Themenbericht der Staatendokumentation; Terrorismus Nordafrika - aus dem COI-CMS; Version 3

Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels

Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert

Disclaimer

Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.

Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.

Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.

Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten.

Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.

Qualitäts- und Aktualisierungshinweis

Themenberichte der Staatendokumentation beinhalten analytisch gesammelte und zusammengestellte Informationen zu einem bestimmten relevanten Themenbereich ausgewählter Länder sowie die Weiterverarbeitung dieser Informationen in Form eines Fazits.

Die in Themenberichten verwendeten Informationen stammen aus sorgfältig ausgewählten und vorwiegend öffentlich zugänglichen, beziehungsweise entsprechend den Standards der Staatendokumentation dokumentierten Quellen (z. B. Interviews etc.). Hierbei wurde bei der Auswahl auf größtmögliche wissenschaftliche Sorgfalt sowie Ausgewogenheit und Objektivität Wert gelegt. Alle verwendeten Informationen sind mit Quellen belegt. Das vorliegende Produkt wurde im Sinne der Qualitätssicherung vor Veröffentlichung einem Peer Review zugeführt.

Eine Aktualisierung von Themenberichten der Staatendokumentation in bestimmten Intervallen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann aber auf Zuruf aufgrund von Relevanz in anhängigen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren sowie aufgrund eines von der Staatendokumentation identifizierten Bedarfs erfolgen.

Automatische Übersetzungen

Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.

Qualitätsgesicherte automatische Übersetzungen

Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen.

Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.

Veröffentlichungshinweis

Das Produkt wird im Sinne des IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.

  1. Abkürzungsverzeichnis und Glossar
  2. Zusammenfassung
  3. Executive Summary
  4. Einleitung
  5. Ägypten
    1. Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage
    2. Terrorismus in Ägypten
    3. Fazit Ägypten
  6. Algerien
    1. Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage
    2. Terrorismus in Algerien
    3. Fazit Algerien
  7. Libyen
    1. Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage
    2. Terrorismus in Libyen
    3. Fazit Libyen
  8. Marokko
    1. Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage
    2. Terrorismus in Marokko
    3. Fazit Marokko
  9. Tunesien
    1. Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage
    2. Terrorismus in Tunesien
    3. Fazit Tunesien
  10. Quellen
  11. Impressum

1 Abkürzungsverzeichnis und Glossar

Letzte Änderung 2026-05-13 13:16

Für die unterschiedlichen Terrorgruppen sind kurz die gebräuchlichsten Namen notiert. Eine erschöpfende Darstellung aller gebräuchlichen Bezeichnungen in verschiedenen Sprachen ist aufgrund des Fokus dieses Berichts nicht vorgesehen (siehe hierzu die Einleitung). Die Schreibweise von Eigennamen kann bei Transliterationen aus dem Arabischen variieren. Wo dies sinnvoll erschien, wird im vorliegenden Bericht explizit darauf verwiesen. Bei den in diesem Bericht verwendeten Schreibweisen handelt es sich keineswegs um eine vollständige Auflistung.

Abkürzungsverzeichnis

ABM - Ansar Bayt al-Maqdis, Terrorgruppe in Ägypten, auch IS-WS, letztere Abkürzung durchwegs in diesem Bericht verwendet.

AIS - Armée Islamique du Salut, Terrorgruppe in Algerien, bewaffneter Arm der FIS.

AQIM - Al-Qaida im islamischen Maghreb, Terrorgruppe in Algerien.

BCIJ - Bureau Central d‘Investigation Judiciaire, Antiterrorbehörde in Marokko.

DGSN - Direction Générale de la Sûreté Nationale, Generaldirektion für die nationale Sicherheit, nationale Polizeibehörde in Marokko.

DGST - Direction Générale de la Surveillance du Térritoire, Generaldirektion für territoriale Überwachung, Inlandsnachrichtendienst in Marokko.

FIS - Front Islamique du Salut, algerische Partei; nach deren Wahlsieg in den ersten freien Wahlen von 1991 stoppte das Militär die Liberalisierung des politischen Systems und verbot und zerschlug die Partei. Dies führte zum Algerischen Bürgerkrieg, bei dem die FIS mit ihrem militärischen Arm, der AIS, selbst beteiligt war.

GNU - Government of National Unity, Regierung der nationalen Einheit, international anerkannte Regierung in Libyen

GSPC - Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat, Terrorgruppe in Algerien, Vorläufer von AQIM

HASM - Harakat Sawa'd Misr, Terrorgruppe in Ägypten

Hirak - Protestbewegung in Algerien

HoR - House of Representatives, Parlament in Libyen

IED - Improvised Explosive Device, improvisierter Sprengsatz

IS - Terrorgruppe Islamischer Staat, engl. zumeist als ISIS oder in letzter Zeit vermehrt auch als IS abgekürzt. Der IS hat sich mehrmals umbenannt, im Englischen war ISIS in der Vergangenheit sehr gebräuchlich, nunmehr wie gesagt auch IS, im Deutschen seit jeher IS.

IS-WS - Islamischer Staat Wilayat Sinai, Terrorgruppe in Ägypten auch: ABM -  Ansar Bayt al-Maqdis

LAAF - Libyan Arab Armed Forces, Streitkräfte von Khalifa Haftar, bedeutende Persönlichkeit in Ostlibyen, vormals LNA [Anm.: Umbenennung wohl vor Mitte 2020, genau ist das aus den Quellen nicht zu eruieren, wird tw. noch synonym verwendet] - in diesem Bericht wird der Begriff verwendet, den die Quelle verwendet.

LNA - Libyan National Army, Streitkräfte Khalifa Haftars, nunmehr umbenannt in LAAF  - in diesem Bericht wird der Begriff verwendet, den die Quelle verwendet.

MUJAO - Mouvement pour l'Unicité et le Jihad en Afrique de l'Ouest, Terrorgruppe in Algerien, Abspaltung von AQIM

POLISARIO - Frente Popular para la Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro, militante Unabhängigkeitsbewegung in der Westsahara, in Marokko sowie in Algerien, die gegen die aus ihrer Sicht marokkanische Besetzung der Westsahara mittels Guerillataktik vorgeht

2 Zusammenfassung

Letzte Änderung 2026-05-13 13:19

Der Terrorismus in den nordafrikanischen Ländern ist weiterhin ein Thema. In allen dieser Länder ist jedoch eine Reduktion der Intensität sowohl von Anschlägen als auch Aktivitäten feststellbar. In einigen dieser Länder gab es in den Jahren 2024, 2025 und 2026 [Stand 30.4.2026] keinen einzigen Anschlag. Die Staaten gehen massiv im Rahmen von Antiterror-Operationen gegen terroristische Gruppen vor, die Anzahl der Anschläge hat sich durchwegs verringert. Oft können Terrorzellen schon ausgehoben werden, bevor sie aktiv werden.

Verschiedene terroristische Gruppen sind in Ägypten aktiv, die bedeutendste ist der Islamische Staat - Wilayat Sinai (IS-WS). Es gibt jedoch weitere wie Harakat Sawa’d Misr (HASM) und Liwa al-Thawra. Terroristische Anschläge können im ganzen Land stattfinden, obwohl sie in der Vergangenheit vorwiegend den Norden der Sinai-Halbinsel betroffen haben. Die Zahl der Anschläge, die Zahl der militärischen Konfrontationen zwischen Armee und Islamisten sowie die Zahl an Todesopfern hat in den letzten Jahren aufgrund intensivierter Antiterror-Operationen kontinuierlich abgenommen. Im Jahr 2024 gab es nur einen Anschlag in Alexandria. Im Jahr 2025 wird von keinem Anschlag berichtet; im Jahr 2026 ebenso wenig [Stand 30.4.2026]. Neben dem Nord-Sinai ist auch das Wüstengebiet im Westen bis zur libyschen und im Süden bis zur sudanesischen Grenze allerdings weiterhin ein Gebiet, in dem von terroristischer Bedrohung ausgegangen wird. Trotz der anhaltenden terroristischen Bedrohung haben die wirksamen Maßnahmen der ägyptischen Regierung zur Terrorismusbekämpfung zu einer deutlichen Verbesserung des allgemeinen Sicherheitsumfelds geführt. Statistisch erkennbar ist die Verringerung terroristischer Aktivität in Ägypten an den Werten des Global Terrorism Index (GTI) für die Jahre 2019 bis 2025. Innerhalb der letzten Dekade zeigt Ägypten im Jahr 2024 gemäß GTI die zweitstärkste Verbesserung in der MENA-Region [stärkste: Libyen], was den Terrorismus angeht.

Algerien unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen, um terroristische Aktivitäten innerhalb seiner Grenzen zu verhindern, und bleibt daher für terroristische Gruppen ein schwieriges Operationsumfeld. Der dschihadistische Terrorismus in Algerien ist stark zurückgedrängt worden und die Kapazitäten algerischer Terrorgruppen sind aufgrund erfolgreicher Antiterror-Operationen begrenzt. Im Jahr 2024 gab es gemäß GTI 2025 nur zwei Anschläge bzw. terroristische Vorfälle, im Jahr 2025 in den konsultierten Quellen keinen einzigen. Im Jahr 2026 gab es Mitte April einen Doppelselbstmordanschlag in Blida. Dennoch ist Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) auf kleine Reste reduziert, hat sich mehrmals gespalten und ist in Algerien praktisch handlungsunfähig. Die Sicherheitssituation betreffend terroristische Vorfälle hat sich inzwischen weiter verbessert, die Sicherheitskräfte halten Reste terroristischer Gruppen unter starkem Druck. Terroristen wurden großteils entweder ausgeschaltet, festgenommen oder haben oft das Land verlassen. Terrorgruppen stellen allerdings weiterhin eine Bedrohung dar, wenn auch in geringerem Ausmaß. Zu erkennen ist die Verringerung terroristischer Aktivitäten auch an den statistischen Werten des GTI für die Jahre 2019 bis 2025.

In Libyen steht der Konflikt der widerstreitenden Machtblöcke im Vordergrund, und nicht der Terrorismus. Der Islamische Staat (IS) wurde erheblich geschwächt, ist jedoch weiterhin in Libyen aktiv. Trotz der instabilen sicherheitspolitischen und politischen Dynamik in Libyen gelang es terroristischen Gruppen wie dem IS und Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) jedoch nicht, sich neu zu formieren. Sie haben sich v. a. operativ in den Süden Libyens zurückgezogen. Der IS in Libyen bekannte sich im Verlauf des Jahres 2020 und 2021 zu mehreren Anschlägen, viele davon im Süden, jedoch auch in anderen Regionen Libyens. Im Jahr 2022 wird von keinem größeren Anschlag berichtet. Gemäß GTI 2025 gab es in den Jahren 2023 und 2024 in Libyen keine terroristischen Vorfälle und damit verbundene Todesfälle. Das französische Außenministerium gibt an, dass seit 2018 kein Terroranschlag in Libyen verübt worden ist, und meint damit wohl größere Anschläge. Auch 2025 und 2026 [Stand 30.4.2026] wurden gemäß den konsultierten Quellen keine Anschläge verübt. Trotz der uneinheitlichen Sicherheitsinstitutionen in Libyen unternehmen die libyschen Behörden der GNU (Government of National Unity) sowie die LAAF (Libyan Arab Armed Forces) / LNA (Libyan National Army) jeweils in ihrem Einflussgebiet Operationen zur Zerschlagung terroristischer Gruppen. In Libyen ist eine Verringerung terroristischer Aktivitäten festzustellen, auch gemäß den statistischen Werten des GTI von 2019 bis 2024 ist ein Rückgang zu erkennen, wo die terroristische Bedrohung im Jahr 2019 noch als hoch eingeschätzt, im Jahr 2023 als niedrig und 2024 sowie 2025 nur noch als sehr niedrig. Gemäß GTI 2025 verzeichnete Libyen in den letzten zehn Jahren die größte Verbesserung in der MENA-Region in Bezug auf Terrorismus.

Marokko kann als sicheres Land angesehen werden, nicht nur in Bezug auf Terrorismus. Eine Ausnahme bildet nur die Westsahara [Anm.: Dort kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen marokkanischen Truppen und der POLISARIO (Frente Popular para la Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro - Volksfront zur Befreiung von Saguía el Hamra und Río de Oro)]. Der letzte größere Terroranschlag fand im Jahr 2011 statt. 2018 gab es bei Morden mit mutmaßlich terroristischem Hintergrund zwei und im Jänner 2022 ein weiteres Todesopfer und einen Verletzten. Im Jahr 2023 gab es nur einen einzigen terroristischen Vorfall, die Tötung eines Polizeibeamten. In den Jahren 2024 und 2025 sowie 2026 [Stand 30.4.2026] gab es keine terroristischen Vorfälle. Die Bedrohung durch den Extremismus ist jedenfalls gegeben; es ist vor allem der Effektivität der Exekutive im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu verdanken, dass terroristische Gruppen kaum aktiv werden können. Die Behörden, hier vor allem das Bureau Central d‘Investigation Judiciaire (BCIJ), sind beim Erkennen und Verhindern potenzieller terroristischer Bedrohungen durch rechtzeitiges Ausheben von Terrorzellen effektiv. Es kommt zu zahlreichen Verhaftungen von Terrorverdächtigen. Gemäß GTI wurde die terroristische Bedrohung in Marokko in den Jahren 2019 - 2022 schon als sehr niedrig eingeschätzt, in den Jahren 2023 bis 2025 schließlich als quasi nicht vorhanden.

