Die Informationen stammen aus ausgewählten Quellen und erheben nicht den Anspruch vollständig zu sein. Erstellt von ACCORD.

1. Sicherheitslage im Land
2. Staatliche und nicht-staatliche Akteure
2.1. Afghanische Regierung und Sicherheitskräfte
2.2. Aufständische Gruppen
3. Quellen

Anmerkung: Informationen zur Sicherheitslage und sozioökonomischen Lage in Herat und Masar-e Scharif finden sich unter dem folgenden Link: https://www.ecoi.net/de/laender/afghanistan/themendossiers/sicherheitslage-und-soziooekonomische-lage-in-herat-und-masar-e-scharif/

Überblick über die Sicherheitslage in Afghanistan

1. Sicherheitslage im Land

Informationen zur Sicherheitslage in Afghanistan im Zeitraum Jänner 2010 bis September 2018 finden sich in einem von ACCORD zusammengestellten im Dezember 2018 veröffentlichten Bericht zur Entwicklung der wirtschaftlichen Situation, der Versorgungs- und Sicherheitslage. (ACCORD, 7. Dezember 2018)

Anchor 2019

BBC Newsi berichtet im Jänner 2019, dass laut Angaben von Präsident Ghani mehr als 45.000 Mitglieder der afghanischen Sicherheitskräfte seit seinem Amtsantritt im Jahr 2014 getötet wurden. (BBC News, 25. Jänner 2019)

Laut dem Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR)ii ist die Kontrolle bzw. der Einfluss der afghanischen Regierung über die Distrikte Afghanistans um mehr als 18 Prozentpunkte zurückgegangen, seit SIGAR im November 2015 mit den entsprechenden Aufzeichnungen begonnen hat. Die umkämpften Distrikte sind um etwa 13 Prozentpunkte gestiegen und die Kontrolle oder der Einfluss der Aufständischen über die Distrikte Afghanistans ist um etwa fünf Prozentpunkte gestiegen. (SIGAR, 30. Jänner 2019, S. 71)

Die folgende Grafik aus einem im Jänner 2019 veröffentlichten Bericht des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) zeigt für ausgewählte Monate von November 2015 bis Oktober 2018 die jeweiligen Anteile des afghanischen Staatsgebietes, die unter der Kontrolle bzw. Einfluss der afghanischen Regierung stehen (in Grün), die Anteile, die unter der Kontrolle bzw. Einfluss der Aufständischen stehen (in Rot), sowie die Anteile der umkämpften Gebiete (in Gelb):

(SIGAR, 30. Jänner 2019, S. 70)

Der SIGAR-Bericht vom Jänner 2019 enthält die folgende Karte Afghanistans, die mit Stand 22. Oktober 2018 die Populationsdichte in Verbindung mit den Kontroll- und Einflussgebieten der afghanischen Regierung (in Dunkel- bzw. Hellgrün) und der aufständischen Gruppen (in Rot und Rosa) darstellt. Umkämpfte Gebiete werden in Blaugrau dargestellt:

(SIGAR, 30. Jänner 2019, S. 71)

Das Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) der University of Sussex dokumentiert für das Jahr 2018 für Afghanistan 43.750 Personen (zivile und nicht-zivile), die bei sicherheitsrelevanten Vorfällen ums Leben gekommen sind. (ACLED, 29. April 2019)iii

Laut der UNAMA ist es im bewaffneten Konflikt in Afghanistan im Jahr 2018 zu einem Rekordniveau an zivilen Todesfällen gekommen. Die UNAMA dokumentierte für das Jahr 10.993 zivile Opfer (3.804 Tote und 7.189 Verletzte) als Folge des bewaffneten Konflikts, was einem Anstieg der gesamten zivilen Opferzahlen (Tote und Verletzte) um fünf Prozent und einem Anstieg der zivilen Todesfälle um 11 Prozent gegenüber 2017 entspricht. Es gab einen signifikanten Anstieg von Selbstmordanschlägen verübt von regierungsfeindlichen Elementen, insbesondere der ISKP. Durch diesen Anstieg an Selbstmordanschlägen und durch die Zunahme ziviler Opfer durch Lufteinsätze und Suchoperationen wurde der anhaltende Rückgang der zivilen Opfer durch Bodenoperationen mehr als aufgewogen. Selbstmordanschläge und Luftangriffe verursachten jeweils die größte Zahl an zivilen Opfern, die die UNAMA je für diese beiden Kategorien von Gewalt registriert hat. (UNAMA, Februar 2019, S. 1) iv

Die folgende Grafik der UNAMA zeigt die jährlichen Zahlen der zivilen Opfer (Tote in rot und Verletzte in grau) ab dem Jahr 2009, die von UNAMA dokumentiert wurden. Es wird dabei für jedes Jahr der Vergleichszeitraum 1. Jänner bis 30. September angegeben:

Das im März 2018 erschienene Gutachten zu Afghanistan von Friederike Stahlmannv enthält einen ausführlichen Kommentar zur Validität berichteter Opferzahlen in Afghanistan. (Stahlmann, 28. März 2018, Abschnitt 7)

Das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC)vi schätzt in einem Bericht vom Mai 2019, dass im Jahr 2018 in Afghanistan bis zu 372.000 konfliktbedingte Vertreibungen stattgefunden haben. Trotz dem gewohnt hohen Gewaltniveau in Afghanistan ist die Zahl der geschätzten Vertreibungen für das Jahr 2018 niedriger als jene für das Jahr 2017 (mit geschätzt ca. 474.000 Vertreibungen). Mit 31. Dezember 2018 befand sich eine Gesamtzahl von 2.598.000 Binnenvertriebenen in Afghanistan. (IDMC, Mai 2019, S. 1)

Der Recherchedienst des US-amerikanischen Kongresses (Congressional Research Service, CRS) vii hält in einem Bericht vom Mai 2019 fest, dass Presseberichte vom Dezember 2018 und Anfang 2019 darauf hindeuten, dass die US-Regierung möglicherweise den Abzug einiger US-Truppen in Betracht zieht, obwohl US-amerikanische Amtsträger angeben, dass keine politische Entscheidung zur Reduktion des US-Truppenkontingents getroffen wurde. Viele Beobachter schätzen die Lage so ein, dass ein vollständiger Rückzug der USA zum Zusammenbruch der afghanischen Regierung und vielleicht sogar zur Wiederherstellung der Taliban-Kontrolle führen würde. Nach vielen verschiedenen Maßstäben sind die Taliban derzeit in einer stärkeren militärischen Position als je zuvor seit dem Jahr 2001, obwohl zumindest einige der vormals öffentlich zugänglichen diesbezüglichen Messinstrumentarien mittlerweile als geheim eingestuft oder eingestellt wurden. So wurden etwa die Bewertungen bezüglich der territorialen Kontrollgebiete auf Distriktebene eingestellt, wie aus dem SIGAR-Quartalsbericht vom April 2019 hervorgeht. (CRS, 1. Mai 2019, S. ii)

„Das neue Jahr in Afghanistan ist erst gut zwei Wochen alt, aber schon deutet sich an, dass die Kämpfe landesweit zunehmen. Beide Seiten haben angekündigt, dass sie Frühjahrsoffensiven starten wollen, bzw. werden. […] Am 19. März 2019 informierten der nationale Sicherheitsberater Hamdullah Moheb, der amtierende Innenminister Massud Andarabi, Verteidigungsminister Assadullah Chalid (den einige westliche Länder, darunter Truppensteller für Resolute Support, wegen Foltervorwürfen nicht offiziell treffen), Geheimdienstchef Massum Stanaksai und Präsidentenberater Fasl Fasli Mahmud den Präsidenten Aschraf Ghani über „geplante Sicherheitsoperationen“. Am darauffolgenden Tag gab das Innenministerium den Beginn seiner „Operation Chalid“ für den nächstfolgenden Tag bekannt. […] Die offizielle Ankündigung über den Start der Taleban-Jahresoffensive steht noch aus. (Im letzten Jahr geschah das erst am 25. April […]) Trotzdem wurde bereits vor dem Naurus-Fest in mehreren Provinzen gekämpft.“ (Ruttig, 7. April 2019) viii

