a-7555 (ACC-RUS-7555)

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1) Übersetzung des Artikels 205 des russischen Strafgesetzbuches
Artikel 205: Der terroristische Akt
1. Das Herbeiführen einer Explosion, einer Brandstiftung oder anderer Handlungen, die die Bevölkerung in Angst versetzen und die Gefahr mit sich bringen, dass Personen zu Tode kommen, ein erheblicher Vermögensschaden entsteht oder andere schwerwiegende Folgen eintreten, mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung von Staatsorganen oder internationalen Organisationen zu beeinflussen, und auch die Androhung, die erwähnten Handlungen mit eben diesem Ziel zu begehen, sind mit Freiheitsentzug von 8 bis 15 Jahren zu bestrafen.
 
2) Eben diese Taten sind, wenn sie:
a) von einer Gruppe von Personen, die sich vorher abgesprochen haben, oder von einer organisierten Gruppe begangen werden;
b) aus Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen nach sich ziehen;
c) erheblichen Vermögensschaden verursachen oder andere schwerwiegende Folgen haben
mit Freiheitsentzug von 10 bis 20 Jahren und zusätzlich mit Freiheitsbeschränkung[1] von 1 bis 2 Jahren zu bestrafen.
3. Die Taten, die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels angeführt werden, sind, wenn sie:
a) verbunden sind mit einem Anschlag auf Objekte der Nutzung von Atomenergie oder Objekte, die nukleare Materialien, radioaktive Stoffe oder Quellen radioaktiver Strahlung oder giftige Stoffe, chemische Kampfstoffe, toxische Stoffe, gefährliche chemische oder biologische Stoffe verwenden;
b) vorsätzlich der Tod eines Menschen herbeiführen
mit einem Freiheitsentzug von 15 bis 20 Jahren und zusätzlich mit Freiheitsbeschränkung von 1 bis 2 Jahren oder mit lebenslangem Freiheitsentzug zu bestrafen.
 
Anmerkung: Eine Person, die an der Vorbereitung eines terroristischen Aktes beteiligt war, wird von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit, wenn sie durch eine rechtzeitige Warnung der Staatsorgane oder auf eine andere Weise dazu beigetragen hat, dass die Verwirklichung des terroristischen Aktes verhindert werden konnte und wenn die Handlungen der Person keinen anderen Tatbestand erfüllen.
Artikel 205.1 Beteiligung an terroristischer Tätigkeit
1. Das Anstiften, das Anwerben oder eine andere Art der Einbeziehung einer Person in die Begehung wenigstens einer der in den Artikeln 205, 206[2], 208[3], 211[4], 277[5], 278[6], 279[7] und 360[8] dieses Strafgesetzbuches genannten Straftaten, die Bewaffnung oder Vorbereitung von Personen mit dem Ziel der Begehung wenigstens einer der genannten Straftaten und auch die Finanzierung von Terrorismus sind mit Freiheitsentzug von 5 bis 10 Jahren und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Rubeln oder in Höhe des Lohns oder eines anderen Einkommens des Verurteilten über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren oder ohne Geldstrafe zu bestrafen.
 
2. Eben diese Taten sind, wenn sie von einer Person unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung begangen werden, mit Freiheitsentzug von 8 bis 15 Jahren und einer Geldstrafe in Höhe von 500.000 bis 1.000.000 Rubeln oder in Höhe des Lohns oder eines anderen Einkommens des Verurteilten über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren oder ohne Geldstrafe zu bestrafen.
 
3. Beihilfe zur Begehung einer der im Artikel 205 dieses Strafgesetzbuches genannten Straftaten ist mit Freiheitsentzug von 8 bis 20 Jahren zu bestrafen.
 
Anmerkungen:
1. Finanzierung von Terrorismus wird in diesem Strafgesetzbuch verstanden als das Zurverfügungstellen oder Sammeln von Mitteln oder das Erweisen von Finanzleistungen mit dem Bewusstsein, dass diese vorgesehen sind für die Finanzierung der Organisation, der Vorbereitung oder der Begehung wenigstens einer der in den Artikeln 205, 205.1, 205.2, 206, 208, 211, 220[9], 221[10], 277, 278, 279 und 360 dieses Strafgesetzbuchs genannten Straftaten oder für die Versorgung einer organisierten Gruppe, einer illegalen bewaffneten Vereinigung oder einer kriminellen Vereinigung (kriminelle Organisation), die zwecks Begehung wenigstens einer der genannten Straftaten gebildet wurden oder werden.
 