Die Sicherheitslage in Tunesien ist vor allem in den südlichen Wüstengebieten (Grenze zu Libyen und Algerien) angespannt, sowie entlang der Grenze zu Algerien im Westen des Landes, dort vor allem im Gebiet um den Jebel Chaambi westlich von Kasserine. Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist weiterhin gegeben, es ist aber eine spürbare Verringerung in den letzten Jahren feststellbar. Das Jahr 2015 bildete mit drei großen Anschlägen einen Höhepunkt, seitdem kam es zu einer deutlichen Reduktion terroristischer Aktivitäten. In den Jahren 2024 und 2025 sowie 2026 [Stand 30.4.2026] gab es keinen größeren Anschlag oder terroristischen Vorfall. Die Terrorismusbekämpfung und die Sicherheit an den Grenzen gehören weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten der tunesischen Regierung. Die Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um Terrorzellen zu zerschlagen, insbesondere wurde die Präsenz der Sicherheitskräfte im Land erhöht. Die Sicherheitsstrukturen des Landes haben sich erheblich verbessert, was zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage geführt hat. Gemäß GTI wird Tunesien in den Jahren 2019 sowie 2022 bis 2024 als Land mit einem Terrorismusrisiko von "niedrig" bewertet, nur das Jahr 2021 bildet mit einer Bewertung von "mittel" eine Ausnahme. Im Jahr 2025 wird die terroristische Bedrohung bereits als "sehr niedrig" eingeschätzt.

3 Executive Summary

Letzte Änderung 2026-05-13 14:02

Terrorism continues to be an issue in the North African countries. In all of these countries, a reduction in intensity of terrorist attacks as well as other activities of terrorist groups can be observed. In some of these countries, not a single terrorist attack took place in 2024. The states are taking massive action against terrorist groups as part of counterterrorism operations, and the number of attacks has decreased across the board. Terrorist cells are often rooted out before they even become active.

Various terrorist groups are active in Egypt, the most significant being Islamic State Wilayat Sinai (IS-WS). However, there are others such as Harakat Sawa'd Misr (HASM) and Liwa al-Thawra. Terrorist attacks can occur throughout the country, although in the past they had been concentrated in the north of the Sinai Peninsula. The number of attacks, the number of military confrontations between the army and Islamists, and the number of casualties have steadily decreased in the last few years due to intensified counterterrorism operations. In 2024, there was only one attack - in Alexandria. No attacks have been reported in 2025; nor have any been reported in 2026 [as of April 30, 2026]. However, in addition to North Sinai, the desert area to the west up to the Libyan and south to the Sudanese border remains an area where a threat by terrorist groups is reported. Despite the ongoing terrorist threat, the Egyptian government's effective counter-terrorism measures have led to a significant improvement in the general security environment. The reduction in terrorist activity in Egypt is mirrored by the values of the Global Terrorism Index (GTI) for the years 2019 to 2025. Furthermore, according to the GTI 2025, Egypt has shown the second strongest improvement in the MENA region in 2024 [strongest: Libya] in terms of terrorism over the last decade.

Algeria continues to make significant efforts to prevent terrorist activity within its borders and therefore remains a difficult operating environment for terrorist groups. Jihadist terrorism in Algeria has been greatly reduced and the capacities of Algerian terrorist groups are limited because of successful counterterrorism operations. According to the GTI 2025, there were only two attacks or terrorist incidents in 2024; and not a single one in 2025 in the sources consulted. In mid-April 2026, a double suicide bombing took place in Blida. Still, Al-Qaeda in the Islamic Maghreb (AQIM) has been reduced to small remnants, has split several times, and is virtually unable to operate in Algeria. The security situation with regard to terrorist incidents has improved further in the meantime, with the security forces keeping remnants of terrorist groups under strong pressure. Terrorists have for the most part either been eliminated, arrested or have often left the country. However, terrorist groups continue to pose a threat, albeit to a lesser extent. The reduction in terrorist activities is mirrored in the values of the GTI for the years 2019 to 2025.

The security situation in Libya is rather defined by the conflict between opposing power blocs than by terrorism. The Islamic State (IS) has been significantly weakened, but remains active in Libya. Despite the unstable security and political dynamics in Libya, however, terrorist groups such as the Isamic State (IS) and Al-Qaeda in the Islamic Maghreb (AQIM) have not succeeded in regrouping. They have primarily retreated operationally to southern Libya. IS in Libya claimed responsibility for several attacks during 2020 and 2021, many in the south but also in other regions of Libya. No major attacks were reported in 2022. According to the GTI 2025, there were no incidents or deaths caused by terrorism in Libya in 2024, the second year in a row, including 2023. The French Ministry of Foreign Affairs states that no terrorist attacks have been carried out in Libya since 2018, presumably referring to major attacks. According to the sources consulted, no attacks were carried out in 2025 or 2026 [as of April 30, 2026] either. Despite the disparate security institutions in Libya, the Libyan authorities of the GNU (Government of National Unity) and the LAAF (Libyan Arab Armed Forces) / LNA (Libyan National Army) each undertake operations in their area of influence to dismantle terrorist groups. There has been a reduction in terrorist activities in Libya. This decline is mirrored by the values of the GTI from 2019 to 2025, where the terrorist threat was still assessed as high in 2019 and as low in 2023, and as very low in both 2024 and 2025. According to the GTI 2025, Libya has seen the greatest improvement in the MENA region in terms of terrorism over the last ten years.

Morocco can be considered a safe country, not only in terms of terrorism. The only exception is Western Sahara [note: There are repeated clashes between Moroccan troops and the POLISARIO (Frente Popular para la Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro - Popular Front for the Liberation of Saguía el Hamra and Río de Oro)]. The last major terrorist attack took place in 2011. In 2018, murders with a suspected terrorist background resulted in two deaths and in January 2022 in one death and one injured. In 2023, there was only one terrorist incident, the killing of a police officer. There were no terrorist incidents in 2024, 2025, or 2026 [as of April 30, 2026]. In any case, the threat of extremism is present; it is primarily thanks to the effectiveness of the executive branch in the area of counterterrorism that terrorist groups can hardly become active. The authorities, especially the Bureau Central d‘Investigation Judiciaire (BCIJ), are effective in identifying and preventing potential terrorist threats by rooting out terrorist cells in a timely manner. There are numerous arrests of terrorist suspects. According to the GTI, the terrorist threat in Morocco was already assessed as very low in 2019 - 2022, and as virtually non-existent from 2023 to 2025.

The security situation in Tunisia is particularly tense in the southern desert areas (border with Libya and Algeria) and along the border with Algeria in the west of the country, especially in the area around Jebel Chaambi west of Kasserine. The risk of terrorist attacks remains, but there has been a noticeable reduction in recent years. The year 2015 marked a peak with three major attacks; since then there has been a significant reduction in terrorist activity. In 2024, 2025, and 2026 [as of April 30, 2026], there were no major attacks or terrorist incidents. Counterterrorism and border security still remain among the Tunisian government's top priorities. The Tunisian authorities have taken a number of measures to dismantle terrorist cells; in particular, the presence of security forces in the country has been increased. The country's security structures have improved significantly, leading to a stabilization of the security situation. According to the GTI, Tunisia is rated as a country with a low terrorism risk in 2019 and 2022 to 2024, with 2021 being the only exception with a rating of "medium". By 2025, the terrorist threat is already assessed as "very low".

4 Einleitung

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Der gegenständliche Themenbericht soll einen Überblick über die Lage in Nordafrika in Bezug auf terroristische Gruppen und deren Aktivitäten, wie Terroranschläge und Angriffe, sowie Maßnahmen der jeweiligen Regierung zur Bekämpfung derselben geben. Diesbezüglich werden die Länder Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko thematisiert. Der Bericht ist bewusst kompakt gehalten, da er eine Übersicht darstellen soll. Ziel ist es nicht, bestimmte Strukturen terroristischer Gruppen zu analysieren – dies kann mittels anderer Produkte bzw. Berichte abgedeckt werden. Als Definition des Terrorismus wird – im Interesse der Kompaktheit dieses Berichts – ohne etymologische Analysen und detailreiche Ausführungen jene des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz herangezogen: "Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mithilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, (...), oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen" (BMI-D o.D.). Hier inkludiert sind sowohl Angriffe auf Zivilisten und zivile Ziele als auch Attacken auf militärische Ziele und staatliche Einrichtungen, wobei Letztere oft in den Ländern Nordafrikas im Vordergrund stehen bzw. standen.

Den Einstieg zu jedem Land bildet jeweils eine kurze Übersicht der politischen Lage, Sicherheitslage und Menschenrechtslage, gefolgt von einem umfassenden Blick auf Terrorismus und Bekämpfung des Terrorismus in jedem der behandelten Länder. Diese Abschnitte sind jeweils mit thematischen Überschriften untergliedert. Nach einer kurzen Einleitung mit statistischer Übersicht werden, sofern relevant, terroristische Gruppen, besonders betroffene Gebiete, Anschläge und Attacken, sowie Anti-Terror-Maßnahmen und Operationen thematisiert. Die Struktur deckt sich nicht bei allen Ländern vollständig, da in bestimmten Ländern unterschiedliche Aspekte im Vordergrund stehen. Die Struktur wurde jedoch bei jedem Land so stringent wie möglich durchgezogen.

Jedes der fünf Terrorismus-Kapitel endet mit einem kurzen Fazit. Diese werden gesammelt und zu Beginn dieses Berichts als Zusammenfassung und auf Englisch als "executive summary" angeführt.

Methodisch wurde in öffentlich zugänglichen Quellen im Internet recherchiert, u.a. in der auf Herkunftslandinformationen spezialisierten Datenbank https://ecoi.net, sowie mit diversen Suchmaschinen, u.a. Google. Hauptquellen des Themenberichts bilden die Reise- und Sicherheitshinweise verschiedener Länder (Österreich, Deutschland, Schweiz, Frankreich, Großbritannien, USA), der OSAC (Overseas Security Advisory Council) Country Security Report, der USDOS (U.S. Department of State) Report on Terrorism, der GTI (Global Terrorism Index) des IEP (Institute for Economics and Peace) sowie die Asylländerberichte der österreichischen Botschaften.

Für den jeweiligen Abschnitt zu Terroranschlägen wurden systematisch die Informationen des Global Terrorism Index 2025 und 2026, des USDOS Report on Terrorism der Jahre 2020 bis 2024 [Anm.: zum Jahr 2025 wurde bis Fertigstellung dieses Berichts kein Terrorism Report veröffentlicht], sowie der zuletzt publizierte OSAC Country Security Report und Reiseinformationen des deutschen Auswärtigen Amts "AA", des schweizerischen eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten "EDA", des britischen Foreign, Commonwealth and Development Office "FCDO", des französischen Außenministeriums France Diplomatie "FD" und des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten "BMEIA" herangezogen sowie die Asylländerberichte der österreichischen Botschaften (sofern vorhanden). In Bezug auf Anschläge vor dem Jahr 2020 wurden ausschließlich diese Quellen herangezogen und - im Hinblick auf den Fokus auf Aktualität und Kompaktheit des Themenberichts - auf weiterführende Recherchen zu Anschlägen vor dem Jahr 2020 verzichtet. Auch die USDOS Reports on Terrorism der Jahre vor 2020 wurden nicht herangezogen. Es handelt sich hier um ein Update des Berichts, ausführliche Informationen zu Anschlägen aus den genannten Quellen der Vorjahre bleiben erhalten, auch wenn sie in der aktuellen Version der Quelle (z.B. den Reiseinformationen), nicht mehr enthalten sind.

Es sei darauf verwiesen, dass eine mit diesem Fokus durchgeführte Darstellung der Anschläge keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weder für jene vor 2020, noch für die Jahre 2020 bis 2025, erheben kann und will.

Zum GTI des IEP und warum dieser ausgewählt wurde:

Das IEP ist ein unabhängiger ThinkTank, der seinen Hauptsitz in Sydney hat, und Büros in New York, Den Haag, Abuja, Nairobi und Manila unterhält. Der GTI nutzt die Dragonfly TerrorismTracker Datenbank, die detaillierte und strukturierte Ereignisaufzeichnungen zu jedem terroristischen Vorfall enthält, der seit Januar 2007 in offenen Quellen gemeldet wurde. Dragonfly ist ein führendes Risikoaufklärungs- und Datenunternehmen, das sich auf globale Sicherheit, Geopolitik, Krisen und Instabilität spezialisiert hat. TerrorismTracker ist eine umfassende, aktuelle und methodisch stabile Open-Source-Datenbank für terroristische Vorfälle. Sie wird von Strafverfolgungsbehörden, Regierungen, dem Militär, dem privaten Sektor, der Wissenschaft und von Versicherern für professionelle Anwendungen zur Terrorismusbekämpfung genutzt (IEP 3.2026).

Beim GTI wird die terroristische Bedrohung in einem Land statistisch ausgewertet. Niedrige Punktezahl / hoher Rang bedeuten geringere Bedrohung durch Terrorismus. Viele der bewerteten Länder liegen mit derselben Punktezahl gleichauf, vor allem auch jene, wo keine Bedrohung durch Terrorismus besteht. U.a. in OSAC Country Security Reports wird auf den GTI verwiesen.

Eine letzte Überprüfung der Quellen auf Aktualität erfolgte am 30.4.2026 (v.a. in Bezug auf die Sicherheitslage), Änderungen nach diesem Datum wurden nicht mehr berücksichtigt.

5 Ägypten

5.1 Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Ägypten ist eine Republik, eine Präsidialdemokratie (AA 10.3.2026). Präsident Abdel Fattah al-Sisi, der 2013 durch einen Staatsstreich an die Macht kam, regiert Ägypten zunehmend autoritär. Eine echte politische Opposition gibt es praktisch nicht, da Personen, die abweichende Äußerungen tätigen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert werden können (FH 2025d). Al-Sisi hatte seinen offiziellen Amtsantritt am 8.6.2014, seine Wiederwahl erfolgte im März 2018 und im Dezember 2023 (AA 10.3.2026).

