Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Bundesrepublik Nepal
Staatsoberhaupt: Ram Baran Yadav
Regierungschef: Baburam Bhattarai (löste im August Jhala Nath Khanal im Amt ab, der im Februar Madhav Kumar Nepal abgelöst hatte)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 30,5 Mio.
Lebenserwartung: 68,8 Jahre
Kindersterblichkeit: 48,2 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 59,1%

Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit.

Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.

Hintergrund

Die UN-Mission in Nepal (UNMIN) beendete im Januar 2011 ihren Einsatz zur Überwachung des Friedensabkommens von 2006, obwohl zentrale Bestandteile des Abkommens noch nicht umgesetzt waren.

Der im Februar gewählte Ministerpräsident Jhala Nath Khanal trat am 14. August von seinem Amt zurück, nachdem es ihm nicht gelungen war, Fortschritte bei der Umsetzung des Friedensprozesses und der Ausarbeitung einer neuen Verfassung zu erzielen. Sein Nachfolger wurde Baburam Bhattarai, der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Kommunistischen Partei Nepals - Maoisten (UCPN-M). Er räumte der verfassungsgebenden Versammlung eine letzte Fristverlängerung bis zum 27. Mai 2012 ein, um ihre Arbeit abzuschließen, und verpflichtete sich, die Ausarbeitung der neuen Verfassung zu beaufsichtigen.

Übergangsjustiz

Artikel 5 des nepalesischen Friedensabkommens sah die Schaffung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission vor, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, die während des bewaffneten Konflikts begangen worden waren. Die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Einrichtung der Kommission war jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Regierung veranlasste auch weiterhin die Zahlung vorläufiger Entschädigungen an Familien von "Konfliktopfern". Sie versäumte es jedoch, dem Recht der Opfer auf Wahrheit und Gerechtigkeit nachzukommen.

Verschwindenlassen

Eine Kommission, die das Verschwindenlassen Tausender von Menschen durch die Konfliktparteien in den Jahren 1996 bis 2006 untersuchen sollte, war noch nicht eingerichtet, obwohl die Regierung versprochen hatte, dies bis September 2011 zu tun.

Straflosigkeit

Um vor der Wahl des Ministerpräsidenten einen politischen Konsens zu erzielen, schloss die UCPN-M ein Abkommen mit Parteien der Terai-Region. Es sah u.a. die Rücknahme von Strafanzeigen gegen Parteimitglieder vor, die im Verdacht standen, während des bewaffneten Konflikts Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben. Am 28. August 2011 gab die Regierung die geplante Rücknahme der Strafanzeigen bekannt. Öffentliche Stellungnahmen des Generalstaatsanwalts gingen in dieselbe Richtung.

  • Menschenrechtsverteidiger protestierten gegen die Ernennung von Agni Sapkota zum Informations- und Kommunikationsminister im Mai 2011. Er wurde beschuldigt, 2005 an der Entführung und Ermordung des Lehrers Arjun Lama beteiligt gewesen zu sein. Am 21. Juni wies der Oberste Gerichtshof die Polizei des Bezirks Kavre an, das Gericht über den Stand der Ermittlungen in dem Fall zu informieren. Das Gericht ging jedoch nicht so weit, die Amtsentlassung Agni Sapkotas zu verfügen.
  • Im Juli 2011 hob der Oberste Gerichtshof eine Beförderungssperre auf, die gegen einen leitenden Polizeibeamten verhängt worden war. Ihm wurde eine Beteiligung am Fall der "Danusha 5" vorgeworfen, bei dem Berichten zufolge 2003 fünf junge Männer, unter ihnen Sanjiv Kumar Karna, von Sicherheitskräften getötet worden waren. Die Exhumierung der sterblichen Überreste der fünf Opfer wurde im Februar abgeschlossen.
  • Im Oktober 2011 empfahl das nepalesische Kabinett, Balkrishna Dhungel, ein maoistisches Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung, zu begnadigen. Er war im Januar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Im Juni 2011 berichtete das in Nepal ansässige Zentrum für Folteropfer, seit dem Ende des bewaffneten Konflikts im Jahr 2006 sei die Mehrzahl der Folterfälle von der Polizei begangen worden. Von 989 befragten Häftlingen berichteten 74%, sie seien in der Haft gefoltert worden.

