Document #2142422
BFA Staatendokumentation (Austrian Federal Office for Immigration and Asylum, COI unit) (Author)
Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels
Aktualisierungsintervall: Auf Anfrage
Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.
Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten.
Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.
Beim gegenständlichen Produkt handelt es sich um die Länderinformation zu einem Land, das in Asylverfahren in Österreich seltener als Herkunfts- oder Drittstaat in Erscheinung tritt und daher hinsichtlich des Bedarfs als von verringerter Relevanz klassifiziert ist. Im Sinne eines effizienten Einsatzes von Ressourcen unterliegt die gegenständliche Länderinformation folglich Einschränkungen in Umfang und Aktualisierung. Die gegenständliche Länderinformation beschränkt sich inhaltlich auf jene Themen und Quellen, die von der Staatendokumentation als die für das Asylverfahren in Österreich generell relevantesten identifiziert worden sind.
Bei der gegenständlichen Länderinformation erfolgt die Aktualisierung ausschließlich auf Zuruf von Bedarfsträgern, aufgrund von Relevanz in anhängigen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, nicht jedoch in fixen Intervallen. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.
Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen.
Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.
Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.
Das Aktualisierungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Genehmigung des Kapitels. Die Dauer der Überarbeitung und die Qualitätssicherungsschlaufe können je nach Arbeitsauslastung unterschiedlich ausfallen, sind jedoch intern dokumentiert und können im Bedarfsfall abgerufen werden. Die Bestrebung der Staatendokumentation ist es den Zeitraum zwischen der finalen Überarbeitung und der Genehmigung so kurz wie möglich zu halten.
Letzte Änderung 2026-07-09 13:01
Die Verfassung von 1972, die erste eigenständige Verfassung Sri Lankas, ließ die Vertretung der Tamilen außer Acht, verankerte den unitären Charakter des Systems und gewährte dem Buddhismus eine besondere verfassungsrechtliche Anerkennung. Die zweite republikanische Verfassung von 1978 führte ein mächtiges präsidiales Regierungssystem ein, das durch eine begrenzte Gewaltenteilung und ein schwaches Parlament gekennzeichnet war. Beide Verfassungen wurden von der Regierungspartei entworfen, die über die erforderliche parlamentarische Mehrheit verfügte, und zwar ohne nennenswerte Beteiligung von tamilischen oder oppositionellen Politikern (BS 2026).
Das Präsidialsystem Sri Lankas (seit 1978) gibt dem direkt vom Volk gewählten Staatsoberhaupt große Machtfülle (Staats- und Regierungschef, Finanz- und Verteidigungsminister) (AA 10.3.2026). Er verfügt über weitreichende Befugnisse innerhalb der Exekutive und gegenüber der Legislative. Die Verwaltung Sri Lankas wird in erster Linie von der Zentralregierung – also dem Ministerkabinett unter der Leitung des Exekutivpräsidenten – gesteuert, wobei den 1987 eingerichteten Kommunalbehörden und Provinzräten nur begrenzte Befugnisse übertragen wurden (BS 2026). Der Präsident wird für bis zu zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren direkt gewählt und hat die Befugnis, das Kabinett zu ernennen, obwohl einige Befugnisse des Präsidenten hierbei durch eine Verfassungsänderung seit 2022 eingeschränkt wurden. Der Ministerpräsident und das Kabinett müssen das Vertrauen des Parlaments genießen (FH 29.2.2024).
Das aus 225 Mitgliedern bestehende Einkammerparlament wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, wobei 196 Mitglieder über ein offenes Listenwahlsystem auf Bezirksebene und 29 Mitglieder über eine nationale Liste ernannt werden (FH 29.2.2024).
Die Wahlkommission, die alle Wahlen im Land verwaltet und überwacht, hat sich einen Ruf für Unabhängigkeit erworben (FH 29.2.2024). Auf nationaler Ebene finden regelmäßig Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts im Rahmen eines Mehrparteiensystems statt, und die Wahlergebnisse werden in der Regel von allen Beteiligten respektiert. Die Präsidentschaftswahlen im September 2024 und die Parlamentswahlen im November 2024 wurden allgemein als frei und fair angesehen. Die Wahlen zu den Provinzräten, die die dezentrale Verwaltung betreffen, haben seit 2014 nicht mehr stattgefunden und sind seit 2018 überfällig (BS 2026).
Eine Reihe von politischen Parteien agiert frei und nimmt an Wahlen teil. Politische Debatten zwischen den Parteien sind jedoch manchmal von Gewalt und Einschüchterung geprägt. Oppositionsgruppen können im Allgemeinen friedliche politische Aktivitäten durchführen und durch Wahlen an die Macht gelangen (FH 29.2.2024).
Diskriminierung und mangelnder gesellschaftlicher Zusammenhalt prägen als Folgen des Bürgerkriegs (1983 – 2009) die Gesellschaft (AA 10.3.2026; vgl. BS 2026).
Trotz intensiver Verhandlungen seit 2023 und Unterstützungsprogrammen des IWF werden notwendige Reformen verschleppt (AA 10.3.2026). Die leichten Verbesserungen bei den politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten, die Sri Lanka nach der Wahl von Präsident Maithripala Sirisena im Jahr 2015 verzeichnen konnte, kamen zum Stillstand, nachdem Gotabaya Rajapaksa 2019 Präsident wurde und die ethnisch-singhalesisch-buddhistische nationalistische Partei seiner Familie, die Sri Lanka Podujana Peramuna (SLPP), die Parlamentswahlen im Jahr 2020 gewann (FH 26.2.2025). Ein Muster aus Misswirtschaft, Korruption und einer akuten Wirtschaftskrise unter der SLPP-Regierung löste 2022 die Protestbewegung „Aragalaya“ (Kampf) aus, die zum Sturz von Präsident Rajapaksa und seinem Bruder, Premierminister Mahinda Rajapaksa, führte (FH 26.2.2025; vgl. BS 2026). Die Krise unter der Regierung Rajapaksas endete 2022 im Staatsbankrott (AA 10.3.2026). Der dann vom Parlament ernannte Präsident Wickremesinghe erreichte eine erste Stabilisierung des Landes (AA 10.3.2026; vgl. FH 26.2.2025). Er wurde als erfahrener Politiker vom Parlament ausgewählt, um die verbleibende Amtszeit Rajapaksas zu übernehmen. Trotz zunehmender Stabilität untergruben die unter dem Druck internationaler Gläubiger eingeführten Sparmaßnahmen das Vertrauen der Öffentlichkeit in das politische Establishment weiter und trugen schließlich zu einem erdrutschartigen Sieg der linken Oppositionsallianz National People’s Power (NPP) bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2024 bei (FH 26.2.2025).
Am 21.9.2024 gewann Dissanayake mit 42 % die regulären Präsidentschaftswahlen und löste das Parlament auf. Die Neuwahlen am 14.11.2024 gewann seine linkssozialistische NPP (National People’s Power) mit 61 % (159 von 225 Sitzen). Dissanayakes Prioritäten sind Korruptionsbekämpfung und die weitere Stabilisierung (AA 10.3.2026; vgl. BS 2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-09 13:12
Sri Lanka leidet unter einer anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise sowie politischen, sozialen und religiös-ethnischen Spannungen, die unvermittelt zu gewaltsamen Ausschreitungen führen können. Streiks (Hartals) und Demonstrationen sind im ganzen Land möglich. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie Demonstrierenden und Sicherheitskräften, Brandstiftungen und Straßenblockaden kommen. Bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften besteht vereinzelt auch die Gefahr des Einsatzes von Schusswaffen (EDA 17.4.2026).
Die Sicherheitsvorkehrungen in Sri Lanka wurden seit den Protesten 2022 deutlich und erkennbar erhöht; wenngleich die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt wurde, können terroristische Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Spontane lokale Proteste können im ganzen Land auftreten, sind allerdings aufgrund der deutlich verbesserten Versorgungslage zurückgegangen. Gewaltsame Ausschreitungen während derartiger Proteste sind möglich. Es gibt Gewaltkriminalität primär innerhalb der lokalen Gesellschaften (AA 25.3.2026).
Der letzte Terroranschlag in Sri Lanka ereignete sich am 21.4.2019, als Terroristen koordinierte Bombenanschläge auf Hotels und Kirchen in Colombo und Batticaloa verübten, bei denen mehr als 250 Menschen getötet und über 500 weitere verletzt wurden. Bei den Terroristen handelte es sich um sri-lankische Staatsangehörige, die mit den islamistischen Gruppen „National Thowheeth Jama’ath“ und „Jamathei Millathu Ibraheem“ in Verbindung standen. Die Behörden gehen davon aus, dass alle Täter des Anschlags tot sind oder gefasst wurden. Der Präsident verhängte den Ausnahmezustand, der bis August 2019 andauerte; während dieser Zeit kam es zu einer deutlichen Verstärkung der Polizei- und Militärpräsenz im ganzen Land. Viele große Hotels und Einkaufszentren verstärkten als Reaktion auf die Bombenanschläge ihre Sicherheitsvorkehrungen, und Sicherheitskontrollen von Gästen und Gepäck sind an vielen Orten zur Standardpraxis geworden. Sri Lanka ist weiterhin ein potenzielles Ziel für islamistische Extremisten (OSAC 25.8.2025).