Die Ägypter leben weiterhin unter der autoritären Herrschaft der Regierung von Präsident al-Sisi. Die Behörden gehen hart gegen friedliche Kritiker vor und unterdrücken systematisch Menschenrechtsverteidiger. Der zivilgesellschaftliche Raum bleibt stark eingeschränkt, da unabhängige Organisationen, die unter drakonischen Gesetzen operieren, weiterhin gerichtlichen und sicherheitspolitischen Schikanen ausgesetzt sind (HRW 4.2.2026e; vgl. AI 21.4.2026e). Die bürgerlichen Freiheiten, einschließlich der Presse- und Versammlungsfreiheit, sind stark eingeschränkt (FH 2025d; vgl. AI 21.4.2026e, HRW 4.2.2026e). Die Sicherheitskräfte verüben ungestraft Menschenrechtsverletzungen. Die Diskriminierung von Frauen, Angehörigen sexueller Minderheiten und anderen Gruppen ist nach wie vor ein ernstes Problem, ebenso wie die hohe Rate an häuslicher Gewalt (FH 2025d; vgl. AI 21.4.2026e). Menschen sterben in Haft, nachdem Berichte über Folter oder medizinische Vernachlässigung vorliegen. Nach grob unfairen Gerichtsverfahren werden Todesurteile verhängt, auch für andere Straftaten als vorsätzliche Tötung. Es kommt zu Hinrichtungen (AI 21.4.2026e).

Die Sicherheitslage in Ägypten ist durch eine weiterhin vorhandene, permanente und diffuse Bedrohung durch den Terrorismus geprägt (FD 29.1.2026). Der Großteil des (besiedelten) Landes ist verhältnismäßig sicher, wiewohl im ganzen Staatsgebiet eine Bedrohung durch Terrorismus besteht. Eine große Gefährdung besteht vor allem im Nord-Sinai und in den Wüstengebieten im Westen des Landes, vor allem in Grenznähe zu Libyen (FD 29.1.2026; vgl. FCDO 10.3.2026) und im Süden Ägyptens (FD 29.1.2026). Gemäß deutschem Auswärtigem Amt ist die Sicherheitslage in Ägypten allerdings "aktuell insgesamt stabil und ruhig" (AA 11.3.2026).

Das IEP sieht für Ägypten in seinem GTI 2026 für das Jahr 2025 eine niedrige Bedrohung durch den Terrorismus, eine Verbesserung zu den Vorjahren (IEP 3.2026) (siehe folgender Abschnitt).

5.2 Terrorismus in Ägypten

Letzte Änderung 2026-05-18 17:12

Statistische Daten und terroristische Bedrohung

Neben den allgemeinen Informationen in der Einleitung erfolgt hier die Bewertung des Global Terrorism Index (GTI) für Ägypten:

2025: Gemäß GTI 2026 lag Ägypten im Jahr 2025 mit 3.465 Punkten auf Rang 32 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 3.2026).

2024: Gemäß GTI 2025 lag Ägypten im Jahr 2024 mit 4.416 Punkten auf Rang 29 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "mittel" bewertet (in diesem Jahr schon nahe am Bereich "niedrig") - eine Verbesserung um neun Ränge (IEP 3.2025).

2023: Gemäß GTI 2024 lag Ägypten im Jahr 2023 mit 5.221 Punkten auf Rang 20 von 89, die terroristische Bedrohung wird als "mittel" bewertet (IEP 2.2024).

2022: Gemäß GTI 2023 lag Ägypten im Jahr 2022 mit 6.632 Punkten auf Rang 16 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier noch als "hoch" bewertet (IEP 2023).

2021: Gemäß GTI 2022 lag Ägypten im Jahr 2021 mit 6.932 Punkten auf Rang 15 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "hoch" bewertet (IEP 2022).

2020: Für 2020 ist kein GTI erschienen, wohl aufgrund der COVID-19-Pandemie.

2019: Gemäß GTI 2020 lag Ägypten im Jahr 2019 mit 6.419 Punkten auf Rang 14 von 135, die terroristische Bedrohung wurde als "hoch" bewertet (IEP 2020).

Die Bedrohung durch den Terrorismus hat in den letzten vier Jahren deutlich abgenommen (OSAC 3.3.2025). Gemäß GTI bewegte sich die terroristische Bedrohung in Ägypten in den dargestellten Jahren 2019-2022 im Bereich "hoch", 2023-2024 im Bereich "mittel" (2024 schon nahe am Bereich "niedrig") und schließlich 2025 im Bereich "niedrig" (IEP 3.2026; IEP 3.2025; IEP 2.2024; IEP 2023; IEP 2022; IEP 2020). Die zweitgrößte Verbesserung des Jahrzehnts wurde in der MENA-Region im Jahr 2024 in Ägypten verzeichnet [die stärkste in Libyen]. Es gab dort im Jahr 2024 nur einen einzigen Anschlag mit einem Todesopfer. In Ägypten ist der Terrorismus in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen, wobei der GTI-Gesamtwert in acht der letzten zehn Jahre gesunken ist. Auf dem Höhepunkt der terroristischen Aktivitäten im Jahr 2015 wurden in Ägypten bei 257 Terroranschlägen 481 Menschen getötet (IEP 3.2025). Die Auswirkungen des Terrorismus in der Region Naher Osten und Nordafrika gingen im Jahr 2025 deutlich zurück, wobei sich der durchschnittliche Länderbewertungswert im Vergleich zu 2024 um 15 % verbesserte (IEP 3.2026).

Terroristische Gruppen

In Ägypten sind verschiedene terroristische Organisationen aktiv. Der sogenannte Islamische Staat - Wilayat Sinai [IS-WS – IS Provinz Sinai] (auch: Ansar Bayt al-Maqdis - ABM) ist die aktivste Terrorgruppe in Ägypten (OSAC 3.3.2025; vgl. ÖB Kairo 6.2024). Hochburg des IS-WS ist der Nord-Sinai (ÖB Kairo 6.2024). Die Gruppe hat dem IS 2014 Treue geschworen. Darüber hinaus gibt es in Ägypten Harakat Sawa'd Misr (HASM) und andere, kleinere Terrorgruppen (OSAC 3.3.2025). Seit Mitte 2016 treten die neuen Terrorgruppen HASM und Liwaa al-Thawra mit islamistisch-nationalistischer Ausrichtung im ägyptischen Kernland in Erscheinung. "Es gibt Hinweise auf Verbindungen zu Teilen der MB [Anm.: Muslimbrüder]. [Eine] Radikalisierung von Mitgliedern der MB-Basis und des MB-Diskurses ist feststellbar." Ein Bündnis zwischen Terrorgruppen und MB hat sich noch nicht konkretisiert (ÖB Kairo 6.2024).

Durch den Terrorismus betroffene Gebiete

Die Sinai-Halbinsel als Hotspot des Terrorismus in Ägypten [Anm.: Hier nur als Zusammenfassung und Übersicht, im Abschnitt "Terroranschläge" sind Anschläge am Nord-Sinai enthalten]

Die Sinai-Halbinsel war in der Vergangenheit besonders von Anschlägen betroffen (AA 11.3.2026). Die meisten Anschläge im Nord-Sinai richteten sich gegen militärische Einrichtungen und deren Personal (OSAC 3.3.2025; vgl. AA 11.3.2026, ÖB Kairo 6.2024). Im Jahr 2018 führte die "Operation Sinai 2018" zu einer deutlichen Intensivierung der militärischen Aktivitäten im Nord-Sinai (OSAC 3.3.2025; vgl. ÖB Kairo 6.2024). Erstmalig wurden im Oktober 2020 Statistiken seitens der ägyptischen Behörden über zivile Opfer im Gouvernorat Nord-Sinai veröffentlicht. Berichtet wurde von 1.004 Todesopfern und 2.800 verletzten Zivilisten innerhalb der letzten sechs Jahre (USDOS 16.12.2021e). Terroristische Anschläge wurden in erster Linie, aber nicht ausschließlich, im nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel verübt, insbesondere im nordöstlichen Teil des Gouvernements Nord-Sinai, das nach wie vor gegen eine kleine Gruppe von Aufständischen respektive Terroristen kämpft (OSAC 3.3.2025).

Wüstengebiete – weitere Rückzugsorte für Terroristen

Das Wüstengebiet von der libyschen Grenze im Westen bis zur sudanesischen Grenze im Süden ist ein Risikogebiet (FD 29.1.2026; vgl. FCDO 10.3.2026, ÖB Kairo 6.2024), in dem die Streitkräfte regelmäßig Operationen gegen Schmuggler durchführen. Eine Infiltration von terroristischen Elementen aus Libyen kann nicht ausgeschlossen werden (FD 29.1.2026).

Terroristische Aktivitäten – Anschläge und Zusammenstöße

Gemäß deutschem Auswärtigen Amt, britischem Foreign and Commonwealth Office, schweizerischem EDA sowie französischem Außenministerium besteht in allen Teilen des Landes weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge (AA 11.3.2026; vgl. FCDO 28.3.2026, FD 29.1.2026, EDA 2.3.2026), wiewohl sich dieses weiterhin im Norden der Sinai-Halbinsel konzentriert (OSAC 3.3.2025; vgl. EDA 2.3.2026). In der Vergangenheit waren meistens die ägyptischen Sicherheitsbehörden das Ziel, teilweise auch koptische Einrichtungen. Immer wieder richten sich die Anschläge jedoch auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger (AA 21.3.2025; vgl. FCDO 28.3.2026). Terroristische Gruppen haben in Ägypten diplomatische Vertretungen, Touristenorte, Transportknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren, westliche Unternehmen, Restaurants und lokale Regierungseinrichtungen ins Visier genommen und angegriffen; ebenso kam es in Großstädten zu Anschlägen (OSAC 3.3.2025). Die islamistisch-nationalistisch ausgerichteten Terrorgruppen HASM und Liwa al-Thawra zeichneten sich seit Mitte 2016 bis Mitte 2024 im ägyptischen Kernland für mehrere schwere Anschläge, v. a. gegen Sicherheitskräfte und die Justiz, verantwortlich (ÖB Kairo 6.2024).

Größere Anschläge vor 2020

Im Jahr 2018 beschossen Bewaffnete einen Bus mit koptischen Christen in der Provinz Minya in Oberägypten. Sieben Menschen wurden getötet. Im selben Jahr gab es vier Todesopfer bei der Explosion einer Bombe nahe der Pyramiden von Gizeh. Im Jahr 2019 wurden drei Angehörige der Sicherheitskräfte im Bezirk Darb al-Ahmar, zentral in Kairo gelegen, durch einen Selbstmordanschlag getötet. Im selben Jahr wurden 16 Personen durch einen Sprengstoffanschlag auf einen Touristenbus in der Nähe der Pyramiden von Gizeh verletzt (FCDO 19.4.2024c). Ebenfalls im Jahr 2019 gab es bei einem Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte (FCDO 19.4.2024c; vgl. AA 19.4.2024), dies war der letzte Bombenanschlag außerhalb des Nord-Sinai in den letzten Jahren (OSAC 3.3.2025).

2020

Basierend auf öffentlichen Quellen gab es im Jahr 2020 234 terroristische Angriffe, zu der Mehrheit davon bekannte sich der IS-WS. Am 9.2.2020 griff der IS-WS einen Kontrollpunkt der Regierung in der Nähe von Zilzal im Nord-Sinai an, wobei sieben Soldaten der ägyptischen Streitkräfte (EAF) getötet wurden. Am 30.4.2020 griff der IS-WS ein EAF-Fahrzeug mit einem Sprengsatz an und tötete zehn EAF-Angehörige in Bir al-Abd, Nord-Sinai. Am 19.6.2020 töteten mehrere IS-WS-Sprengsätze sieben örtliche Stammesangehörige in al-Barth, Nord-Sinai. Am 6.8.2020 griff der IS-WS einen EAF-Kontrollpunkt mit Kleinwaffen an, wobei 15 EAF-Soldaten in der Nähe von Wasit im Süd-Sinai getötet wurden. Am 20.11.2020 und am 24.12.2020 übernahm der IS-WS die Verantwortung für verschiedene Anschläge auf eine ägyptisch-israelische Gaspipeline (USDOS 16.12.2021e).

2021

Im Jahr 2021 gab es laut Pressemitteilungen der Regierung sowie sozialen Medien und anderen lokalen Berichten auf der Sinai-Halbinsel mindestens 90 terroristische Vorfälle, die etwa 200 Opfer forderten. Am 24.3.2021 stürmten Dutzende mutmaßliche IS-WS-Mitglieder eine Stadt in der Nähe von Bir al-Abd und entführten mindestens 14 Zivilisten, wie in sozialen Medien und der lokalen Presse zu lesen war. Mitte Mai 2021 meldete der IS-WS in den Medien sieben Angriffe mit neun Opfern, darunter ägyptische Sicherheitskräfte und regierungsnahe Beduinenstämme. Am 31.7.2021 tötete der IS-WS bei einem Überfall auf einen Kontrollpunkt in der Nähe von Sheikh Zuweid mindestens fünf ägyptische Soldaten und verletzte sechs weitere, wie aus der Presse und einer Erklärung ägyptischer Beamter hervorgeht. Am 12.8.2021 gab das ägyptische Militär den Tod von neun Soldaten und 13 Kämpfern bei undatierten Zusammenstößen bekannt. In den sozialen Medien und in Berichten des IS-WS wurde ein Sprengstoffanschlag auf einen Kampfpanzer M60 und ein gepanzertes Fahrzeug in diesem Zeitraum gemeldet (USDOS 27.2.2023e).

2022

Ausgehend von Pressemitteilungen der Regierung und Medienberichten gab es im Jahr 2022 auf der Sinai-Halbinsel mindestens 95 terroristische Anschläge mit etwa 260 Opfern. Am 28.3.2022 bekannte sich der IS-WS zu Scharfschützenangriffen, bei denen zwei Milizionäre der Sinai Tribal Union getötet wurden. Im Mai bekannte sich der IS-WS zu Anschlägen auf einen Außenposten in der Nähe von Rafah und auf eine Wasserpumpstation in der Nähe des Suezkanals, bei denen insgesamt 26 ägyptische Sicherheitskräfte getötet oder verwundet wurden (USDOS 30.11.2023d). Ebenfalls im Mai 2022 wurden bei einem Angriff auf Sicherheitskräfte in Qantara (Gouvernorat Ismailia) mehrere Personen getötet oder verletzt (EDA 23.12.2023). Am 7.5.2022 wurden elf und am 11.5.2022 fünf Soldaten im Nord-Sinai bei Angriffen des IS-WS getötet (ÖB Kairo 6.2024). Am 18.11.2022 griff der IS-WS die Stadt East Qantara an und tötete sieben ägyptische Soldaten (USDOS 30.11.2023d). Ebenfalls im November 2022 wurden bei einem Bombenanschlag in Gelbana (Gouvernorat Ismailia) vier Personen getötet (EDA 23.12.2023). Am 31.12.2022 übernahm der IS-WS die Verantwortung für einen Anschlag auf einen Kontrollpunkt in Ismailia, bei dem vier ägyptische Sicherheitskräfte getötet und 16 verwundet wurden (USDOS 30.11.2023d; vgl. EDA 23.12.2023, FCDO 28.3.2026).

