Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Pakistan
Staatsoberhaupt: Asif Ali Zardari
Regierungschef: Yousuf Raza Gilani
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 184,8 Mio.
Lebenserwartung: 67,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 85/94 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 53,7%

Verheerende Überschwemmungen machten Millionen von Pakistanis zu Binnenflüchtlingen, die Unterkünfte, Lebensmittel und ärztliche Hilfe benötigten. Aufständische Gruppen im Nordwesten des Landes und in der Provinz Belutschistan waren für widerrechtliche Tötungen und grausame Bestrafungen von Zivilpersonen verantwortlich. Sie verübten außerdem Selbstmordattentate in den wichtigsten Städten, die zu Hunderten von Toten und Verletzten führten. Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Nordwesten des Landes zwangen mehr als 2 Mio. Menschen dazu, ihre Wohnorte zu verlassen. Es gab weiterhin zahlreiche Berichte über Folterungen und Todesfälle im Gewahrsam sowie über Morde im Namen der "Familienehre" und Fälle häuslicher Gewalt, obwohl die Regierung neue internationale Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten einging. Angehörige der Armee waren für die willkürliche Verhaftung von Zivilpersonen und in einigen Fällen auch für ihre außergerichtliche Hinrichtung verantwortlich. Es gab neue Fälle von "Verschwundenen", insbesondere in Belutschistan, wo auch zahlreiche Leichen von Opfern des "Verschwindenlassens" entdeckt wurden. Viele Fälle von "Verschwundenen" aus der Vergangenheit blieben weiterhin ungeklärt. Gewalttätige Angriffe auf Angehörige religiöser Minderheiten nahmen zu. Die Regierung ergriff keine Maßnahmen, um diese Übergriffe zu verhindern oder die Täter zu bestrafen. Trotz eines weiterhin bestehenden informellen Hinrichtungsmoratoriums wurden 2010 mehr als 300 Todesurteile verhängt.

Hintergrund

Fast 2000 Menschen kamen bei Überschwemmungen ums Leben, die im Juli 2010 im Nordwesten des Landes ihren Ausgang nahmen. Mehr als 20 Mio. Menschen waren direkt davon betroffen. Für diejenigen, die aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen bereits zu Binnenflüchtlingen geworden waren, wurde die desolate Lage durch die akute humanitäre Krise weiter verschärft. 2009 hatte die pakistanische Armee die Taliban aus dem Swat-Tal (Provinz Khyber Pakhtunkhwa, ehemals Nordwestliche Grenzprovinz) und aus dem Stammesgebiet Süd-Waziristan vertrieben. 2010 gelang ihr dies auch in den Stammesgebieten Bajaur und Orakzai. Trotz des militärischen Erfolgs versäumten es die Armee und die Zivilverwaltung, die Ursachen des Konflikts zu beheben. Sie taten nichts gegen die gravierende Unterentwicklung in diesen Gebieten, sorgten nicht für einen Wiederaufbau der grundlegenden Infrastruktur, wie z.B. Schulen, und boten lokalen Geschäftsinhabern keine Unterstützung an. Die humanitäre Hilfe für die vertriebenen Menschen war unzureichend. Humanitären Organisationen und unabhängigen Beobachtern war es untersagt, in den Konfliktgebieten wirksam tätig zu werden.
Mit 118 Drohnenangriffen auf mutmaßliche Al-Qaida- und Taliban-Stellungen in der pakistanischen Grenzregion verdoppelten die USA diese Form des Raketenbeschusses im Jahr 2010 nahezu und schürten dadurch die Ressentiments in der Bevölkerung.
Am 24. März 2010 ratifizierte Pakistan den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, allerdings mit erheblichen Vorbehalten. Es wurden keine Schritte unternommen, um diese internationalen Verpflichtungen in nationales Recht umzusetzen.
Im April wurde die 18. Verfassungsänderung verabschiedet. Nach der Reform ist der Präsident künftig nicht mehr befugt, das Parlament aufzulösen. Außerdem wurde ein Recht der Bürger auf Informationsfreiheit eingeführt. Die Verfassungsänderung stärkte zudem die Autonomie der Provinzen. Sie sind nun auch verpflichtet, einen kostenlosen Schulbesuch für alle Kinder zu gewährleisten.
Im Oktober wurde mit Asma Jahangir zum ersten Mal eine Frau zur Präsidentin der Anwaltskammer des Obersten Gerichtshofs gewählt.

Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte

Das Vorgehen der Armee gegen die Aufständischen im Nordwesten Pakistans kostete Hunderte von Zivilpersonen das Leben. Dutzende mutmaßlicher Rebellen wurden von Angehörigen der Stammesmilizen (Lashkars) getötet, die von der Armee finanziert, aber weder angemessen ausgebildet noch überwacht wurden.

  • Am 8. März 2010 setzten Angehörige einer Stammesmiliz 130 Häuser von mutmaßlichen Taliban-Kämpfern im Stammesgebiet Bajaur in Brand.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Angehörige der Sicherheitskräfte töteten Berichten zufolge im Nordwesten und in der Provinz Belutschistan mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen. Sie wurden dafür in der Regel nicht zur Rechenschaft gezogen. Nach Angaben der NGO Human Rights Commission of Pakistan (HRCP) wurden nach dem Ende des Militäreinsatzes im Swat-Tal im Juli 2009 bis zum Mai 2010 insgesamt 282 Leichen mutmaßlicher Aufständischer gefunden. Die Bevölkerung vor Ort machte Sicherheitskräfte für die Tötungen verantwortlich. Mehrere engagierte Bürger, die sich gegen das "Verschwindenlassen" in Belutschistan einsetzten, "verschwanden" und wurden getötet.

  • Am 14. Juli 2010 wurde der Anwalt am Obersten Gerichtshof und frühere Senator Habib Jalil Baloch in Quetta, der Hauptstadt der Provinz Belutschistan, erschossen. Die Verantwortung für das Attentat übernahm die sogenannte Bewaffnete Verteidigungsgruppe von Belutschistan (Baloch Musallah Difah Tanzeem), die mutmaßlich von den pakistanischen Sicherheitskräften finanziert wird.
  • Ende Oktober wurden die beiden 14-jährigen Jungen Mohammad Khan Zohaib und Abdul Majeed erschossen aufgefunden. Berichten zufolge waren sie im Oktober bzw. im Juli in der belutschischen Stadt Khuzdar von Angehörigen der paramilitärischen Einheit Frontier Corps festgenommen worden.
  • Am 23. September 2010 wurde Faqir Mohammad Baloch, ein Mitglied der Organisation Stimme für die Vermissten Belutschistans (Voice for Baloch Missing Persons) entführt. Seine Leiche, die am 21. Oktober im Bezirk Mastung gefunden wurde, wies eine Schussverletzung und Anzeichen von Folter auf.
  • Am 5. September 2010 wurde in Mastung die verstümmelte Leiche des 38-jährigen Anwalts Zaman Marri gefunden, der zuletzt am 19. August in Quetta gesehen worden war. Er hatte seinen Cousin Ali Ahmed Marri anwaltlich vertreten, der am 7. April von Männern in Zivil abgeholt worden war. Die Leiche seines Cousins wurde am 11. September in derselben Gegend gefunden.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Bewaffnete Gruppen im Nordwesten des Landes waren 2010 für grausame und unmenschliche Strafen verantwortlich, sie verübten Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zerstörten Schulen und andere öffentliche Gebäude.

  • Am 19. Februar amputierten die pakistanischen Taliban in Dabori im Stammesgebiet Orakzai fünf Männern, denen sie Diebstahl vorwarfen, öffentlich die Hände.
  • Im Mai wurde in Miramshah im Stammesgebiet Nord-Waziristan ein Mann von den Taliban öffentlich hingerichtet, dem die Ermordung seiner beiden Brüder zur Last gelegt wurde. Das "Urteil" erging gesetzwidrig in einer improvisierten Gerichtsverhandlung.
  • Ende Oktober wurden in Mamozai im Stammesgebiet Orakzai 65 mutmaßliche Drogendealer von den Taliban ausgepeitscht.
    Aufständische bewaffnete Gruppen verübten 2010 Selbstmordanschläge und gezielte Angriffe, die zu Tausenden von Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung führten.
  • Bei einem Selbstmordattentat in der Stadt Kohat (Provinz Khyber Pakhtunkhwa) starben am 17. April 41 Binnenflüchtlinge. Sie hatten Schlange gestanden, um Hilfsgüter zu erhalten.
  • Am 20. Mai befestigten Taliban in Nord-Waziristan Sprengsätze an den Körpern zweier Männer, denen sie vorwarfen, Informationen an die USA weitergegeben zu haben. Die Beschuldigten wurden in aller Öffentlichkeit in die Luft gesprengt.
  • Am 14. August wurden im Bezirk Quetta 17 Männer aus Punjab getötet. Die sogenannte Befreiungsarmee Belutschistans (Balochistan Liberation Army) übernahm die Verantwortung für den Anschlag und bezeichnete ihn als Vergeltungsmaßnahme für die Entführung und Ermordung von Menschen aus Belutschistan.
  • Am 2. Oktober wurde der Arzt und liberale Islamgelehrte Mohammad Farooq Khan gemeinsam mit seinem Kollegen in der Stadt Mardan (Provinz Khyber Pakhtunkhwa) erschossen. Zu dem Attentat bekannten sich die Taliban. Mohammad Farooq Khan hatte öffentlich erklärt, Selbstmordattentate seien unislamisch.