Die Bedrohung durch die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE, oder Tamil Tigers) ist derzeit minimal. Seit 2009 gab es keine Terroranschläge der LTTE mehr (OSAC 25.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 16:13
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, doch die Regierung achtet die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz nicht immer. Im Jahr 2022 verabschiedete das Parlament eine Verfassungsänderung, mit der dem Präsidenten die alleinige Entscheidungsbefugnis bei der Ernennung von Richtern an den höheren Gerichten entzogen und ein Verfassungsrat wieder eingesetzt wurde, der bei der Nominierung und Bestätigung von Ernennungen des Präsidenten für Aufsichtsgremien, die höheren Gerichte sowie wichtige Ämter in der Exekutive mitwirkt (USDOS 23.4.2024). Die politische Einmischung in die Justiz und die Einschüchterung der Richter ließen unter der Regierung Sirisena [Anm.: 2015-2019] etwas nach, und die Gerichte haben ihre Unabhängigkeit inmitten der politischen Turbulenzen der letzten Jahre, einschließlich der Verfassungskrise von 2018, bekräftigt (FH 29.2.2024).
Anpassungen des Verfahrens zur Ernennung von Richtern sind mit Stand 2026 vollständig in Kraft getreten. Der Präsident muss nun die Zustimmung des Verfassungsrats einholen, bevor er Richter an den Obersten Gerichtshof und das Berufungsgericht beruft. Ein von Präsident Wickremesinghe vorgeschlagener Kandidat wurde aufgrund glaubwürdiger Vorwürfe wegen Fehlverhaltens abgelehnt, und der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verfassungsrats und stärkte damit dessen Autorität (BS 2026).
Der Oberste Gerichtshof zeigte eine zunehmende Bereitschaft, seine Unabhängigkeit geltend zu machen, insbesondere in Fällen, in denen es um Überschreitungen der Befugnisse der Exekutive ging. Er überprüfte die Befugnisse des Präsidenten, darunter solche in Bezug auf Ernennungen, Begnadigungen und Wahlverschiebungen, und stärkte damit die Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßige Regierungsführung. Auch wenn diese Entscheidungen nur von begrenztem Umfang sind, signalisieren sie eine Justiz, die besser darauf vorbereitet ist, Maßnahmen der Exekutive anzufechten (BS 2026).
Verbesserungen in der juristischen Ausbildung, insbesondere in den Bereichen Rechtsrecherche und juristisches Schreiben, haben zu einer besseren Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen beigetragen. Die Exekutive und die Legislative üben jedoch nach wie vor einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die Justiz aus, insbesondere durch Amtsenthebungsverfahren und Ernennungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (BS 2026).
Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch. Ein Mangel an gerichtlich bestellten Dolmetschern schränkt das Recht tamilischsprachiger Angeklagter auf kostenlose Dolmetschleistungen ein. In mehreren Fällen verhandelten Gerichte im Jahr 2023 Strafverfahren mit tamilischsprachigen Angeklagten in singhalesischsprachigen Gebieten, was die Sprachbarriere verschärfte und die Reiseschwierigkeiten für Zeugen erhöhte. Es gibt nur wenige juristische Lehrbücher in tamilischer Sprache (USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren wird durch den PTA (Prevention of Terrorism Act) untergraben; dieser wurde 2021 ausgeweitet, um die Inhaftierung von Verdächtigen für bis zu zwei Jahre ohne Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Das Gesetz wurde genutzt, um vermeintliche Regierungsgegner, insbesondere Tamilen, festzuhalten. Viele der nach den Bestimmungen des PTA Inhaftierten wurden länger als gesetzlich zulässig in Gewahrsam gehalten (FH 29.2.2024). Im April 2025 gab die Regierung bekannt, dass ein Ausschuss eingesetzt worden ist, um den PTA zu überprüfen und neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. Doch sieben Monate später [Anm.: November 2025] legte der Ausschuss einen Entwurf vor, der eine Kopie früherer Entwürfe darstellt, die den internationalen Rechtsstandards nicht entsprachen. Die früheren Versuche wurden von der Zivilgesellschaft heftig kritisiert (ESSF 3.2.2026). Präsident Dissanayakes Wahlprogramm enthielt die Zusage, „alle unterdrückerischen Maßnahmen, einschließlich des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung (PTA), abzuschaffen und die Bürgerrechte der Menschen in allen Teilen des Landes zu gewährleisten“. Frühere Regierungen haben ähnliche Zusagen gemacht, darunter wiederholt gegenüber dem Menschenrechtsrat und gegenüber der Europäischen Union als Bedingung für das vorteilhafte Handelsabkommen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Plus (GSP+). Die Polizei hat jedoch die Anwendung des PTA verstärkt, von 38 Fällen im gesamten Jahr 2024 auf 49 in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 (HRW 4.2.2026).
Untersuchungshäftlinge machen etwa zwei Drittel der gesamten Häftlingspopulation aus. Die Unfähigkeit, eine Kaution zu hinterlegen, langwierige Gerichtsverfahren, Ineffizienz der Justiz und Korruption führen häufig zu Verzögerungen bei der Freilassung von Untersuchungshäftlingen. In bestimmten Fällen entspricht die Dauer der Untersuchungshaft der für die mutmaßliche Straftat verhängten Strafe oder übersteigt diese sogar (USDOS 12.8.2025).
Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project (WJP) rangiert Sri Lanka auf Platz 74 von 143 Ländern (WJP 1.1.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-09 14:10
Die Polizei von Sri Lanka (SLP) untersteht dem Verteidigungsministerium. Die SLP besteht aus etwa 60 Fachabteilungen. Die wichtigsten Abteilungen und ihre Aufgaben sind wie folgt:
Die Polizei behandelt Regierungsbeamte und Personen, die eng mit ihnen verbunden sind, routinemäßig bevorzugt. Militärangehörige, denen während des Bürgerkriegs Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden, bekleideten später prominente Regierungsämter, während andere weiterhin hohe militärische Posten innehaben (FH 29.2.2024).
Straflosigkeit stellt ein erhebliches Problem dar. Regierungsbeamte sowie Angehörige des Militärs, paramilitärischer Einheiten, der Polizei und anderer Sicherheitskräfte werden für Menschenrechtsverletzungen nicht zur Rechenschaft gezogen. Zivilgesellschaftliche Organisationen machten geltend, dass die Regierung, einschließlich der Gerichte, zögerte, gegen Sicherheitskräfte vorzugehen, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden (USDOS 12.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 08:39
Die Verfassung und das Gesetz verbieten Folter und unmenschliche Behandlung, doch gibt es glaubwürdige Berichte, wonach Regierungsbeamte diese in der Praxis anwenden. Menschenrechts- und zivilgesellschaftliche Organisationen behaupten, dass Folter und übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei, insbesondere zur Erzwingung von Geständnissen und zur Ausmerzung vermeintlicher terroristischer Elemente, weit verbreitet sind. Das International Truth and Justice Project Sri Lanka, eine internationale Nichtregierungsorganisation, die fortdauernde Menschenrechtsverletzungen im Land dokumentiert, hat im Jahr 2024 sechs Fälle dokumentiert, in denen Personen entführt, ohne formelle Festnahme oder Anklage inhaftiert, mehrere Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, gefoltert, zur Unterzeichnung von Geständnissen gezwungen und später freigelassen worden sind. Berichten zufolge geben männliche Festgenommene häufiger an, gefoltert worden zu sein, als weibliche Festgenommene (USDOS 12.8.2025).
Sri Lankas Sicherheitsbehörden werden Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. So behaupten Menschenrechtsorganisationen beispielsweise, dass die Strafverfolgungsbehörden das umstrittene Gesetz zur Terrorismusbekämpfung (PTA) nutzen, um langwierige willkürliche Inhaftierungen und Folter zu begehen. Das PTA erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, jeden ohne Haftbefehl wegen nicht näher bezeichneter „rechtswidriger Aktivitäten“ festzunehmen und Verdächtige bis zu 18 Monate lang festzuhalten, ohne sie einem Gericht vorzuführen (OSAC 25.8.2025).
Polizei und Sicherheitskräfte beteiligen sich an außergerichtlichen Hinrichtungen, Verschleppungen, Vergewaltigungen in Gewahrsam und Folter, wovon vor allem Tamilen betroffen sind. Aufgrund von Rückständen und mangelnden Ressourcen kommen unabhängige Kommissionen bei der Untersuchung von Vorwürfen wegen Fehlverhaltens von Polizei und Militär nur langsam voran. Berichten zufolge wurden festgenommene Aragalaya-Demonstranten während ihrer Haft gefoltert (FH 29.2.2024).
Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte geben weiterhin Anlass zur Sorge. Zwischen Januar 2023 und März 2024 wurden der "Human Rights Commission of Sri Lanka" (HRCSL) insgesamt 2.845 Fälle von Folter und 675 Fälle von erniedrigender Behandlung gemeldet. Einige Berichte über Folter und andere Formen der Misshandlung durch Sicherheitskräfte stammten von Tamilen aus der Nordprovinz (AI 29.4.2025).
Im Laufe des Jahres 2025 gab es mindestens 13 bekannte Fälle von Todesfällen in Gewahrsam. Zwei Beamte wurden wegen eines Todesfalls im Polizeigewahrsam vom Dienst suspendiert. Die Sonderermittlungsabteilung untersuchte im Laufe des Jahres 2025 sechs Fälle von Folter durch Polizeibeamte und zwei Fälle von rechtswidriger Festnahme (AI 21.4.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 09:34
Zwar hat die Regierung wichtige Reformen im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf den Weg gebracht, doch bestehen diesbezüglich weiterhin erhebliche Herausforderungen (BS 2026). In Sri Lanka scheint eine Kultur der Straffreiheit in Bezug auf Korruption im öffentlichen Dienst zu herrschen, in der Politiker politische Gegner wegen Korruptionsvorwürfen nicht strafrechtlich verfolgen, um nicht selbst künftigen Untersuchungen ausgesetzt zu sein (FH 29.2.2024).