Die International Crisis Group (ICG)ix hält in einem Artikel vom Juli 2019 fest, dass das US-amerikanische Militär nach Angaben von US-Militärbeamten den Druck auf die Talibanhochburgen erhöht hat. Im Zeitraum von Juli 2018 bis März 2019 wurden laut dem Artikel 5.914 Kampfmittel von US-amerikanischen bemannten und ferngesteuerten Flugzeugen abgeschossen bzw. abgeworfen. Im gleichen neun-monatigen Zeitraum der Vorperiode waren es 3.913 Kampfmittel. In diesen Zahlen seien noch nicht die Angriffe der afghanischen Luftwaffe enthalten, deren Intensität im Jahr 2019 ebenfalls hochgefahren wurde. Der Großteil dieser Luftangriffe traf ländliche Gebiete, zu denen es im Allgemeinen wenig öffentliche Berichterstattung zu deren Auswirkungen auf das tägliche Leben der dort lebenden Bevölkerung gibt.

Die Muster der Gewalt ändern sich derzeit. In der Vergangenheit waren die Aufständischen für den Großteil der zivilen Opfer verantwortlich. Das hat sich in diesem Jahr geändert. Die jüngste Welle von Kampfhandlungen umfasst eine größere Zahl von ZivilistInnen, die von internationalen Streitkräften und ihren afghanischen Verbündeten getötet wurden. (ICG, 5. Juli 2019)

In einem im Juni 2019 veröffentlichten Bericht zu Afghanistan befasst sich das European Asylum Support Office (EASO) mit der Sicherheitslage auf Provinzebene. (EASO, Juni 2019)x

Die UNAMA hält in ihrem Sonderbericht zu Gewalt im Zusammenhang mit den Wahlen 2019 fest, dass am 28. September in Afghanistan die vierten Präsidentschaftswahlen seit 2004 stattfanden. Das Ausmaß an Gewalt in Zusammenhang mit der Wahl blieb in den Monaten vor dem Wahltag relativ niedrig. Zwei vielbeachtete Selbstmordanschläge auf mit der Wahl in Zusammenhang stehende Stätten im Juli und September, neben einer ausgedehnten Talibankampagne, um afghanische Bürger einzuschüchtern, damit sie nicht an der Wahl teilnehmen, ließen Bedenken und Zweifel aufkommen, was sich am Wahltag ereignen würde. Am 28. September, am Tag der Präsidentschaftswahl, verzeichnete UNAMA 100 Vorfälle mit zivilen Opfern im ganzen Land, die im Zusammenhang mit der Wahl standen und die hauptsächlich den Taliban zugeschrieben wurden. Unter diesen Opfern waren viele ZivilistInnen, die nicht an den Präsidentschaftswahlen teilnahmen. (UNAMA, Oktober 2019, S. 1)

Im Zeitraum 1. Jänner bis 30. September 2019 dokumentierte die UNAMA 8.239 zivile Opfer (2.563 Tote und 5.676 Verletzte). Diese Zahlen sind jenen im gleichen Zeitraum 2018 vergleichbar. Regierungsfeindliche Elemente waren weiterhin für den Großteil der zivilen Opfer (Tote und Verletzte) in Afghanistan verantwortlich. Laut UNAMA verursachten sie in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 auch etwas mehr zivile Todesopfer als die mit den Regierungskräften verbündeten Streitkräfte, während im Zeitraum der ersten sechs Monate 2019 die mit den Regierungskräften verbündeten Streitkräfte mehr zivile Todesfälle verursachten. 41 Prozent aller zivilen Opfer waren Frauen und Kinder. ZivilistInnen in den Provinzen Kabul, Nangarhar, Helmand, Ghazni und Faryab waren, in dieser Reihenfolge, am unmittelbarsten durch den Konflikt betroffen. Während der ersten neun Monate 2019 war der kombinierte Einsatz von Selbstmordanschlägen und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (improvised explosive devices, IEDs) die Hauptursache für zivile Opfer und für 42 Prozent aller zivilen Opfer verantwortlich, ausgehend von 28 Prozent nach dem ersten Halbjahr 2019. Die zweithäufigste Ursache für zivile Opfer waren Bodeneinsätze (29 Prozent), gefolgt von Luftangriffen (11 Prozent). Luftangriffe blieben mit 23 Prozent die Hauptursache für zivile Todesfälle. (UNAMA, 17. Oktober 2019, S. 1-2)

Von 1. Jänner bis 30. September 2019 waren regierungsfeindliche Elemente für 5.117 zivile Opfer (1.207 Tote und 3.910 Verletzte) und damit für 62 Prozent aller zivilen Opfer verantwortlich. Die Gesamtzahl der den regierungsfeindlichen Elementen zugerechneten Opfer sank im Vergleich zum selben Zeitraum 2018 um 3 Prozent gesunken. Gleichzeitig kam es jedoch zuletzt zu einem beachtlichen Anstieg jener Opferzahlen, die den Taliban zugeschrieben werden. Die UNAMA machte für 3.823 zivile Opfer (922 Tote und 2.901 Verletzte) und damit 46 Prozent aller zivilen Opfer die Taliban verantwortlich. Die den Taliban zugeschriebenen zivilen Opfer erhöhten sich im Vergleich zum selben Zeitraum 2018 in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 um 31 Prozent. Vergleicht man die Monate Juli, August und September 2019 mit dem dritten Quartal 2018, zeigt sich bei den zivilen Opfern der Taliban mehr als eine Verdreifachung der Zahlen. Die UNAMA macht für 1.013 zivile Opfer (229 Tote und 784 Verletzte) und damit für 12 Prozent aller zivilen Opfer die Gruppe ISKP (Islamic State Khorasan Province) verantwortlich. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten 2018 bedeutet dies einen Rückgang um 49 Prozent. Nicht identifizierte regierungsfeindliche Elemente werden von der UNAMA für 281 zivile Opfer (56 Tote und 225 Verletzte) und damit für 3 Prozent aller zivilen Opfer verantwortlich gemacht. (UNAMA, 17. Oktober 2019, S. 3)

Von 1. Jänner bis 30. September 2019 waren die mit den Regierungskräften verbündeten Streitkräfte für 2.348 zivile Opfer (1.149 Tote und 1.199 Verletzte) verantwortlich, was einen Anstieg um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum darstellt. Mit den Regierungskräften verbündete Streitkräfte waren für 28 Prozent aller zivilen Opfer verantwortlich. In den ersten neun Monaten 2019 schrieb die UNAMA 1.261 zivile Opfer (484 Tote und 777 Verletzte), das sind 15 Prozent aller zivilen Opfer, den Afghanischen Nationalen Sicherheitskräften zu. Diese Zahlen ähneln den Opferzahlen desselben Zeitraums im Jahr 2018. Die UNAMA rechnete 682 zivile Opfer (468 Tote und 214 Verletzte), das sind 8 Prozent der zivilen Opfer, internationalen Streitkräften zu, was einem mehr als vierfachen Anstieg im Vergleich zum letzten Jahr entspricht. Für 155 zivile Opfer (79 Tote und 76 Verletzte), das sind 2 Prozent aller zivilen Opfer, sind laut UNAMA mit der Regierung verbündete bewaffnete Gruppen verantwortlich, wobei die Shaheen Forces mit Basis in Paktika die Khost Protection Force im Hinblick auf die Opferzahlen übertreffen. Für die übrigen 250 zivilen Opfer (118 Tote und 132 Verletzte), das entspricht 3 Prozent aller zivilen Opfer, waren unbestimmte oder mehrere mit der Regierung verbündete bewaffnete Gruppen verantwortlich. (UNAMA, 17. Oktober 2019, S. 8)

Zahlen von AIHRC zeigen, dass in Afghanistan im Zeitraum 21. März bis 21. September 2019 insgesamt 6.487 ZivilistInnen getötet (1.611) oder verletzt (4.876) wurden. Diese Zahlen stellen einen Anstieg um 8,36 Prozent im Vergleich zum Zeitraum 21. März bis 21. September 2018 dar.