2023

Ausgehend von Pressemitteilungen der Regierung, sozialen Medien und anderen lokalen Berichten machten opportunistische Anschläge den Großteil der Terroranschläge aus. Die meisten ereigneten sich im Nordsinai und waren mit Sprengfallen und Kleinwaffen verübt worden, wobei es weniger als fünf Tote gab. Der IS-WS verübte im Jahr 2023 weniger als zehn Anschläge, von denen die meisten auf Sicherheitskräfte abzielten. Im Mai 2023 meldete eine lokale Menschenrechtsgruppe, dass ein vom IS-WS hinterlassener Sprengsatz im Gebiet Tuffaha im westlichen Sinai einen zehnjährigen Buben tötete und zwei weitere Jugendliche verwundete (USDOS 12.12.2024e). Am 18.9.2023 wurde berichtet, dass ein Offizier der ägyptischen Streitkräfte bei einem bewaffneten Angriff auf einen militärischen Kontrollpunkt nahe der ägyptisch-sudanesischen Grenze im Osten von Uwaynat getötet wurde. Am 17.9.2023 explodierte eine Bombe am Straßenrand, als ein Militärfahrzeug in Richtung des Luftwaffenstützpunkts in der Nähe der Stadt Al Arish im Nord-Sinai fuhr (OSAC 13.2.2024). Am 8.10.2023 tötete ein ägyptischer Polizist in Alexandria zwei israelische Touristen und ihren Reiseleiter (OSAC 3.3.2025; vgl. EDA 23.12.2023, FCDO 28.3.2026). Am 27.10.2023 explodierten Drohnen in zwei ägyptischen Städten am Roten Meer (Taba und Nuweiba) und verletzten sechs Personen. Die Drohnen wurden wahrscheinlich von der vom Iran unterstützten Houthi-Rebellengruppe im Jemen abgefeuert, wahrscheinlich in Richtung Israel (OSAC 13.2.2024).

2024

Im Mai 2024 wurde in Alexandria ein ausländischer Staatsangehöriger erschossen. Das Motiv hängt möglicherweise mit dem Konflikt zwischen Israel und Hamas zusammen (OSAC 3.3.2025; vgl. FCDO 28.3.2026). Dieser Anschlag wird auch im GTI 2025 erwähnt, als einziger Anschlag in Ägypten im Jahr 2024 (IEP 3.2025).

2025

Für das Jahr 2025 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet.

2026

Für das Jahr 2026 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet [Anm.: Stand 30.4.2026].

Antiterror-Maßnahmen und Operationen

Ägypten engagiert sich für die Terrorismusbekämpfung und die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus (USDOS 12.12.2024e). Die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung enthalten eine vage Definition des Begriffs Terrorismus und räumen den Strafverfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse und Immunität bei der Durchsetzung ein (FH 2025d). Im Jahr 2023 gab es keine wesentlichen Änderungen der Terrorismusgesetze. Die ägyptische Regierung zeigt sich in der Lage, Terroranschläge auf ihrem Staatsgebiet proaktiv aufzudecken, zu verhindern und zu vereiteln. Sie verfügt über konkrete Pläne und Kapazitäten zur Verhinderung von Anschlägen auf öffentliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen sowie zur Reaktion darauf. Menschenrechtsgruppen und internationale Nichtregierungsorganisationen haben berichtet, dass das Militär und die Strafverfolgungsbehörden weiterhin von ihren Befugnissen zur Terrorismusbekämpfung Gebrauch machen, um Aktivisten, Politiker und Kritiker strafrechtlich zu verfolgen (USDOS 12.12.2024e). Die Befugnisse der Sicherheitskräfte sind im Rahmen der Terrorbekämpfung umfassend (AA 11.3.2026).

An den Grenzübergängen und Flughäfen werden Personenkontrollen auch im Hinblick auf terroristische Betätigung durchgeführt. Ägypten führt eine von den Sicherheitsdiensten gepflegte Beobachtungsliste für Terroristen, die für diesen Zweck verwendet wird. Personen werden per Gerichtsbeschluss für fünf Jahre auf die Terrorismusliste gesetzt, wogegen Rechtsmittel eingelegt werden können (USDOS 12.12.2024e).

Das Ministerium für Stiftungen und das Bildungsministerium verurteilen den Extremismus und werben für Respekt und Mäßigung. Analysten der Al-Azhar-Beobachtungsstelle für Extremismusbekämpfung arbeiten in 13 Sprachen, um Online-Propaganda des IS und anderer gewalttätiger, extremistischer Gruppen zu finden und zu entlarven (USDOS 12.12.2024e).

Ägypten setzt seine militärischen und sozialen Entwicklungskampagnen im Nord-Sinai fort (USDOS 12.12.2024e).

Auch im Jahr 2026 setzt Ägypten seine Bemühungen im Bereich der Terrorbekämpfung fort. Im April 2026 wurde die gemeinsame pakistanisch-ägyptische Übung „Thunder II“ mit Schwerpunkt auf Terrorismusbekämpfung erfolgreich in Cherat, Pakistan, durchgeführt. Die zweiwöchige Übung diente dazu, die Interoperabilität zu verbessern, indem durch gemeinsames Training die Abläufe und Techniken im Zusammenhang mit Antiterroroperationen verfeinert wurden. Kampfteams der Special Services Group (SSG) der pakistanischen Armee und der ägyptischen Spezialeinheiten nahmen daran teil (NewsPak 21.4.2026).

5.3 Fazit Ägypten

Letzte Änderung 2026-05-17 21:54

Verschiedene terroristische Gruppen sind in Ägypten aktiv, die bedeutendste ist der Islamische Staat - Wilayat Sinai (IS-WS). Es gibt jedoch weitere, wie Harakat Sawa’d Misr (HASM) und Liwa al-Thawra. Terroristische Anschläge können im ganzen Land stattfinden, obwohl sie in der Vergangenheit vorwiegend den Norden der Sinai-Halbinsel betroffen haben. Die Zahl der Anschläge, die Zahl der militärischen Konfrontationen zwischen Armee und Islamisten sowie die Zahl der Todesopfer hat allerdings in den letzten Jahren aufgrund intensivierter Antiterror-Operationen kontinuierlich abgenommen. Im Jahr 2024 gab es nur einen Anschlag - in Alexandria. Im Jahr 2025 wird von keinem Anschlag berichtet; im Jahr 2026 ebenso wenig [Stand 30.4.2026]. Neben dem Nord-Sinai ist auch das Wüstengebiet im Westen bis zur libyschen und im Süden der sudanesischen Grenze allerdings weiterhin ein Gebiet, in dem von terroristischer Bedrohung ausgegangen wird. Trotz der anhaltenden terroristischen Bedrohung haben die wirksamen Maßnahmen der ägyptischen Regierung zur Terrorismusbekämpfung zu einer deutlichen Verbesserung des allgemeinen Sicherheitsumfelds geführt. Statistisch erkennbar ist die Verringerung terroristischer Aktivität in Ägypten an den Werten des Global Terrorism Index (GTI) für die Jahre 2019 bis 2025. Des Weiteren zeigte Ägypten im Jahr 2024 gemäß GTI innerhalb der letzten Dekade die zweitstärkste Verbesserung in der MENA-Region [stärkste: Libyen], was den Terrorismus angeht.

6 Algerien

6.1 Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-05-18 17:12

Algerien ist eine semipräsidentielle Republik, deren Präsident seit 19.12.2019 Abdelmadjid Tebboune ist (AA 3.3.2026a). Die politischen Angelegenheiten in Algerien werden seit Langem von einer geschlossenen Elite beherrscht, die sich auf das Militär und die Regierungspartei, die Nationale Befreiungsfront (FLN), stützt. Es gibt zwar mehrere Oppositionsparteien im Parlament, aber die Wahlen werden durch Betrug verzerrt, und die Wahlverfahren sind nicht transparent. Weitere Probleme sind die Unterdrückung von Straßenprotesten, rechtliche Einschränkungen der Medienfreiheit und die grassierende Korruption. Die Hirak-Protestbewegung im Jahr 2019 übte Druck auf das Regime aus, sich zu reformieren, aber ein hartes Vorgehen gegen Andersdenkende in den folgenden Jahren hat verhindert, dass es weiterhin zu groß angelegten Demonstrationen kommt (FH 2025a).

Die Behörden schränken die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit weiterhin ein (AI 21.4.2026a; vgl. HRW 4.2.2026a), ebenso wie die Bewegungsfreiheit (HRW 4.2.2026a). Präsident Abdelmadjid Tebboune wurde im September 2024 in einem Klima der Unterdrückung und des Maulkorbs für die Medien für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, ohne dass eine echte politische Debatte stattfand. Die Behörden verschärften im Jahr 2024 das Strafrecht und setzen repressive Gesetze gegen Andersdenkende ein, darunter auch Anti-Terrorismus-Bestimmungen (HRW 16.1.2025a). Sie setzten willkürliche Verhaftungen, unfaire Gerichtsverfahren auf der Grundlage unbegründeter Terrorismusvorwürfe und anderer Anklagen sowie Reiseverbote ein, um friedliche Dissidenten zu bestrafen. Die Behörden behinderten die Aktivitäten von Gewerkschaften und politischen Parteien und unterbanden friedliche Versammlungen. Sie verabschiedeten eine neue Strafprozessordnung, die das Recht auf ein faires Verfahren untergrub, und führten Gesetzesänderungen ein, welche die Todesstrafe für Drogendelikte zulassen (AI 21.4.2026a).

Im Großteil Algeriens wird die Sicherheitslage als stabil eingeschätzt, doch vor allem die Grenzgebiete zu Tunesien (teilweise), Libyen, dem Niger, Mali, Mauretanien (FD 4.2.2026; vgl. FCDO 23.2.2026a) und teilweise auch zu Marokko weisen ein höheres Gefährdungspotenzial auf (FD 4.2.2026). Das FCDO sieht die Grenze zu Marokko als unproblematisch (FCDO 23.2.2026a).

Das IEP sieht in seinem GTI 2026 für das Jahr 2025 eine sehr niedrige Bedrohung durch den Terrorismus (IEP 3.2026) (siehe folgender Abschnitt).

6.2 Terrorismus in Algerien

Letzte Änderung 2026-05-18 17:12

Statistische Daten und terroristische Bedrohung

Neben den allgemeinen Informationen in der Einleitung erfolgt hier die Bewertung des Global Terrorism Index (GTI) für Algerien:

2025: Gemäß GTI 2026 lag Algerien im Jahr 2025 mit 1.766 Punkten auf Rang 47 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "sehr niedrig" bewertet (IEP 3.2026).

2024: Gemäß GTI 2025 lag Algerien im Jahr 2024 mit 2.415 Punkten auf Rang 42 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 3.2025).

2023: Gemäß GTI 2024 lag Algerien im Jahr 2023 mit 2.197 Punkten auf Rang 44 von 89, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 2.2024).

2022: Gemäß GTI 2023 lag Algerien im Jahr 2022 mit 4.083 Punkten auf Rang 37 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier noch als "mittel" bewertet (IEP 2023).

2021: Gemäß GTI 2022 lag Algerien im Jahr 2021 mit 4.432 Punkten auf Rang 39 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "mittel" bewertet (IEP 2022).

2020: Für 2020 ist kein GTI erschienen, wohl aufgrund der COVID-19 Pandemie.

2019: Gemäß GTI 2020 lag Algerien im Jahr 2019 mit 2.696 Punkten auf Rang 65 von 135, die terroristische Bedrohung wurde als "niedrig" bewertet (IEP 2020).

Die terroristischen Gruppen sind in Algerien auf kleine Reste reduziert und praktisch handlungsunfähig (ÖB Algier 21.5.2024). Die Kapazitäten der verbliebenen terroristischen Gruppen werden als begrenzt eingeschätzt (OSAC 8.7.2025). Gemäß GTI wurde die terroristische Bedrohung in Algerien im Jahr 2019 als "niedrig" eingeschätzt, 2021-2022 als "mittel", 2023-2024 wieder "niedrig" und schließlich 2025 "sehr niedrig" (IEP 3.2026; IEP 3.2025; IEP 2.2024; IEP 2023; IEP 2022; IEP 2020).

Terroristische Gruppen

Den 1997 geschlossenen Waffenstillstand zwischen dem algerischen Militär und der Armée Islamique du Salut (AIS) [Anm.: bewaffneter Arm der FIS - Front Islamique du Salut] erkannten einige Gruppen nicht an. Dazu gehörte etwa die Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC), die sich in die Saharagebiete zurückzog und 2005 mit Al-Qaida zu Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) verband. Diese Gruppen sind auf kleine Reste reduziert und in Algerien praktisch handlungsunfähig. Inzwischen hat sich AQIM mehrmals geteilt, 2013 u.a. in die Mouvement d’Unité pour le Jihad en Afrique Occidentale (MUJAO) [Anm.: und die Hauptgruppe AQIM]. 2014 ergaben sich durch das Auftreten des sogenannten Islamischen Staates (IS) Veränderungen in der algerischen Terrorismusszene. AQIM hat sich aufgespalten, und mindestens eine Teilgruppe, Jund al-Khilafah (JAK-A), hat sich zum IS bekannt (ÖB Algier 21.5.2024).