In einem Bericht des IWF vom September 2023 wurde festgestellt, dass die derzeitigen Regierungsstrukturen weder klare Standards für zulässiges Verhalten von Amtsträgern festgelegt, noch Maßnahmen zur Abschreckung und Sanktionierung von Verstößen ergriffen noch Personen verfolgt haben, die gestohlene öffentliche Gelder ins Ausland transferiert haben (FH 29.2.2024).
Seit Jahrzehnten gibt es in Sri Lanka nur wenige erfolgreiche Strafverfahren wegen Korruption auf höchster politischer Ebene, obwohl in der Öffentlichkeit die weitverbreitete Auffassung herrscht, dass Korruption in den aufeinanderfolgenden Regierungen tief verwurzelt ist. Eine Umfrage aus dem Jahr 2023 ergab, dass mehr als 85 % der Befragten der Meinung waren, die Korruption habe sich verschlimmert. Diese Stimmung beflügelte den Aufstieg der NPP, die vor den Wahlen 2024 mit einem Antikorruptionsprogramm antrat. Mehr als zwei Drittel der neu gewählten Parlamentsabgeordneten sind Erstmandatsträger, was die Forderung der Öffentlichkeit nach Veränderung widerspiegelt (BS 2026).
Im Jahr 2023 wurde das Antikorruptionsgesetz Nr. 9 (ACA) verabschiedet, das die Befugnisse der Kommission zur Untersuchung von Bestechungs- und Korruptionsvorwürfen (CIABOC) erheblich erweitert. Das ACA ermächtigt die CIABOC, Straftaten wie Geldwäsche und Bestechung im privaten Sektor zu verfolgen, schreibt ein elektronisches System zur Vermögenserklärung vor und beauftragt die CIABOC mit der Umsetzung internationaler Antikorruptionsstandards sowie der politischen Aufsicht (BS 2026). Das Gesetz räumt der Kommission für Bestechung und Korruption mehr Befugnisse ein und verpflichtet zudem politische Kandidaten zur Offenlegung ihres Vermögens (FH 29.2.2024). Die Durchsetzung stößt jedoch auf Hindernisse, wie etwa begrenzte Ressourcen und Verzögerungen bei der Ernennung eines Generaldirektors (BS 2026).
Zwar kam es zu mehreren hochkarätigen Festnahmen, doch bestehen Bedenken, dass politische Einmischung und schwache Beweislage zum Scheitern von Verfahren geführt haben. Die NPP [National People's Power; Mitte-links bis linkes politisches Bündnis, das die letzten Parlamentswahlen gewonnen hat; Anm.] hat zugesagt, eine unabhängige Staatsanwaltschaft einzurichten, um Strafverfolgungen vor politischer Einflussnahme zu schützen, doch bleibt deren Umsetzung ungewiss. Eine langfristige Rechenschaftspflicht erfordert institutionelle Reformen, größere Kapazitäten der Ermittlungsbehörden und den politischen Willen, die Tradition der Straflosigkeit zu beenden (BS 2026).
Bei der Korruptionsbekämpfung waren im Jahr 2025 einige Fortschritte zu verzeichnen. Dissanayakes Vorgänger, Ranil Wickremesinghe, wurde wegen mutmaßlichen Missbrauchs von Geldern festgenommen und später gegen Kaution freigelassen – er war einer von mehr als einem Dutzend Politikern und hochrangigen Beamten, die im Rahmen von Korruptionsermittlungen festgenommen wurden, die von der gestärkten Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen der Bestechung oder Korruption geleitet wurden (HRW 4.2.2026).
Im aktuellen Corruption Perceptions Index 2025 von Transparency International rangiert Sri Lanka unter 182 Ländern und Territorien an 107. Stelle (TI 2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 10:27
NGOs können in der Regel ungehindert und ohne Einmischung tätig sein, doch einigen NGOs und Aktivisten – insbesondere jenen im Norden und Osten, die sich mit heiklen Themen wie der Straffreiheit des Militärs befassen – wurde die Registrierung verweigert; sie waren zudem Überwachung, Schikanen und Übergriffen ausgesetzt. Mitarbeiter der Geheimdienste haben an Treffen der Zivilgesellschaft teilgenommen und NGOs zu ihrem Personal und ihren Finanzierungsquellen befragt (FH 29.2.2024).
Das NGO-Sekretariat, das für die Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zuständig ist, bleibt Teil des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, was das Risiko erhöht, dass Menschenrechtsverteidiger als Bedrohung angesehen werden (HRW 4.2.2026).
Die Regierung Wickremesinghe nutzte das Nationale Sekretariat für Nichtregierungsorganisationen, um Informationen zu beschaffen und die Aktivitäten von NGOs außerhalb der Westprovinz maßgeblich zu beeinflussen. Obwohl diese Einrichtung keine rechtliche Grundlage besitzt, wird sie regelmäßig dazu genutzt, Informationen über die Aktivitäten lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen zu sammeln und diese dazu anzuhalten, von der Regierung genehmigte Programme und Aktivitäten durchzuführen. Die NPP-Regierung hat diesen Prozess bis heute nicht umgekehrt. In den nördlichen und östlichen Provinzen wird die umfassende Überwachung routinemäßig als Abschreckung gegen Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eingesetzt. Dies gilt insbesondere für Versammlungen im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten und Gerechtigkeit für Opfer von Verschleppungen (BS 2026).
Nichtregierungsorganisationen sind sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene aktiv. Diese NGOs, darunter lokale Wohlfahrts- und Jugendverbände, unterscheiden sich in ihrer Größe und politischen Ausrichtung, was sie zu nützlichen Foren für die Organisation und Interessenvertretung auf lokaler Ebene macht. Viele sind jedoch auf ausländische Finanzmittel angewiesen (BS 2026).
Die in den letzten Jahren beobachteten groß angelegten Bürgerproteste beruhten auf einer engen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessengruppen. Trotz einer verbesserten wirtschaftlichen Lage und eines hart umkämpften Wahlzyklus haben sich die Netzwerke zwischen den verschiedenen Gruppen nicht vollständig aufgelöst (BS 2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-06-05 17:47
Es gibt in Sri Lanka keine allgemeine Wehrpflicht. Männer und Frauen können sich im Alter von 18 bis 24 Jahren freiwillig zum Militärdienst melden [Stand: 2026] (WorldFactbook.io 3.2026; vgl. Bamwor 2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 10:31
2015 bekannte sich Sri Lanka im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) zu nationaler Versöhnung. Das UN-Engagement in Sri Lanka beruht heute auf den im Februar 2021 bzw. Oktober 2022 angenommenen Resolutionen 46/1 und 51/1 (AA 10.3.2026).
Die Regierung unter Präsident Anura Kumara Dissanayake unternahm zwar einige Anstrengungen, um die Wirtschaft zu stabilisieren und die Ungleichheit beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu beseitigen, erzielte jedoch kaum Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen (HRW 4.2.2026).
Das Menschenrechtsbüro der UN dokumentierte in seinem jährlichen Bericht über Sri Lanka Fälle von willkürlicher Inhaftierung, Folter und Todesfällen in Gewahrsam und stellte fest, dass „die strukturellen Bedingungen, die zu früheren Verstößen geführt haben, weiterhin bestehen“. Opfer, ihre Familien und Menschenrechtsverteidiger sind Drohungen und Schikanen durch Sicherheitsbehörden ausgesetzt, insbesondere im Norden und Osten, wo Staatsbeamte zudem Verstöße gegen Landrechte und religiöse Rechte begehen (HRW 4.2.2026).
Die Behörden versäumten es, die Rechenschaftspflicht für die während des bewaffneten Konflikts von 1983 bis 2009 begangenen weitverbreiteten Kriegsverbrechen voranzutreiben. Trotz der Rhetorik der „nationalen Versöhnung“ hat die Regierung Dissanayake wenig unternommen, um Vertrauen bei den tamilischen und muslimischen Gemeinschaften aufzubauen. Gerichte ordneten die Aushebung von Massengräbern an zwei Orten an, von denen angenommen wird, dass sie mit Verschleppungen während des Konflikts in Verbindung stehen (HRW 4.2.2026).
Zu den schwerwiegenden Menschenrechtsproblemen zählten glaubwürdige Berichte über: willkürliche oder rechtswidrige Tötungen; Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung; unfreiwillige oder unter Zwang durchgeführte medizinische oder psychologische Maßnahmen; willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen; grenzüberschreitende Repressionen gegen Personen in anderen Ländern sowie schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt und Gewaltandrohungen gegen Journalisten, ungerechtfertigte Festnahmen von Journalisten und Zensur (USDOS 12.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 11:38
Die Verfassung garantiert Meinungsfreiheit, auch für Vertreter der Presse und anderer Medien, doch wird dieses Recht durch die Regierung mitunter eingeschränkt (USDOS 12.8.2025; vgl. FH 29.2.2024). In seinem Bericht zur Menschenrechtslage stellte das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) einen anhaltenden Trend zur Überwachung, Einschüchterung und Schikanierung von Journalisten und Akteuren der Zivilgesellschaft fest, insbesondere von jenen, die sich mit dem Thema des Verschwindens von Personen, Landenteignungen, Umweltfragen sowie mit ehemaligen Kämpfern im Norden und Osten befassen (USDOS 12.8.2025).