Laut AIHRC waren im Zeitraum 21. März bis 21. September 2019 die Taliban für fast 75 Prozent der zivilen Opfer verantwortlich, für 3 Prozent war die ISKP und für 11 Prozent waren Regierungskräfte verantwortlich. Die Täter von 10 Prozent der zivilen Opfer konnten nicht identifiziert werden. Die übrigen fielen pakistanischen Raketen zum Opfer, die auf die Provinz Kunar abgeschossen wurden. (AIHRC, 21. Oktober 2019)xi

Im Quartal Juli bis September 2019 fanden heftige Kämpfe zwischen allen Konfliktparteien statt, da Präsident Donald J. Trump die Friedensverhandlungen mit den Taliban absagte, nachdem sich die Aufständischen zu einem Anschlag am 5. September bekannten, bei dem ein U.S. Soldat getötet wurde. (SIGAR, 30. Oktober 2019, S. 67)

Am 7. Dezember 2019 nahmen die Vereinigten Staaten, drei Monate nachdem Präsident Donald Trump sie abgesagt hatte, die Verhandlungen mit den Taliban wieder auf. (Al Jazeera, 7 December 2019)xii

ACLED verzeichnet für das Quartal Juni bis August 2019 4.005 Vorfälle politischer Gewalt und Proteste, eine Steigerung um 61 Prozent im Vergleich zur selben Periode des Vorjahrs, wobei sich die Vorfälle im südlichen und östlichen Afghanistan konzentrierten. Die Daten zeigen, dass diese signifikante Veränderung im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich in der Steigerung der Anzahl von Kämpfen begründet ist, die für dieses Quartal verzeichnet wurden: 2.530 im Vergleich zur Zahl von 1.579, die im Zeitraum Juni bis August 2018 verzeichnet wurde. ACLED definiert als Kampf „eine gewaltsame Interaktion zwischen zwei politisch organisierten, bewaffneten Gruppen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort“, wie etwa bewaffnete Zusammenstöße oder die Gebietseinnahme durch Regierung oder nichtstaatliche Akteure. Kämpfe können in jeder Kombination zwischen bewaffneten und organisierten staatlichen, nichtstaatlichen und externen Gruppen stattfinden. (SIGAR, 30. Oktober 2019, S. 72)

Laut einem Bericht der UNO-Generalversammlung verzeichnete die UNAMA 6.654 sicherheitsrelevante Vorfälle zwischen 9. August und 7. November 2019, was einer Steigerung von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die meisten Vorfälle ereigneten sich im Süden, gefolgt von der östlichen und der südöstlichen Region, wobei in Summe 60 Prozent aller Vorfälle in diesen drei Regionen dokumentiert wurden. Die konfliktreichsten Provinzen waren Helmand, Kandahar und Nangarhar. Nach einem Rückgang von Kampfhandlungen während des islamischen Opferfests (Eid-al-Adha) Mitte August, haben sich Konflikte im September wieder intensiviert. Am Wahltag verzeichneten die Vereinten Nationen 643 sicherheitsrelevante Vorfälle, die höchste Zahl an einem Wahltag seit 2004, wobei die meisten Vorfälle in Kunduz und Kabul Stadt zu verzeichnen waren. Insgesamt gab es 77 Anschläge auf Wahllokale, wovon 35 Schulen waren. Trotz der hohen Geschwindigkeit des Konflikts konnten im Berichtszeitraum weder mit der Regierung verbündete Kräfte, noch regierungsfeindliche Elemente signifikante Gebietsgewinne für sich erreichen. Die Taliban behielten, hauptsächlich im Nordosten, den Druck auf urbane Gebiete bei und starteten Anfang September zwei Offensiven gegen die Provinzhauptstädte Baghlan und Kunduz. Die Taliban nahmen das Distriktsverwaltungszentrum (district administrative centres) von Anar in der Provinz Farah ein und übernahmen zeitweise sieben weitere Distriktsverwaltungszentren in Takhar (Darqad, Chah Ab und Khwaja Ghar), Kunduz (Dasht-e Archi, Qal’ah-ye Zal und Khanabad) sowie Baghlan (Guzargah-e Nur). Während der Präsidentschaftswahlen überrannten die Taliban drei Bezirksverwaltungszentren in der Provinz Takhar (Khwaja Ghar, Baharak und Chah Ab) sowie den Bezirk Qush Tepa in der Jowzjan Provinz. Im Gegenzug starteten die Afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte umfangreiche Kampagnen um den Druck der Taliban auf Haupt- und Landstraßen zu reduzieren, zum Beispiel im südlichen Teil der Provinz Zabul und in den nordöstlichen Provinzen. Afghanische Kräfte rückeroberten die Bezirksverwaltungszentren in Yamgan, Warduj und Kiran-wa-Munjan in der Provinz Badakhshan, Dahana ye-Ghori in der Provinz Baghlan und Jaghatu in der Provinz Ghazni, wovon einige für drei bis vier Jahre unter der Kontrolle der Taliban gestanden hatten.
In der Öffentlichkeit vielbeachtete Angriffe durch regierungsfeindliche Elemente nahmen zu, so gab es im Berichtszeitraum 31 Selbstmordanschläge, verglichen mit 25 im Vergleichszeitraum 2018. Afghanische und internationale Streitkräfte behielten den Druck auf Stützpunkte der Gruppe ISKP im Osten Afghanistans bei, die Bewegung war außerdem in kontinuierliche Zusammenstöße mit den Taliban in den Provinzen Nangarhar und Kunar verwickelt. Die Gruppe ISKP reklamierte im Berichtszeitraum nur einen Angriff für sich, den Anschlag auf eine schiitische Hochzeitsfeier in Kabul Stadt am 17. August 2019; im Vergleichszeitraum 2018 bekannte sich die Gruppe ISKP zu neun Anschlägen. (UNGA, 10. Dezember 2019, S. 5.6) xiii