Willkürliche Festnahmen und Haft

Nach Angaben der HRCP befanden sich infolge der militärischen Einsätze und Razzien im Swat-Tal nach wie vor zwischen 1000 und 2600 Personen im Gewahrsam der Armee, darunter auch Kinder von mutmaßlichen Aufständischen.

  • Ein lokaler Stammesrat (Jirga) forderte die im Swat-Tal ansässigen Familien von Taliban-Kämpfern auf, ihre Angehörigen bis spätestens 20. Mai 2010 an die Sicherheitskräfte zu übergeben, ansonsten würde die ganze Familie ausgewiesen. In der Folge wurden 130 Familienmitglieder mutmaßlicher Taliban-Kämpfer in einem von der Armee bewachten Lager in der Nähe von Palai in "Schutzhaft" genommen.

Folter und andere Misshandlungen

Inhaftierte im Polizeigewahrsam waren weiterhin von Folter und anderen Misshandlungen bedroht. Die Polizei ergriff nicht die notwendigen Maßnahmen, um Unbeteiligte vor Gewaltausbrüchen zu schützen, sondern schien in manchen Fällen die Täter sogar zu unterstützen.

  • Am 1. März 2010 wurden zwei Männer, die im Verdacht standen, einen Raubüberfall begangen zu haben, auf einer Polizeiwache in Chiniot (Provinz Punjab) von mehreren Beamten zu Boden gedrückt und ausgepeitscht. Nachdem die mit einem Mobiltelefon aufgenommene Szene von einem landesweiten Fernsehsender ausgestrahlt worden war, wurden fünf Polizeibeamte festgenommen. Am Jahresende waren die Fälle noch anhängig.
  • Am 15. August 2010 wurden der 17-jährige Hafiz Mohammad Mughees Sajjad und sein 15-jähriger Bruder Mohammad Muneeb Sajjad in Sialkot (Provinz Punjab) vom Mob zu Tode geprügelt. Die Menge bezichtigte die Jugendlichen eines Raubüberfalls. Von dem Vorfall wurden Filmaufnahmen gemacht. Eine gerichtliche Untersuchung ergab, dass die beiden Jugendlichen unschuldig waren und dass Polizeibeamte, die vor Ort waren, nichts unternommen hatten, um die Lynchmorde zu verhindern.

"Verschwindenlassen"

Im März 2010 begann eine vom Obersten Gerichtshof eingesetzte dreiköpfige Untersuchungskommission damit, Fälle von "Verschwindenlassen" zu überprüfen. Die Kommission sollte u.a. Zeugenaussagen Freigelassener dokumentieren und die Rolle der Geheimdienste untersuchen. Am 31. Dezember legte die Kommission der Regierung ihre abschließenden Ergebnisse und Empfehlungen zur Prüfung vor. Der Bericht wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
Hunderte von Menschen "verschwanden" 2010 offenbar nach ihrer Festnahme durch Angehörige der Geheimdienste oder der Armee. Die meisten Fälle ereigneten sich in Belutschistan. An den Provinzgerichten waren Hunderte von Anträgen auf Haftprüfung anhängig, die Geheimdienste weigerten sich jedoch, gerichtlichen Anordnungen Folge zu leisten. Auf die Familien der "Verschwundenen" wurde Druck ausgeübt, nicht öffentlich über das Schicksal ihrer vermissten Angehörigen zu sprechen.