Es gibt Berichte über Schikanen und Einschüchterungen von Journalisten, die über sensible Themen berichteten. Einige Journalisten in den Nord- und Ostprovinzen, darunter auch Bürgerjournalisten, berichteten von Schikanen, Drohungen, Einschüchterungen und Einmischungen durch Angehörige staatlicher Sicherheitsdienste, insbesondere bei der Berichterstattung über Themen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg oder dessen Folgen, darunter auch vermisste Personen. Tamilische Journalisten berichten, dass Militärangehörige Kopien von Fotos, Teilnehmerlisten von Veranstaltungen und die Namen von Quellen für Artikel verlangten. Zudem gibt es Berichte, wonach das Militär Journalisten direkt aufgefordert hat, nicht über sensible Ereignisse wie tamilische Kriegsgedenkfeiern oder Proteste gegen Landbesetzungen zu berichten sowie nichts zu veröffentlichen, was mit ehemaligen Führern der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) zu tun hat; bei Nichtkooperation rechnen tamilische Journalisten mit Konsequenzen. Reporter behaupteten, dass Behörden, teilweise in Regierungsfahrzeugen, Journalisten überwacht haben, insbesondere solche, die über Proteste berichteten (USDOS 12.8.2025).
Die Medien üben Selbstzensur in Bezug auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Korruption durch Militärangehörige. Seit den Protesten im Jahr 2022 sind die sri-lankischen Medien jedoch kritischer gegenüber der Regierung geworden (FH 29.2.2024). Offiziell gibt es in Sri Lanka keine staatliche Zensur. Die Mainstream-Medien scheinen jedoch ein gewisses Maß an Selbstzensur zu praktizieren, was sich daran zeigt, dass über bestimmte Themen, insbesondere solche im Zusammenhang mit den Sicherheitskräften, kaum berichtet wird. Die staatlichen Medien werden – und das schon seit mehreren Jahrzehnten – vollständig von der Regierung kontrolliert, während private Medien – obwohl sie der Regierung gegenüber zunehmend kritisch sind – weiterhin von parteipolitischen Agenden beeinflusst werden (BS 2026).
Die Behörden schränken Hassreden, einschließlich Beleidigungen der Religion oder religiöser Überzeugungen, durch eine polizeiliche Verordnung und das Strafgesetzbuch ein. Die Regierung fordert Medienanstalten und -kanäle auf, in ihren Nachrichtenbeiträgen und Sendungen keine Hassreden zu verbreiten. Die Beschränkung von Hassreden wird selektiv angewendet, wobei Hassreden gegen Muslime eher toleriert werden als gegen andere Gruppen. Es gibt Berichte, wonach die Behörden versuchen, Personen einzuschüchtern, die die Regierung kritisieren, unter anderem durch öffentliche Erklärungen, Befragungen durch Sicherheitsbeamte, offizielle Hausbesuche und Festnahmen. Die Zivilgesellschaft wirft der Regierung vor, das Gesetz zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), das Sri Lanka in nationales Recht übernommen hatte, sowie Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gegen Hassreden zu nutzen, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. In seinem Bericht vom 22.8.2024 an den UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) berichtete auch das OHCHR, dass die Regierung das ICCPR-Gesetz missbrauchte, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken (USDOS 12.8.2025).
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Letzte Änderung 2026-07-10 12:02
Das Gesetz sieht die Freiheit der friedlichen Versammlung vor, doch unterliegen diese Freiheiten zahlreichen Einschränkungen. Die Verfassung schränkt die Versammlungsfreiheit im Interesse der religiösen Harmonie, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder des Schutzes der öffentlichen Gesundheit oder Sittlichkeit ein. Die Freiheit der friedlichen Versammlung kann auch im Interesse der Gewährleistung der gebührenden Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer oder im Interesse der Erfüllung der gerechten Anforderungen des allgemeinen Wohls einer demokratischen Gesellschaft eingeschränkt werden. Gemäß einer polizeilichen Verordnung sind Demonstranten verpflichtet, vor der Durchführung einer Demonstration die Genehmigung der örtlichen Polizei einzuholen (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die Behörden die Versammlungsfreiheit mitunter einschränken, finden regelmäßig Versammlungen statt, wenngleich Demonstrationen zu heiklen Themen wie Sicherheitsgesetzen und Straffreiheit bei gewaltsamen Verschleppungen von den Behörden überwacht werden können (FH 29.2.2024).
Im Berichtszeitraum des BTI Country Reports [Anm.: 1.2.2023 – 31.1.2025] gab es keine Ausnahmezustände, die die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einschränkten. Die Regierung verabschiedete jedoch in aller Eile das Gesetz zur Online-Sicherheit, das die Nutzung sozialer Medien zur Organisation von Protesten und Versammlungen unter Strafe stellt. Vage Formulierungen in Verbindung mit hohen Geldstrafen verleihen der Regierung weitreichende Befugnisse, um gegen politische Gegner vorzugehen. Die Regierung hat versprochen, dieses Gesetz aufzuheben. Die Täter der Angriffe auf friedliche Demonstranten bei der Demonstration am Galle Face Green im Jahr 2022 genießen weiterhin Straffreiheit. Mehrere von Bürgern initiierte Versuche, während des Berichtszeitraums kleinere Proteste zu organisieren, wurden unterbunden (BS 2026).
Vereinigungsfreiheit / Opposition
Das Gesetz garantiert die Vereinigungsfreiheit, sieht jedoch Einschränkungen für Nichtregierungsorganisationen vor und stellt den Kontakt zu oder die Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen unter Strafe. Religiöse Organisationen, darunter muslimische und christliche Gruppen, berichten von Fällen von Einschüchterung (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht das Recht der Arbeitnehmer vor, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und diesen beizutreten. Ausgenommen davon sind Angehörige der Streitkräfte, Polizeibeamte, Justizbeamte und Strafvollzugsbeamte. Arbeitnehmer in nicht systemrelevanten Dienstleistungsbranchen haben, mit Ausnahme der Mitglieder von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, das gesetzliche Recht auf Tarifverhandlungen. Das Gesetz erkennt das Streikrecht nicht ausdrücklich an, doch erkennen die Gerichte auf der Grundlage der Gewerkschaftsverordnung und des Gesetzes über Arbeitskonflikte ein solches implizit an (USDOS 12.8.2025).
Es gab einschneidende Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit sowie staatliche Eingriffe in gewerkschaftliche Aktivitäten (AI 21.4.2026).
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Die Haftbedingungen sind aufgrund von Überbelegung (USDOS 23.4.2024; vgl. EDA 17.4.2026), einem Mangel an sanitären Einrichtungen (USDOS 23.4.2024) und somit schlechten hygienischen Verhältnissen und einer mangelhaften Verpflegung (EDA 17.4.2026) sowie einer veralteten Infrastruktur schlecht (USDOS 23.4.2024) bzw. prekär (EDA 17.4.2026).
Vor allem die Überbelegung stellt ein Problem dar (USDOS 23.4.2024). Der Gefängnisbeauftragte und Mediensprecher Jagath Weerasinghe gab bekannt, dass in den 36 Gefängnissen Sri Lankas, die für 10.500 Insassen ausgelegt sind, derzeit über 36.000 Menschen untergebracht sind, von denen etwa 65 % wegen Drogendelikten inhaftiert sind [Anm.: Stand 10.2025]. Die Überbelegung, so sagte er, könnte bald 40.000 Gefangene überschreiten, darunter auch Kinder, die bei ihren Müttern leben, und er wies auf die alarmierende Verbreitung giftiger Drogenkombinationen hin (Inform 2.2026).
Der Gefängnisbesuchsausschuss ist die wichtigste inländische Organisation, die Besuche bei Gefangenen durchführt und Beschwerden entgegennimmt; er hat zudem das gesetzliche Mandat, die allgemeinen Haftbedingungen zu überprüfen. Der Gefängnisbesuchsausschuss fungiert als interne staatliche Kontrollinstanz und wurde gemäß der Gefängnisverordnung eingerichtet. Seine Mitglieder sind Vertreter der Zivilgesellschaft, die ansonsten weder der Regierung noch anderen staatlichen Institutionen angehörten. Die HRCSL (Human Rights Commission of Sri Lanka) hat ebenfalls das Mandat, die Haftbedingungen zu überwachen, und die Polizei respektiert ihre Empfehlungen weitgehend. Die HRCSL und die Regierung gewähren unabhängigen Nichtregierungsorganisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu allen Häftlingen, unabhängig von der Art der Einrichtung (USDOS 23.4.2024).
Im Laufe des Jahres 2025 gab es mindestens 13 bekannte Fälle von Todesfällen in Gewahrsam (AI 21.4.2026).
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Sri Lanka hat laut Amnesty International den Status „Abolitionist in Practice“, das bedeutet die Todesstrafe ist noch gesetzlich verankert, aber es gab seit mindestens 10 Jahren keine Exekution mehr (AI 2026).
Wenngleich die Todesstrafe seit Juni 1976 nicht mehr vollstreckt wurde, befanden sich Ende 2024 über 1.000 Menschen in Todeszellen und warteten auf ihre Hinrichtung (UoO 22.7.2025).
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Obwohl die Verfassung Religionsfreiheit garantiert, heißt es darin ausdrücklich: „Die Republik Sri Lanka räumt dem Buddhismus den vorrangigen Platz ein.“ Die vier großen Religionen Sri Lankas – Buddhismus, Hinduismus, Islam und Christentum – werden aus staatlichen Mitteln unterstützt. Dennoch genießen buddhistische Mönche seit jeher erhebliche staatliche Gunst, was unter anderem darin zum Ausdruck kommt, dass sie von gewählten Vertretern bei wichtigen politischen Entscheidungen konsultiert werden. Im Berichtszeitraum [Anm.: 1.2.2023 – 31.1.2025] hat die aggressive Rhetorik prominenter singhalesisch-buddhistischer Nationalisten gegenüber muslimischen und christlichen Minderheiten nachgelassen (BS 2026).