2020

In einem Bericht vom Februar 2020 dokumentiert die UNAMA für das Jahr 2019 insgesamt 10.392 zivile Opfer (3.403 Tote und 6.989 Verletzte) als Folge des bewaffneten Konflikts. Dies entspricht einem Rückgang um fünf Prozent gegenüber dem Jahr 2018 und der niedrigsten Gesamtzahl ziviler Opfer seit 2013. Dieser Rückgang ist auf den Rückgang der zivilen Opfer zurückzuführen, die durch die Gruppe Islamischer Staat Irak und Levante - Provinz Khorasan (ISKP) verursacht wurden. Die Zahl der Opfer in der Zivilbevölkerung, die von den anderen Parteien, insbesondere den Taliban und den internationalen Streitkräften, verursacht wurde, nahm zu. Im Laufe des Jahres kam es zu erheblichen Schwankungen beim Ausmaß an Gewalt, die mit Fortschritten und Rückschlägen bei den in Doha geführten Verhandlungen zwischen den Taliban und den USA zusammenfielen. Die erste Jahreshälfte 2019 war geprägt von intensiven Luftangriffen der internationalen Streitkräfte und Suchoperationen vonseiten der afghanischen Streitkräfte, insbesondere vonseiten der Spezialkommandos National Directorate of Security Special Forces. Diese Operationen trugen dazu bei, dass bis zur Jahresmitte mehr zivile Todesopfer auf regierungsnahe Kräfte als auf regierungsfeindliche Elemente zurückgeführt wurden, ein Trend, den es laut UNAMA-Aufzeichnungen vor 2019 nicht gegeben hatte. Darauf folgte ein besonders gewalttätiges drittes Quartal, das die höchste Zahl ziviler Opfer aller Quartale seit Beginn der systematischen Dokumentation durch UNAMA im Jahr 2009 aufwies. Dies war vor allem auf einen Anstieg der zivilen Opfer durch Selbstmord- und Nicht-Selbstmordattentate mithilfe von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBVs) durch regierungsfeindliche Elemente, vor allem durch die Taliban, sowie auf Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen zurückzuführen. Trotz niedrigerer Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung im vierten Quartal im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2018 endete das Jahr mit einem Rekordhoch an zivilen Opfern durch Luftangriffe und Suchoperationen innerhalb eines Jahres und der höchsten Zahl an zivilen Opfern bei Nicht-Selbstmord-Anschlägen unter Verwendung von USBVs seit 2015. (UNAMA, Februar 2020, S. 5-6)

Die folgende Tabelle zeigt die Zahlen an zivilen Opfern (Tote in dunkelblau und Verletzte in Hellblau), die von der UNAMA für jedes Jahr seit 2009 dokumentiert wurden:

(UNAMA, Februar 2020, p. 5)

Laut einem Bericht von AIHRC wurden im Jahr 2019 insgesamt 2.817 ZivilistInnen getötet und weitere 7.955 verletzt. Laut den Aufzeichnungen von AIHRC gab es im Jahr 2019 am meisten zivile Opfer im Südwesten Afghanistans (3.453 zivile Opfer, entspricht 32 Prozent aller zivilen Opfer im Jahr 2019). Im Osten Afghanistans gab es 2.271 zivile Opfer (21 Prozent), in Zentralafghanistan 2.161 (20 Prozent), im Nordosten 965 (neun Prozent), im Westen 749 (sieben Prozent), im Norden 638 (sechs Prozent); und im Süden Afghanistans 535 (vier Prozent). (AIHRC, 4. Februar 2020)

Laut Pajhwok Afghan News (PAN) xiv wurden in Afghanistan im Jahr 2019 1.926 Angriffe durchgeführt, bei denen laut Zählung von PAN 22.300 Personen und damit 16 Prozent weniger als in den vorhergehenden Jahren, getötet (12.522) oder verletzt (9.771) wurden. Im Jahr 2018 waren es 2.390 Angriffe, bei denen 16.010 Personen getötet und 10.679 verletzt wurden. Nach den PAN zur Verfügung stehenden Information, gab es 2019 durchschnittlich 61 Opfer pro Tag, im Vergleich zu durchschnittlich 73 Opfern täglich im Jahr 2018. Im Winter 2019 gab es besonders viele Opfer, neun von 22 Opfern wurden im Winter 2019 getötet oder verletzt.

2018 gab es 274 Luftangriffe, im Jahr 2019 waren es 214. 2019 gab es 56 Selbstmord-anschläge. Luftangriffe und Selbstmordanschläge verursachten hohe Opferzahlen, da diese Angriffe auch Zivilisten trafen. 2019 fanden die meisten Angriffe (175) in der östlichen Provinz Nangarhar statt, 168 in Faryab, 134 in Ghazni, 117 in Kandahar, 103 in Helmand, 93 in Kabul, 72 in Jawzjan, 75 in Logar. Die restlichen 978 Angriffe verteilten sich auf die übrigen 25 Provinzen.

Berichten zufolge wurden die meisten Angriffe (113) am Tag der Präsidentschaftswahlen, am 28. September durchgeführt. Die meisten Opfer gab es mit 343 Personen allerdings am 3. September. Unter den Opfern des Jahres 2019 waren Kämpfer, ZivilistInnen und Sicherheitskräfte. Die Regierung macht die Taliban für 2.219 Todesopfer und 5.172 Verletzte verantwortlich, die Taliban behaupten, dass 5.423 ZivilistInnen getötet und 3.284 weitere in insgesamt 2.291 Vorfällen letztes Jahr verletzt worden seien. Die Taliban beschuldigten Sicherheitskräfte und ausländische Truppen des Tötens von 5.152 ZivilistInnen und fügten hinzu, dass die übrigen 280 in Verkehrsunfällen ums Leben gekommen seien. (PAN, 7. Jänner 2020)

Im ersten Halbjahr 2020 dokumentierte die UNAMA 3.458 zivile Opfer (1.282 Tote und 2.176 Verletzte). Obwohl die Gewalt zeitweise zurückging, wie in der Woche vor der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar und während des Waffenstillstands zu Eid al-Fitr zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung, gab es weiterhin Gewalt, deren Last die Bevölkerung zu tragen hatte. Die Gesamtzahl der zivilen Opfer stellt einen Rückgang um 13 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres dar und ist gleichzeitig die niedrigste seit 2012. UNAMA begrüßt diesen Rückgang, merkt aber an, dass dies hauptsächlich durch den Rückgang ziviler Opfer von internationalen Militärkräften sowie des ISKP begründet ist; UNAMA dokumentierte weiterhin einen besorgniserregenden Trend in den zivilen Opferzahlen, die den Taliban und den afghanischen nationalen Sicherheitskräften zugerechnet werden. (UNAMA, Juli 2020, S. 3)

Der Bericht der UNAMA vom Juli 2020 enthält das folgende Diagramm, das die Zahlen der zivilen Opfer (Tote und Verletzte) der ersten sechs Monate der Jahre 2009 bis 2020 darstellt:

(UNAMA, Juli 2020, S. 3)

Derselbe Bericht der UNAMA vom Juli 2020 beinhaltet auch ein Diagramm, das die Zahl der zivilen Opfer des ersten Halbjahres 2020 nach Art des Vorfalls zeigt:

(UNAMA, Juli 2020, S. 4)

Laut SIGAR bestätigte US-Verteidigungsminister Mark Esper am 2. März 2020, dass er den in Afghanistan stationierten US-Streitkräften befohlen hat, mit einem schrittweisen Abzug der US-Truppen aus Afghanistan zu beginnen, wie es in der am 29. Februar 2020 zwischen den Vereinigten Staaten und den Taliban unterzeichneten Vereinbarung festgelegt worden war. Die USA haben sich in der Vereinbarung dazu verpflichtet, die Zahl ihrer Truppen in Afghanistan innerhalb von 135 Tagen nach Unterzeichnung auf 8.600 zu reduzieren und innerhalb von 14 Monaten alle Truppen abzuziehen, sollten die Taliban die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen erfüllen. Am 18. März bestätigte der Sprecher der US-Truppen in Afghanistan, dass der Abzug der US-Truppen im Gange sei, gab aber nicht an, wie viele bereits abgezogen wurden oder wie viele noch im Land sind. (SIGAR, 30. April 2020, S. 70)