1.1. Beihilfe wird in diesem Artikel verstanden als vorsätzliche Beteiligung an der Begehung einer Straftat durch Ratschläge, Hinweise oder das Zurverfügungstellen von Informationen, Mitteln oder Waffen für die Begehung der Straftat oder durch das Beseitigen von Hindernissen für die Begehung der Straftat, und auch als das Versprechen, den Straftäter, Mittel oder Waffen zur Begehung der Straftat, Spuren der Straftat oder Gegenstände, die auf kriminellem Wege beschafft wurden, zu verbergen und auch als das Versprechen, diese Gegenstände zu erwerben oder zu veräußern.
 
2. Eine Person, die eine in diesem Artikel genannte Straftat begangen hat, wird von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit, wenn sie durch eine rechtzeitige Mitteilung an die Staatsorgane oder auf einer andere Weise dazu beigetragen hat, die Straftat, die sie finanziert und (oder) an deren Begehung sie beteiligt war, zu verhindern oder zu unterbinden und wenn die Handlungen der Person keinen anderen Tatbestand erfüllen.
Artikel 205.2 Öffentliche Aufrufe zur Ausübung terroristischer Tätigkeiten oder öffentliche Rechtfertigung von Terrorismus
1. Öffentliche Aufrufe zur Ausübung terroristischer Tätigkeiten und öffentliche Rechtfertigung von Terrorismus sind mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Rubeln oder in Höhe des Lohns oder eines anderen Einkommens des Verurteilten über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren oder mit Freiheitsentzug von 2 bis 5 Jahren zu bestrafen.
 
2. Eben diese Taten sind, wenn sie unter Nutzung der Massenmedien begangen wurden, mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 bis 1.000.000 Rubeln oder in Höhe des Lohns oder eines anderen Einkommens des Verurteilten über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren oder mit Freiheitsentzug von bis zu 7 Jahren zu bestrafen und zusätzlich mit der Aberkennung des Rechts, auf bis zu 5 Jahre bestimmte Ämter zu besetzen oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben.
 
Anmerkung: Öffentliche Rechtfertigung von Terrorismus wird in diesem Artikel verstanden als öffentliche Erklärung, mit der anerkannt wird, dass die Ideologie und Vorgehensweise des Terrorismus richtig sind und der Unterstützung und Nachahmung bedürfen.
 
Den Originaltext des Gesetzes in russischer Sprache finden Sie auf folgender Seite:
http://www.consultant.ru/popular/ukrf/10_34.html#p3117
2) Verurteilungen von Komplizen/Unterstützern von Terroristen
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zu Verurteilungen von Komplizen/Unterstützern von Terroristen gefunden werden.
 