Sri Lanka ist tief gespalten und von Spannungen entlang ethnisch-religiöser und sprachlicher Trennlinien geprägt. Viele der ethnisch-religiösen und sprachlichen Konfliktlinien, die den 30-jährigen Bürgerkrieg mit tamilischen Extremisten untermauerten, sind nach wie vor Auslöser aktueller Konflikte, obwohl die Feindseligkeiten im Mai 2009 offiziell beendet wurden. Auch im öffentlichen Diskurs hat sich eine antimuslimische Stimmung breitgemacht, die nach den Anschlägen am Ostersonntag 2019 ihren Höhepunkt erreichte. Zwar wird das Recht auf Staatsbürgerschaft nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht oder politischer Gesinnung eingeschränkt, doch hatte die Staatsbürgerschaftsgesetzgebung nach der Unabhängigkeit einen bedeutenden Teil der tamilischen Gemeinschaft im Hinterland staatenlos gemacht. Die verbleibenden Probleme wurden durch Gesetze gelöst, die zwischen 1986 und 2009 erlassen wurden (BS 2026).
Im Jahr 2024 entwickelten sich die Bedingungen für die Religionsfreiheit in Sri Lanka weiterhin besorgniserregend. Die Regierung und die lokalen Behörden schikanierten, inhaftierten und nahmen religiöse Minderheiten durch diskriminierende Gesetze ins Visier und ermöglichten unter dem Vorwand des „Schutzes des Buddhismus“ die Enteignung von Land dieser Gemeinschaften. Über Landstreitigkeiten hinaus sahen sich religiöse Minderheiten weiterhin mit Schwierigkeiten bei der Nutzung und Registrierung von Gotteshäusern konfrontiert. Christen und Muslime berichteten von Schikanen und Hassreden, die zu einer Verschlechterung des sozialen Umfelds für ihre Gemeinschaften beitrugen. Zudem führte die Regierung Gesetze ein, die religiöse Minderheiten unverhältnismäßig stark benachteiligten (USCIRF 3.2025).
Einflussreiche Vereinigungen muslimischer Führer blockieren weiterhin die Reform des muslimischen Ehe- und Scheidungsgesetzes, trotz mehrerer Unstimmigkeiten zwischen traditionellen Praktiken und Menschenrechten. Dazu gehörten Bemühungen, das Mindestheiratsalter für muslimische Frauen auf 18 Jahre anzuheben und Polygamie zu verbieten. Weiterhin bestehen Einwände seitens der katholischen Kirche und bestimmter buddhistischer Geistlicher hinsichtlich der Legalisierung von Abtreibung, der Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und der Einführung gesetzlicher Änderungen, um das Scheitern einer Ehe als Scheidungsgrund anzuerkennen (BS 2026).
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Letzte Änderung 2026-07-10 12:13
Die Singhalesen bilden mit 74,9 % die größte ethnische Gruppe in Sri Lanka, während die sri-lankischen Tamilen, die überwiegend in den nördlichen und östlichen Provinzen der Insel leben, die größte Minderheit darstellen (11,15 %). Ein bedeutender Teil der muslimischen Gemeinschaft lebt in der Ostprovinz, ist jedoch insgesamt gleichmäßiger über alle neun Provinzen Sri Lankas verteilt und macht 9,3 % der Bevölkerung aus. Die Berglandtamilen leben überwiegend im zentralen Hochland von Sri Lanka (4,12 %) (BS 2026).
Die Verfassung garantiert das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Sprache, Kaste, Geschlecht, politischer Meinung und Geburtsort (USDOS 23.4.2024). Dennoch hat Sri Lanka neben den Klassenunterschieden mit langjährigen ethnischen, regionalen und politischen Spaltungen zu kämpfen, von denen viele durch die Dringlichkeit des wirtschaftlichen Zusammenbruchs vorübergehend in den Hintergrund gedrängt wurden, jedoch nach wie vor ungelöst und potenziell destabilisierend sind. Während ethnische Konflikte während der Wirtschaftskrise an politischer Bedeutung verloren haben, bleiben ihre Ursachen – wie Landstreitigkeiten, die Militarisierung von Gebieten mit tamilischer Mehrheit und die mangelnde Rechenschaftspflicht für Kriegsgräuel – ungelöst (BS 2026). Ethnische und religiöse Minderheiten sind Gewalt und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte und singhalesisch-buddhistische Extremisten ausgesetzt (FH 29.2.2024).
Im privaten Bereich scheint die ethnische Zugehörigkeit den Zugang des Einzelnen zu wirtschaftlichen Chancen nicht zu beeinträchtigen. Vielmehr sind ungleiche wirtschaftliche Chancen auf die Verteilung von Ressourcen auf verschiedene geografische Regionen zurückzuführen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, sind die Ungleichheiten beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen regional stärker ausgeprägt als entlang ethnischer oder religiöser Grenzen (BS 2026).
Mehrere Parteien vertreten ausdrücklich die Interessen ethnischer und religiöser Minderheiten. Dennoch sind Frauen und Angehörige ethnischer Minderheiten im Kabinett unterrepräsentiert (FH 29.2.2024).
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Letzte Änderung 2026-07-09 14:10
Der Bürgerkrieg zwischen der sri-lankischen Regierung und der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) dauerte fast drei Jahrzehnte. Der Konflikt war geprägt von Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen, Erpressung und dem Einsatz von Kindersoldaten. Nach der Unabhängigkeit von Großbritannien entzog die singhalesische Mehrheitsbevölkerung der tamilischen Minderheit der Wanderarbeiter, die zuvor unter britischer Herrschaft bevorzugt worden waren, ihre Rechte. Die singhalesischen Behörden machten Singhalesisch zur Amtssprache; in den folgenden Jahren wurde die Sprache zu einer Quelle ethnischer Spannungen, deren Folgen bis heute nachwirken. Aus den wachsenden ethnischen Spannungen heraus begann die LTTE, für eine tamilische Heimat im Norden und Osten Sri Lankas zu kämpfen. Die Gruppe entwickelte sich zu einer Guerilla-Terrororganisation, die in der Lage war, Selbstmordattentate zu verüben und den Sicherheitskräften in ganz Sri Lanka Widerstand zu leisten (OSAC 25.8.2025).
Über 26 Jahre lang haben sich die Armee der singhalesischen Regierung und separatistische Tamilen-Rebellen einen blutigen Bürgerkrieg geliefert, von dem sich das Land bis heute nicht erholt hat. Die LTTE verübten im Kampf für einen unabhängigen tamilischen Staat im Norden der Insel Hunderte Selbstmordanschläge im ganzen Land und führten Zwangsrekrutierungen von Kindern durch. Von der Armee wiederum wurden die Tamilen-Gebiete im Norden des Landes großflächig bombardiert. Geschätzte 100.000 Menschen kamen während des Konflikts ums Leben (Presse 22.4.2019). Die Regierung besiegte die LTTE schließlich im Jahr 2009 nach einer Militäroffensive, die nach Ansicht vieler Menschenrechtsgruppen ohne Rechenschaftspflicht durchgeführt wurde. Die Führung der LTTE überlebte die Offensive nicht, und die Gruppe wurde weitgehend zerschlagen. Dennoch gibt es innerhalb und außerhalb des Landes weiterhin Sympathisanten. Auch wenn die LTTE besiegt wurde, bleibt das größere Problem der Integration der tamilischen Minderheit auf der Insel bestehen (OSAC 25.8.2025).
Sri Lanka ist tief gespalten und von Spannungen entlang ethnisch-religiöser und sprachlicher Trennlinien geprägt. Viele der ethnisch-religiösen und sprachlichen Konfliktlinien, die den 30-jährigen Bürgerkrieg mit tamilischen Extremisten untermauerten, sind nach wie vor Auslöser aktueller Konflikte, obwohl die Feindseligkeiten im Mai 2009 offiziell beendet wurden (BS 2026).
Die Verfassung von 1972, die erste eigenständige Verfassung Sri Lankas, ließ die Vertretung der Tamilen außer Acht. Auch die zweite republikanische Verfassung von 1978 entstand ohne nennenswerte Beteiligung von tamilischen oder oppositionellen Politikern (BS 2026).
Sowohl die Tamilen aus dem Bergland (oder Malaiyaha) als auch die Tamilen aus dem Norden und Osten gaben an, dass sie seit Langem systematisch diskriminiert werden, und zwar in der Universitätsausbildung, bei der Beschäftigung in der Regierung, im Wohnungswesen, bei der Gesundheitsversorgung, bei den Sprachgesetzen und bei den Verfahren zur Einbürgerung von Nicht-Staatsbürgern. Im ganzen Land, vor allem aber im Norden und Osten, werden - laut tamilischen Berichten - Mitglieder ihrer Gemeinschaft durch Sicherheitskräfte überwacht und schikaniert, insbesondere Aktivisten, Journalisten, NGO-Mitarbeiter und ehemalige oder mutmaßliche ehemalige LTTE-Mitglieder (USDOS 23.4.2024).
Ethnische und religiöse Minderheiten sind Gewalt und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte und singhalesisch-buddhistische Extremisten ausgesetzt (FH 29.2.2024).
Im Laufe des Jahres 2023 veranstaltete die Gemeinschaft der Berglandtamilen Veranstaltungen zum 200. Jahrestag der Ankunft der ersten Berglandtamilen im Land und forderte Lösungen für die Probleme der Gemeinschaft. Medien und NGOs berichteten, dass die Berglandtamilen zu den sozioökonomisch am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gehören. Sie besitzen im Allgemeinen kein Land. Das gesamte Plantagenland gehört der Regierung und ist langfristig an Plantagenunternehmen verpachtet. Streitigkeiten darüber, ob die Regierung oder die Unternehmen für die Instandhaltung der Unterkünfte der Arbeiter verantwortlich sind, führen dazu, dass die Wohnungen in diesen Gemeinden überfüllt sind und es zudem oft an angemessenen Wasser- und Sanitäreinrichtungen fehlt. Lokale Politiker und NGOs berichten, dass die Regierung viele überwiegend tamilische Gemeinden im Bergland nicht als offizielle Dörfer anerkennt, sodass die Bewohner keinen Anspruch auf viele staatliche Dienstleistungen haben (USDOS 23.4.2024).