AQIM sowie mit AQIM verbündete Gruppen und IS-Elemente, einschließlich des algerischen Ablegers JAK-A, der sich jetzt IS-Algerien nennt, sind weiterhin präsent, auch wenn ihre Kapazitäten aufgrund erfolgreicher algerischer Antiterroroperationen als begrenzt eingeschätzt werden (OSAC 8.7.2025).

Durch den Terrorismus betroffene Gebiete

Der Terrorismus ist stark zurückgedrängt worden (ÖB Algier 21.5.2024; vgl. OSAC 8.7.2025). Gemäß schweizerischem EDA besteht das Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land, in gewissen Regionen ist die Gefahr höher (EDA 10.12.2024). V. a. in der südlichen Sahara finden sich noch gewisse Rückzugsgebiete und Restbestände. Jedoch hat sich auch in bislang unsicheren Regionen wie der Kabylei oder dem Süden die Kontrolle durch die Sicherheitskräfte verbessert. Am ehesten exponiert ist noch das unmittelbare Grenzgebiet zu Tunesien, Libyen und Mali (ÖB Algier 21.5.2024). Nach anderen Informationen besteht in den Grenzgebieten mit den Nachbarländern Libyen, Niger, Mali, Mauretanien, Tunesien und der Westsahara weiterhin die Gefahr von terroristischen Anschlägen oder Entführungsversuchen (BMEIA 31.3.2026a; vgl. AA 15.4.2026, EDA 27.2.2026). Dort sind in großen Teilen des Gebietes kriminelle, bewaffnete oder terroristische Gruppen aktiv (EDA 27.2.2026). Solche Gruppen versuchen immer wieder, Algeriens Grenzgebiete zu durchqueren oder für ihre Zwecke zu nutzen (BMEIA 31.3.2026a). Sie operieren grenzüberschreitend, profitieren von guten Verbindungen zu lokalen Gruppen und sind gut organisiert (EDA 27.2.2026). Die algerische Armee zeigt eine verstärkte Präsenz in den Grenzregionen und befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft. Es besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien sowie in ländlichen Gebieten und Bergregionen (AA 15.4.2026). In ländlichen Zonen, in Berg- und Wüstengebieten kann es vereinzelt zu Kämpfen zwischen Terrorgruppen und der Armee kommen (EDA 27.2.2026).

Terroristische Aktivitäten – Anschläge und Zusammenstöße

Gemäß deutschem Auswärtigen Amt richten sich terroristische Aktivitäten in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte. [Neben inländischen Zivilisten] wurden auch Ausländer immer wieder Opfer von Entführungen und Attentaten (AA 15.4.2026). Potenzielle Anschlagsziele sind öffentliche Einrichtungen, Sicherheitskräfte, ausländische Firmen und von ausländischen Staatsangehörigen häufig besuchte Orte (EDA 10.12.2024).

Größere Anschläge vor 2020

Am 16.1.2013 griff die Terrorgruppe Al Murabitun eine Gasanlage in der Nähe von In Amenas an und tötete 40 ausländische Arbeiter (FCDO 19.4.2024a). Jund al-Khalifa hat die Verantwortung für die Entführung und Enthauptung des französischen Bergführers Hervé Gourdel am 24.9.2014 übernommen. Dies war 2014 der einzige Anschlag, der auf einen Nicht-Algerier zielte (ÖB Algier 21.5.2024). Am 18.3.2016 griff AQIM das In Salah Gas Joint Venture in Zentralalgerien mit aus der Ferne abgefeuerter Sprengmunition an. Es gab keine Verletzten oder Todesopfer. Am 18.11.2019 wurden bei einer Operation der algerischen Armee in der südlichen Region Tamanrasset zwei mutmaßliche IS-Mitglieder getötet. Der IS hat denselben Vorfall als Angriff gemeldet, bei dem acht algerische Sicherheitskräfte getötet wurden (FCDO 19.4.2024a).

2020

Am 9.2.2020 verübte eine Einzelperson einen Selbstmordanschlag mit einer fahrzeuggestützten improvisierten Sprengvorrichtung (VBIED) auf einen militärischen Außenposten im Süden Algeriens nahe der Grenze zu Mali und tötete sich selbst sowie einen algerischen Soldaten. Der IS bekannte sich zu dem Anschlag, dem ersten seiner Art in Algerien seit 2017, als Vergeltung für eine frühere algerische Antiterror-Operation gegen die Gruppe (USDOS 16.12.2021a; vgl. FCDO 19.4.2024a). Am 20.6.2020 wurde bei einem Hinterhalt in Ain Defla, Nordwestalgerien, ein Gefreiter der algerischen Armee getötet. Die AQIM soll sich dazu bekannt haben (FCDO 19.4.2024a).

2021

Im Jahr 2021 kam es zu mehreren Zusammenstößen zwischen der algerischen Armee und Terroristen, wobei es auch zu Verlusten aufseiten der Armee gekommen ist (USDOS 27.2.2023a). Am 2.1.2021 wurden zwei Soldaten bei einer Säuberungsoperation in der Provinz Tipisa getötet. Am 6.8.2021 wurden zwei Soldaten bei einer Säuberungsoperation durch einen Sprengsatz getötet. Am 14.10.2021 wurde ein Soldat bei einer Routinepatrouille in der Provinz Tlemcen durch einen Sprengsatz getötet. Auch Zivilisten wurden 2021 Opfer terroristischer Gruppen, obwohl diese selten zu Zielen dieser Gruppen werden. Am 16.1.2021 wurden fünf algerische Staatsbürger durch die Explosion einer Bombe am Straßenrand in Telidjane, in der Provinz Tebessa, getötet. Am 8.10.2021 wurden drei Zivilisten durch Sprengsätze in Tbessa und Batna schwer verwundet (FCDO 19.4.2024a).

2022

In Algerien ansässige terroristische Gruppen verübten 2022 keine Terroranschläge im Inland. Die algerischen Sicherheitskräfte lieferten sich bei Antiterror-Operationen gelegentlich bewaffnete Auseinandersetzungen mit Extremisten, wobei es gelegentlich zu Verlusten gekommen ist - auch aufseiten der Armee (USDOS 30.11.2023a).

2023

Ein Anschlag ereignete sich gemäß OSAC im Mai 2023 [Stand 25.6.2024], als ein Hauptmann des Militärs in einer abgelegenen Region in der Gemeinde Bordj Emir Abdelkader in der Provinz Tissemsilt, die etwa 136 Meilen südwestlich der Hauptstadt Algier liegt, in einen Hinterhalt geriet und getötet wurde. Keine Gruppe übernahm die Verantwortung für diesen Anschlag (OSAC 25.6.2024). Vom USDOS wird dieser Anschlag nicht erwähnt. Dort wird festgestellt, dass es im Jahr 2023 keine Vorfälle mit Bezug zu Terrorismus gegeben hat (USDOS 12.12.2024a).

2024

Gemäß Landkarte mit eingezeichneten Anschlägen oder Angriffen im GTI 2025 gab es in Algerien im Jahr 2024 zwei terroristische Vorfälle (IEP 3.2025). Im September 2024 wurden zwei Hirten in Beni Snouss im Westen Algeriens nahe der marokkanischen Grenze von einer bewaffneten Gruppe getötet (OSAC 8.7.2025).

2025

Für das Jahr 2025 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet.

2026

In der Stadt Blida, einem Vorort von Algier, kam es am 13.4.2026 zu zwei Selbstmordanschlägen (AA 15.4.2026; vgl. BAMF 20.4.2026). Zur selben Zeit traf Papst Leo XIV. zu einem Besuch in Algerien ein. Die Täter zündeten die Sprengsätze in der Nähe einer zentralen Polizeistation und eines privaten Sportkomplexes am Mohamed-Boudiaf-Boulevard, ein Beamter wurde dabei verletzt (BAMF 20.4.2026).

Antiterror-Maßnahmen und -Operationen

Algerien unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen, um terroristische Aktivitäten innerhalb seiner Grenzen zu verhindern, indem es kontinuierliche Antiterror-Operationen durchführt, um Terrorverdächtige zu verhaften und zu eliminieren, terroristische Zellen zu zerschlagen und zu zerstören sowie Verstecke, Waffen und andere Ausrüstung zu vernichten. Diese Operationen schränken deren ohnehin begrenzte Möglichkeiten, in Algerien zu operieren, erheblich ein. AQIM und andere Gruppen verbleiben im Land, wenn auch in immer geringerer Zahl, da sie nicht in der Lage waren und sind, neue Mitglieder zu rekrutieren oder nennenswerte neue Ressourcen zu beschaffen (USDOS 12.12.2024a; vgl. FD 24.3.2026). Die Kapazitäten algerischer Terrorgruppen sind aufgrund erfolgreicher Antiterror-Operationen begrenzt (OSAC 8.7.2025; vgl. FD 24.3.2026). Der jihadistische Terrorismus in Algerien wurde stark zurückgedrängt. Die Sicherheitslage in Bezug auf Terrorismus hat sich weiter verbessert. Reste terroristischer Gruppen werden von den Sicherheitskräften unter Druck gesetzt. Terroristen wurden eliminiert, inhaftiert oder sind aus dem Land geflüchtet, was Probleme in die Nachbarstaaten, z. B. Mali, verlagert hat (ÖB Algier 21.5.2024; vgl. FD 24.3.2026). Seitens der algerischen Armee werden regelmäßig Festnahmen oder Tötungen von bewaffneten Islamisten gemeldet (BAMF 20.4.2026).

Der Ansatz der algerischen Behörden im Kampf gegen den Terrorismus ist relativ umfassend, sie binden in ihre Bemühungen zur Deradikalisierung auch religiöse Würdenträger in Moscheen, Frauen und Familien ein (ÖB Algier 21.5.2024). Algerien verfolgt einen robusten, multidimensionalen Ansatz zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Daran sind Regierung, Familien und religiöse Führer beteiligt, um Präventionsbotschaften zu vermitteln und die Rehabilitation und Wiedereingliederung radikalisierter Personen zu unterstützen (USDOS 12.12.2024a).

Die algerische Justiz verurteilte in der Vergangenheit mehrere Terroristen und mit ihnen verbundene Organisationen, und die Regierung hat ihre strikte Politik, keine Zugeständnisse gegenüber Personen oder Gruppen zu machen, die ihre Bürger als Geiseln halten, beibehalten. Die algerischen Streitkräfte und mehrere Strafverfolgungsbehörden, Nachrichten- und Sicherheitsdienste befassen sich mit Antiterrormaßnahmen, Spionageabwehr, Ermittlungen, Grenzsicherung und Krisenreaktion (USDOS 12.12.2024a).

6.3 Fazit Algerien

Letzte Änderung 2026-05-13 16:43

Algerien unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen, um terroristische Aktivitäten innerhalb seiner Grenzen zu verhindern, und bleibt daher für terroristische Gruppen ein schwieriges Operationsumfeld. Der dschihadistische Terrorismus in Algerien ist stark zurückgedrängt worden und die Kapazitäten algerischer Terrorgruppen sind aufgrund erfolgreicher Antiterror-Operationen begrenzt. Im Jahr 2024 gab es gemäß Global Terrorism Index 2025 nur zwei Anschläge bzw. terroristische Vorfälle, im Jahr 2025 in den konsultierten Quellen keinen einzigen. Im Jahr 2026 gab es Mitte April einen Doppelselbstmordanschlag in Blida. Dennoch ist Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) auf kleine Reste reduziert, hat sich mehrmals gespalten und ist in Algerien praktisch handlungsunfähig. Die Sicherheitssituation betreffend terroristischen Vorfällen hat sich inzwischen weiter verbessert, die Sicherheitskräfte halten Reste terroristischer Gruppen unter starkem Druck. Terroristen wurden großteils entweder ausgeschaltet, festgenommen oder haben oft das Land verlassen. Terrorgruppen stellen allerdings weiterhin eine Bedrohung dar, wenn auch in geringerem Ausmaß. Zu erkennen ist das niedrige Niveau terroristischer Aktivitäten auch an den statistischen Werten des Global Terrorism Index (GTI) für die Jahre 2019 bis 2025.

7 Libyen

7.1 Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-05-18 17:12

Seit einem bewaffneten Volksaufstand im Jahr 2011, bei dem der langjährige Diktator Muammar Gaddafi gestürzt wurde, leidet Libyen unter internen Spaltungen und zeitweiligen Bürgerkriegen. Internationale Bemühungen, rivalisierende Verwaltungen in einer Einheitsregierung zusammenzubringen, sind wiederholt gescheitert und haben längst überfällige Wahlen verhindert (FH 2025b). Die rivalisierenden Behörden in Libyen konnten sich auch im Jahr 2025 nicht auf eine Einheitsregierung einigen. Im Juli und August 2025 wurden Wahlen in 20 Gemeinden aufgrund von Einmischungen bewaffneter Gruppen abgesagt oder verschoben (AI 21.4.2026b).

Die Sicherheitslage in Libyen wird als sehr volatil (FD 16.1.2026) bzw. gefährlich und unvorhersehbar eingeschätzt (FCDO 14.1.2026). Zwei rivalisierende Gruppierungen kämpfen im Rahmen tiefer politischer Spaltungen, zunehmender Repression und bewaffneter Auseinandersetzungen weiterhin um die Kontrolle über Libyens Territorium, Ressourcen und internationale Legitimität (HRW 4.2.2026b). Die Terrorismus-Gefahr bleibt bestehen (FD 16.1.2026). Die zunehmende Verbreitung autonomer Milizen, die Präsenz ausländischer Söldner und extremistischer Gruppen, Verstöße gegen das Waffenembargo sowie Einmischungen regionaler Mächte haben zur anhaltenden Unsicherheit beigetragen. Mehr als ein Jahrzehnt der Gewalt hat Hunderttausende Menschen in die Flucht getrieben, und die Menschenrechtslage hat sich insgesamt verschlechtert (FH 2025b). Zwischen den bewaffneten Kräften im Osten und im Westen gilt ein von der UNO vermittelter Waffenstillstand. Die Gefahr erneuter Kämpfe zwischen ihnen hat abgenommen, doch besteht weiterhin ein hohes Risiko für lokale Gewaltausbrüche zwischen rivalisierenden bewaffneten Gruppen im ganzen Land (FCDO 14.1.2026).