  • Der Aufenthaltsort zweier Mitglieder der Nationalen Bewegung Belutschistans, Mahboob Ali Wadela und Mir Bohair Bangulzai, war Ende 2010 weiterhin unbekannt. Mir Bohair Bangulzai war am 1. April in Quetta von Polizisten aus seinem Auto gezerrt worden. Mahboob Ali Wadela wurde am 2. April in Karachi, der Hauptstadt der Provinz Sindh, festgenommen. Beamte der Polizeistation Maripur holten ihn im Stadtviertel Yousuf Goth aus einem Bus. In beiden Fällen weigerte sich die Polizei, eine Vermisstenanzeige aufzunehmen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten wurden Opfer von Schikanen, Misshandlungen und Tötungen. Für die Taten waren sowohl Angehörige staatlicher Organe verantwortlich als auch Mitglieder bewaffneter Gruppen, die in Opposition zur Regierung standen. Von staatlicher Seite wurden Journalisten nicht gegen Anschläge bewaffneter Gruppen geschützt. Im Berichtsjahr wurden 19 Medienschaffende ermordet. Damit war Pakistan nach Angaben der Journalistenvereinigung Pakistan Federal Union of Journalists und der internationalen NGO Committee to Protect Journalists 2010 das gefährlichste Land für Journalisten. Die Behörden sperrten einige Nachrichtendienste im Internet.

  • Umar Cheema, ein Journalist der Zeitung The News, wurde seinen Angaben zufolge am 4. September 2010 gekidnappt und mehrere Stunden lang festgehalten. Man brachte ihn mit verbundenen Augen in einen Außenbezirk der Hauptstadt Islamabad, dort wurde er nackt ausgezogen, an den Füßen aufgehängt, geschlagen und gewarnt, sich kritisch über die Regierung zu äußern. Premierminister Gilani ordnete eine richterliche Untersuchung an, und das Strafgericht Lahore übernahm den Fall. Ende 2010 war jedoch noch niemand zur Rechenschaft gezogen worden.
  • Am 13. September 2010 wurde der 50-jährige Misri Khan Orakzai, Korrespondent für die Zeitung Daily Ausaf in Hangu (Provinz Khyber Pakhtunkhwa), von unbekannten Männern erschossen. Er hatte zuvor bereits mehrfach Morddrohungen von Aufständischen erhalten.
  • Am 8. November 2010 sperrte die pakistanische Behörde für Telekommunikation den Zugang zum Online-Nachrichtendienst Baloch Hal wegen Veröffentlichung "anti-pakistanischen" Materials. Auf der Internetseite befanden sich Informationen zu Menschenrechtsverletzungen, darunter Fälle von "Verschwindenlassen".
  • Am 18. November 2010 wurden in der Stadt Turbat in Belutschistan die Leiche des 24-jährigen Abdul Hameed Hayatan sowie die von Hamid Ismail gefunden. Abdul Hameed Hayatan war als Journalist für die Zeitungen Daily Karachi und Tawar tätig. Die beiden Männer waren am 25. Oktober an einem Kontrollpunkt der Sicherheitskräfte nahe der Stadt Gwadar festgenommen und danach nicht mehr gesehen worden. Ihre Leichen wiesen Folterspuren auf, daneben lag ein Zettel, auf dem stand: "Geschenk für das Volk der Belutschen zum Opferfest".

Diskriminierung religiöser Minderheiten

Der Staat kam weiterhin nicht seiner Pflicht nach, Diskriminierung, Schikanen und Gewalt gegen religiöse Minderheiten zu verhindern bzw. strafrechtlich zu verfolgen. Die Übergriffe richteten sich zunehmend auch gegen moderate Sunniten. Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft, Schiiten und Christen wurden bei offensichtlich religiös motivierten Ausschreitungen getötet. Sektiererische Gruppen, die dem Vernehmen nach mit den Taliban in Verbindung standen, attackierten Schiiten, Ahmadis und Sufis, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Blasphemie-Gesetze dienten weiterhin als Vorwand, um gegen Ahmadis und Christen vorzugehen, aber auch gegen Schiiten und Sunniten.

  • Am 28. Mai 2010 kamen bei Anschlägen auf zwei Moscheen in Lahore 93 Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft ums Leben, 150 wurden verletzt. Nach Drohungen bewaffneter Gruppen hatte sich die Gemeinschaft zuvor an die Provinzregierung gewandt und um verstärkte Sicherheitsmaßnahmen gebeten. Die Bitte wurde jedoch ignoriert. Am 31. Mai stürmten Bewaffnete das Krankenhaus, in dem verletzte Opfer der Attentate behandelt wurden, und töteten sechs weitere Menschen, darunter Angehörige des Klinikpersonals.
  • Bei einem Selbstmordanschlag am 1. Juli 2010 auf den Sufi-Schrein Data Darbar, einer bekannten Pilgerstätte in Lahore, wurden 42 Menschen getötet und 175 verletzt.
  • Am 1. September 2010 forderte ein Selbstmordanschlag auf eine Prozession von Schiiten in Lahore mindestens 54 Todesopfer, etwa 280 Personen wurden verletzt.
  • In Quetta kamen am 3. September 2010 mindestens 65 Schiiten bei einem Selbstmordattentat ums Leben, weitere 150 wurden verletzt. Zu dem Anschlag bekannten sich die Taliban.