Weite Teile der Berglandtamilen sind seit mehr als 40 Jahren staatenlos. Diese Gemeinschaft stößt aufgrund unzureichender Infrastruktur und begrenzter wirtschaftlicher Perspektiven nach wie vor auf Hindernisse beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und öffentlichen Dienstleistungen. Darüber hinaus leiden die Berglandtamilen, die in singhalesischsprachigen Verwaltungsregionen ansässig sind, unter einem Mangel an tamilischsprachigen Beamten (BS 2026).
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Letzte Änderung 2026-07-10 14:43
Die indigene Bevölkerung des Landes, bekannt als Veddas, zählt Berichten zufolge weniger als 1.000 Menschen. Einige zogen es vor, ihre traditionelle Lebensweise beizubehalten, und das Gesetz schützt sie im Allgemeinen, obwohl einige von Landraub betroffen sind. Sie nehmen ohne rechtliche Einschränkungen frei am politischen und wirtschaftlichen Leben teil, doch einige verfügen über keine amtlichen Dokumente (USDOS 23.4.2024).
Die Veddas sind das älteste bekannte Urvolk Sri Lankas. Jahrhundertelang lebten die Veddas als Waldbewohner in den dichten Dschungeln Sri Lankas in eng verbundenen Gruppen in Höhlen, jagten und sammelten. Heute leben sie verstreut in winzigen Siedlungen in den Hunnasgiriya-Hügeln im Zentrum Sri Lankas bis hin zu den Küstenebenen im Osten der Insel. Doch lange bevor die Indoarier – die heute das dominierende singhalesisch-buddhistische Volk bilden – um 543 v. Chr. aus Indien nach Sri Lanka kamen, lebten die Veddas auf der ganzen Insel. Über viele Jahrhunderte hinweg wurden die Veddas von der singhalesischen Herrschaft stigmatisiert und unterdrückt und waren lediglich Gegenstand touristischen Interesses (BBC 29.3.2022).
Die indigene Vedda-Sprache gilt in Sri Lanka als vom Aussterben bedroht, und viele sind der Ansicht, dass sie kurz vor dem Verschwinden steht. Derzeit wird sie zumindest teilweise noch gesprochen. Die Vedda-Kinder verfügen im Vergleich zu ihren Eltern nur über geringe Kenntnisse der Vedda-Sprache, obwohl sie alle Bereiche des Singhalesischen fließend beherrschen. Die Mehrheit der Veddas akzeptiert, dass die jüngere Generation kein Interesse am Erlernen der Sprache hat, dass es an Älteren mangelt, die sie unterrichten könnten. Auch wenn es ihnen, wie die Veddas glauben, nicht dabei hilft, Arbeit zu finden, bringt die Vedda-Sprache wirtschaftliche Vorteile mit sich, sie kann dabei helfen, vom Tourismus zu profitieren. Die Veddas sind sich einig, dass ihre Sprache für den Schutz ihres unschätzbaren immateriellen Kulturerbes unerlässlich ist (SAJSSE 28.12.2024).
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Letzte Änderung 2026-07-10 15:08
Frauen haben im Zivil- und Strafrecht die gleichen Rechte wie Männer, obwohl es im ganzen Land gesellschaftliche Diskriminierung gibt. Entscheidungen in familienrechtlichen Fragen, darunter Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft, richten sich nach dem Gewohnheitsrecht der jeweiligen ethnischen oder religiösen Gruppe, was zu Diskriminierung führt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024). Einige Frauen sind nach dem Gewohnheitsrecht ihrer ethnischen oder religiösen Gruppe mit geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beim Erbrecht konfrontiert, und Muslime sind Berichten zufolge bei Immobilientransaktionen Diskriminierungen ausgesetzt (FH 29.2.2024).
Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz kommt häufig vor (FH 29.2.2024). Frauen unterliegen einer Reihe von Beschränkungen am Arbeitsplatz, darunter Obergrenzen für Überstunden und Einschränkungen bei Nachtschichten. Es ist ihnen untersagt, im Dienstleistungssektor nachts zu arbeiten. Eine Arbeitskräfteerhebung des Amtes für Volkszählung und Statistik aus dem Jahr 2021 (aktuellste verfügbare Daten) ergab, dass Frauen eine deutlich niedrigere Erwerbsquote als Männer aufwiesen und mit höheren Arbeitslosenquoten konfrontiert sind. Das durchschnittliche Monatseinkommen ist bei Frauen geringer als bei Männern (USDOS 23.4.2024). Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt weiterhin unter der ihrer männlichen Kollegen (BS 2026).
Obwohl auf lokaler Ebene eine Geschlechterquote von 25 % gilt und Frauen 52 % der Bevölkerung ausmachen, sind sie in der nationalen Politik stark unterrepräsentiert und besetzen nur 12 der 225 Sitze im Parlament. Weibliche Abgeordnete werden häufig von männlichen Kollegen sexistisch beleidigt. Frauen sind im Kabinett unterrepräsentiert (FH 29.2.2024).
Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und häusliche Gewalt, doch die Durchsetzung des Gesetzes erfolgt uneinheitlich. Das Gesetz stellt Vergewaltigung von Männern nicht unter Strafe, da es den Tatbestand der Vergewaltigung als Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer Frau ohne deren Einwilligung definiert, während „schwerer sexueller Missbrauch“ strafbar ist. Vergewaltigung in der Ehe ist nur dann verboten, wenn die Ehepartner rechtlich getrennt leben. Die für Vergewaltigung vorgesehenen Strafen betragen sieben bis 20 Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe. Bei häuslicher Gewalt kann ein Opfer eine Schutzanordnung für ein Jahr erwirken und Unterhaltszahlungen beantragen. Frauenorganisationen berichteten, dass die Reaktionen von Polizei und Justiz auf Vorfälle und Fälle von Vergewaltigung und häuslicher Gewalt unzureichend sind. NGOs berichteten, dass viele Polizeibeamte nicht ausreichend in geschlechtsspezifischer Sensibilität geschult waren, um mit Opfern sexueller Gewalt umzugehen, und dass es an tamilischsprachigen Gerichtsmedizinern mangelte (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigungen von Frauen und Kindern sowie häusliche Gewalt sind nach wie vor ein ernstes Problem, und die Täter bleiben oft straffrei (FH 29.2.2024).
Sexuelle Belästigung gegen Frauen ist üblich. Frauen und Kinder in bestimmten Gemeinschaften sind besonders gefährdet, zur Sexarbeit gezwungen zu werden (FH 29.2.2024).
Das Gesetz verbietet FGM/C (Genitalverstümmelung) bei Frauen und Mädchen nicht. Ein Teil der muslimischen Bevölkerung des Landes praktiziert FGM/C seit jeher. Es gab keine aktuellen Statistiken zur Verbreitung von FGM/C im Land, doch eine Nichtregierungsorganisation berichtete, dass diese Praxis in der kleinen Gemeinschaft der Dawoodi Bohra (weniger als 3.000 Personen) weit verbreitet ist, wo sie als obligatorisches Ritual gilt, und auch in den Gemeinschaften der Mooren und Malaien üblich ist. Ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2018 verbot Ärzten die Durchführung von FGM/C, doch da diese in der Regel von traditionellen Heilern durchgeführt wird, hat dieses Verbot laut Aktivisten kaum Wirkung gezeigt. Mehrere zivilgesellschaftliche Gruppen, die überwiegend von muslimischen Frauen angeführt werden, setzen ihre Kampagnen gegen FGM/C fort (USDOS 23.4.2024).
Einflussreiche Verbände muslimischer Führer blockieren weiterhin die Reform des Gesetzes über Eheschließung und Scheidung unter Muslimen, obwohl es zahlreiche Widersprüche zwischen traditionellen Praktiken und den Menschenrechten gibt. Dazu gehören Bestrebungen, das Mindestheiratsalter für muslimische Frauen auf 18 Jahre anzuheben und Polygamie zu verbieten. Darüber hinaus bestehen weiterhin Einwände seitens der katholischen Kirche und bestimmter buddhistischer Geistlicher gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und die Einführung gesetzlicher Änderungen, die das Scheitern einer Ehe als Scheidungsgrund anerkennen (BS 2026).
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Letzte Änderung 2026-07-10 15:39
Sri Lanka hat verschiedene Initiativen ergriffen, um das Leben der Kinder zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist das Gesundheitssystem, das für alle Einwohner kostenlos ist. Darüber hinaus war Sri Lanka bei der Bekämpfung der Armut auf der Insel recht erfolgreich, was sich auch positiv auf die Kinder auswirkt. Dennoch bleibt Armut ein Problem. Zum Teil ist sie eine Folge der stetigen und alarmierenden Auswirkungen des Klimawandels, der zu einer Zunahme von Dürren und Überschwemmungen auf der Insel führt. Diese Armut ist eine der Ursachen für die chronische Unterernährung von Kindern in ganz Sri Lanka (SOS-Kd o.D.).
Das Zivilrecht legt das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung für Männer und Frauen auf 18 Jahre fest, wobei Mädchen mit elterlicher Zustimmung bereits mit 16 Jahren heiraten dürfen. Das Gesetz wird von der Regierung durchgesetzt. Nach dem Strafgesetzbuch gilt Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16 Jahren, mit oder ohne deren Einwilligung, als Vergewaltigung Minderjähriger. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für verheiratete muslimische Mädchen über 12 Jahren. Das muslimische Ehe- und Scheidungsgesetz, das nur für Muslime gilt, erlaubt die Heirat von Mädchen ab 12 Jahren mit Zustimmung des Vaters der Braut, anderer männlicher Verwandter oder eines islamischen Richters (Kadi) (USDOS 23.4.2024). Der CEDAW-Ausschuss äußerte im Februar 2025 Bedenken hinsichtlich des Gesetzes über Eheschließung und Scheidung unter Muslimen, das Kinderheirat zuließ (AI 21.4.2026).