Laut einem Bericht der International Crisis Group (ICG) vom August 2020 gaben die Taliban Ende Mai bekannt, dass sie während der islamischen Feiertage zu Eid al-Fitr einen dreitägigen Waffenstillstand einhalten würden – dies war erst das zweite Mal, dass die Gruppe einen Waffenstillstand angeboten hatte. Die afghanische Regierung bestätigte rasch, dass auch ihre Kräfte Feindseligkeiten einstellen würden. Am Ende dieser drei Tage signalisierten beide Parteien, dass sie weiterhin ein verringertes Gewaltlevel beibehalten und die schrittweise Freilassung der Gefangenen fortsetzen würden, bis zum Beginn der innerafghanischen Gespräche. (ICG, 11. August 2020, S. 2)

Die Beobachtung und Dokumentation der zivilen Opfer während des Waffenstillstands zu Eid al-Fitr durch die UNAMA zeigen, dass die Konfliktparteien bei vorhandenem politischem Willen tatsächlich die Möglichkeit haben, die Kämpfe zu reduzieren, was sich positiv auf die Zivilbevölkerung auswirkt. Während der drei Tage von Eid (24. bis 26. Mai) dokumentierte die UNAMA um 45 Prozent weniger zivile Opfer als durchschnitlich während eines Dreitageszeitraums im Mai, nämlich 49 zivile Opfer (27 Tote und 22 Verletzte). (UNAMA, Juli 2020, S. 6)

Laut einem Artikel des AAN ist der Krieg in Afghanistan jetzt noch mehr als zuvor [vor dem Abkommen der USA mit den Taliban] ein innerafghanischer Krieg. Es werden zwar alle afghanischen Konfliktparteien aus dem Ausland unterstützt, die Tötenden und die Getöteten sind mittlerweile fast alle Afghanen. Auch im Jahr 2020 hat sich der Konflikt trotz der Coronavirus-Pandemie und des Friedensprozesses unvermindert fortgesetzt. In der Tat schien es oft, dass der Krieg die einzige Aktivität war, die von Covid-19 nicht betroffen war. Das Abkommen zwischen den USA und den Taliban sowie die geplanten innerafghanischen Gespräche haben der afghanischen Zivilbevölkerung bisher insgesamt nur wenige Vorteile gebracht, wahrscheinlich jedoch mehr für diejenigen, die in von Taliban gehaltenen Gebieten leben und in Städten, die von Nachtangriffen und US-Luftangriffen verschont geblieben sind und wo es weniger groß angelegte urbane Angriffe gab. (AAN, 16. August 2020)

2. Staatliche und nicht-staatliche Akteure

2.1. Afghanische Regierung und Sicherheitskräfte

Laut dem Menschenrechtsbericht für das Jahr 2018 des US-amerikanischen Außenministeriums (US Department of State, USDOS)xv sind in Afghanistan drei Ministerien für die Durchsetzung und Aufrechterhaltung der Ordnung im Land zuständig: das Innenministerium, das Verteidigungsministerium und das nationale Sicherheitsdirektorat (National Directorate for Security – NDS). Die afghanische Nationalpolizei - ANP, die dem Innenministerium untersteht, trägt die Hauptverantwortung für die innere Ordnung und die afghanische lokale Polizei (ALP), eine Selbstverteidigungstruppe auf Gemeindeebene. Die ebenfalls dem Innenministerium unterstellte Task Force für schwere Verbrechen (Major Crimes Task Force, MCTF) ermittelt bei schweren Verbrechen wie Korruption innerhalb der Regierung, Menschenhandel und gegen kriminelle Organisationen. Die afghanische Nationalarmee, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist, ist für die äußere Sicherheit verantwortlich, doch ihre Hauptaktivität besteht darin, den Aufstand im Landesinneren zu bekämpfen. Das NDS fungiert als Nachrichtendienst und ist für die Untersuchung von Kriminalfällen zuständig, die die nationale Sicherheit betreffen. Die Untersuchungsabteilung des NDS führte im Jahr 2018 eine Einrichtung in Kabul, in der Gefangene, denen Vergehen gegen die nationale Sicherheit vorgeworfen werden, bis zur Strafverfolgung inhaftiert wurden. Einige Gebiete befanden sich außerhalb der Kontrolle der Regierung, und regierungsfeindliche Kräfte, einschließlich der Taliban, betrieben ihre eigenen Justiz- und Sicherheitssysteme. (USDOS, 13. März 2019, section 1d)

Laut Angaben der US-geführten multinationalen Militärorganisation Combined Security Transition Command-Afghanistan (CSTC-A) betrug (mit Stand 26. Jänner 2020) die Zahl der im afghanischen Mitarbeiter- und Bezahlsystem (Afghan Personnel and Pay System, APPS) erfassten Mitarbeiter der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces, ANDSF) 281.548. Diese setzt sich aus 182.173 Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums (Nationalarmee und Luftwaffe] und 99.375 Mitarbeitern des Innenministeriums (Nationalpolizei, Afghan National Police, ANP) zusammen. Darin nicht eingeschlossen sind 7.395 Zivilisten (3.238 dem Verteidigungsministerium und 4.157 dem Innenministerium angehörende) und etwa 19.000 Mitglieder der lokalen Polizei (Afghan Local Police, ALP). (SIGAR, 30. April 2020, S. 74)

Mitglieder der örtlichen Polizei (Afghan Local Police, ALP), bekannt unter dem Namen „Wächter“, sind in der Regel vor Ort wohnhafte Bürger, die von Dorfältesten oder lokalen Führern („local leaders“) ausgewählt werden, um ihre Gemeinden vor Angriffen Aufständischer zu schützen, Einrichtungen zu bewachen und lokale Aufstandsbekämpfungsmissionen durchzuführen. Die für Afghanistan zuständige Spezialoperationseinheit der NATO (NATO Special Operations Component Command Afghanistan, NSOCC-A, berichtet, dass die örtliche Polizei laut ihrer Personalabteilung, mit Stand 17. Juli 2019, rund 28.000 „Wächter“ zur Verfügung hatte, von denen rund 23.500 voll ausgebildet waren. Diese Zahlen entsprechen denen des letzten Quartals. (SIGAR, 30. Oktober 2019, S. 99)

Das im März 2018 erschienene Gutachten zu Afghanistan von Friederike Stahlmann enthält weitere ausführliche Informationen zu den staatlichen bzw. staatlich tolerierten Akteuren in Afghanistan. (Stahlmann, 28. März 2018, Abschnitt 3.2)

2.2. Aufständische Gruppen

Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UN Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) verwendet in ihren Berichten den Begriff „regierungsfeindliche Elemente“ für alle Einzelpersonen und bewaffneten Gruppen, die sich am bewaffneten Konflikt oder bewaffneten Widerstand gegen die afghanische Regierung und/oder die internationalen Truppen beteiligen. Dazu zählen unter anderem die Taliban, das Haqqani-Netzwerk, Hezb-e-Islami, die Islamische Bewegung Usbekistans, die Islamische Dschihad-Union, Laschkar-e-Taiba, Jaish-e Mohammed sowie Gruppen, die als „Daesh“ (arabisches Akronym für den Islamischen Staat, Anm. ACCORD) identifiziert werden. (UNAMA, August 2015, S. 2, Fußnote 5)

Terroristische und aufständische Gruppen beuten Gebiete Afghanistans aus, in denen ein Machtvakuum herrscht, die Grenzregion zwischen Afghanistan und Pakistan miteingeschlossen. Die ISKP-Elemente von al-Qaida und terroristische Gruppen, die Pakistan angreifen, wie die Tehrik-e-Taliban Pakistan (TTP), nutzen die Grenzregion zwischen Afghanistan und Pakistan weiterhin als sicheren Hafen. Die Regierung der nationalen Einheit (Government of National Unity, GNU), rang um die Kontrolle dieser abgelegenen Gegend, in der die Bevölkerung großteils von nationalen Einrichtungen abgeschnitten ist. (USDOS, 1. November 2019)