Die russische Online-Zeitung Gaseta.ru berichtet im Dezember 2010, dass der Oberst Wladimir Kwatschkow in Moskau verhaftet worden sei und des Organisierens eines Aufstandes und der Beteiligung an Terrorismus beschuldigt würde. Laut dem Anwalt würde Kwatschkow verdächtigt, zu einem bewaffneten Aufstand aufgerufen zu haben. Das Verfahren sei im Sommer 2010 eröffnet worden. Die Sicherheitskräfte seien laut Kwatschkows Anwalt der Ansicht, in der Wohnung des Obersts könnten sich verbotene Gegenstände für den Umsturz befinden sowie Karten, Schemata und Pläne des bewaffneten Aufstandes, den der Oberst angeblich vorbereite. Er könnte wegen des Vorbereitens eines bewaffneten Aufstandes nach Artikel 279 des Russischen Strafgesetzbuches angeklagt werden. Gaseta.ru sei darüber informiert worden, dass Kwatschkow zudem auch nach Artikel 205.1 des Russischen Strafgesetzbuches angeklagt werden könnte, wegen Einbeziehung einer Person in die Begehung einer Straftat terroristischen Charakters oder wegen einer anderen Beteiligung an dieser Straftat:
„В Москве задержан полковник Владимир Квачков. Сотрудники ФСБ совместно с МЧС вскрыли московскую квартиру, в которой забаррикадировался десантник, и увели его на арест. Поданным источников, Квачкова обвинят в организации мятежа и содействии терроризму. […]
Как сообщил Першин, в документах, которые были предъявлены адвокату, сказано, что полковник ‚является подозреваемым по уголовному делу о призывах к вооруженному мятежу‘.
Оно было возбуждено летом этого года в отношении одного из членов организации «Народное ополчение», которое возглавляет Квачков. ‚По мнению спецслужб, в квартире полковника могут находиться запрещенные к обороту предметы, а также карты, схемы и планы вооруженного восстания, которое он якобы подготавливает‘, – добавил адвокат. Силовики также сообщили ему, что намерены после задержания увезти полковника на допрос, после чего он может быть задержан и арестован. ‚Не исключено, что ему могут предъявить обвинение в подготовке вооруженного восстания‘, – сказал Першин. По статье 279 УК РФ (вооруженный мятеж) предусмотрено наказание от 12 до 20 лет лишения свободы. […]
В 20.47 четверга в Лефортовском суде Квачков и его адвокат знакомились с материалами дела. Заседание по выбору меры пресечения полковник, как ожидается, пройдет в закрытом режиме. По данным источника «Газеты.Ru» в суде, Квачкову, помимо статьи о вооруженном мятеже, могут предъявить обвинения по ст. 205.1. УК РФ (вовлечение в совершение преступлений террористического характера или иное содействие их совершению). Максимальное наказание по ней - 8 лет.“ (Gaseta.ru, 23. Dezember 2010)
Im Juni 2006 berichtet die russische Menschenrechtsorganisation Memorial, dass Saurbek Talchigow an dem Tag im Oktober 2002, als während des Musicals Nord-Ost Geiseln genommen wurden, aus geschäftlichen Gründen in Moskau gewesen sei. Er habe auf den Aufruf eines Duma-Abgeordneten reagiert, der alle TschetschenInnen in Moskau dazu aufgefordert habe, zum Theater zu kommen, das Gebäude mit einer Menschenkette zu umringen und so die Terroristen zur Aufgabe zu zwingen. Als der Plan nicht funktioniert habe, sei Talchigow von dem Abgeordneten gebeten worden, sich mit den Terroristen telefonisch in Verbindung zu setzen, um mit ihnen zu verhandeln. Die Verhandlungen seien aber zu keinem Ergebnis gekommen. Eineinhalb Stunden nach seinem letzten Telefonat mit den Kämpfern sei Talchigow vom Geheimdienst verhaftet worden. Man habe ihn der Unterstützung der Terroristen beschuldigt. Im Prozess über die Geiselnahme hätten zwar alle ZeugInnen ausgesagt, dass Talchigow unschuldig sei, dennoch sei er am 20. Juni 2003 wegen Beihilfe zu Terrorismus und zur Geiselnahme zu einer 8,5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden:
„В день захвата заложников в Театральном центре на Дубровке в октябре 2002 года Талхигов по делам оказался в Москве. Утром 25 октября он откликнулся на телеобращение депутата Государственной Думы Асланбека Аслаханова, который призвал всех чеченцев, находящихся в Москве, прийти к ДК на Дубровке, окружить здание "Норд-Оста" живым кольцом и заставить террористов сдаться. План не удался - откликнувшихся на призыв было немного. Тогда Аслаханов попросил Талхигова связаться с захватчиками и сообщил ему телефон их предводителя - Мовсара Бараева. […]
Однако довести до конца с трудом добытые договоренности так и не удалось: в тот же день, через полтора часа после последнего разговора с боевиками, Заурбек Талхигов был задержан представителями ФСБ. Ему предъявили обвинение в пособничестве террористам.
Хотя на процессе по делу о захвате заложников в здании "Норд-Оста" свидетели один за другим подтверждали невиновность подсудимого, 20 июня 2003 года Мосгорсуд признал 25-летнего Заурбека Талхигова виновным в ‚пособничестве терроризму и захвате заложников‘ (ст. 30, 205 и 206 УК РФ) в театральном центре на Дубровке и приговорил его к 8,5 годам лишения свободы в колонии строгого режима.“ (Memorial, Juni 2006)
Die russische Nachrichtenagentur Ria Nowosti berichtet im März 2006, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation das Urteil gegen vier Personen, die wegen Komplizenschaft mit Aslan Maschadow verurteilt worden seien, überprüfe. Der Oberste Gerichtshof Tschetscheniens habe die vier Personen im Dezember 2005 zu Freiheitsstrafen zwischen 5,5 und 15 Jahren verurteilt. Den Untersuchungsergebnissen zufolge sei Wachit Murdaschew, einer der Verurteilten, seit 1991 einer der Anführer der Republik Itschkerija gewesen. Ab März 2004 sei er Aslan Maschadow direkt unterstellt gewesenund habe Angriffe auf Siedlungen in Tschetschenien geplant und vorbereitet. Außerdem habe er auf Anweisungen und Aufforderungen Maschadows hin dessen öffentliche Auftritte vorbereitet und sie auf Video- und Audiokassetten aufgezeichnet, um sie weiterzuverbreiten. Er habe die Ideen des Separatismus und die Notwendigkeit, den bewaffneten Kampf fortzusetzen, propagiert und an der Ausarbeitung der Taktik für den Einsatz bewaffneter Truppen mitgewirkt:
„Верховный суд РФ в среду рассмотрит вопрос об изменении приговора четырем осужденным за пособничество Аслану Масхадову, сообщили РИА Новости в суде.
Адвокаты осужденных просят судебную коллегию по уголовным делам Верховного суда РФ отменить обвинительный приговор. ‚В кассационной жалобе защита настаивает на отмене приговора как незаконного и необоснованного‘, - заявил собеседник агентства.
Верховный суд Чечни 1 декабря 2005 года приговорил к лишению свободы на срок от пяти с половиной до 15 лет пособников Аслана Масхадова, сообщил РИА Новости заместитель председателя суда Иса Джабраилов. […]
По данным следствия, Мурдашев с 1991 года являлся одним из руководителей так называемой ‚республики Ичкерия‘. ‚С марта 2004 года, находясь в непосредственном подчинении Масхадова, Мурдашев планировал и подготавливал нападение на населенные пункты Чеченской Республики. С учетом требований и указаний Масхадова, обеспечивал подготовку его публичных выступлений, с записью на видео- и аудиокассеты, в целях их дальнейшего распространения. Пропагандировал идеи сепаратизма и необходимость продолжения вооруженного противодействия, принимал участие в выработке тактики и определения направлений деятельности вооруженных групп‘, - отмечает Генпрокуратура.“ (Ria Nowosti, 22. März 2006)
Quellen:(ZugriffaufalleQuellenam6. April 2011)
·      Consultant.ru: Уголовный кодекс, Раздел IX. Преступления против общественной безопасности и общественного порядка [Strafgesetzbuch, AbschnittIX. Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung], ohne Datum
http://www.consultant.ru/popular/ukrf/10_34.html#p3117
·      Gaseta.ru: Мятежный полковник [Der aufständische Oberst], 23. Dezember 2010
http://www.gazeta.ru/social/2010/12/23/3476730.shtml
·      Legis.ru: Федеральный закон от 27 декабря 2009 г. N 377-ФЗ ‚О внесении изменений в отдельные законодательные акты Российской Федерации в связи с введением в действие положений Уголовного кодекса Российской Федерации и Уголовно-исполнительного кодекса Российской Федерации о наказании в виде ограничения свободы‘ [FöderalesGesetzvom 27. Dezember 2009 Nr 377-FS ‚Über die Einbringung von Änderungen in verschiedene Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und des Strafprozessordnung der Russischen Föderation über die Bestrafung in Form der Freiheitsbeschränkung‘], 27. Dezember 2009
http://www.legis.ru/misc/doc/6719/
·      Memorial:ПолитзаключенныйЗаурбекТалхиговсерьезноболен[Der politische Gefangene Saurbek Talchigow ist ernsthaft krank], Juni 2006
http://www.memo.ru/hr/jbl/nov/talhigovru20060630.html
·      Ria Nowosti: ОсужденнымзапособничествоМасхадовупросятизменитьприговор[Es wird gefordert, das Urteil gegen die wegen der Unterstützung von Maschadow verurteilten abzuändern], 22. März 2006
http://www.rian.ru/crime/20060322/44633858.html
 