Das Gesetz verbietet Kindesmisshandlung, einschließlich körperlicher, sexueller und psychischer Misshandlung sowie Kindesvernachlässigung. Die Regierung setzt das Gesetz zwar durch, jedoch nicht wirksam. In der Öffentlichkeit herrscht große Besorgnis über die hohe Zahl von Gewalttaten, einschließlich sexueller Gewalt, gegen Kinder sowie über Fälle von Online-Gewalt und Mobbing. Frauen berichten, dass Kinder vermehrt sexuellem Missbrauch durch Familienangehörige ausgesetzt sind, wenn Mütter zur Arbeit ins Ausland reisten. Eine lokale Nichtregierungsorganisation berichtete, dass unzureichende Polizeiarbeit und eine allgemeine Toleranz gegenüber körperlicher Züchtigung zu einem Kreislauf der Gewalt gegen Kinder beitragen. Trotz bestehender Gesetze gegen Kindesmissbrauch halten Kindesmisshandlung und die Ausbeutung von Kindern durch Menschenhandel und Kinderarbeit an. Die Strafen variieren je nach Art und Schwere des Kindesmissbrauchs, doch die Gerichtsverfahren dauerten in der Regel Jahre. Es gibt zahlreiche Berichte über körperlichen und sexuellen Missbrauch minderjähriger Novizen in buddhistischen Tempeln im ganzen Land (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die Regierung die Strafen für die Beschäftigung von Minderjährigen verschärft hat, arbeiten viele Kinder weiterhin als Hausangestellte und sind Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt (FH 29.2.2024).
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Letzte Änderung 2026-07-10 09:25
Das Gesetz stellt einvernehmliche, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe. Personen, die wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verurteilt werden, drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024). Dieser Paragraf wird selten angewendet (FH 29.2.2024). Festnahmen und Strafverfolgungen sind somit selten (USDOS 23.4.2024).
Sexuelle Minderheiten sind gesellschaftlicher Diskriminierung, vereinzelten Gewalttaten und teilweise behördlicher Schikane ausgesetzt (FH 29.2.2024). Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Polizei die Androhung einer Festnahme nutzt, um lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle (LGBTIQ+) Personen anzugreifen und zu schikanieren. Das Gesetz stellt auch die Geschlechtsidentitätsverleugnung unter Strafe, was Aktivisten zufolge von der Polizei manchmal dazu genutzt wird, Transgender-Personen zu schikanieren (USDOS 23.4.2024).
Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, und die Generalstaatsanwaltschaft ist der Ansicht, dies gewähre LGBTQI+-Personen implizit gleiche Rechte und schütze sie vor Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsgesetze verbieten jedoch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität nicht ausdrücklich, und Diskriminierung ist weit verbreitet. Einige Mitglieder der LGBTQI+-Gemeinschaft berichten, dass ihnen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Anstellung verweigert oder sie aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt wurden (USDOS 23.4.2024).
Es wurden keine Fortschritte bei der Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen erzielt, obwohl die Nationale Menschenrechtskommission darauf gedrängt hatte, einen von Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Strafgesetzbuchs voranzutreiben, und die Regierung zugesagt hatte, diskriminierende Gesetze zu überarbeiten (AI 21.4.2026).
Quellen
Letzte Änderung 2026-07-10 16:11
Das Gesetz garantiert Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung, und die Regierung achtet diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Die Bewegungsfreiheit wird durch Sicherheitskontrollpunkte, militärische Sperrgebiete und die militärische Besetzung von öffentlichem und privatem Land eingeschränkt. Die Sicherheitskontrollpunkte, die nach dem Amtsantritt von Gotabaya Rajapaksa in der Nordprovinz errichtet wurden, sind größtenteils abgebaut worden, doch die tamilischen Gebiete stehen weiterhin unter Überwachung (FH 29.2.2024). Menschenrechtsorganisationen berichten über die militärische Präsenz, einschließlich zahlreicher Militärkontrollpunkte, im Norden und Osten als Teil der Sicherheitsmaßnahmen der Regierung und zur Bekämpfung des Drogenhandels (USDOS 23.4.2024).
Frauen mit Kindern unter fünf Jahren ist es nicht gestattet, zum Arbeiten ins Ausland zu reisen. Der Zugang zu Bildungseinrichtungen wird durch Korruption behindert; oft sind Bestechungsgelder erforderlich, um einen Platz in der Grundschule zu erhalten (FH 29.2.2024).
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Letzte Änderung 2026-07-10 10:17
Sri Lanka hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 1967 nicht ratifiziert (PraeV o.D.).
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern, Asylsuchenden sowie anderen schutzbedürftigen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat kein System zur Gewährung von Schutz für Flüchtlinge eingerichtet. Der Verbleib im Land als anerkannter Flüchtling ist nicht gestattet; dennoch halten sich Flüchtlinge im Land auf und bleiben auch dort. Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2005 ermöglicht es dem UNHCR, im Land tätig zu sein, um die Registrierung von Flüchtlingen und die Feststellung ihres Status durchzuführen. Da es jedoch keinen rechtlichen oder politischen Rahmen für Asyl im Land gibt, bleibt die Einreise zur Asylsuche schwierig. Das UNHCR ermöglicht zudem dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge in Form der Neuansiedlung in Drittländern. Die Regierung stützt sich auf das UNHCR, um Flüchtlinge im Land mit Nahrung, Unterkunft und Bildung zu versorgen und eine Neuansiedlung in Drittländern für sie anzustreben. Asylsuchende sind jedoch auf die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen angewiesen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken (USDOS 23.4.2024).
Naturkatastrophen sind die Hauptursache für Vertreibungen in Sri Lanka. Die höchsten Zahlen werden in der Regel zu Beginn des Südwestmonsuns im Mai oder Juni und des Nordostmonsuns im September oder Oktober verzeichnet (IDMC 19.5.2023).
Ende 2025 hat der Zyklon „Ditwah“ eine Spur der Verwüstung in dem Land hinterlassen. Nach einer Woche heftiger Regenfälle infolge des Wirbelsturms standen in der Hauptstadt Colombo ganze Stadtteile unter Wasser. Hunderte Menschen wurden getötet, viele werden vermisst. Nach der Ausrufung des Katastrophenfalls durch Sri Lankas Präsident Anura Kumara Dissanayake und der damit einhergehenden Bitte um internationale Unterstützung schickte unter anderem das Nachbarland Indien Hilfsgüter und Hubschrauber nach Sri Lanka. Rund 147.000 Menschen, deren Häuser durch die einwöchigen heftigen Regenfälle zerstört worden waren, wurden in staatliche Notunterkünfte gebracht. Insgesamt wurden 25.000 Häuser zerstört. Mehr als 1,3 Millionen Menschen brauchen laut dem Katastrophenschutzzentrum staatliche Hilfe, weil sie wegen der Überschwemmungen ihre Wohnungen oder Häuser verlassen mussten (ORF 1.12.2025).
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Letzte Änderung 2026-07-10 16:13
Sri Lanka arbeitet sich stückweise aus der Schuldenkrise heraus. Die Wirtschaft hat sich 2024 sogar stärker entwickelt als erwartet. Allerdings bleibt die Wirtschaftslage fragil und die Wachstumsdynamik lässt nach (GTAI 12.6.2025).
Die Wirtschaft Sri Lankas erholte sich im Laufe des Jahres 2025 weiter, gestützt durch steigende Ausgaben der privaten Haushalte, kräftigere Investitionen sowie stetige Zuwächse im Tourismus und bei den Überweisungen. Die Industriekonjunktur zog an, wobei die Textil-, Bau- und Lebensmittelindustrie ein solides Wachstum verzeichneten, während gleichzeitig die Finanz- und tourismusbezogenen Dienstleistungen weiter zunahmen. Nach Monaten der Deflation begannen die Preise aufgrund vermehrter Kosten für Lebensmittel und Energie im August 2025 wieder zu steigen. Da die Inflation weiterhin unter dem Zielwert lag, senkte die Zentralbank den Leitzins im Mai 2025 weiter auf 7,75 %, wodurch Kredite günstiger wurden und das Kreditwachstum im privaten Sektor rasch anstieg. Obwohl die Importe schneller zunahmen als die Exporte – insbesondere bei Fahrzeugen und Konsumgütern –, gelang es dem Land, Anfang 2025 einen Leistungsbilanzüberschuss aufrechtzuerhalten. Starke Tourismuseinnahmen und Überweisungen glichen das schwächere Exportwachstum weiterhin aus. Die Devisenreserven blieben 2025 stabil bei rund 4,7 Mrd. US-Dollar, und obwohl die Rupie nach zwei Jahren der Aufwertung leicht abwertete, sind die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insgesamt stabil (WB 2026a).
Bis März 2025 hat die Weltbank im Rahmen der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) 1,85 Milliarden US-Dollar für 12 laufende Projekte bewilligt, darunter eine von mehreren Gebern finanzierte Initiative. Von diesen Zusagen fließen 36 % in die Infrastrukturentwicklung, beispielsweise in Verkehrs- und städtische Systeme. Darüber hinaus fließen 24 % in Sektoren wie Bildung, Gesundheit und soziale Sicherung, während 21 % Umweltinitiativen im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Wasser zugutekommen. Die verbleibenden 19 % konzentrieren sich auf Wohlstand und decken Bereiche wie Finanzen, Wettbewerbsfähigkeit und Regierungsführung ab. Darüber hinaus profitiert Sri Lanka von 58,07 Millionen US-Dollar an aktiven Treuhandfondsmitteln, verteilt auf 26 Zuschüsse (WB 2026b).