Taliban

Laut dem US-amerikanische Congressional Research Service (CRS) bilden die Taliban nach wie vor den Kern der Widerstandsbewegung in Afghanistan. In einer Erklärung vom Juli 2015 verlautbarten die Taliban, dass der ursprüngliche Anführer der Bewegung, Mullah Umar, bereits 2013 verstorben war. Aus einem umstrittenen Auswahlprozess ging Akhtar Mohammad Mansour als Nachfolger Umars hervor. Mansour wurde seinerseits am 21. Mai 2016 durch einen US-Drohnenangriff getötet. Wenige Tage später erklärten die Taliban, dass einer von Mansours Stellvertretern, Haibatullah Akhunzadeh, zum neuen Anführer der Taliban bestimmt worden war. Seine beiden Stellvertreter sind Mullah Yaqub (Sohn von Mullah Umar) und Sirajuddin Haqqani (operativer Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks). (CRS, 19. Mai 2017, S. 16)

Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfoxvi beschreibt die Taliban als eine Dachorganisation verschiedener, miteinander lose verbundener aufständischer Gruppen. Unter diesen befinden sich mehr oder weniger autonome Gruppen mit unterschiedlichen Graden von Loyalität zu der Taliban-Führung und zur Idee des sogenannten Islamischen Emirats Afghanistan. Die Taliban haben eine hierarchische Organisationsstruktur, an deren Spitze ein Amir ul-Muminin (Commander of the Faithful) steht. Dieser gibt moralische, religiöse und politische Erklärungen ab, hat die Aufsicht über Richter, Gerichte und politische Ausschüsse der Taliban, ernennt Schattengouverneure und hat das Kommando über die militärische Organisation inne. (Landinfo, 13. Mai 2016, S. 4)

Dem UNO-Sicherheitsratxvii zufolge kam es in der ersten Woche der am 12. April 2019 angekündigten Kampfsaison der Taliban zu den meisten Sicherheitsvorfällen seit zwei Jahren. Die Taliban verfügen über eine solide Versorgung mit Waffen, Munition, Geld und Arbeitskräften sowie über 60.000 bis 65.000 Kämpfer und rund 30.000 nicht kämpfende Mitglieder. (UNO-Sicherheitsrat, 13. Juni 2019, S. 3)

Der UNO-Sicherheitsrat berichtet von Umstrukturierungen innerhalb der Taliban, sowie von zahlreichen Neuernennungen im Führungspersonal. Dies wird als die Ablösung der älteren Generation zugunsten jüngerer Taliban-Führer beschrieben. Laut derselben Quelle wurden die Schattengouverneure und Vizeschattengouverneure sowie die Kommandeure in den Provinzen Bamiyan, Baglan, Kabul, Kapisa, Kunar, Laghman, Parwan, Samangan, Tachar und Urusgan ersetzt. Die abgelösten Personen wurden Berichten zufolge aufgrund von Beschwerden wegen logistischer und finanzieller Mängel abgesetzt. (UNO-Sicherheitsrat, 30. Mai 2018, S. 5)

Die Jamestown Foundation schreibt bezüglich der andauernden Stärke der Taliban in Afghanistan, dass es seit dem Rückzug des US-Militärs aus Afghanistan wenige Anzeichen gibt, dass die Schlagkraft der Taliban abgenommen hat oder die Gruppierung an Kriegsmüdigkeit leidet. Durch konstante Gewalt haben die Taliban unter Beweis gestellt, dass sie immer noch eine bedeutende Macht in Afghanistan sind. Es ist wahrscheinlich, dass die Unterstützungsstrukturen, die die Gruppe in den letzten zwei Jahrzehnten aufgebaut hat, intakt bleiben. Seit dem Fall des so genannten Islamischen Emirats im Jahr 2001 hat die militante Gruppe die nachfolgenden Regierungen daran gehindert, das Land vollständig zu regieren. (JF, 2. Juni 2018) xviii

Laut ICG unterzeichneten die Taliban und die USA am 29. Februar 2020 ein Abkommen, das die USA zu einem vierzehnmonatigen schrittweisen Rückzug der Streitkräfte verpflichtet und das im Gegenzug die Taliban dazu verpflichtet zu verhindern, dass Afghanistan als Rückzugsort für Terroristen genutzt wird. Das Abkommen verpflichtet die Taliban auch zur Aufnahme von Friedensverhandlungen mit der afghanischen Regierung und anderen afghanischen Machthabern. Dieser Durchbruch kommt nach einem Jahrzehnt immer wiederkehrender Bemühungen seitens der USA und anderer Akteure, einen Friedensprozess zu ermöglichen bzw. zu beschleunigen. Im Verlauf dieses Friedensprozesses stellten Beobachter immer wieder die Bereitschaft der Taliban in Frage, eine politische Lösung auszuhandeln, für die substanzielle Kompromisse erforderlich wären. Die Kompromissbereitschaft der Gruppe bleibt eine offene Frage, aber ihr Interesse daran, zu sondieren, ob sie ihre Ziele durch eine Verhandlungslösung erreichen könnte, scheint echt zu sein - zumindest teilweise ausgelöst durch das Ausbleiben eines klaren militärischen Sieges.” (ICG, 30. März 2020)

Das [Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und den Taliban] verpflichtete die Regierung in Kabul, die nicht an den Verhandlungen beteiligt war, vor Beginn der Friedensgespräche bis zu 5.000 inhaftierte Mitglieder der Taliban freizulassen, im Gegenzug sollten die Taliban 1.000 Gefangene freilassen. Am Tag nach Unterzeichnung des Abkommens sagte der afghanische Präsident Ashraf Ghani, seine Regierung könne die Bedingungen nicht einhalten, da sie nicht bei den Verhandlungen anwesend war. (ICG, 11. August 2020, S. 1)

Laut BBC hatten die USA und die Taliban sich in Verhandlungen darauf verständigt, dass 5.000 gefangene Taliban freigelassen würden, bevor die Friedensgespräche beginnen würden, und die Taliban dafür 1.000 Gefangene freilassen. Während Tausende freigelassen wurden, blieben 400 im Gefängnis. (BBC, 14. August 2020)

Die Deutsche Welle berichtet in einem Artikel vom August 2020, dass die afghanische Regierung am Montag [17. August] gesagt habe, dass sie die übrigen 320 Taliban-Gefangenen nicht freilassen werde, was die Friedensgespräche blockiert, die in einigen Tagen stattfinden sollen. Erst letzte Woche wurde in einem traditionellen Rat eine Einigung über die Freilassung der letzten 400 Gefangenen erzielt. Einige der freigelassenen Gefangenen haben gewaltsame Angriffe auf Afghanen und Ausländer verübt. (DW, 17. August 2020)xix

ICG berichtet in einer Publikation vom August 2020, dass die Gewalt und das Misstrauen, die auf das Abkommen zwischen den USA und den Taliban folgten, die von einigen in der afghanischen Zivilgesellschaft, den Medien und der Regierung geäußerte Wahrnehmung verstärken würden, dass die Taliban zwar bereit sein könnten, Gespräche zu führen, aber nicht Kompromisse einzugehen, um eine politische Lösung des Konflikts zu finden. In der Tat habe die Abfolge der Friedensbemühungen – angefangen bei den bilateralen Zusagen von USA und Taliban bis hin zu innerafghanischen Gesprächen, die den Krieg beenden könnten – den Taliban ermöglicht, an dem Prozess teilzunehmen ohne nennenswerte Zugeständnisse zu machen und die Zugeständnisse der USA hätten ihre Position verstärkt. (ICG, 11. August 2020, S. 2)