Folter war nach nepalesischem Recht noch immer kein Straftatbestand. Bei der erstmaligen Bewertung der Menschenrechtslage im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat bestritt die Regierung, dass es in Nepal systematische Folter gebe. Außerdem erklärte sie, ein Gesetz, das Bestimmungen des UN-Übereinkommens gegen Folter enthalte, sei Gegenstand "ernsthafter Erwägungen".

Arbeitsmigranten

Armut und eine hohe Erwerbslosigkeit führten dazu, dass mindestens 300000 Arbeitsmigranten auf reguläre Art und Weise ins Ausland gingen. Einige Anwerber täuschten die Migranten hinsichtlich Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Verträgen und schleusten sie in die Zwangsarbeit. In vielen Fällen konnten die Migranten die Arbeit nicht ablehnen, da sie hohe Darlehenszinsen bezahlen mussten, weniger Lohn bekamen als versprochen und ihre Ausweispapiere einbehalten wurden. Nepal hatte zwar einige Gesetze zum Schutz von Arbeitsmigranten eingeführt, doch versäumten es die Behörden häufig, die Arbeitsvermittlungen wirksam zu kontrollieren. Auch wurden Verstöße gegen das Auslandsbeschäftigungsgesetz nur selten geahndet.

  • 108 Arbeiter, die von ihren Arbeitgebern nicht entlohnt worden waren und seit 2010 in Libyen festsaßen, erhielten im April 2011 einen Teilausgleich zuerkannt. Im Juli reagierte die nepalesische Behörde für Auslandsbeschäftigung und der Bezirksstaatsanwalt auf den Druck der Arbeiter, der Gewerkschaften sowie von Amnesty International und empfahlen, den Fall vom Gericht für Auslandsbeschäftigung untersuchen zu lassen.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Auf Druck Chinas kam es 2011 zu einer verstärkten Unterdrückung der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit tibetischer Flüchtlinge durch die Polizei. Friedliche Zusammenkünfte in Privatgebäuden wurden von der Polizei gestört. Personen, die mit Transparenten oder Slogans ihre Unterstützung der politischen Unabhängigkeit Tibets zum Ausdruck brachten, wurden festgenommen. Tibetische Aktivisten wurden im Vorfeld bedeutungsvoller Jahres- oder Feiertage systematisch inhaftiert.

  • Im März wurde eine große Gruppe vorwiegend älterer tibetischer Frauen von der Polizei daran gehindert, mit dem Bus zu einer Pilgerstätte zu reisen.

Diskriminierung

Es kam 2011 weiterhin zu Diskriminierungen aufgrund ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, aus geschlechtsspezifischen und wirtschaftlichen Gründen sowie aufgrund von Behinderungen. Dalits wurden nach wie vor sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt, trotz der Verkündung des Gesetzes gegen Kastendiskriminierung, Caste-based Discrimination and Untouchability (Offense and Punishment) Act, am 24. Mai. Die geschlechtsspezifische Diskriminierung bestand fort und richtete sich insbesondere gegen Frauen, die ausgegrenzten Kasten und ethnischen Minderheiten angehörten. Dalit-Mädchen und in Armut lebende Mädchen aus ländlichen Gebieten wurden diskriminiert, was ihren Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen betraf. Sie wurden häufiger im Kindesalter verheiratet und waren überdurchschnittlich oft mangelernährt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Polizei weigerte sich häufig, Anzeigen wegen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt aufzunehmen.

  • Im September 2011 versuchte eine Frau, Anzeige wegen Folter und Vergewaltigung gegen vier Armeeangehörige zu erstatten, denen sie vorwarf, sie 2004 in Dailekh vergewaltigt zu haben. Die Polizei in Dailekh wies die Frau mit der Begründung ab, die 35-Tage-Frist für die Aufnahme einer Vergewaltigungsanzeige sei abgelaufen. Im Jahr 2006 hatte der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass diese Frist gegen internationale Standards verstoße, und das Parlament angewiesen, die Bestimmung zu ändern. Diese Anordnung war jedoch nicht umgesetzt worden.

Amnesty International: Mission

Vetreterinnen von Amnesty International besuchten Nepal
im Mai.

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