[1] Laut dem Föderalen Gesetz Nr. 377, das am 27. Dezember 2009 beschlossen wurde, beinhaltet die Strafform der Freiheitsbeschränkung Folgendes: Der Verurteilte darf zu gewissen Zeiten die Wohnstätte nicht verlassen, bestimmte Orte innerhalb des entsprechenden kommunalen Gebildes nicht besuchen, das entsprechende kommunale Gebilde nicht verlassen, keine Orte besuchen, an denen Massenveranstaltungen abgehalten werden, nicht an Massenveranstaltungen teilnehmen und den Wohn- oder Aufenthaltsort und den Studien- oder Arbeitsplatz nicht ohne Einwilligung des Staatsorgans, das die Verbüßung der Strafe überwacht, wechseln. Zudem ist der Verurteilte verpflichtet, sich 1 bis 4 Mal pro Monat bei dem Staatsorgan, das die Verbüßung der Strafe überwacht, zu melden. (Legis.ru, 27. Dezember 2009)
[2] Geiselnahme
[3] Organisation einer illegalen bewaffneten Vereinigung oder die Teilnahme an einer solchen
[4] Unbefugte Nutzung eines Fluggeräts, Wasserfahrzeugs oder Zugs
[5] Angriff auf das Leben eines Staatsfunktionärs oder einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens
[6] Gewaltsame Machtergreifung oder gewaltsame Machterhaltung
[7] Bewaffneter Aufstand
[8] Angriff auf Personen oder Einrichtungen, die internationalen Schutz genießen
[9] Illegaler Umgang mit nuklearen Materialien oder radioaktiven Stoffen
[10] Entwendung oder Erpressung nuklearer Materialien oder radioaktiver Stoffe