Hezb-e-Islami

Ein weiterer bedeutender Anführer von Aufständischen ist Gulbuddin Hekmatyar, der die Hezb-e-Islami-Gulbuddin (HIG) anführt. Die HIG ist gegenwärtig ideologisch und politisch mit den Taliban verbündet, auch wenn es gelegentlich zu Konfrontationen mit Mitgliedern der Taliban in den Gebieten, in denen die HIG am aktivsten ist (nördlich und östlich von Kabul gelegene Provinzen), gekommen ist. Dem CRS zufolge wird die HIG weithin nicht als wichtiger Faktor auf dem Kampffeld Afghanistan erachtet und hat sich bislang hauptsächlich auf öffentlichkeitswirksame Angriffe („high-profile attacks“) fokussiert. (CRS, 6. Juni 2016, S. 22)

Ende September 2016 berichtet Osman Borhanxx vom Afghanistan Analysts Network (AAN), dass ein Friedensabkommen zwischen Hekmatyar und dem afghanischen Präsidenten Ashraf Ghani abgeschlossen wurde. Allerdings ist es Osman zufolge unwahrscheinlich, dass das Abkommen einen deutlichen Rückgang des derzeitigen Gewaltlevels zur Folge haben wird, zumal die Hezb-e Islami derzeit so gut wie gar nicht mehr auf dem Schlachtfeld präsent ist. (Osman, 29. September 2016)

Haqqani-Netzwerk

Das von Dschalaludin Haqqani gegründete Haqqani-Netzwerk wurde von US-Behörden oftmals als ein „entscheidender Wegbereiter“ für al-Qaida bezeichnet, so der CRS. Das Netzwerk verfügte während seiner Hochzeit im Zeitraum von 2004 bis 2010 über rund 3.000 Kämpfer und Unterstützer, allerdings wird gegenwärtig von einer weitaus geringeren Zahl ausgegangen. Trotzdem ist das Netzwerk immer noch in der Lage, Operationen durchzuführen, darunter größere Bombenanschläge in Kabul und anderen Teilen Afghanistans. Die Gruppe scheint sich nun verstärkt auf Entführungen zu konzentrieren, die das Ziel haben mögen, finanzielle Mittel zu lukrieren und die Bedeutung dieser Gruppierung in der Öffentlichkeit zu propagieren (CRS, 19. Mai 2017, S. 20).

Das US-amerikanische Außenministerium (US Department of State, USDOS) hält in einem Bericht vom September 2018 fest, dass angenommen wird, dass das Haqqani-Netzwerk (HQN) mehrere hundert Kernmitglieder hat. Es wird jedoch geschätzt, dass die Organisation in der Lage ist, auf einen Pool von mehr als 10.000 Kämpfern zurückzugreifen. Das HQN ist in die größere Organisation der afghanischen Taliban integriert und arbeitet mit anderen in der Region aktiven Terrororganisationen, darunter al-Qaida und Lashkar e-Tayyiba zusammen. Das HQN ist entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze und in weiten Teilen des südöstlichen Afghanistan, insbesondere in Loya Paktia, aktiv und hat Kabul wiederholt mit seinen Angriffen ins Visier genommen. Die Führung der Gruppe hat in der Vergangenheit eine Machtbasis in den Stammesgebieten Pakistans unterhalten. Zusätzlich zu den Mitteln, die sie im Rahmen der breiter aufgestellten afghanischen Taliban erhält, bezieht das HQN einen Großteil seiner Mittel von Gebern in Pakistan und am Golf sowie durch kriminelle Aktivitäten wie Entführung, Erpressung, Schmuggel und andere legale und illegale Geschäfte. (USDOS, 19. September 2018)

al-Qaida

Bezüglich der Präsenz von al-Qaida in Afghanistan schreibt das CRS, dass US-Behörden bis ins Jahr 2015 der Ansicht waren, dass die Gruppe nur über eine minimale Präsenz im Land verfüge (weniger als 100 Mitglieder) und vorwiegend im Nordosten des Landes vor allem als Unterstützer anderer aufständischer Gruppen aktiv sei. Ende 2015 haben US-Spezialeinheiten und Einheiten der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte jedoch ein großes Trainingslager der al-Qaida in der Provinz Kandahar ausgehoben und zerstört. Dies weist darauf hin, dass al-Qaida zuvor ihre Präsenz im Land ausgeweitet hatte. So korrigierten Kommandeure der US-Streitkräfte im April 2016 ihre Schätzungen zur Zahl der al-Qaida-Kämpfer in Afghanistan auf 100-300 Mann und sprachen von zunehmend engeren Beziehungen zwischen al-Qaida und den Taliban. Afghanische Behörden gehen indes von 300 bis 500 al-Qaida-Kämpfern im Land aus. (CRS, 19. Mai 2017, S. 17)

Islamic State - Khorasan Province

Das Congressional Research Service (CRS) des US-amerikanischen Kongresses hält in einem Bericht vom Mai 2017 fest, dass ein Ableger der Gruppe Islamischer Staat seit Mitte 2014 in Afghanistan aktiv ist. Der Ableger heißt Islamischer Staat in der Provinz Khorasan (ISKP), wird häufig aber auch Islamischer Staat von Irak und der Levante-Khorasan, ISIL-K, bezeichnet. (CRS, 19. Mai 2017, S. 20)

Laut dem UNO-Sicherheitsrat befinden sich die ISKP-Hochburgen in Afghanistan zum Berichtszeitpunkt in den östlichen Provinzen Nangarhar, Kunar, Nuristan und Laghman. Die Gesamtstärke der Gruppe wird in Afghanistan auf 2.500 bis 4.000 bewaffnete Kämpfer geschätzt. Die Gruppe ISKP soll auch einige Trainingslager in Afghanistan kontrollieren und soll in verschiedenen afghanischen Städten, einschließlich Kabul, ein Netzwerk von Terrorzellen aufgebaut haben. Die Führung der ISKP, des lokalen Zweigs des IS unterhält enge Kontakte zum Kern der Gruppe in Syrien und im Irak. Über die zentrale Leitung werden wichtige personelle Besetzungen vorgenommen und es wird die Veröffentlichung von Propagandavideos koordiniert. Nach der Ermordung des ISKP-Führers Abu Sayed Bajauri am 14. Juli 2018 ernannte der ISKP-Führungsrat Mawlawi Ziya ul-Haq (alias Abu Omar Al-Khorasani) zum vierten "Emir" der Gruppe seit ihrer Gründung. (UNO-Sicherheitsrat, 1. Februar 2019, S. 7)

Im August 2018 berichtet die Jamestown Foundation (JF), dass bei heftigen Zusammenstößen zwischen den Taliban und dem ISKP in den als Hochburgen des ISKP geltenden nördlichen Provinzen Jowzjan und Faryab etwa 300 Kämpfer getötet wurden. Die Kämpfe, bei denen die Gruppe ISKP Berichten zufolge schwere Verluste verzeichnen musste, stellten die dritte große Offensive der Taliban gegen ihren Rivalen dar. Rund 200 ISKP-Kämpfer ergaben sich den Regierungstruppen, um den Taliban zu entgehen. Laut JF wurden auf beiden Seiten Befehlshaber in führenden Positionen getötet. (JF, 10. August 2018)

