Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Indonesien
Staats- und Regierungschef: Susilo Bambang Yudhoyono
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 232,5 Mio.
Lebenserwartung: 71,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 37/27 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 92%

Die Sicherheitskräfte folterten Gefangene oder misshandelten sie auf andere Weise. Sie gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor, in einigen Fällen sogar mit Todesfolge. Es waren keine angemessenen Mechanismen zur Rechenschaftslegung vorhanden, die Gerechtigkeit gewährleisten oder als effektive Abschreckung gegen polizeiliche Willkür wirken konnten. Das Strafjustizsystem war nach wie vor nicht dazu geeignet, gegen die anhaltende Straflosigkeit bei aktuellen und zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. In Gebieten wie Papua und Maluku gab es massive Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Religiöse Minderheiten, Homo- und Bisexuelle sowie Transgender-Personen waren gewalttätigen Übergriffen und Diskriminierung ausgesetzt. Die Müttersterblichkeitsrate war weiterhin eine der höchsten in der Region Ostasien und Pazifik. Im Jahr 2010 erfolgte keine Hinrichtung.

Folter und andere Misshandlungen

Gefangene erfuhren durch Sicherheitskräfte Folterungen oder andere Misshandlungen. Opfer waren vor allem straftatverdächtige Personen aus armen und marginalisierten Gemeinschaften sowie Personen, die im Verdacht standen, sich in den Provinzen Papua und Maluku an Aktivitäten für die Unabhängigkeit beteiligt zu haben. Die vorhandenen Mechanismen der Rechenschaftslegung bei Übergriffen blieben unzureichend.

  • Im Jahr 2010 tauchten zwei Videos auf, die Angehörige der Polizei und des Militärs zeigten, wie sie Männer aus Papua folterten und auf andere Art misshandelten. Das erste Video zeigte Yawan Wayeni, einen politisch engagierten Bürger aus Papua, kurze Zeit vor seinem Tod im August 2009. Trotz schwerer Unterleibsverletzungen hatte ihm die Polizei, die ihn beschuldigte, ein Aufständischer zu sein, medizinische Hilfe verweigert. Er war zuvor von Angehörigen der Mobilen Polizeibrigade in seinem Haus auf der Insel Yapen in Papua festgenommen worden. Das zweite Video, das im August ins Internet gestellt wurde, zeigte, wie Angehörige des indonesischen Militärs Bürger aus Papua traten und anderweitig körperlich misshandelten und zwei von ihnen während des Verhörs folterten. Indonesische Beamte bestätigten die Echtheit beider Videos.
  • Der 52-jährige Yusuf Sapakoly starb an Nierenversagen im Krankenhaus in Ambon in der Provinz Maluku, nachdem ihm die Gefängnisleitung adäquate ärztliche Behandlung verweigert hatte. Der Vater von vier Kindern war im Jahr 2007 festgenommen worden, weil er eine Gruppe friedfertiger politisch engagierter Bürger unterstützt hatte, die die "Benang-Raja-Flagge", ein Symbol der Unabhängigkeitsbewegung von Süd-Maluku, vor dem indonesischen Staatspräsidenten entrollt hatten. Obwohl Yusuf Sapakoly wegen Nierenschwäche auf eine Dialyse angewiesen war, verweigerte ihm die Leitung des Nania-Gefängnisses fortdauernd die Behandlung. Er hatte zudem berichtet, dass er keine angemessene Behandlung seiner Rippenverletzungen erhalten habe, die ihm in der Haft zugefügt worden waren.

Exzessive Gewaltanwendung

Bei Festnahmen und der Auflösung von Demonstrationen ging 2010 die Polizei mit unverhältnismäßiger Härte vor und tötete in einigen Fällen Menschen.