Das IEP sieht in seinem GTI 2026 eine sehr niedrige Bedrohung durch den Terrorismus im Jahr 2025, eine Verbesserung zu den Vorjahren (IEP 3.2026) (siehe folgender Abschnitt).

Bewaffnete Gruppen nehmen weiterhin Politiker, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Beamte ins Visier - eine Praxis, die die UNO im August 2025 als "weit verbreitete und systematische Praxis des Verschwindenlassens" bezeichnete. In Libyens Justizbehörden herrschen weiterhin Zersplitterung und systemische Mängel, während gewalttätige Milizen nahezu straffrei agieren (HRW 4.2.2026b). Rivalisierende Milizen setzen großkalibrige Waffen in dicht besiedelten Gebieten ungenau ein, was zu zivilen Opfern führt. Bewaffnete Gruppen und Milizen nehmen Nutzer sozialer Medien und andere Personen willkürlich fest, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Tausende Menschen befinden sich weiterhin in willkürlicher Haft. Folter und andere Misshandlungen sind nach wie vor weit verbreitet und systematisch. Frauen, Mädchen und Angehörige ethnischer Minderheiten sind tief verwurzelter Diskriminierung ausgesetzt. LGBTI-Personen werden willkürlich festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Gerichte verhängen nach unfairen Verfahren Todesurteile; es wurden im Jahr 2025 dennoch keine Hinrichtungen verzeichnet. Die Straflosigkeit für Verbrechen nach internationalem Recht bleibt in Libyen nach wie vor tief verwurzelt. Doch zum ersten Mal seit der Verweisung der Lage in Libyen an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im Jahr 2011 wurde ein Verdächtiger im Ausland festgenommen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an den Gerichtshof überstellt (AI 21.4.2026b).

7.2 Terrorismus in Libyen

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Statistische Daten und terroristische Bedrohung

Neben den allgemeinen Informationen in der Einleitung erfolgt hier die Bewertung des Global Terrorism Index (GTI) für Libyen:

2025: Gemäß GTI 2026 lag Libyen im Jahr 2025 mit 1.007 Punkten auf Rang 59 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "sehr niedrig" bewertet - insgesamt eine weitere Verbesserung zum Vorjahr (IEP 3.2026).

2024: Gemäß GTI 2025 lag Libyen im Jahr 2024 mit 1.612 Punkten auf Rang 53 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "sehr niedrig" bewertet - eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr (IEP 3.2025).

2023: Gemäß GTI 2024 lag Libyen im Jahr 2023 mit 2.469 Punkten auf Rang 39 von 89, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 2.2024).

2022: Gemäß GTI 2023 lag Libyen im Jahr 2022 mit 4.730 Punkten auf Rang 32 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier noch als "mittel" bewertet (IEP 2023).

2021: Gemäß GTI 2022 lag Libyen im Jahr 2021 mit 5.100 Punkten auf Rang 26 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "mittel" bewertet (IEP 2022).

2020: Für 2020 ist kein GTI erschienen, wohl aufgrund der COVID-19 Pandemie.

2019: Gemäß GTI 2020 lag Libyen im Jahr 2019 mit 6.250 Punkten auf Rang 16 von 135, die terroristische Bedrohung wurde als "hoch" bewertet (IEP 2020).

Terroristische Gruppen konnten sich trotz der instabilen politischen Lage nicht neu formieren und sind stark geschwächt. Sie kontrollieren kein Territorium mehr, stellen jedoch weiterhin eine Bedrohung dar (USDOS 12.12.2024b; vgl. OSAC 3.4.2025). Gemäß GTI wurde die terroristische Bedrohung in Libyen im Jahr 2019 noch als "hoch" eingeschätzt, 2021-2022 als "mittel", 2023 als "niedrig" und 2024-2025 schließlich als "sehr niedrig" (IEP 3.2026; IEP 3.2025; IEP 2.2024; IEP 2023; IEP 2022; IEP 2020). In den letzten zehn Jahren verzeichnete Libyen die größte Verbesserung in der MENA-Region in Bezug auf den Terrorismus. Im zweiten Jahr in Folge gab es 2024 in Libyen keine Vorfälle und keine Todesfälle durch Terrorismus, und von 2020-2024 wurden nur zehn Todesfälle verzeichnet, verglichen mit 463 in den fünf Jahren vor 2020 (IEP 3.2025). Gemäß französischem Außenministerium gab es in Libyen seit 2018 keinen Terroranschlag mehr (FD 16.1.2026).

Terroristische Gruppen

Der Islamische Staat (IS), Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM), Ansar al-Sharia in Benghazi (AAS-B) und Ansar al-Sharia in Dernah (AAS-D) sind in der Region aktiv. AAS-B und AAS-D haben sich 2017 offiziell aufgelöst, aber Kämpfer und lokale Elemente sind verblieben (OSAC 3.4.2025). Trotz der politischen Unsicherheit konnten sich Terrorgruppen wie der IS und AQIM nicht nennenswert neu formieren. Obwohl die Terrorgruppen in Libyen kein Territorium mehr kontrollieren und zahlen- wie auch kapazitätsmäßig erheblich geschwächt wurden, bleiben sie eine Bedrohung (USDOS 12.12.2024b). 

Durch den Terrorismus betroffene Gebiete

Anfang 2021 schienen die Dschihadisten in Libyen die Orientierung verloren zu haben. Der IS hat sich nie davon erholt, dass er 2016 Derna und Sirte aufgeben musste. Es gelang ihm auch nicht, sich in die weitgehend stammesbezogene Sozialstruktur in Libyen zu integrieren. Ihr Anführer, Abu Moaz al Iraqi, wurde 2020 von der LNA getötet. Einige Überbleibsel des IS waren über die großen Städte verstreut und hielten sich zurück. Andere IS-Mitglieder haben im Süden in der Provinz Fezzan einen Aufstand auf niedrigem Niveau geführt. Dschihadisten verschiedener Gruppen, darunter Al-Qaida, haben im Süden Zuflucht gesucht, wo sie zu den bewaffneten Kräften von Banden geworden sind, die Menschen, Waffen, Drogen und mehr schmuggeln. Die Dschihadisten und die kriminellen Organisationen verfolgen das gemeinsame Ziel, den libyschen Staat zu schwächen (Wilson 17.3.2021). Es ist wahrscheinlich, dass sowohl der IS als auch AQIM die Region Fezzan im Südwesten Libyens als Basis für Operationen wie Menschenschmuggel und den illegalen Transport von Waffen nutzen. Diese Ressourcen sind für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten in Westafrika unerlässlich. Zwar gibt es eine größere Konzentration von Terrorgruppen in der Provinz Fezzan, doch ist es sehr wahrscheinlich, dass sich eine kleinere Anzahl von Terroristen relativ frei in andere Städte und Regionen bewegen kann, um Aktivitäten außerhalb der Provinz Fezzan zu ermöglichen (FCDO 14.1.2026).

Terroristische Aktivitäten – Anschläge und Zusammenstöße

Nach Angaben des FCDO können terroristische Angriffe nicht ausgeschlossen werden und wahllos erfolgen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Staatsangehörige westlicher Länder gelten als wertvolle Geiseln. In der Vergangenheit wurden auch Regierungsgebäude und Sicherheitskontrollpunkte angegriffen, was zu Todesfällen geführt hat (FCDO 14.1.2026). Gemäß deutschem Auswärtigen Amt "besteht weiterhin und vor allem in den gesamten südlichen Landesteilen ein Risiko terroristischer Anschläge, die sich insbesondere gegen staatliche Institutionen oder gegen Sicherheitskräfte (u. a. Einheiten der Libysch-Nationalen Armee LNA) richten können" (AA 26.11.2025) [Anm.: In verschiedenen Quellen wird noch die Bezeichnung LNA verwendet, obwohl im Jahr 2020 eine Umbenennung zur LAAF erfolgte]. Gemäß EDA besteht besonders im Süden das Risiko terroristischer Anschläge und v. a. im Süden, aber durchaus im ganzen Land, ein hohes Entführungsrisiko (EDA 7.10.2025). Letzteres besteht gemäß französischem Außenministerium im ganzen Land (FD 16.1.2026).

Größere Anschläge vor 2020

Anm.: In den entsprechend den Angaben in der Einleitung konsultierten Quellen finden sich keine Informationen mehr über größere Anschläge vor 2020 in Libyen. Dies ist der Aktualität der Quellen geschuldet, und nicht, dass solche nicht stattgefunden haben.

2020

Folgende terroristische Angriffe fanden im Jahr 2020 statt: Im Mai 2020 bekannte sich der IS in Libyen zu einem Anschlag mittels eines zu einem Sprengsatz umfunktionierten Fahrzeugs (vehicle-borne improvised explosive device - VBIED) auf einen Sicherheitskontrollpunkt in Taraghin, ca. 966 km südlich von Tripolis, dem ersten Angriff des IS in Libyen seit mehr als einem Jahr. Der IS selbst behauptet, von Mai bis Juni 2020 im Süden Libyens acht Angriffe gegen die LNA und Zivilisten durchgeführt zu haben. Die Behauptungen wurden im wöchentlichen Newsletter des IS veröffentlicht, sind aber nicht verifiziert. Im September 2020 verübte eine unbekannte Gruppe einen Selbstmordanschlag im Westen von Tripolis, bei dem es Berichten zufolge keine Verletzten gab.  Keine Gruppe bekannte sich dazu (USDOS 16.12.2021b).

2021

Der IS hat im Juni 2021 die Verantwortung für einen Selbstmordanschlag mittels VBIED auf einen Sicherheitskontrollpunkt in Sebhā übernommen. Als die örtliche Polizei, die den Kontrollpunkt besetzte, anhielt und sich dem Fahrzeug näherte, zündete der Fahrer Berichten zufolge den Sprengsatz und tötete sich und zwei Beamte. Im August 2021 versuchte ein sudanesischer Staatsangehöriger, der mit dem IS in Verbindung stand, einen VBIED-Angriff auf einen Sicherheitskontrollpunkt durchzuführen, der von der 128. Brigade der LNA in der Stadt Zellah in Al-Jufra besetzt war. Die LNA behauptete, sie habe den Angreifer erschossen, bevor das VBIED explodierte, und es gab keine anderen gemeldeten Todesopfer (USDOS 27.2.2023b; vgl. FCDO 19.4.2024b).

2022

Gemäß USDOS gab es im Jahr 2022 in Libyen keine bestätigten bedeutenden terroristischen Vorfälle (USDOS 7.11.2023). Gemäß FCDO wurden im April 2022 drei Menschen bei einem Autobombenanschlag des IS in der Nähe eines Lagers der Tariq Ibn Ziyad Brigade in Umm el Araneb im Süden Libyens verletzt (FCDO 10.4.2025).

2023

Im Jahr 2023 gab es in Libyen keine nennenswerten terroristischen Vorfälle (USDOS 12.12.2024b; vgl. IEP 3.2025).

2024

Gemäß GTI gab es im Jahr 2024 keine terroristischen Vorfälle oder Tote durch Terrorismus (IEP 3.2025). Auch werden in keiner der konsultierten Quellen (Auswahl gemäß Angaben in der Einleitung) für das Jahr 2024 größere Anschläge oder terroristische Vorfälle erwähnt.

2025

Für das Jahr 2025 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet.

2026

Für das Jahr 2026 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet [Anm.: Stand 30.4.2026].

Antiterror-Maßnahmen und -Operationen

Die GNU hat die Strategie zur Terrorismusbekämpfung der Vorgängerregierung beibehalten. In der Praxis erfolgt die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden jedoch noch weitgehend ad hoc. Libyen fehlt ein umfassendes Antiterror-Gesetz, obwohl das libysche Strafgesetzbuch Straftaten kriminalisiert, welche die nationale Sicherheit, einschließlich Terrorismus, die Förderung terroristischer Handlungen, und die Weitergabe von Geld zur Unterstützung solcher Handlungen bedrohen können (USDOS 12.12.2024b).

Die GNU- und LNA-Streitkräfte führen regelmäßig Operationen gegen religiöse extremistische Gruppen durch, insbesondere im Süden Libyens (OSAC 3.4.2025).

Die Abteilung für Gemeinschaftsschutz des Libyschen Zentrums für Terrorismusbekämpfung hat im Jahr 2023 ihre Bemühungen fortgesetzt, gewalttätigen extremistischen Ideologien durch Aufklärung und Medienarbeit in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft sowie mit religiösen und Bildungseinrichtungen entgegenzuwirken (USDOS 12.12.2024b).

Libyen ist Mitglied der Globalen Koalition zur Bekämpfung des IS (Global Coalition to Defeat ISIS) und hat in der UN-Generalversammlung, der Arabischen Liga und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit regelmäßig für Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gestimmt (USDOS 12.12.2024b).

Dennoch können die staatlichen Sicherheitsorgane gemäß auswärtigem Amt "grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren" (AA 26.11.2025).