Die Jamestown Foundation beschreibt die anfänglichen Verluste des ISKP als beträchtlich, da die Gruppierung in nur zwei Jahren drei Emire durch US-Drohnenangriffe verlor. Dennoch konnte die Gruppierung ihre rudimentäre Struktur beibehalten, und der Zustrom von Dschihadisten, infolge des Falles der IS-Operationen im Irak und Syrien ebnete den Weg für die weitere Entwicklung. Ein Wechsel in der Führung der afghanischen Taliban hat es dem ISKP ermöglicht, sich zu konsolidieren, und Akhundzada [Mullah Haibatullah Akhundzada, der Anführer der Taliban] scheint nicht bereit zu sein, inmitten der diesjährigen Frühjahrsoffensive die Beziehungen zu einem fest verwurzelten ISKP zu zerstören und eine weitere Front zu eröffnen. (JF, 14. Juni 2018)

Im Laufe des Jahres 2018 soll die Gruppe ISKP in Afghanistan 38 Terroranschläge verübt haben, von denen viele ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erregten, einige davon fanden in Kabul statt. Zu den Zielen der Gruppe gehörten die afghanischen Sicherheitskräfte, die Taliban, Militärangehörige der NATO, Diplomaten, Mitarbeiter der Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen, Journalisten und medizinische Einrichtungen sowie religiöse Minderheiten, die von ISKP als weiche Ziele angesehen werden. Die Gruppe erlitt im Jahr 2018 einen schweren Rückschlag im Norden Afghanistans. Im Juli 2018 griffen 1.000 Talibankämpfer in der Provinz Jowzjan ISKP-Positionen an und töteten 200 ISKP-Kämpfer. Darüber hinaus kapitulierten 254 ISKP-Kämpfer vor Truppen der Regierung und 25 ausländische Terroristen vor den Taliban. (UNO-Sicherheitsrat, 1. Februar 2019, S. 7)

Das im März 2018 erschienene Gutachten zu Afghanistan von Friederike Stahlmann enthält weitere Informationen zu aufständischen Gruppen in Afghanistan. (Stahlmann, 28. März 2018, Abschnitt 3.1)

Laut einem Artikel von AANxxi verstecken sich die letzten, kleinen Gruppen von Kämpfern der ISKP in den hohen Bergen von Nangrahar. Die Gruppe wurde Ende des Jahres 2019 von ihren letzten verbliebenen Stützpunkten in Nangrahar vertrieben worden. Wer sie vertrieben hat, ist jedoch umstritten: Die Regierung, die Taliban und die lokale Bevölkerung haben alle den Sieg für sich in Anspruch genommen. Im Gespräch mit lokalen Quellen stellt sich dem Autor des Artikels, Obaid Ali, ein Bild dar, dem zufolge allen drei Parteien eine Rolle beim Zurückdrängen der ISKP zukommt, ebenso wie das US-Militär und meteorologische Faktoren. Die Organisation könnte sich neu formieren, wenn der Druck auf sie nachlässt, so der Autor, aber es scheint, dass es lange dauern wird, bis sie ihre Netzwerke wiederbelebt haben, sofern das überhaupt möglich ist. (AAN, 1. März 2020)

Al Jazeera schreibt im April 2020, dass im Dezember 2020 afghanische und US-Streitkräfte angaben, sie hätten der ISKP in der Provinz Nangarhar, die als deren wichtigste Hochburg gilt, eine demütigende Niederlage zugefügt. Doch in den vergangenen Wochen tauchte die Gruppe wieder auf und bekannte sich zu zwei Anschlägen, die sich gegen die schiitischen und Sikh-Minderheiten Kabuls richteten, und bei denen mehr als 50 Menschen getötet wurden. Während die ISKP in Nangarhar tatsächlich eine Niederlage erlitt, gelang es laut dem ICG-Analysten Andrew Watkins einigen ihrer Truppen, in die Provinz Kunar oder über die Grenze nach Pakistan zu fliehen. Die jüngsten Anschläge der ISKP in Kabul scheinen ein Versuch zu sein, dass sie trotz Schwächung ihrer militärischen Kapazität immer noch imstande sind, in städtischen Zentren Anschläge mit großen Opferzahlen durchzuführen. (Al Jazeera, 2. April 2020)

3. Quellen

(Zugriff auf alle Quellen am 26. August 2020 oder wie angegeben)


i Die British Broadcasting Corporation (BBC) ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Vereinigten Königreichs.

ii Das Amt des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) ist eine US-Behörde, die sich mit der Aufsicht über den Wiederaufbau in Afghanistan befasst.

iii Das Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) der University of Sussex sammelt und dokumentiert Daten über berichtete Konfliktereignisse in ausgewählten afrikanischen und asiatischen Ländern.

iv Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UN Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) ist eine politische Mission der Vereinten Nationen, welche auf der am 28. März 2002 vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution 1401 basiert.

v Friederike Stahlmann ist Forscherin am Max-Planck-Institut für Ethnologische Forschung (Deutschland) mit Schwerpunkt Afghanistan.

vi Das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) ist eine in Genf ansässige internationale NGO, die sich für den verbesserten Schutz und eine effektivere Unterstützung von Binnenvertriebenen einsetzt.

vii Das Congressional Research Service (CRS), der Recherchedienst des US-amerikanischen Kongresses.

viii Thomas Ruttig ist einer der Kodirektoren des Afghanistan Analysts Network (AAN).

ix Die International Crisis Group (ICG), gegründet 1995 und ansässig in Brüssel, ist eine transnationale, unabhängige Nonprofit-Organisation, die durch feldbasierte Analysen und Fürsprache auf hoher Ebene daran arbeitet, tödliche Konflikte zu vermeiden, mildern oder lösen.

x Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) ist eine Agentur der Europäischen Union zur Umsetzung der praktischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich.

xi Die Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC) ist eine nationale Menschenrechtsorganisation in Afghanistan, die sich der Verbreitung, Wahrung und Kontrolle von Menschenrechten und der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen widmet.

xii Al Jazeera ist ein in Katar ansässiger Nachrichtensender.

xiii Die UNO-Generalversammlung (UN General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

xiv Pajhwok Afghan News (PAN) ist eine unabhängige Nachrichtenagentur mit Sitz in Kabul.

xv Das US Department of State (USDOS) ist das Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika.

xvi Das Norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo ist ein unabhängiges Organ der norwegischen Migrationsbehörden, das verschiedenen AkteurInnen innerhalb der Migrationsbehörden Herkunftsländerinformationen zur Verfügung stellt.

xvii Der UN Security Council ist ein Organ der Vereinten Nationen, das für die Wahrung des Friedens und der Sicherheit zuständig ist.

xviii Die Jamestown Foundation (JF) ist eine unabhängige, unparteiische und gemeinnützige Organisation mit Sitz in Washington, D.C., die Informationen zu Terrorismus, den ehemaligen Sowjetrepubliken, Tschetschenien, China und Nordkorea zur Verfügung stellt.

xix Die Deutsche Welle (DW) ist der deutsche Auslandsrundfunksender, ein unabhängiges, internationales Medienunternehmen aus Deutschland.

xx Borhan Osmann ist Analyst beim Afghanistan Analysts Network (AAN), einer unabhängigen gemeinnützigen Forschungsorganisation mit Hauptsitz in Kabul, die Analysen zu politischen Themen in Afghanistan und der umliegenden Region erstellt.

xxi Das Afghanistan Analysts Network (AAN) ist eine unabhängige, gemeinnützige Forschungsorganisation mit Hauptsitz in Kabul.

Dieses Themendossier beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche. Es ist als Einstieg in bzw. Überblick über ein Thema gedacht und stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen sind Arbeitsübersetzungen für die keine Gewähr übernommen werden kann. Chronologien stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Aussage wird mit einem Link zum entsprechenden Dokument referenziert.

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