  • Im August eröffnete die Polizei in der Polizeistation des Sektors Biau in der Provinz Zentral-Sulawesi das Feuer auf Demonstrierende. Dabei wurden sieben Personen getötet und 20 weitere verwundet. Als Reaktion auf den Tod von Kasmir Timumun im Polizeigewahrsam hatten Protestierende die Polizeistation überfallen, Polizeibeamte angegriffen und vor der Polizeistation geparkte Motorräder angezündet. Während des Vorfalls wurden mehrere Polizeibeamte verletzt. Lokalen Quellen zufolge fand man den 19-jährigen Kasmir Timumun am 30. August erhängt in seiner Zelle auf. Er war inhaftiert worden, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein und einen Polizeibeamten verletzt haben soll. Die Polizei erklärte, dass er Selbstmord begangen habe, doch seine Familie behauptete, dass es Anzeichen von Folter und anderen Misshandlungen gebe, darunter Hämatome an einigen Körperteilen und an seinem Hals. Der Familie wurde der Einblick in den Autopsiebericht verwehrt.
    Besorgnis wurde geäußert, dass die von der Polizei durchgeführten Antiterroroperationen, die zum Tod von mindestens 24 Tatverdächtigen geführt hatten, nicht den nationalen und internationalen Standards zur Anwendung von Gewalt entsprachen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Es gab weiterhin einige Fälle der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. So wurden Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere engagierte Bürger eingeschüchtert, schikaniert und in einigen Fällen sogar getötet.

  • Im Juli 2010 wurde Tama Satrya Langkun aus Jakarta, der sich für die Bekämpfung der Korruption einsetzte, von nicht identifizierten Personen schwer verprügelt, offensichtlich um ihn auf diese Weise zum Schweigen zu bringen. Im gleichen Monat wurde der Journalist Ardiansyah Matra, der über Korruption und illegale Abholzung in Papua berichtet hatte, in der Provinz Papua tot aufgefunden.
  • Mindestens 100 politisch engagierte Bürger befanden sich im Gefängnis, weil sie in nach Unabhängigkeit strebenden Gebieten wie Maluku und Papua friedlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht hatten.
  • Der gewaltlose politische Gefangene Yusuk Pakage, der zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde im Juli 2010 nach dem Erlass eines Präsidialdekrets auf freien Fuß gesetzt. Filep Karma, der zur gleichen Zeit festgenommen und zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war, blieb jedoch inhaftiert. Die beiden Männer waren im Jahr 2005 festgenommen worden, weil sie die "Morgenstern"-Flagge, ein Symbol der Unabhängigkeit Papuas, gehisst hatten.
  • Im August 2010 wurden in der Provinz Maluku 23 Männer wegen ihrer friedlichen politischen Aktivitäten festgenommen. Zum Jahresende befanden sich noch 21 von ihnen in Haft. Sie waren der Rebellion angeklagt, mit der eine Strafandrohung von lebenslanger Haft verbunden ist.

Diskriminierung

Religiöse Minderheiten und die Gruppen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) waren gewalttätigen Übergriffen und Diskriminierung ausgesetzt. Die Polizei ergriff nicht die erforderlichen Maßnahmen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Nach der Androhung gewaltsamer Repressalien durch radikale islamistische Gruppen wurde eine regionale LGBT-Konferenz, die im März in Surabaya stattfinden sollte, abgesagt. Die Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyyah wurde zur Zielscheibe für Übergriffe und Diskriminierung. Im August 2010 rief der Religionsminister zur Auflösung der Gemeinschaft auf. Etwa 90 Ahmadis, die im Jahr 2006 nach Brandanschlägen aus ihren Häusern geflohen waren, lebten weiterhin in Behelfsunterkünften in Mataram in Lombok. Im Laufe des Jahres wurden mindestens 30 Kirchen angegriffen oder zur Schließung gezwungen. Im April bestätigte das Verfassungsgericht gesetzliche Bestimmungen, die Blasphemie unter Strafe stellten. Zum Jahresende befanden sich mindestens 14 Personen unter der Anklage der Blasphemie im Gefängnis.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Gesetze, die sexuelle und reproduktive Rechte einschränkten, behinderten die Bemühungen der Regierung zur Eindämmung der Müttersterblichkeit. Darunter fielen Gesetze, die klischeehafte Geschlechterrollen - besonders bezüglich Eheschließung und Schwangerschaft - unterstützten, wie auch Gesetze, die bestimmte einvernehmliche sexuelle Praktiken sowie die Bereitstellung von Informationen über Sexualität und Fortpflanzung kriminalisierten. Einige Gesetze und Bestimmungen verweigerten unverheirateten Frauen und Mädchen den uneingeschränkten Zugang zu gesundheitlichen Versorgungsleistungen für Schwangere und zur Verhütung. Es galt als illegal, wenn verheiratete Frauen und Mädchen ohne Zustimmung des Ehemanns bestimmte Leistungen der reproduktiven Medizin in Anspruch nahmen. Schwangerschaftsabbrüche wurden generell als strafrechtliche Vergehen bewertet. Ausgenommen waren Fälle, in denen die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet war oder es sich um Opfer von Vergewaltigung handelte.
Viele Frauen und Mädchen waren dem Risiko ungewollter Schwangerschaft und damit schutzlos gesundheitlichen Problemen und Verstößen gegen die Menschenrechte ausgesetzt. Dazu zählten der Zwang, jung zu heiraten, oder die Schule vorzeitig verlassen zu müssen. Einige riskierten Abtreibungen, die häufig unter nicht sicheren Bedingungen durchgeführt wurden.
Regierungsangaben zufolge waren 5-11% der Fälle von Müttersterblichkeit in Indonesien auf unsichere Abtreibungen zurückzuführen. Mit 228 Todesfällen von Müttern bei 100000 Lebendgeburten war die Müttersterblichkeitsrate weiterhin eine der höchsten in der Region Ostasien/Pazifik.