7.3 Fazit Libyen

Letzte Änderung 2026-05-18 14:21

In Libyen steht der Konflikt der widerstreitenden Machtblöcke im Vordergrund, und nicht der Terrorismus. Der Islamische Staat (IS) wurde erheblich geschwächt, ist jedoch weiterhin in Libyen aktiv. Trotz der instabilen sicherheitspolitischen und politischen Dynamik in Libyen gelang es terroristischen Gruppen wie dem IS und Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) jedoch nicht, sich neu zu formieren. Sie haben sich v. a. operativ in den Süden Libyens zurückgezogen. Der IS in Libyen bekannte sich im Verlauf der Jahre 2020 und 2021 zu mehreren Anschlägen, einige davon im Süden, jedoch auch in anderen Regionen Libyens. Im Jahr 2022 wird von keinem größeren Anschlag berichtet. Gemäß Global Terrorism Index (GTI) 2025 gab es in den Jahren 2023 und 2024 in Libyen keine terroristischen Vorfälle und damit verbundene Todesfälle. Das französische Außenministerium gibt an, dass seit 2018 kein Terroranschlag in Libyen verübt worden ist, und meint damit wohl größere Anschläge. Auch 2025 und 2026 [Stand 30.4.2026] wurden gemäß den konsultierten Quellen keine Anschläge verübt. Trotz der uneinheitlichen Sicherheitsinstitutionen in Libyen unternehmen die libyschen Behörden der GNU (Government of National Unity) sowie die LAAF (Libyan Arab Armed Forces) / LNA (Libyan National Army) jeweils in ihrem Einflussgebiet Operationen zur Zerschlagung terroristischer Gruppen. In Libyen ist eine Verringerung terroristischer Aktivitäten festzustellen. Auch gemäß den statistischen Werten des GTI von 2019 bis 2025 ist ein Rückgang zu erkennen. Dort wurde die terroristische Bedrohung im Jahr 2019 noch als hoch eingeschätzt, im Jahr 2023 als niedrig und 2024 sowie 2025 nur noch als sehr niedrig. Gemäß GTI 2025 verzeichnete Libyen in den letzten zehn Jahren die größte Verbesserung in der MENA-Region in Bezug auf Terrorismus.

8 Marokko

8.1 Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Marokko ist eine religiös legitimierte Monarchie mit konstitutionellen und demokratischen Elementen (AA 3.3.2026b). Es finden regelmäßig Mehrparteienwahlen für das Parlament und die lokalen Gremien statt (FH 2025c). Durch Reformen im Jahr 2011 wurde ein Teil der Regierungsgewalt von der Monarchie auf die nationale Legislative verlagert. Dennoch behalten König Mohammed VI. und sein Palast ihre uneingeschränkte Vorherrschaft durch eine Kombination aus umfangreichen formellen Befugnissen und informellen Einflussmöglichkeiten in Staat und Gesellschaft (FH 2025c; vgl. AA 3.3.2026b).

Die marokkanischen Behörden verschärften im Jahr 2025 die Repressionen gegen Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger und verurteilten sie wegen Verleumdung, Verbreitung falscher Nachrichten, Beleidigung oder Diffamierung lokaler Amtsträger, staatlicher Stellen, ausländischer Staats- oder Religionsoberhäupter sowie wegen Untergrabung der Staatssicherheit oder der Institution der Monarchie (HRW 4.2.2026c; vgl. AI 21.4.2026c). Die Behörden gingen zudem weiterhin gegen Aktivisten aus der Westsahara vor, die die Unabhängigkeit fordern (HRW 4.2.2026c). Viele bürgerliche Freiheiten sind in der Praxis eingeschränkt (FH 2025c). Die Gesetze und Praktiken Marokkos festigen weiterhin die Ungleichheit der Geschlechter und stellen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen mündigen Erwachsenen unter Strafe. Die Behörden kommen ihrer Verpflichtung nicht nach, Frauen und Mädchen Zugang zu erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu gewährleisten (AI 21.4.2026c).

Gemäß dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten gilt Marokko "grundsätzlich als sicher" (EDA 19.1.2026). Das vermittelt auch die Einschätzung des französischen Außenministeriums, das bis auf einige Regionen zu normaler Aufmerksamkeit im Land rät, dem einzigen in Nordafrika, das auf diese Weise bewertet wird. Nur in den Grenzregionen zu Algerien wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ausnahme bildet nur die Westsahara, wo die Grenzregionen zu Algerien und Mauretanien als besonders unsicher gelten und im Rest der Westsahara zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten wird (FD 16.4.2026).

Das IEP sieht in ihrem GTI 2026 für das Jahr 2025 keine Bedrohung ("no impact") durch den Terrorismus (IEP 3.2026) (siehe folgenden Abschnitt).

8.2 Terrorismus in Marokko

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Statistische Daten und terroristische Bedrohung

Neben den allgemeinen Informationen in der Einleitung erfolgt hier die Bewertung des Global Terrorism Index (GTI) für Marokko:

2025: Gemäß GTI 2026 lag Marokko im Jahr 2025 mit null Punkten auf Rang 100 von 100, die terroristische Bedrohung wird, wie auch schon 2023 und 2024, als "nicht vorhanden" ("no impact") bewertet, gleichauf mit vielen westlichen Ländern (IEP 3.2026).

2024: Gemäß GTI 2025 lag Marokko im Jahr 2024 mit null Punkten auf Rang 100 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "nicht vorhanden" ("no impact") bewertet (IEP 3.2025).

2023: Gemäß GTI 2024 lag Marokko im Jahr 2023 mit null Punkten auf Rang 89 von 89, die terroristische Bedrohung wird als "nicht vorhanden" ("no impact") bewertet (IEP 2.2024).

2022: Gemäß GTI 2023 lag Marokko im Jahr 2022 mit 0.753 Punkten auf Rang 83 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier noch als "sehr niedrig" bewertet (IEP 2023).

2021: Gemäß GTI 2022 lag Marokko im Jahr 2021 mit 1.156 Punkten auf Rang 76 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "sehr niedrig" bewertet (IEP 2022).

2020: Für 2020 ist kein GTI erschienen, wohl aufgrund der COVID-19 Pandemie.

2019: Gemäß GTI 2020 lag Marokko im Jahr 2019 mit 0.565 Punkten auf Rang 102 von 135, die terroristische Bedrohung wurde als "sehr niedrig" bewertet (IEP 2020).

In Marokko wurde die terroristische Bedrohung in den Jahren 2019-2022 schon als sehr niedrig eingeschätzt, 2023-2025 schließlich als quasi nicht vorhanden (IEP 3.2026; IEP 3.2025; IEP 2.2024; IEP 2023; IEP 2022; IEP 2020).

Terroristische Aktivitäten – Anschläge und Zusammenstöße

Marokko sieht sich sporadischen Bedrohungen durch kleine, unabhängige terroristische Zellen ausgesetzt, von denen die meisten behaupten, vom IS inspiriert zu sein oder mit dem IS in Verbindung zu stehen (USDOS 12.12.2024c). Das schweizerische EDA warnt vor einem Risiko terroristischer Anschläge im ganzen Land (EDA 19.1.2026), gemäß französischem Außenministerium bleibt das Land fest unter Kontrolle der Behörden, bleibt aber einer terroristischen Bedrohung ausgesetzt (FD 16.4.2026). Gemäß FCDO können Terroranschläge wahllos erfolgen, auch an Orten, die von Ausländern frequentiert werden (FCDO 17.2.2026).

Größere Anschläge vor 2020

Der letzte große terroristische Anschlag ereignete sich im April 2011 (Bombenattentat am Platz Jamaa el-Fna in Marrakesch mit 17 Todesopfern) (FD 21.3.2025; vgl. ÖB Rabat 8.2021). Am 17.12.2018 wurden zwei europäische Touristinnen in einem abgelegenen Berggebiet im Hohen Atlas ermordet. Die marokkanischen Behörden gaben an, dass die Tatverdächtigen einer terroristischen Gruppe angehörten (FCDO 26.4.2024; vgl. FD 21.3.2025, BMEIA 26.4.2024).

2020

Im Jahr 2020 gab es keine Berichte über terroristische Vorfälle in Marokko (USDOS 16.12.2021c).

2021

Im Jahr 2021 gab es keine Berichte über terroristische Vorfälle in Marokko (USDOS 27.2.2023c).

2022

Im Jahr 2022 wurden in Marokko keine [großen] terroristischen Vorfälle gemeldet (USDOS 30.11.2023b). Am 15.1.2022 wurde eine französische Staatsbürgerin in Tiznit von einer Person angegriffen und getötet, ein belgischer Staatsbürger schwer verletzt. Die Täter gehörten nach Angaben der Sicherheitskräfte einer Terrorgruppe an (FD 21.3.2025; vgl. OSAC 8.11.2024).

2023

Nach Angaben der marokkanischen Strafverfolgungsbehörden wurde in Marokko im Jahr 2023 nur ein einziger terroristischer Vorfall, die Tötung eines Polizeibeamten, gemeldet (USDOS 12.12.2024c).  

2024

Gemäß IEP gab es keine terroristischen Vorfälle in Marokko im Jahr 2024 (IEP 3.2025). Des Weiteren werden in keiner der konsultierten Quellen (Auswahl gemäß Angaben in der Einleitung) für das Jahr 2024 größere Anschläge oder terroristische Vorfälle erwähnt.

2025

Für das Jahr 2025 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet.

2026

Für das Jahr 2026 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet [Anm.: Stand 30.4.2026].

Antiterror-Maßnahmen und -Operationen

Die marokkanische Regierung verfolgt eine umfassende Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die aufmerksame Sicherheitsmaßnahmen, regionale und internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Bekämpfung der Radikalisierung umfasst (OSAC 8.11.2024; vgl. USDOS 12.12.2024c). Das Bureau Central d‘Investigation Judiciaire (BCIJ) ist nach wie vor die wichtigste Strafverfolgungsbehörde für die Terrorismusbekämpfung. Das BCIJ ist der Direction Générale de la Surveillance du Térritoire (Generaldirektion für territoriale Überwachung - DGST) unterstellt und arbeitet unter der Aufsicht des Staatsanwalts des Berufungsgerichts. Die marokkanischen Strafverfolgungsbehörden nutzen nachrichtendienstliche Erhebungen, Polizeiarbeit und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Durchführung von Antiterror-Operationen (USDOS 12.12.2024c). Seit mehreren Jahren ergreifen die marokkanischen Behörden Maßnahmen, um der anhaltenden terroristischen Bedrohung zu begegnen (FD 16.4.2026). Sie informieren regelmäßig über die Zerschlagung terroristischer Zellen (FD 16.4.2026; vgl. EDA 19.1.2026). Die marokkanischen Sicherheitsdienste sind im Allgemeinen proaktiv und effektiv bei der Identifizierung und Neutralisierung von Terroristen und Terrorzellen und haben im Jahr 2024 mehrere Terrorpläne vereitelt (OSAC 8.11.2024).

Seit 2002 hat Marokko 2.000 Terrorzellen ausgehoben und 3.500 Personen aufgrund möglicher Verwicklung in terroristische Aktivitäten verhaftet [Stand: Ende 2022] (OSAC 8.11.2024; vgl. Morocco World News 21.11.2022, Arabiya 11.1.2023).

Marokko verfolgt eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus, die neben der Bekämpfung von Radikalisierung und der Überwachung des religiösen Bereichs auch der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung Vorrang einräumt. Um dem vom Staat als "religiöser Extremismus" angesehenen Phänomen entgegenzuwirken, fördert Marokko eine Auslegung des sunnitischen Islam nach der Maliki-Ashari-Schule. Das Ministerium für Stiftungen und Islamische Angelegenheiten hat einen Bildungslehrplan für die fast 50.000 Imame Marokkos sowie für islamische Beraterinnen (Mourchidates) entwickelt (USDOS 12.12.2024c).

8.3 Fazit Marokko

Letzte Änderung 2026-05-18 14:03

Marokko kann als sicheres Land angesehen werden, nicht nur in Bezug auf Terrorismus. Eine Ausnahme bildet nur die Westsahara [Anm.: Dort kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen marokkanischen Truppen und der POLISARIO (Frente Popular para la Liberación de Saguía el Hamra y Río de Oro - Volksfront zur Befreiung von Saguía el Hamra und Río de Oro)]. Der letzte größere Terroranschlag fand im Jahr 2011 statt. 2018 gab es bei Morden mit mutmaßlich terroristischem Hintergrund zwei und im Jänner 2022 ein weiteres Todesopfer und einen Verletzten. Im Jahr 2023 gab es nur einen einzigen terroristischen Vorfall, die Tötung eines Polizeibeamten. In den Jahren 2024, 2025 sowie 2026 [Stand 30.4.2026] gab es keine terroristischen Vorfälle. Die Bedrohung durch den Extremismus ist jedenfalls gegeben; es ist v. a. der Effektivität der Exekutive im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu verdanken, dass terroristische Gruppen kaum aktiv werden können. Die Behörden, hier vor allem das Bureau Central d‘Investigation Judiciaire (BCIJ), sind beim Erkennen und Verhindern potenzieller terroristischer Bedrohungen durch rechtzeitiges Ausheben von Terrorzellen effektiv. Es kommt zu zahlreichen Verhaftungen von Terrorverdächtigen. Gemäß Global Terrorism Index (GTI) wurde die terroristische Bedrohung in Marokko in den Jahren 2019-2022 schon als sehr niedrig eingeschätzt, in den Jahren 2023-2025 schließlich als quasi nicht vorhanden.

9 Tunesien

9.1 Überblick politische Lage und Sicherheitslage, Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-05-18 17:11

Nach dem Sturz des langjährigen Autokraten [Anm.: Ben Ali] im Jahr 2011 genossen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der 2014 verkündeten Verfassung erhebliche politische Rechte und bürgerliche Freiheiten. Es fanden in Tunesien eine Reihe von freien Mehrparteienwahlen statt. Die endemische Korruption, wirtschaftliche Herausforderungen, Sicherheitsbedrohungen und ungelöste Probleme im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Übergangsjustiz blieben jedoch Hindernisse für eine vollständige demokratische Konsolidierung. Seit seinem Wahlsieg im Jahr 2019 hat Präsident Kaïs Saïed daran gearbeitet, das politische System umzugestalten und seine eigene Exekutivgewalt zu erweitern. Im Jahr 2021 berief sich Saïed auf Notstandsbefugnisse und entließ einseitig das Parlament und den Ministerpräsidenten. Seitdem hat seine Regierung die übrigen Institutionen Tunesiens, darunter die Justiz und die Wahlkommission, untergraben und Kampagnen zur rechtlichen Verfolgung seiner Gegner gestartet (FH 2026). Die Behörden untergruben die Integrität der Präsidentschaftswahlen vom 6.10.2024, um die Wiederwahl von Präsident Kaïs Saïed zu sichern, indem sie u. a. mögliche Herausforderer ausschlossen oder inhaftierten und das Wahlgesetz wenige Tage vor der Wahl änderten (HRW 16.1.2025b; vgl. AI 29.4.2025).