Das Wirtschaftswachstum setzte sich – auch im Tourismussektor – fort und Anzeichen einer Deflation sind zu erkennen. Bei einer Armutsgrenze von 4,20 US-Dollar (Kaufkraftparität 2021) wurde ein Rückgang der Armutsquote von 24,9 % auf 22,3 % prognostiziert, womit sich der 2024 begonnene Rückgang fortsetzt. Die Deflation wird von bestimmten Sektoren vorangetrieben, namentlich dem Verkehrs- und dem Energiesektor, die sich durch die Senkung der Nicht-Lebensmittelkosten positiv auf die Haushalte auswirken dürften. Dennoch stellt der anhaltende Anstieg der Lebensmittelpreise erhebliche Verteilungsherausforderungen dar, da Haushalte mit geringerem Einkommen etwa dreimal so viel ihres Budgets für Lebensmittel aufwenden wie wohlhabendere Haushalte. Auch die Kosten für Gesundheit und Bildung steigen, was den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen gefährdet und bei einem Stocken der Erholung Rückschläge beim Humankapital riskiert (WB 10.2025).
Trotz der zuletzt positiveren Entwicklungen wirft die Krise von 2022 nach wie vor einen langen Schatten. Ein Jahrzehnt der Fortschritte bei der monetären und nicht monetären Armut wurde zunichtegemacht, und Prognosen zeigen eine monetäre Armutsquote von rund 20 % bis 2027, sofern kein stärkeres inklusives Wirtschaftswachstum eintritt. Nicht-monetäre Wohlfahrtsindikatoren zeichnen ein ähnliches Bild: Die Unterernährung hat sich im Jahr 2024 nur geringfügig abgeschwächt – 17 % der Kinder unter fünf Jahren sind untergewichtig – und aktuelle Analysen weisen auf wachsende Besorgnis hinsichtlich Wachstumsverzögerungen und Unterernährung im Vergleich zu den Werten vor der Krise hin. Höhere Unterernährungsraten in den Plantagen- und nördlichen Distrikten geben Anlass zur Sorge über die Weitergabe von Armut von einer Generation zur nächsten und über zunehmende Ungleichheit. Auch die reale Kaufkraft hat noch nicht wieder das Niveau von vor der Krise erreicht (WB 10.2025).
Die Arbeitslosenquote der 15-64-Jährigen lag 2020 bei 5,5 %, im Jahr 2023 bei 5,0 % und 2024 bei 4,8 % (WKO 1.2.2026).
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Letzte Änderung 2026-07-10 10:26
Die medizinische Versorgung in Sri Lanka ist landesweit gut. Es gibt kostenlose staatliche Krankenhäuser und staatliche ambulante Behandlungsstellen, die auch notwendige Medikamente gratis zur Verfügung stellen (AA 18.12.2020). Dennoch werden etwa 40 % aller medizinischen Dienstleistungen aus eigener Tasche bezahlt (ÖB New Delhi 8.2021).
In Sri Lanka werden Gesundheitseinrichtungen als Orte charakterisiert, an denen die Gesundheitsversorgung sowohl leicht zugänglich als auch von guter Qualität ist. Der öffentliche Sektor erbringt fast 95 % der stationären und etwa 50 % der ambulanten Gesundheitsversorgung. Mitte 2022 gab es insgesamt mehr als 1.500 Gesundheitseinrichtungen, davon 588 Krankenhäuser und 517 Einrichtungen der Primärversorgung. Die 555 staatlichen Krankenhäuser sind für die medizinische Grundversorgung zuständig. Diese Einrichtungen bieten der gesamten Gesellschaft kurative, präventive und rehabilitative Dienste an. Alle Bürger und Einwohner sind für die Behandlung in ihrem örtlichen Gesundheitszentrum registriert und können bei Bedarf an Einrichtungen der Sekundärversorgung überwiesen werden. Koordinatoren aus den Bereichen Krankenpflege, Pharmazie, Labor, Radiologie und Krankenakten sind Teil eines integrierten medizinischen Teams, das die Leistungen erbringt (MoH 2026).
Das Gesundheitssystem Sri Lankas, das einst als eines der besten der Region galt, befindet sich in einer Krise [Stand Februar 2024]. Es leidet unter der Abwanderung von Hunderten von Ärzten, und da die Patienten darunter leiden, fordern Experten die Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fachkräftemangel zu stoppen. Mehr als 1.700 medizinische Fachkräfte – ein Sammelbegriff für Ärzte und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen – haben Sri Lanka in den letzten zwei Jahren verlassen, so die Gewerkschaft Government Medical Officers' Association. Im Vergleich dazu verließen im Jahr 2021 rund 200 Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte das Land. Der Exodus hat dem universellen Gesundheitssystem der Inselnation, auf das die meisten ihrer 22 Millionen Einwohner angewiesen sind, einen schweren Schlag versetzt (REU 19.2.2024).
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Letzte Änderung 2026-07-10 15:10
Die Regierung arbeitet mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern oder Asylwerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024).
Rückkehrer müssen gemäß einer Information aus dem Jahr 2020 grundsätzlich keine staatlichen Repressalien fürchten. Systematische Verhaftungen kommen nicht vor, jedoch müssen sich Rückkehrer nach der Ankunft Vernehmungen durch das National Bureau of Investigation und das Criminal Investigation Department (CID) stellen. Ob es dabei zur Anwendung von Gewalt kommt, ist nicht bekannt (AA 18.12.2020).
Bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit gültigem sri-lankischem Reisepass werden die Einreiseformalitäten zumeist zügig erledigt (AA 18.12.2020).
Rückkehrer, die keinen sri-lankischen Reisepass, sondern nur ein von einer sri-lankischen Auslandsvertretung ausgestelltes Reisedokument zur einmaligen Rückkehr nach Sri Lanka (Identity Certificate Overseas Missions, ICOM, auch Emergency-Passport genannt) vorweisen, werden regelmäßig von der Einreisebehörde sowie von der CID einer Personenüberprüfung unterzogen und zu Identität, persönlichem Hintergrund und Reiseziel befragt. Es ist nicht auszuschließen, dass von den sri-lankischen Auslandsvertretungen im Datensatz der betreffenden Personen ein entsprechender Vermerk veranlasst oder im Reisedokument angebracht wird. Den sri-lankischen Staatsangehörigen wird seitens der sri-lankischen Behörden kommuniziert, dass sie nur mit einem sri-lankischen Pass wieder ausreisen dürften. Ohne Vorlage eines Ausweisdokuments können Rückkehrer nicht einreisen. Fälle diskriminierender Behandlung auf diese Weise Einreisender (auch bei Tamilen) sind nicht bekannt (AA 18.12.2020).
Spezielle Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige bestehen nicht (AA 18.12.2020).
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Letzte Änderung 2026-04-28 15:32
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die vom österreichischen Bundesministerium für Inneres mit Stand April 2026 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 7.4.2026). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Homepage der BBU (https://www.returnfromaustria.at/) verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnahmen im Einzelfall möglich):
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Österreich (z. B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden.
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens "Rückkehr mit Perspektiven" Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten (BMI 7.4.2026).
Sonderprozess: Retroaktive Aufnahme in das Reintegrationsprogramm EURP
Sofern noch keine Rückkehrentscheidung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden ("retroaktiven") Teilnahme am Reintegrationsprogramm EURP nach Ankunft im Herkunftsland und nach Erlassung einer Rückkehrentscheidung durch das BFA. Die Frist für eine rückwirkende Aufnahme beträgt dabei maximal fünf Monate nach der Ausreise in das Herkunftsland. Wird seitens des BFA ein Aberkennungsverfahren geführt und im Zuge dieses Verfahrens eine Rückkehrentscheidung erlassen, ist der betroffenen Person bei der Ausreise mitzuteilen, dass sie sich nach drei Monaten zur retroaktiven Antragstellung beim Reintegrationspartner zu melden hat. Nach Genehmigung des Antrags durch den Mitgliedstaat wird der Fall als regulärer RIAT-Fall behandelt. Wird ein Antrag aufgrund nicht erfüllter Kriterien abgelehnt (Begründung in RIAT dokumentiert), kann er nach einer gewissen Zeit erneut eingereicht werden, um die Voraussetzungen erneut zu prüfen.
Wenn nicht davon auszugehen ist, dass im Anschluss der freiwilligen Ausreise eine Rückkehrentscheidung durch das BFA erlassen wird (z. B. bei freiwilliger Ausreise während eines laufenden Asylverfahrens in erster Instanz und anschließender Einstellung des Verfahrens), ist die Möglichkeit einer retroaktiven Teilnahme an EURP nicht weiterzuverfolgen (BMI 30.3.2026).
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Letzte Änderung 2026-07-09 13:16
Öffentliche Urkunden unwahren Inhalts (Falschbeurkundungen) sind sehr selten. Bei weniger als einem Prozent der Visumsanträge wird die Vorlage von inhaltlich falschen öffentlichen Urkunden festgestellt. Totalfälschungen fast aller sri-lankischen Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Haftbefehle oder gerichtliche Vorladungen sind erhältlich. Gefälschte Identitätskarten und Pässe werden seltener vorgelegt, eine Vorlage verfälschter Identitätskarten und Pässe kommt häufiger vor. Insbesondere im Zusammenhang mit Asylbeantragungen aber auch regulären Visaanträgen kommt es immer wieder zur Vorlage gefälschter Polizeiberichte und Gerichtsvorladungen (AA 18.12.2020).
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