Die Blasphemie-Gesetze wurden weiterhin missbräuchlich verwendet. Mindestens 67 Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft, 17 Christen, acht Muslime und sechs Hindus standen 2010 wegen Blasphemie unter Anklage. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, nachdem nach Angaben der NGO Commission for Justice and Peace gegen Personen zweifelhafte Anschuldigungen erhoben worden waren und die Behörden unsachgemäß ermittelt hatten.

  • Am 8. November wurde die 45-jährige Christin Aasia Bibi wegen Blasphemie angeklagt und in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Die Mutter von fünf Kindern war mit Frauen in ihrem Dorf in Streit geraten, nachdem diese von ihr geholtes Trinkwasser als "unrein" bezeichnet hatten. Aasia Bibi war zwar von der Polizei zunächst vor dem Mob geschützt, am 19. Juni 2009 dann aber festgenommen worden. Ende 2010 war der Fall noch vor einem Berufungsgericht anhängig.
    Die Behörden versäumten es 2010 in mehreren Fällen, Menschen zu schützen, gegen die der Vorwurf der Blasphemie erhoben worden war und die deshalb zur Zielscheibe von Angriffen wurden.
  • Am 19. Juli wurden der 32-jährige christliche Pastor Rashid Emanuel und sein 27-jähriger Bruder Sajid Emanuel in der Stadt Faisalabad vor dem Gerichtsgebäude erschossen, nachdem gegen sie Anklage wegen Blasphemie erhoben worden war. Trotz ernstzunehmender Morddrohungen erhielten die beiden Brüder von der Polizei keinen angemessenen Schutz.
  • Am 11. November wurde in Lahore der 22-jährige Imran Latif erschossen, kurz nach seiner Haftentlassung gegen Kaution am 3. November. Nach Ansicht des Gerichts gab es kaum Beweise, um die fünf Jahre zuvor erhobene Anklage wegen Blasphemie zu untermauern.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Auch 2010 wurden geschlechtsspezifische Straftaten wie Vergewaltigungen, Zwangsverheiratungen, Morde im Namen der "Familienehre", Säureanschläge und andere Formen häuslicher Gewalt selten geahndet, da die Polizei entsprechende Anzeigen nur widerstrebend aufnahm und untersuchte. Nach Informationen der Frauenorganisation Madadgaar wurden im Berichtsjahr 1195 Frauen ermordet (Stand Ende November); 98 von ihnen waren zuvor vergewaltigt worden. Den Angaben von Madadgaar zufolge wurden insgesamt 321 Frauen Opfer von Vergewaltigungen, 194 wurden Opfer von Gruppenvergewaltigungen.
Am 22. Dezember befand ein Scharia-Gericht, einige Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Frauen von 2006 müssten geändert werden. Die Richter sprachen sich für die Wiedereinsetzung bestimmter Passagen der Hudood-Gesetze von 1979 aus, die Frauen in extremer Weise diskriminierten.

  • Am 29. April wurde in dem Ort Kalat in Belutschistan ein Säureattentat auf drei Schwestern verübt. Die 20-jährige Fatima, die 14-jährige Sakeena und die achtjährige Saima wurden offenbar deshalb angegriffen, weil sie das Haus ohne männlichen Begleiter verlassen hatten.

Todesstrafe

Das seit Ende 2008 geltende De-facto-Hinrichtungsmoratorium bestand auch 2010 weiter. Dennoch wurden im Berichtsjahr 356 Todesurteile ausgesprochen, zumeist wegen Mordes. Unter den Verurteilten befand sich auch ein Minderjähriger. Laut Angaben der NGO Human Rights Commission of Pakistan saßen weiterhin 8000 Menschen im Todestrakt ein.

Amnesty International: Missionen und Bericht

Im Juni besuchten zwei Delegierte von Amnesty International Pakistan. Berater von Amnesty International hielten sich das ganze Jahr über im Land auf.

'As if hell fell on me': The human rights crisis in northwest Pakistan (ASA 33/004/2010)

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