Im Jahr 2025 schrumpfte der zivilgesellschaftliche Raum, da die Behörden Aktivisten schikanierten und gegen zivilgesellschaftliche Organisationen mit unbegründeten strafrechtlichen Ermittlungen, verschärften finanziellen und administrativen Kontrollen sowie Einschränkungen ihrer Aktivitäten vorgingen. Die tunesischen Behörden haben im Jahr 2025 Dutzende Menschen, darunter prominente Oppositionspolitiker, Anwälte und Aktivisten, in politisch motivierten Verfahren vor Gericht gestellt und sie aufgrund vager Vorwürfe wie Terrorismus oder Verschwörung gegen die Staatssicherheit zu langen Haftstrafen verurteilt (HRW 4.2.2026d; vgl. AI 21.4.2026d). Die Regierung hat willkürliche Inhaftierungen zu einem Eckpfeiler ihrer repressiven Politik gemacht, die darauf abzielt, den Menschen ihre bürgerlichen und politischen Rechte zu entziehen (HRW 4.2.2026d). Die Behörden verschärften damit das Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und alle Formen des Widerstands. Massenprozesse und harte Urteile gegen Oppositionsmitglieder unter Berufung auf Gesetze zur Terrorismusbekämpfung oder zur Bekämpfung der Cyberkriminalität trugen zusätzlich zu einer Krise der Rechtsstaatlichkeit bei (AI 21.4.2026d).

Die Sicherheitslage ist vor allem in den südlichen Wüstengebieten (Grenze zu Libyen und Algerien) angespannt, sowie entlang der Grenze zu Algerien im Westen des Landes, v. a. in der Gegend um Kasserine und dem westlich von Kasserine gelegenen Jebel Chaambi (FCDO 23.2.2026b; vgl. FD 26.2.2026).

Das IEP sieht in seinem GTI 2026 für das Jahr 2025 eine niedrige Bedrohung durch den Terrorismus, wie auch schon im Jahr 2024 (IEP 3.2026) (siehe folgender Abschnitt).

9.2 Terrorismus in Tunesien

Letzte Änderung 2026-05-18 17:12

Statistische Daten und terroristische Bedrohung

Neben den allgemeinen Informationen in der Einleitung erfolgt hier die Bewertung des Global Terrorism Index (GTI) für Tunesien:

2025: Gemäß GTI 2026 lag Tunesien im Jahr 2025 mit 1.522 Punkten auf Rang 50 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet. Wie schon im Jahr 2024 konnte sich das Land auch im Jahr 2025 um 7 Ränge verbessern (IEP 3.2026).

2024: Gemäß GTI 2025 lag Tunesien im Jahr 2024 mit 2.184 Punkten auf Rang 43 von 100, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 3.2025).

2023: Gemäß GTI 2024 lag Tunesien im Jahr 2023 mit 2.914 Punkten auf Rang 36 von 89, die terroristische Bedrohung wird als "niedrig" bewertet (IEP 2.2024).

2022: Gemäß GTI 2023 lag Tunesien im Jahr 2022 mit 3.989 Punkten auf Rang 40 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "niedrig", jedoch an der Grenze zu "mittel", bewertet (IEP 2023).

2021: Gemäß GTI 2022 lag Tunesien im Jahr 2021 mit 4.447 Punkten auf Rang 38 von 93, die terroristische Bedrohung wurde hier als "mittel" bewertet (IEP 2022).

2020: Für 2020 ist kein GTI erschienen, wohl aufgrund der COVID-19 Pandemie.

2019: Gemäß GTI 2020 lag Tunesien im Jahr 2019 mit 3.858 Punkten auf Rang 49 von 135, die terroristische Bedrohung wurde als "niedrig", jedoch nah an der Grenze zu "mittel" bewertet (IEP 2020).

Die Bedrohung durch etablierte Terrororganisationen besteht weiterhin, aber die Kapazitäten von Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) und IS-nahen Terrorgruppen sind stark zurückgegangen (OSAC 27.1.2025). Gemäß GTI wird Tunesien in den Jahren 2019 und dann wieder 2022-2025 mit einem Terrorismusrisiko von "niedrig" bewertet, nur das Jahr 2021 bildete mit einer Bewertung von "mittel" eine Ausnahme (IEP 3.2026; IEP 3.2025; IEP 2.2024; IEP 2023; IEP 2022; IEP 2020).

Terroristische Gruppen

Die größte terroristische Bedrohung geht von etablierten Gruppen [Anm.: Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM), Islamischer Staat (IS)] sowie Individuen, die sich selbst radikalisiert haben, aus (FCDO 23.2.2026c). Die Kapazitäten von AQIM und IS-nahen Terrorgruppen sind jedoch stark geschwächt (OSAC 27.1.2025). Ca. 6.000 Tunesier haben sich im Ausland (vor allem Libyen, Syrien und dem Irak) terroristischen Bewegungen angeschlossen, dies ist ein im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl sehr hoher Anteil (ÖB Tunis 10.2022).

Durch den Terrorismus betroffene Gebiete

Gefechte zwischen Regierungstruppen und dort operierenden Terrorgruppen sind besonders in den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El ’Aiun bis Kasserine möglich, insbesondere in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine. In der Stadt und in der Region um Ben Guerdane in der Nähe der libyschen Grenze ist die Sicherheitslage angespannt (AA 28.1.2026; vgl. FCDO 23.2.2026b). In bestimmten Gebieten entlang der Grenzen zu Libyen und Algerien, insbesondere in Kasserine, El Kef, Jendouba, Sidi Bouzid und Gafsa, besteht nach wie vor eine Bedrohung durch etablierte terroristische Organisationen. Durch Polizei- und Militäroperationen werden die Terrorzellen wirksam gestört (OSAC 27.1.2025).

Terroristische Aktivitäten – Anschläge und Zusammenstöße

Gemäß britischem FCDO und deutschem Auswärtigen Amt besteht in ganz Tunesien weiterhin ein Risiko terroristischer Akte, und es gab in den vergangenen Jahren einige Angriffe (AA 28.1.2026; vgl. FCDO 23.2.2026c). Gemäß österreichischem BMEIA können vereinzelte terroristische Akte von Einzeltätern nicht ausgeschlossen werden (BMEIA 31.3.2026b).

Größere Anschläge vor 2020

Das Jahr 2015 markierte mit den Anschlägen auf das Bardo-Museum (am 18.3.2015) (FCDO 15.3.2023; vgl. ÖB Tunis 10.2022) mit 21 Todesopfern (FCDO 15.3.2023), den Hotelstrand in Sousse (am 26.6.2015) (FCDO 15.3.2023, vgl. ÖB Tunis 10.2022) mit 38 Todesopfern (FCDO 15.3.2023) und mit einem Selbstmordanschlag auf einen Bus der Präsidialgarde im Zentrum der Hauptstadt (am 24.11.2015) den bisherigen Höhepunkt dschihadistischen Terrors in Tunesien (ÖB Tunis 10.2022). Im März 2016 kam es bei Angriffen von Islamisten auf Einrichtungen der tunesischen Sicherheitskräfte in der Grenzstadt zu Libyen, Ben Guerdane, zu Feuergefechten mit über 70 Todesopfern (ÖB Tunis 10.2022). Im Juli 2018 kamen mehrere tunesische Nationalgardisten bei einem Anschlag bei der Ortschaft Ain Soltane im Bezirk Jendouba ums Leben (FCDO 15.3.2023). Im Oktober 2018 gab es im belebten Zentrum von Tunis einen Selbstmordanschlag auf Sicherheitskräfte, bei dem zahlreiche Menschen verletzt wurden. Im Juni 2019 erfolgten zwei fast zeitgleiche Selbstmordattentate im Zentrum von Tunis mit drei Todesopfern, darunter die beiden Attentäter (FCDO 15.3.2023; vgl. ÖB Tunis 10.2022).

2020

Am 6.3.2020 wurden bei einem Selbstmordattentat auf eine Polizeipatrouille in der Nähe der US-Botschaft in Tunis ein Polizist getötet und vier weitere sowie ein Zivilist verletzt. Am 6.9.2020 wurden drei Angreifer in einem Schusswechsel mit Nationalgardisten getötet, ein Nationalgardist kam dabei ums Leben, ein zweiter wurde schwer verletzt (USDOS 16.12.2021d; vgl. FCDO 15.3.2023, ÖB Tunis 10.2022, EDA 8.5.2024). Am 20.12.2020 kam es zu einem terroristischen Angriff in der Region Kasserine, bei dem ein Hirte getötet wurde (USDOS 16.12.2021d).

2021

Am 3.2.2021 wurden vier tunesische Soldaten im Rahmen einer Anti-Terror-Operation durch die Explosion einer Landmine getötet (ÖB Tunis 10.2022). Am 11.3.2021 meldete das Verteidigungsministerium, dass bei einer IED-Explosion in der Nähe des Berges Salloum im Gouvernement Kasserine zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren getötet und ihre Mutter verletzt worden sind (USDOS 27.2.2023d). Am 26.11.2021 schossen Polizisten auf einen Angreifer und verwundeten ihn. Dieser hatte die Beamten mit einem Messer und einer Axt vor dem Innenministerium auf der Avenue Habib Bourguiba im Zentrum von Tunis angegriffen (USDOS 27.2.2023d; vgl. FCDO 15.3.2023).

2022

Im Jahr 2022 gab es keine nennenswerten terroristischen Vorfälle (USDOS 30.11.2023c). Im Jänner 2022 wurden nach einem Messerangriff drei Fahrgäste einer Straßenbahn am Bahnhof Bab Alioua in Tunis verletzt. Im Juni 2022 wurden zwei Sicherheitsbeamte bei einem Messerangriff eines Angreifers in der Nähe einer Synagoge im Zentrum von Tunis verletzt (FCDO 15.3.2023; vgl. EDA 8.5.2024).

2023

Im Mai 2023 kam es auf der Insel Djerba zu einer tödlichen Schießerei in der Nähe der Synagoge El Ghriba. Drei Sicherheitskräfte und zwei Zivilisten wurden getötet, zehn Personen wurden verletzt (FCDO 15.3.2023; vgl. EDA 8.5.2024, AA 18.4.2024). Im Juli 2023 wurde ein Offizier der Nationalgarde bei einem Messerangriff im Stadtteil Goulette in Tunis niedergestochen (FCDO 15.3.2023). Im Jahr 2023 wurde ein Polizist vor der brasilianischen Botschaft in Tunis erstochen (FCDO 27.1.2025).

2024

Gemäß GTI gab es im Jahr 2024 in Tunesien keine terroristischen Vorfälle (IEP 3.2025). Des Weiteren wurden in keiner der konsultierten Quellen (Auswahl gemäß Angaben in der Einleitung) für das Jahr 2024 größere Anschläge erwähnt.

2025

Für das Jahr 2025 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet.

2026

Für das Jahr 2026 wurde in keiner der gesichteten Quellen von konkreten terroristischen Anschlägen berichtet [Anm.: Stand 30.4.2026].

Antiterror-Maßnahmen und -Operationen

Seit den Terroranschlägen im Jahr 2015 ist der Ausnahmezustand in Kraft (OSAC 27.1.2025). Die Terrorismusbekämpfung und die Grenzsicherheit hatten für die tunesische Regierung auch im Jahr 2023 oberste Priorität. Das Risiko terroristischer Aktivitäten blieb erhöht, was durch die politische Unsicherheit in Libyen, die fragmentierte Regierungsführung und regionale Ereignisse wie die anhaltende Instabilität in der Sahelzone und den Konflikt zwischen Israel und Hamas noch verstärkt wurde. Tunesien hat die Professionalisierung seines Sicherheitsapparats in Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten fortgesetzt und die terroristischen Kapazitäten im Land reduziert, obwohl die Radikalisierung einzelner Akteure weiterhin Anlass zur Sorge gibt. Tunesien bewies eine hohe Bereitschaft der Sicherheitskräfte und hat Operationen zur Terrorismusbekämpfung durchgeführt (USDOS 12.12.2024d). "Die Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um Terrorzellen zu zerschlagen. In einigen Teilen des Landes werden regelmäßig Sicherheitsoperationen gegen terroristische Organisationen durchgeführt. An Orten, an denen sich große Menschenmengen versammeln, sind die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt" (EDA 3.11.2025). Durch Polizei- und Militäroperationen werden terroristische Zellen wirksam gestört (OSAC 27.1.2025). Die Sicherheitslage hat sich stabilisiert (AA 28.1.2026).

9.3 Fazit Tunesien

Letzte Änderung 2026-05-18 15:02

Die Sicherheitslage in Tunesien ist vor allem in den südlichen Wüstengebieten (Grenze zu Libyen und Algerien) angespannt, sowie entlang der Grenze zu Algerien im Westen des Landes, dort vor allem im Gebiet um den Jebel Chaambi westlich von Kasserine. Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist weiterhin gegeben, es ist aber eine spürbare Verringerung in den letzten Jahren feststellbar. Das Jahr 2015 bildete mit drei großen Anschlägen einen Höhepunkt, seitdem kam es zu einer deutlichen Reduktion terroristischer Aktivitäten. In den Jahren 2024, 2025 und 2026 [Stand 30.4.2026] gab es keinen größeren Anschlag oder terroristischen Vorfall. Die Terrorismusbekämpfung und die Sicherheit an den Grenzen gehören weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten der tunesischen Regierung. Die tunesischen Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um Terrorzellen zu stören, insbesondere wurde die Präsenz der Sicherheitskräfte im Land erhöht. Die Sicherheitsstrukturen des Landes haben sich erheblich verbessert, was zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage geführt hat. Gemäß Global Terrorism Index (GTI) wird Tunesien in den Jahren 2019 und 2022-2025 als Land mit einem Terrorismusrisiko von "niedrig" bewertet, nur das Jahr 2021 bildet mit einer Bewertung von "mittel" eine Ausnahme. Im Jahr 2025 wird die terroristische Bedrohung bereits als "sehr niedrig" eingeschätzt.

Quellen

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