Hausangestellte

Schätzungsweise 2,6 Mio. Hausangestellte, in der Mehrzahl Frauen und Mädchen, wurde der volle gesetzliche Schutz vorenthalten, den andere Arbeiter unter dem Arbeitsgesetz (Manpower Act) genossen. Die Kommission für Arbeit, Migration, Bevölkerungsangelegenheiten und Gesundheit beriet über einen Gesetzentwurf zu Hausangestellten, doch war das Gesetz bis Ende 2010 noch nicht verabschiedet worden.

  • Im Dezember 2009 wurde Lenny, ein 14 Jahre altes Mädchen aus Java, von einem Personalvermittler betrogen. Anstatt sie als Hausangestellte in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, nahm er sie mit nach Hause und "verkaufte" sie für 100000 Indonesische Rupien (11 US-Dollar) an ihre neuen Arbeitgeber. Lenny wurde unter Drogen gesetzt und in das weit entfernte Gebiet Aceh gebracht. Sie musste dort ohne Entlohnung drei Monate lang Tag für Tag von 4 bis 23 Uhr arbeiten. Während dieser Zeit musste sie vielfältige physische und psychische Misshandlungen erdulden. Im Februar gelang Lenny schließlich die Flucht, und sie erstattete noch im selben Monat Anzeige gegen ihre Arbeitgeber. Ende 2010 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Straflosigkeit

Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit in Aceh, Papua, Timor-Leste und andernorts begangen worden waren, blieben weiterhin straffrei. Die Regierung trieb die Versöhnung mit Timor-Leste weiter voran um den Preis, dass Verbrechen, die während der indonesischen Besatzung von Timor-Leste (1975-99) begangen worden waren, nicht geahndet wurden. Die meisten in der Vergangenheit an Menschenrechtsverteidigern verübten Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter, Mord und "Verschwindenlassen", blieben unaufgeklärt, und die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Im September unterzeichnete die Regierung das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (International Convention for the Protection of all Persons from Enforced Disappearance).

  • Im Jahr 2009 hatte das Parlament die Gründung eines Ad-hoc-Menschenrechtsgerichts empfohlen, um diejenigen, die für das "Verschwindenlassen" von Personen in den Jahren 1997-98 verantwortlich waren, zu belangen. Bis Ende 2010 hatte die Regierung jedoch nichts unternommen, um die Empfehlungen umzusetzen.
  • Zwei Personen wurden wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung des prominenten Menschenrechtsverteidigers Munir Said Thalib (bekannt als Munir) im Jahr 2004 für schuldig befunden. Dennoch gab es glaubhafte Hinweise darauf, dass sich diejenigen, die die Ermordung angeordnet hatten, noch immer auf freiem Fuß befanden.

Todesstrafe

Es liegen keine Berichte über Hinrichtungen vor. Gegen mindestens 120 Menschen waren jedoch Todesurteile anhängig.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Indonesien in den Monaten Februar, März, Oktober und November.

Displaced and forgotten: Ahmadiyya in Indonesia (ASA 21/006/2010)

Indonesia: Left without a choice - barriers to reproductive health (ASA 21/013/2010)

Associated documents